2234/AB XXI.GP
Eingelangt am:28.05.2001
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2207/J betreffend
Verantwortlichkeit und Verwaltungsstrafen im Lebensmittelbereich, welche die Abge -
ordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 27. März 2001 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 11 der Anfrage:
Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle, zu denen auch die Angelegenheiten
des Verkehrs mit Lebensmitteln gehören, fallen gem. Abschnitt J Z. 19 des Teiles 2
der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der BMG - Novelle
2000, BGBl. I Nr. 16/2000, in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen.