2230/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.05.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2248/J - NR/2001 betreffend Planstellenbesetzungen

im Bereich des Landesschulrates für Kärnten, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,

Genossinnen und Genossen am 3. April 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 7.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch nach Ruhestandsversetzungen von Mitarbeitern in

Leitungsfunktionen der Dienstbetrieb sichergestellt wird. Dies erfolgt in aller Regel durch Betrau -

ungen von Mitarbeitern mit dieser Funktion. Es gibt daher keine nicht wahrgenommenen Leitungs -

funktionen. Derzeit befinden sich einige Leitungsfunktionen, alle vom Landesschulrat für Kärnten

beantragt, im Stadium der Ausschreibung. Nach Durchführung der vom Kollegium des Landeschul -

rates zu setzenden Schritte wird eine Übermittlung der Akten an das Ministerium erfolgen. Von den

Experten des Ministeriums wird sodann eine Prüfung des Verfahrens vorgenommen und auf der

Grundlage dieses Ergebnisses werden die erforderlichen weiteren Schritte gesetzt.

Ein bundeseinheitliches Verfahren stand nicht zur Diskussion.