2234/AB XXI.GP

Eingelangt am:28.05.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2207/J betreffend

Verantwortlichkeit und Verwaltungsstrafen im Lebensmittelbereich, welche die Abge -

ordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 27. März 2001 an mich

richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 11 der Anfrage:

 

Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle, zu denen auch die Angelegenheiten

des Verkehrs mit Lebensmitteln gehören, fallen gem. Abschnitt J Z. 19 des Teiles 2

der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der BMG - Novelle

2000, BGBl. I Nr. 16/2000, in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für

soziale Sicherheit und Generationen.