224/AB XXI.GP

 

BEANTWORTUNG

 

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Riess - Passer, Staffaneller, Mag. Haupt und

Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Ungleichbehandlung von Lehrberufen in Zusammenhang mit Beihilfen zur Förderung

von Ausbildungsverhältnissen gemäß Berufsausbildungsgesetz

Nr. 204/J

 

Zu Fragen 1 - 4

 

Über die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung und des Sozialressorts im

Bereich der Berufsausbildung für Jugendliche und die daraus resultierenden

positiven Effekte auf den Jugendarbeitsmarkt und die Lehrstellensituation wurde

bereits wiederholt - etwa in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr.

6369/J, 6469/J und 6522/J - berichtet. Ich möchte daher nicht nochmals auf Details

eingehen, aber doch festhalten, dass die umfassenden Maßnahmenpakete der

österreichischen Bundesregierung zur Jugendausbildung seit 1997 tatsächlich als

großer Erfolg zu werten sind.

 

Die Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice ist allerdings - ebenso wie die

Aktivitäten des AMS zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Qualifizierung

Jugendlicher - selbst keine spezielle Maßnahme der Reformpakete der

Bundesregierung, sondern unterstützt und ergänzt diese.

Hinsichtlich Sinn und Zweck der Arbeitsmarktförderung unterliegen die Annahmen in

ihrer Anfrage offenbar einem grundsätzlichen Missverständnis. Auf Beihilfen gemäß

Arbeitsmarktservicegesetz besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr hat sich das AMS

mit seinen begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermitteln darauf zu konzentrieren,

auf eine möglichst effiziente und treffsichere Weise arbeitsmarktpolitisch

wünschenswerte Vorgänge zu initiieren. In diesem Sinn steht bei der AMS -

Lehrstellenförderung auch das Ziel im Vordergrund, jenen Jugendlichen, die ohne

eine Beihilfe keine oder nur geringe Chancen am Arbeitsmarkt hätten, einen

Berufseinstieg bzw. eine nachhaltig stabile Erwerbskarriere zu ermöglichen. Es ist

daher in jedem konkreten Einzelfall im Zuge eines Beratungs - und

Betreuungsprozesses hinsichtlich des zu fördernden Lehrlings vor Beginn des

jeweiligen Ausbildungsverhältnisses und einer allfälligen Förderung zu prüfen,

inwieweit ein Beihilfeneinsatz arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und notwendig ist. Das

AMS hat sich jedenfalls in seinen Förderentscheidungen primär an der konkreten

Arbeitsmarktsituation des Jugendlichen zu orientieren. Der Forderung nach einer

Reduzierung der Ausbildungskosten für alle Ausbildungsbetriebe wurde bereits

durch andere Maßnahmen Rechnung getragen. So wurden etwa mit der Sistierung

von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und mit dem im Zuge der

Steuerreform 2000 von 20.000,- ATS auf maximal 60.000,- ATS angehobenen

Lehrlingsfreibetrag wesentliche Schritte zu Kostenentlastung von Lehrbetrieben

gesetzt.

 

Hinsichtlich der land - und forstwirtschaftlichen Lehrberufe ist zu sagen, dass diese

nur rund 1 % aller Lehrverhältnisse ausmachen, bei ca. 20 % davon handelt es sich

um Jugendliche, die ihre Lehre im elterlichen Betrieb absolvieren.

Die Einschaltquote des Arbeitsmarktservice bei den land - und forstwirtschaftlichen

Lehrberufen ist dementsprechend gering. Im Dezember 1999 waren für land - und

forstwirtschaftliche Lehrberufe österreichweit nur 28 Jugendliche beim AMS als

lehrstellensuchend gemeldet, denen 13 offene Lehrstellen gegenüberstanden.

 

Die Richtlinien für den Bereich der Arbeitsmarktförderung und damit auch für die

Beihilfengewährung für Ausbildungsverhältnisse werden vom Verwaltungsrat des

Arbeitsmarktservice beschlossen. Eine konkrete Richtlinienkompetenz der

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist seit der Ausgliederung des

AMS nicht mehr gegeben.

Das ist auch der Grund, dass die Bundesregierung über die arbeitsmarktspezifischen

Massnahmen hinaus generelle Schritte zur Kostenentlastung, und dazu zählen

natürlich auch Landwirtschafts - und Forstbetriebe, wie die Sistierung von

Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung und der Steuerreform 2000, gesetzt

hat.

 

Zu Frage 5:

 

Nein. Dazu sehe ich keine arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit.

 

Zu Frage 6:

 

Nein. Die Sicherung der betrieblichen Lehrausbildung bleibt nach wie vor ein

prioritäres beschäftigungspolitisches Ziel. Durch die sinkende

Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ergibt sich aber die Notwendigkeit, zusätzliche

Ausbildungsangebote bereitzustellen, um Ausbildung, Berufseinstieg und somit die

Erwerbschancen jener Jugendlichen, für die die Wirtschaft keine Lehrplätze zur

Verfügung stellt, zu wahren.