224/AB XXI.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Riess - Passer, Staffaneller, Mag. Haupt und
Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
Ungleichbehandlung von Lehrberufen in Zusammenhang mit Beihilfen zur Förderung
von Ausbildungsverhältnissen gemäß Berufsausbildungsgesetz
Nr. 204/J
Über die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung und des Sozialressorts im
Bereich der Berufsausbildung für Jugendliche und die daraus resultierenden
positiven Effekte auf den Jugendarbeitsmarkt und die Lehrstellensituation wurde
bereits wiederholt - etwa in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr.
6369/J, 6469/J und 6522/J - berichtet. Ich möchte daher nicht nochmals auf Details
eingehen, aber doch festhalten, dass die umfassenden Maßnahmenpakete der
österreichischen Bundesregierung zur Jugendausbildung seit 1997 tatsächlich als
großer Erfolg zu werten sind.
Die Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice ist allerdings - ebenso wie die
Aktivitäten des AMS zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Qualifizierung
Jugendlicher - selbst keine spezielle Maßnahme der Reformpakete der
Bundesregierung, sondern unterstützt und
ergänzt diese.
Hinsichtlich Sinn und Zweck der Arbeitsmarktförderung unterliegen die Annahmen in
ihrer Anfrage offenbar einem grundsätzlichen Missverständnis. Auf Beihilfen gemäß
Arbeitsmarktservicegesetz besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr hat sich das AMS
mit seinen begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermitteln darauf zu konzentrieren,
auf eine möglichst effiziente und treffsichere Weise arbeitsmarktpolitisch
wünschenswerte Vorgänge zu initiieren. In diesem Sinn steht bei der AMS -
Lehrstellenförderung auch das Ziel im Vordergrund, jenen Jugendlichen, die ohne
eine Beihilfe keine oder nur geringe Chancen am Arbeitsmarkt hätten, einen
Berufseinstieg bzw. eine nachhaltig stabile Erwerbskarriere zu ermöglichen. Es ist
daher in jedem konkreten Einzelfall im Zuge eines Beratungs - und
Betreuungsprozesses hinsichtlich des zu fördernden Lehrlings vor Beginn des
jeweiligen Ausbildungsverhältnisses und einer allfälligen Förderung zu prüfen,
inwieweit ein Beihilfeneinsatz arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und notwendig ist. Das
AMS hat sich jedenfalls in seinen Förderentscheidungen primär an der konkreten
Arbeitsmarktsituation des Jugendlichen zu orientieren. Der Forderung nach einer
Reduzierung der Ausbildungskosten für alle Ausbildungsbetriebe wurde bereits
durch andere Maßnahmen Rechnung getragen. So wurden etwa mit der Sistierung
von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und mit dem im Zuge der
Steuerreform 2000 von 20.000,- ATS auf maximal 60.000,- ATS angehobenen
Lehrlingsfreibetrag wesentliche Schritte zu Kostenentlastung von Lehrbetrieben
gesetzt.
Hinsichtlich der land - und forstwirtschaftlichen Lehrberufe ist zu sagen, dass diese
nur rund 1 % aller Lehrverhältnisse ausmachen, bei ca. 20 % davon handelt es sich
um Jugendliche, die ihre Lehre im elterlichen Betrieb absolvieren.
Die Einschaltquote des Arbeitsmarktservice bei den land - und forstwirtschaftlichen
Lehrberufen ist dementsprechend gering. Im Dezember 1999 waren für land - und
forstwirtschaftliche Lehrberufe österreichweit nur 28 Jugendliche beim AMS als
lehrstellensuchend gemeldet, denen 13 offene Lehrstellen gegenüberstanden.
Die Richtlinien für den Bereich der Arbeitsmarktförderung und damit auch für die
Beihilfengewährung für Ausbildungsverhältnisse werden vom Verwaltungsrat des
Arbeitsmarktservice beschlossen. Eine konkrete
Richtlinienkompetenz der
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist seit der Ausgliederung des
AMS nicht mehr gegeben.
Das ist auch der Grund, dass die Bundesregierung über die arbeitsmarktspezifischen
Massnahmen hinaus generelle Schritte zur Kostenentlastung, und dazu zählen
natürlich auch Landwirtschafts - und Forstbetriebe, wie die Sistierung von
Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und der Steuerreform 2000, gesetzt
hat.
Zu Frage 5:
Nein. Dazu sehe ich keine arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit.
Zu Frage 6:
Nein. Die Sicherung der betrieblichen Lehrausbildung bleibt nach wie vor ein
prioritäres beschäftigungspolitisches Ziel. Durch die sinkende
Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ergibt sich aber die Notwendigkeit, zusätzliche
Ausbildungsangebote bereitzustellen, um Ausbildung, Berufseinstieg und somit die
Erwerbschancen jener Jugendlichen, für die die Wirtschaft keine Lehrplätze zur
Verfügung stellt, zu wahren.