2241/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.05.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Lackner und GenossInnen betreffend umfassende Reform der Ge -

sundheitsberufe bis 2000, Nr. 2193, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Die Reform der Gesundheitsberufe ist mir ein großes Anliegen.

 

Derzeit finden zu den Reformen Vorarbeiten bzw. legistische Umsetzungsarbeiten

statt, zu deren Stand im einzelnen Folgendes festzuhalten ist:

 

Sanitätergesetz:

 

Im Oktober 2000 wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesge -

setz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz) erlassen

wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch - technischen Fach -

dienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das

Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetz geändert werden, dem allgemeinen Begutach -

tungsverfahren und dem Verfahren im Rahmen der Vereinbarung über einen Kon -

sultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999, mit dem Ersuchen zugeleitet, hiezu bis

längstens Ende November 2000 Stellung zu nehmen.

 

Seitens mehrerer Gebietskörperschaften (Steiermark, Wien, Österreichischer Städ -

tebund und Österreichischer Gemeindebund) wurde die Aufnahme von Verhandlun -

gen im Konsultationsgremium beantragt.

 

Seitens des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen wurden

vorab mit den einzelnen antragstellenden Gebietskörperschaften Gespräche auf Be -

amtenebene geführt. Eine Verhandlungsrunde mit allen antragstellenden Gebiets -

körperschaften auf Beamtenebene fand im Februar2001 statt.

Nach Einschätzung der Sektion VIII kann der Ausgang der Gespräche insbesondere

mit der Stadt Wien und dem Österreichischen Gemeindebund und die Zahl der noch

zu führenden weiteren Gespräche noch nicht abgeschätzt werden.

 

Heilmasseurgesetz:

 

Die Reform betreffend Beruf und Ausbildung zum Heilmasseur scheiterte bis dato

insbesondere auf Grund der mit der notwendigen Ausbildungsverlängerung verbun -

denen finanziellen Auswirkungen.

 

Als weitere ,,Knackpunkte“ der Reform des Berufes des Heilbademeisters und Heil -

masseurs sind insbesondere die Durchlässigkeit des Gesundheitsberufes ,,Heilba -

demeister und Heilmasseur“ und des gewerblichen Masseurs sowie damit verbunden

die Formen der Berufsausübung der zukünftigen Heilmasseure zu erwähnen; weiters

das Verhältnis Heilbademeisterinnen / HeilmasseurInnen und PhysiotherapeutInnen

und die Frage der Berufsausübung.

 

Ein von der Österr. Ärztekammer als Experte namhaft gemachter Facharzt für physi -

kalische Medizin versuchte - über Ersuchen des Bundesministeriums für soziale Si -

cherheit und Generationen - im Rahmen von Arbeitssitzungen einen Kompromiss

zwischen den Interessen der gewerblichen Masseure und den Interessen der Ge -

sundheitsberufe herbeizuführen.

 

Festzuhalten ist, dass Verhandlungen auf Grundlage der Vereinbarung über den

Konsultationsmechanismus im Rahmen der allgemeinen Begutachtungsverfahren

neben dem ,,Sanitätergesetz“ auch beim ,,Heilmasseurgesetz“ verlangt worden sind.

 

Nach dem Scheitern der zuvor erwähnten Kompromissverhandlungen habe ich

nunmehr aber den Auftrag gegeben, ehestens einen Entwurf seitens meines Ministe -

riums vorzulegen. In weiterer Folge ist ein Verfahren gemäß der Vereinbarung über

den Konsultationsmechanismus verbindlich durchzuführen, dessen Ergebnis nicht

abschätzbar ist.

 

Zahnärztliche Assistentin:

 

Die diesbezügliche Studie des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheits -

wesen ist abgeschlossen. Mit den Vorarbeiten für eine legistische Umsetzung wurde

begonnen.

 

Es sind intensive Verhandlungen mit der Österreichischen Ärztekammer und der

Österreichischen Dentistenkammer notwendig, zumal dieses Projekt - neben der

fachlichen Komponente - mittelbar auch finanzielle Auswirkungen auf die seitens der

genannten Kammern vertretenen Berufsgruppen haben wird.

 

Im Sinne einer ökonomischen Vorgangsweise wurde die Österreichische Ärztekam -

mer im Dezember 2000 um ein strukturiertes, in der Folge für die Erstellung eines

Gesetzesentwurfes geeignetes Konzept ersucht, das die Auffassung der Österreichi -

schen Ärztekammer sowohl zu den fachlichen Inhalten als auch zu den finanziellen

Implikationen darlegt.

 

MTD - Reform:

 

Die seitens des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen durchzu -

führenden Arbeiten für die Studien über ,,Qualitätssicherung im Bereich der MTD“

und „Curricula“ sind im Laufen. Anfang des Jahres wurde ein Zwischenbericht vor -

gelegt. Der Abschluss der Studien ist für Ende 2002 geplant. Die Ergebnisse dieser

Studie werden Grundlage für die Diskussion hinsichtlich Neuerungen und Verbesse -

rungen für Beruf und Ausbildung der gehobenen medizinisch - technischen Dienste

sein.

 

Eine Umsetzung einer diesbezüglichen Reform innerhalb des Jahres 2000 war auch

im Hinblick auf die seitens des Herrn Staatssekretärs gewünschte Akkordierung mit

anderen Gesundheitsberufen nicht möglich.

 

MTF - Reform:

 

Es werden derzeit fachliche Vorarbeiten für eine allfällige Reform des medizinisch -

technischen Fachdienstes durchgeführt. Der MTF - Verband hat anlässlich seines 40 -

jährigen Berufsjubiläums seine Vorstellungen über die gegenständliche Reform vor -

gestellt, die im Zusammenhang mit umfassenden fachlichen Vorarbeiten des Res -

sorts eine taugliche Grundlage für weitere Diskussionen hinsichtlich Berufsbild und

Ausbildung sind. Insbesondere die Fragen des Tätigkeitsbereichs und die Zusam -

menarbeit mit bzw. das Verhältnis zu den anderen Gesundheitsberufen (insbeson -

dere Ärzte und Ärztinnen, diplomierte PhysiotherapeutInnen, diplomierte radiolo -

gisch - technische AssistentInnen und diplomierte medizinisch - technische Analytike -

rInnen) erfordern noch eine umfassende Diskussion.

 

Frage 2:

 

Selbstverständlich bin ich bereit, die Opposition im Rahmen der im Gesetzgebungs -

verfahren vorgesehenen Möglichkeiten bei der Verwirklichung der Reform der Ge -

sundheitsberufe einzubeziehen.