2230/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.05.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2248/J - NR/2001 betreffend Planstellenbesetzungen
im Bereich des Landesschulrates für Kärnten, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,
Genossinnen und Genossen am 3. April 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 7.:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch nach Ruhestandsversetzungen von Mitarbeitern in
Leitungsfunktionen der Dienstbetrieb sichergestellt wird. Dies erfolgt in aller Regel durch Betrau -
ungen von Mitarbeitern mit dieser Funktion. Es gibt daher keine nicht wahrgenommenen Leitungs -
funktionen. Derzeit befinden sich einige Leitungsfunktionen, alle vom Landesschulrat für Kärnten
beantragt, im Stadium der Ausschreibung. Nach Durchführung der vom Kollegium des Landeschul -
rates zu setzenden Schritte wird eine Übermittlung der Akten an das Ministerium erfolgen. Von den
Experten des Ministeriums wird sodann eine Prüfung des Verfahrens vorgenommen und auf der
Grundlage dieses Ergebnisses werden die erforderlichen weiteren Schritte gesetzt.
Ein bundeseinheitliches Verfahren stand nicht zur Diskussion.