2233/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.05.2001
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2198/J betreffend
Finanzierung und gesetzliche Regelung einer Datenerhebung zur ,,Zeitverwendung“
durch die STATISTIK AUSTRIA, welche die Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und
Genossen am 27.03.2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Durch das neue Bundesstatistikgesetz 2000 (BGBl. Nr. 16311/1999) hat sich die
Rechtslage hinsichtlich des Arbeitsprogramms der STATISTIK AUSTRIA
grundlegend geändert. Durchzuführen sind alle durch einen innerstaatlich
unmittelbar wirksamen internationalen Rechtsakt, durch Bundesgesetz oder durch
eine Verordnung angeordnete Statistiken. Die sonstigen Erhebungen für öffentliche
Stellen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung und können somit nur gegen
Kostenersatz erstellt werden.
Eine genaue Schätzung der kosten der statistischen Erhebungen kann derzeit nicht
vorgenommen werden. Weiters wären zahlreiche Erhebungen für mehrere Ressorts
bzw. öffentliche Stellen von Interesse, wobei die Kosten für solche statistische
Erhebungen von einem Ressort allein nicht zu
tragen sind.
Die Erhebung ,,Zeitverwendung“ auf nationale und internationaler Ebene bringt
vielfache sozial - und bildungspolitische Informationen und ist - vor allem in einem
europäischen Vergleich - sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für den
privaten Sektor von Interesse. Ein Großteil der zu behandelnden Themen in den
Aufgabenbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Laut Auskunft der STATISTIK AUSTRIA besteht in keinem der europäischen Länder
eine diesbezügliche Verordnung.
Diese Frage stellt sich für Österreich nicht, da es keine „europäische Zeitbudgeter -
hebung“ gibt.