2233/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.05.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2198/J betreffend

Finanzierung und gesetzliche Regelung einer Datenerhebung zur ,,Zeitverwendung“

durch die STATISTIK AUSTRIA, welche die Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und

Genossen am 27.03.2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Durch das neue Bundesstatistikgesetz 2000 (BGBl. Nr. 16311/1999) hat sich die

Rechtslage hinsichtlich des Arbeitsprogramms der STATISTIK AUSTRIA

grundlegend geändert. Durchzuführen sind alle durch einen innerstaatlich

unmittelbar wirksamen internationalen Rechtsakt, durch Bundesgesetz oder durch

eine Verordnung angeordnete Statistiken. Die sonstigen Erhebungen für öffentliche

Stellen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung und können somit nur gegen

Kostenersatz erstellt werden.

 

Eine genaue Schätzung der kosten der statistischen Erhebungen kann derzeit nicht

vorgenommen werden. Weiters wären zahlreiche Erhebungen für mehrere Ressorts

bzw. öffentliche Stellen von Interesse, wobei die Kosten für solche statistische

Erhebungen von einem Ressort allein nicht zu tragen sind.

Die Erhebung ,,Zeitverwendung“ auf nationale und internationaler Ebene bringt

vielfache sozial -  und bildungspolitische Informationen und ist - vor allem in einem

europäischen Vergleich - sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für den

privaten Sektor von Interesse. Ein Großteil der zu behandelnden Themen in den

Aufgabenbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Laut Auskunft der STATISTIK AUSTRIA besteht in keinem der europäischen Länder

eine diesbezügliche Verordnung.

Diese Frage stellt sich für Österreich nicht, da es keine „europäische Zeitbudgeter -

hebung“ gibt.