2239/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.05.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2231/J - NR/2001 betreffend Koralmbahn,

die die Abgeordneten Parfuss und GenossInnen am 28. März 2001 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil und zu den Fragen 1 und 2:

Wurden oder werden die Mittel für die Feinplanung der Koralmbahn in der Steiermark

gekürzt? Wenn ja, wie hoch sind diese Kürzungen und mit welchen Verzögerungen

beim Bau der Koralmbahn ist dann zu rechnen?

Zu welchem Zeitpunkt soll die Bauübertragung für die Abschnitte Graz - Werndorf und

Werndorf - Deutschlandsberg erfolgen?

 

Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, bekennt sich die Österreichische

Bundesregierung zu einem strikten Kurs einer Budgetkonsolidierung mit dem Ziel, ab

dem Jahr 2002 keine Neuverschuldung Österreichs zu verursachen und zumindest

ein ausgeglichenes Budget zu erreichen. Diese Zielsetzung ist nur dann erfüllbar,

wenn sämtliche ausgabenseitigen Belastungen des Budgets hinsichtlich ihrer

Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer kritischen Würdigung unterzogen und

gegebenenfalls entsprechend reduziert werden. Dies betrifft naturgemäß auch

Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.

 

Angesichts des Sachverhaltes, dass durchwegs auch bereits übertragene Vorhaben

einer nochmaligen kritischen Würdigung unterzogen wurden, wurde auch das Projekt

„Koralmbahn“ gesamthaft diesem Prozess unterworfen. In diesem Zusammenhang

möchte ich eindeutig klarstellen, dass weder für die im Bundesland Steiermark

geplanten Teilprojekte der Koralmbahn ein Planungsstopp bzw. ein Baustopp verfügt

wurde.

 

Die erforderlichen Investitionsmittel für den vorerst zweigleisigen Ausbau des

Streckenabschnittes Graz - Puntigam sollen der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken

AG in Kürze übertragen werden. Der Ausbau des Streckenabschnittes Puntigam -

Werndorf wurde der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG bereits übertragen; mit

den Bauarbeiten wurde bereits im Oktober des vergangenen Jahres begonnen. Für

den Streckenabschnitt Werndorf - Deutschlandsberg wurden der Eisenbahn - Hoch -

leistungsstrecken AG bisher die Planungen übertragen.

Die Investitionsmittel für jene Abschnitte der Koralmbahn, in denen für die Errichtung

einer tatsachlichen Neubaustrecke eine gesonderte Trassenverordnung erforderlich

ist1 sollen mittelfristig auf die hiefür erforderlichen Planungsaktivitäten eingeschränkt

werden. Eine Bauübertragung ist daher erst nach Abschluss der Planungen und

nach Vorliegen der Trassenverordnung vorgesehen. Daraus resultiert, dass nicht die

Realisierung des Gesamtprojektes "Koralmbahn“ verzögert werden soll, sondern

lediglich eine sinnhafte und schrittweise Ausfinanzierung der einzelnen Abschnitte

der Koralmbahn vorgesehen ist.

 

Zu Frage 3:

Ist Ihnen bekannt, dass Frau LH Klasnic ein Konzept zur Verbesserung der

Verkehrsinfrastruktur im Raum Kärnten, Steiermark und Slowenien von

Ziviltechnikern erstellen lässt?

Wenn ja:

a. Wie hoch ist die Kostenbeteiligung des Bundes für diese Studie?

b. Wann ist mit einer Fertigstellung der Studie zu rechnen?

c. Wie lange verzögern sich durch diese Studie die weiteren Arbeiten an der

    Koralmbahn?

 

In Zusammenarbeit zwischen meinem Ressort, dem Land Steiermark und dem Land

Kärnten wurde ein Konzept für die Vergabe einer "Korridoruntersuchung für die

Verkehrsverbindungen der Region Südösterreich - Slowenien“ mit dem Ziel

ausgearbeitet, im Untersuchungsraum Obersteiermark - Graz - Klagenfurt - Ljubljana

- Zagreb die Notwendigkeit von infrastrukturellen Maßnahmen im Bereich der

Schiene und der Straße zu überprüfen sowie entsprechende Lösungsvorschläge zu

erarbeiten.

 

Die Auftragsvergabe für diese Korridoruntersuchung ist am 31. Jänner 2001 erfolgt.

Bis Mitte dieses Jahres ist die Vorlage von zwei Zwischenberichten vorgesehen, der

Endbericht soll im November 2001 vorgelegt werden. Die Kosten für die

Korridoruntersuchung in der Höhe von 2,15 Mio ATS werden zu je einem Viertel von

den Ländern Steiermark und Kärnten sowie zur Hälfte von meinem Ressort

getragen.

 

Diese Korridoruntersuchung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Projekt

„Koralmbahn".