2231/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.05.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2283/J - NR/2001 betreffend zweisprachige Qualifi -
kationen von Schulleitern im Kärntner Minderheitenschulwesen, die die Abgeordnete
Mag. Christine Muttonen, Genossinnen und Genossen am 3. April 2001 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Ad 1., 2. und 3.:
Die Vollziehung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes der Landeslehrer fällt nach der
Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Länder.
Ad 4.:
Da der Unterricht zweisprachig erfolgt, ist eine Wahrnehmung der Aufgaben z.B. im genannten
Bereich des § 56 Abs. 3 SchUG auch für einen einsprachigen Leiter durchaus möglich. Für
speziellere Erfordernisse stehen dem Schulleiter der Bezirks - und Landesschulinspektor sowie
der Fachinspektor zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Ad 5.:
Dieser Themenbereich, der weit über das Minderheitenschulwesen hinausreicht, wird derzeit im
Zusammenhang mit dem europäischen Jahr der Sprachen 2001 intensiv bearbeitet und die Vor -
teile des Erlernens von Sprachen werden in diesem Zusammenhang umfangreich und in ihrer
gesamten Komplexität dargestellt.