2231/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.05.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2283/J - NR/2001 betreffend zweisprachige Qualifi -

kationen von Schulleitern im Kärntner Minderheitenschulwesen, die die Abgeordnete

Mag. Christine Muttonen, Genossinnen und Genossen am 3. April 2001 an mich richteten, wird

wie folgt beantwortet:

 

Ad 1., 2. und 3.:

Die Vollziehung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes der Landeslehrer fällt nach der

Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Länder.

 

Ad 4.:

Da der Unterricht zweisprachig erfolgt, ist eine Wahrnehmung der Aufgaben z.B. im genannten

Bereich des § 56 Abs. 3 SchUG auch für einen einsprachigen Leiter durchaus möglich. Für

speziellere Erfordernisse stehen dem Schulleiter der Bezirks -  und Landesschulinspektor sowie

der Fachinspektor zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

 

Ad 5.:

Dieser Themenbereich, der weit über das Minderheitenschulwesen hinausreicht, wird derzeit im

Zusammenhang mit dem europäischen Jahr der Sprachen 2001 intensiv bearbeitet und die Vor -

teile des Erlernens von Sprachen werden in diesem Zusammenhang umfangreich und in ihrer

gesamten Komplexität dargestellt.