2243/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29. 05. 2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

29. März 2001, Nr. 2240/J, betreffend Bundesvoranschlag 2002, Budgetkapitel

Landwirtschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Allgemeines:

 

Zu den meisten Anfragen budgetärer Natur können keine konkreten Antworten gegeben

werden, da mit Ausnahme der Sparte 2.5 (Förderung der Bioverbände) keine ausschließlich

der Biologischen Landwirtschaft zur Verfügung stehenden Kontingente budgetiert sind.

 

Zu Frage 1:

 

Festzuhalten ist, dass das "Konzept Biologischer Landbau" ein Expertenpapier des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist und

nicht als politische Willenserklärung anzusehen ist.

 

Zusätzlich zu den Ausgaben für Bildung und Beratung im Rahmen der Sparte 2.5 (BVA 2002

mit 11,520.000,-- ATS) sollen Förderungen im Rahmen des Programms für die Entwicklung


 

des ländlichen Raums (basierend auf Artikel 9 Verordnung (EG) Nr.1257/991) zur Verfügung

gestellt werden (BVA 2002 mit insgesamt 120 Mio. ATS). Ein ausschließlich der Bioberatung

zugeteiltes Kontingent ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

 

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da Förderungen in diesen Bereichen

in verschiedenen Förderungssparten des BVA 1/60 146 vorgesehen sind. Dieser umfasst

Förderungssparten der Investitionsrichtlinie und Dienstleistungsrichtlinie des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Ein

ausschließlich für die Biologische Landwirtschaft zugeteiltes Kontingent steht jedoch nicht

zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Innovationsförderung werden Zuchtprojekte bei Bio - Rindern und Bio -

Forellen gefördert.

 

Projekte zum Bereich Futtermittel werden im Rahmen des Programms für die Entwicklung

des ländlichen Raums insbesondere bei folgenden Sektoren gefördert:

 

-              Fleisch: Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Tierfuttermitteln im Bereich der

                Verbesserung der Hygiene - und Qualitätssicherung und die Errichtung von

                Tierkörperverwertungsanlagen;

 

-              Ackerkulturen: Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Tierfuttermitteln im Bereich

                der Verbesserung der Hygiene - und Qualitätssicherung und die Errichtung von

                Tierkörperverwertungsanlagen;

 

-              Geflügel und Eier: Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte inkl.

                Produktkennzeichnung, - aufmachung oder Stärkung von Produktbereichen mit

                qualitativer Anbindung an die Landwirtschaft (z.B. durch Futtermittelkontrolle).

 

Ein wesentlicher Teil der Sektoren im Rahmen des Programms für die Entwicklung des

ländlichen Raums dient der Entwicklung der Ver - und Bearbeitungsbetriebe. Auch hier gilt,

dass es kein eigenes Kontingent für Betriebe mit Verarbeitung von Bioerzeugnissen gibt.


 

 

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Der Auszug über die Förderungen für den Sektor Saatgut legt dar, dass Förderungen dieser

Art besonders gut (Schwerpunkte unterstrichen) von Betrieben, die Bioerzeugnisse

behandeln, angenommen werden können, wie hoch die hierfür ausbezahlten Förderungen

sein werden, hängt von den eingereichten Projekten ab:

 

"5.7.6 Saatgut2

               

                Ziele der Förderung

                               1              Verbesserung der Struktur und Leistungsfähigkeit der österreichischen

                               Saatgutwirtschaft;

                               2              Realisierung von Qualitätssicherungskonzepten

                               3              Verbesserung der Hygiene - und Umweltbedingungen

                               4              Verbesserung des Gesundheitszustandes von virusgetestetem

                                               Rebvermehrungsmaterial.

                Förderungsgegenstand

                1              Investitionen in Spezialerntemaschinen, Anschaffung von Einrichtungen zur

                               Qualitätsbestimmung, Saatgutaufbereitung und Datenverarbeitung in Saat - und

                               Pflanzgutproduktions -, - vermarktungs - und - zuchtbetrieben;

                2              Investitionen in Einrichtungen im Bereich der Logistik und zur Getrennthaltung

                               von Partien mit unterschiedlicher Qualität;

                3              Investitionen zur Verbesserung und Erneuerung von Anlagen, zur Übernahme,

                               Trocknung, Reinigung und Abfüllung sowie zur Vergrößerung der Lagerkapazität

                               an ausgewählten Standorten;

                4              Anschaffung von Untersuchungseinrichtungen bei Saatgutfirmen unter

                               Berücksichtigung der Erfordernisse der automatisierten Datenverarbeitung und

                               eines integrierten Kommunikations - und Informationssystems im Rahmen von

                               Qualitätssicherungssystemen;

                5              Investitionen in die Reduktion der Lärm - und Staubemissionen oder des

                               Energieeinsatzes;


 

 

                6              Bauliche und technische Maßnahmen, insbesondere in Kühlhäusern,

                               Vortreibräumen, Klimakammern und - schränken sowie Labors in der Reb - und

                               Obstpflanzgutvermehrung."

 

Konkrete Anträge werden bei den Förderungsabwicklungsstellen (Landwirtschaftskammern)

einzubringen sein. Die Auszahlung der Förderungsbeiträge erfolgt nach Maßgabe der zur

Verfügung stehenden Mittel (60 % Bund - 40 % Land).

 

Für qualitätsverbessernde und produktionsumlenkende Maßnahmen sind 6,0 Mio. ATS für

2002 veranschlagt. Das sind rd. 1 Mio. ATS weniger als 2001. Diese Maßnahmen sind

vorgesehen für Qualitätsverbesserungen im Bereich des Pflanzenschutzes, Pflanzen - und

Futterbaus, der Saatgutwirtschaft sowie des Obst - und Gemüsebaues und der

Weinwirtschaft.

 

Die Förderung der eingereichten Projekte erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln.

Darüber hinaus werden die Förderungsvoraussetzungen teilweise enger formuliert.

 

Zu Frage 5:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die Zulassung von Haltungsformen wie auch die

Angelegenheiten des Tierschutzes nach dem B - VG in die Kompetenz der Länder fallen.

 

Im Rahmen der Beratungen durch die Landwirtschaftskammern, die zu 60 % vom

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert

werden, stellt die artgerechte Tierhaltung einen Beratungsschwerpunkt dar.

 

Im Programm "Ländliche Entwicklung" sind in der Maßnahme "Investitionen in

landwirtschaftlichen Betrieben" höhere Fördersätze als Anreiz für die Umstellung auf

besonders tiergerechte Stallbauten festgelegt. Schon in der Förderperiode 1995 bis 1999

wurden damit respektable Erfolge erzielt. Bei 45 % der geförderten Stallbauten mit einem

Fördervolumen von 61 % des Gesamtaufwandes handelte es sich um besonders

tierfreundliche Aufstallungen. Die gängige Förderpraxis sieht vor, dass 100 % der

Investitionsmaßnahmen für Stallbauten durch die bewilligenden Stellen vor Ort zu

kontrollieren sind. Im Rahmen dieser Überprüfungen wird auch die Einhaltung höherer


 

 

Tierhaltungsstandards überprüft. Darüber hinaus sind gemäß den EU - Kontrollvorschriften

5 % der Förderfälle von den unabhängigen, technischen Prüfdiensten zu kontrollieren.

Zusätzlich werden gemäß den EU - Vorgaben von der Internen Revision des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft periodische

Kontrollen der Förderabwicklung durchgeführt.

 

Zum Thema Weiterentwicklung von Stallbauförderungen im Sinne einer Verbesserung der

Tierhaltungsbedingungen laufen derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft intensive Beratungen auf

Expertenebene. Diese Bemühungen werden - vor allem auch im Hinblick auf die

Verbesserung von EU - weit einheitlichen Mindeststandards in der Tierhaltung - zu forcieren

sein.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung tiergerechter Haltungsweisen war auch die

Einbeziehung der tierischen Produktion (EWG) 2092/91 in den biologischen Landbau. Diese

Abänderung des Geltungsbereiches ging zurück auf eine im Dezember 1998 vom Rat unter

meinem Vorsitz verabschiedete politische Leitlinie. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben

durch die Betriebe wird zu 100 % von unabhängigen Kontrollstellen sowie durch eine

zusätzliche Kontrolle der Agrarmarkt Austria überprüft.

 

Zu Frage 6:

 

Unabhängig von aktuellen Ereignissen wird die Kennzeichnung von Lebensmitteln natürlich

weiter verbessert, um den Konsumenten klare und aussagekräftige Informationen zur

Verfügung stellen zu können. Verbesserungen bei den verpflichtenden Kennzeichnungen

sind derzeit in den Bereichen Rindfleischetikettierung und Eierkennzeichnung in

Ausarbeitung. Bei Eiern muss beispielweise ab dem Jahr 2004 verpflichtend die Art der

Legehennenhaltung angegeben werden. Bei Rindfleisch bietet bereits jetzt das freiwillige

Kennzeichnungssystem die Möglichkeit, auch überprüfbare tierschutzrelevante

Informationen dem Konsumenten zu übermitteln.

 

Allgemein darf festgestellt werden, dass die tierschutzrelevanten Gesetzesbestimmungen

unabhängig von einer speziellen Produktkennzeichnung einzuhalten sind und bereits im

Hinblick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG keine Angaben (z.B.


 

 

besonders tierfreundlich) getätigt werden dürfen, die nicht der Realität entsprechen. In

diesem Zusammenhang ist auch die Rindfleischkennzeichnungsverordnung (EG)

Nr. 1760/00 von Bedeutung, die auch bei allfälligen Hinweisen auf besondere

Tierfreundlichkeit anzuwenden ist.

 

Zu Frage 7:

 

Festzuhalten ist, dass die in § 21e Abs. 1 AMA - Gesetz 1992 definierten Beitragsschuldner

vielfach keine Bauern sind (z.B. Molkereien, Schlachtbetriebe) und daher Angaben

hinsichtlich der Beiträge der Bauern nicht gemacht werden können. Ob die Beiträge den

Bauern weiterverrechnet werden ist mir nicht bekannt.

 

Da bei der Einhebung der Agrarmarketingbeiträge nicht ersichtlich ist, ob es sich um ein

konventionelles Produkt oder ein Produkt aus biologischem Landbau handelt, wird in der

folgenden Aufstellung eine Schätzung hinsichtlich der Agrarmarketingbeiträge aus dem

Biolandbau vorgenommen:

 

2000 (geplant

Einheit

AMB (1)

In ATS

AMB (2)

In ATS

Rinder

10.000

Stück

500.000

1.300.000

Schweine

13.000

STÜCK

130.000

130.000

Mastgeflügel

450.000

Kilogramm

20.000

20.000

Milch

180.000.000

Kilogramm

7.2000.000

10.000.000

Eier

95.000

Legehennen

250.000

250.000

Kartoffel

500

Hektar

200.000

150.000

Sonstiges Lagergemüse

350

Hektar

150.000

150.000

Feingemüse

150

Hektar

200.000

200.000

Obst

150

Hektar

150.000

150.00

 

 

 

 

 

Summe

 

 

8.800.000

12.350.000

 

 

 

Agrarmarketingbeitrag (AMB) (1): Berechnung des Agrarmarketingbeitragsaufkommens auf

Basis der Angaben von Ökoland und Verbände im ‚Konzept Biologischer Landbau

BMLFUW', 2001, S.18 für die im Jahr 2000 geschätzte Biovermarktung, ohne

Direktvermarktung.

 

AMB (2): AMB (1) unter Einbeziehung der Angaben für jene Bioprodukte, die als

‚konventionell' vermarktet werden.


 

 

AMA - Marketingaufwendungen für den Biolandbau (2000):

 

Klassische Kampagne (AMA - Biozeichen)

 8.000.000

Vergabe und Kontrolle AMA - Biozeichen

 1.200.000

Messen

 1.400.000

Marktforschung

 500.000

Verkaufsförderung

 2.200.000

Sonstige Bioprojekte (Jungrindfleisch, Eier)

 400.000

 

 

Gesamt

 13.700.000

 

Zu Frage 8:

 

Die rein national finanzierten Förderungen hätten zu Gunsten der notwendigen

Budgetkonsolidierung ursprünglich eingespart werden sollen. In der Schlussphase der

Budgetverhandlungen ist es jedoch gelungen, die nationalen Förderungen mit Abstrichen zu

erhalten und die Förderungen für die ländliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt ÖPUL

sicherzustellen. Dies ist unter den für die Budgetkonsolidierung festgesetzten Zielen als

Erfolg für die Landwirtschaft im Allgemeinen aber auch für die Biologische Landwirtschaft im

Besonderen zu werten.

 

Die Kürzungen fanden auch nur in einem solchen Ausmaß statt, dass sie durch

Rationalisierungsmaßnahmen der Bioverbände oder über andere Förderungsschienen (z.B.

Förderungen für Beratung im Rahmen des Artikels 9 Verordnung (EG) 1257/99)

wettgemacht werden können.

 

Zu Frage 9:

 

Eine unmittelbare Zuordnung der Forschungsprojekte zur Biologischen Landwirtschaft ist

nicht immer möglich.

 

Insgesamt wurden für Forschungsaufträge im Bereich des Biologischen Landbaus folgende

Mittel eingesetzt:

 

 

1998

1999

2000

2001 bisher

Biologischer Landbau

4.255.427

5.260.833

3.564.336

2.670.114

Landw. Forschungsaufträge

Gesamt

30.728.236

29.911.609

27.400.281

27.006.357

% - Anteil

13,85%

17,59%

13.01%

9,89%

 


 

*) Anmerkung:     Die überwiegende Zahl der vom BMLFUW in Auftrag gegebenen landw.

                Forschungsprojekte ist weder dem Biologischen noch dem konventionellen

                Landbau zuzuordnen (unabhängig von der Bewirtschaftungsform).

 

In Ergänzung zu den Forschungsprojekten der Bundesanstalten und Bundesämter werden

derzeit folgende Forschungsprojekte zum Biologischen Landbau im Auftrag des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von

externen Forschungsstellen durchgeführt:

 

•              Forschungsprojekt Nr. 697 ,,Ganzheitlicher Rinderrassenvergleich auf

                betriebseigener Futterbasis - erste Projektsphase"

Projektnehmer: Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Alfred HAIGER

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 90.100,--

Projektabschluss: 01. 05. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr.1113 "Die systemkompatible Ernährung von Schweinen im

                biologischen Landbau - Untersuchungen zum Aufkommen und Futterwert von

                Nebenprodukten aus der Verarbeitung biologisch erzeugter Lebensmittel"

Projektnehmer: Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: Ao. Univ. - Prof. Dr. Werner ZOLLITSCH

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,615.114,--

Projektabschluss: 01. 06. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1118 ,,Hemmfaktoren für eine Ausweitung des biologischen

                Landbaus in Österreich. Analyse der Mehrkosten in milchviehhaltenden Betrieben

                mit der ÖPUL - Maßnahme Verzicht auf bestimmte ertragssteigernde Betriebsmittel

                (Betrieb)"

Projektnehmer: Institut für Agrarökonomik der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: O. Univ. Prof. Dr. Walter SCHNEEBERGER

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 435.000,--


 

 

Projektabschluss: 01. 04. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1135 "Evaluierung verschiedener nichtchemischer

                Regulierungsmaßnahmen bei der Ackerkratzdistel mit besonderer

                Berücksichtigung der Wurzelökologie"

Projektnehmer: Ludwig Boltzmann Gesellschaft

Projektleiter: Dr. Wilfried HARTL

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,671.000,--

Projektabschluss: 01. 07. 01;

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1141 "Beitrag der arbuskulären Mykorrhiza (AM) im

                ökologischen Landbau zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit unter der

                Berücksichtigung verschiedener acker - und pflanzenbaulicher Maßnahmen und

                der Dauer der ökologischen Bewirtschaftung"

 

Projektnehmer: Institut für Ökologischen Landbau der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Bernhard FREYER

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,988.600,--

Projektabschluss: 01. 10. 01;

 

•              Forschungsprojekt Nr.1150 ,,Naturkosmetik - Innovation aus Pflanzen - Lichtschutz

                und Konservierung aus heimischen Pflanzenkulturen für naturkosmetische

                Erzeugnisse"

Projektnehmer: Concerned People G.m.b.H.

Projektleiter: Dipl. Chem. Hanswerner MACKWITZ

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 827.600,--

Projektabschluss: 01. 12. 01;

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1184 "Zeitlich gestaffelter Einsatz der Raubmilben Neoseiulus

                calilornicus und Phytoseiulus persimilis (Acari, Phytoseiidae) zur nachhaltigen


 

 

                biologischen/integrierten Spinnmilbenbekämpfung im Gartenbau - Evaluierung

                einer neuen Ausbringungsstrategie"

Projektnehmer: Institut für Zoologie der Universität Wien

Projektleiter: Mag Andreas WALZER

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 738.640,--

Projektabschluss: 30. 09. 02

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1185 "Untersuchungen zum Einfluss der Gruppengröße und

                der Größe der Auslauföffnungen auf die Auslaufnutzung bei Legehennen in

                Freilandhaltung"

Projektnehmer: Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität

                Wien

Projektleiter: Dr. Knut NIEBUHR

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 397.400,--

Projektabschluss: 01. 03. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1208 "Bewertung von pflanzenbaulichen Maßnahmen zur

                Verminderung der Stickstoffverlagerung des Feldgemüsebaus im Südlichen

                Eferdinger Becken"

Projektnehmer: Österreichische Vereinigung für Agrarwissenschaftliche Forschung (ÖVAF)

Projektleiter: Dipl. - Ing. Richard DIETRICH

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 514.732,--

Projektabschluss: 01. 04. 02

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1215 ,,Pflanzenschutzmittel als nachwachsende Rohstoffe

                (NAWAROS): Naturstoffe aus heimischen Pflanzen gegen den Apfelwickler (Cydia

                pomonella L.)"

Projektnehmer: Institut für Botanik der Universität Wien

Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Harald GREGER


 

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 869.000,--

Projektabschluss: 01. 09. 02

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1219 ,,Bio - Lebensmittel - Cluster Austria -

                Clusterentwicklungsprojekt zur Vorbereitung der Etablierung der österreichischen

                Bio - Lebensmittelproduktion auf nationalen und internationalen Märkten"

Projektnehmer: Invent GmbH - Institut für regionale Innovationen

Projektleiter: Dr. Hubert BRATL

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 475.200,--

Projektabschluss: 01. 11. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1232 ,,Stickstoff - Auswaschungsverluste und

                Nachfruchteffekte von Futterleguminosen (Schnitt - und Grünbrache - Nutzung) auf

                Getreide - Nachfrüchte im Ökologischen Landbau unter pannonischen

                Standortbedingungen in Ostösterreich"

Projektnehmer: Institut für ökologischen Landbau der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Bernhard FREYER

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,290.000,--

Projektabschluss: 01. 12. 03

 

Zu Frage 10:

 

Folgende landwirtschaftliche Forschungsaufträge zur Gentechnik wurden vom

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vergeben:

 

•              Forschungsprojekt Nr. 849 "Prüfung und Gesunderhaltung von virusbefreiten neuen

                und älteren Obstsorten sowie Beobachtung und Testung resistenter

                Neuzüchtungen (transgene Pflanzen) auf geschützter Fläche (Saranhaus)"

Projektnehmer: Institut für Obst - und Gartenbau der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Karl PIEBER


 

 

Finanzierungspartner: Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (bzw. BMBWK)

Gesamtkostendes Projektes in ATS:                               3,106.000,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               1,236.000,--

                                                               davon vor 1999       860.000,--

                                                               davon       1999        230.000,--

                                                               davon        2001       146.000,--

Projektabschluss: 01. 06. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 888 "Molekulargenetische Typisierung von Rinderembryonen

                für den internationalen Handel - Etablierung des österreichischen Fleckviehs in

                Israel"

Projektnehmer: Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Dr. Gottfried BREM

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              2,862.000,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:                  955.850,--

                                                               davon vor 1999       860.000,--

                                                               davon 2001                95.850,--

Projektabschluss: 01.04.01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1083 "Analyse der genetischen Variabilitat der Lipizzaner -

                Rasse mittels molekular - und zytogenetischer Methoden (EU Projekt im INCO -

                Copernicus - Programm)"

Projektnehmer: Ludwig Boltzmann Institut für immuno -, zyto - und molekulargenetische

                            Forschung

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Dr. Gottfried BREM

Finanzierungspartner: EU - Förderung im INCO - Copernicus - Programm

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              2,900.000,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               1,500.000,--

                                                               davon vor 1998       900.000,--


 

 

                                                               davon 1999              400.000,--

                                                               davon 2001              200.000,--

Projektabschluss: 0l . 03. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1089 "Entwicklung molekularer Selektionsmethoden und

                Züchtung virusresistenter Ölkürbissorten für österreichische Anbaubedingungen"

Projektnehmer: IFA - Tulln Betriebsgesellschaft m.b.H.

Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Tamas LELLEY

Finanzierungspartner: Länder Steiermark, Niederösterreich, Burgenland

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              6,203.000,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               3,361.800,--

                                                               davon vor 1999    1,918.000,--

                                                               davon 2000              938.000,--

                                                               davon 2001              505.800,--

Projektabschluss: 01. 06. 01 (Fortsetzungsprojekt beantragt und geplant)

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1135 "Auswirkungen von Basta - resistentem Raps und der

                damit verbundenen Herbizidanwendung auf die Rhizosphären - Mikroflora im

                Vergleich zu herkömmlichen landwirtschaftlichen Praktiken"

Projektnehmer: Österreichische Forschungszentrum Seibersdort G.m.b.H.

Projektleiter: Dr. Angela SESSITSCH

Finanzierungspartner:

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              2,856.169,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               2,856.169,--

                                                               davon 1999           1,300.000,--

                                                               davon 2000              800.000,--

                                                               davon 2001              756.169,--

Projektabschluss: 01. 06. 01


 

 

•              Forschungsprojekt Nr.1144 "Modellversuche zur Nachweisbarkeit von GVOs in Milch

                im Zuge der Gewinnung und Verarbeitung"

Projektnehmer: Institut für Milchforschung und Bakteriologie der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Helmut FOISSY

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              1,055.010,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               1,055.010,--

                                                               davon 1998              547.000,--

                                                               davon 1999               398.250,--

                                                               davon 2001               109.760,--

Projektabschluss: 01. 01. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1151 "Genetische Analytik in der Schweinezucht"

Projektnehmer: Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität

                              Wien

Projektleiter: Dr. Simone MÜLLER

Finanzierungspartner: Verband österreichischer Schweineerzeuger

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              1,259.517,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:                   881.661,--

                                                               davon 1999               293.887,--

                                                               davon 2000               293.887,--

                                                               davon 2001               293.887,--

Projektabschluss: 01. 12. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr.1153 "Kolbenfusariose bei Mais: Resistenzuntersuchungen

                und Mykotoxinkontamination unter österreichischen Anbaubedingungen"

Projektnehmer: Interuniversitäres Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Peter RUCKENBAUER

Finanzierungspartner: IFA - Tulln, NOVARTIS, PIONEER, RAGT, RWA, Saatbau Linz


 

 

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              3,836.900,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               1,500.000,--

                                                               davon 1999              675.000,--

                                                               davon 2000              675.000,--

                                                               davon 2001              150.000,--

Projektabschluss: 01. 05. 01

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1176 "Charakterisierung transgener Obstbäume und

                Untersuchungen direkter und indirekter biologischer Wechselwirkungen"

Projektnehmer: Institut für Angewandte Mikrobiologie der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Hermann KATINGER

Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              6,612.000,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               3,306.000,--

                                                               davon 2000           1,406.000,--

                                                               davon 2002           1,900.000,--

Projektabschluss: 01. 09. 02

 

•              Forschungsprojekt Nr.1177 "Biologische und pomologische Untersuchungen bei der

                stufenweisen Überführung von transgenen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche)

                in das Saranhaus und ins Freiland"

Projektnehmer: Institut für Obst - und Gartenbau der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Karl PIEBER

Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              980.680,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               490.340,--

                                                               davon 2000           200.340,--

                                                               davon 2002           290.000,--


 

 

Projektabschluss: 01. 09. 02

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1178 "Interaktionen zwischen transgenen/nicht - transgenen

                Prunus - Arten und phytopathogenen Krankheitserregern, Blattläusen sowie

                Blattlausantagonisten"

Projektnehmer: Institut für Pflanzenschutz der Universität für Bodenkultur Wien

Projektleiter: Ao. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Johann GLAUNINGER

Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              2,912.180,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               1,456.090,--

                                                               davon 2001           1,174.045,--

                                                               davon 2002              136.045,--

                                                               davon 2003              146.000,--

Projektabschluss: 28. 02. 03

 

•              Forschungsprojekt Nr.1180 "Auswirkungen transgener Marillen auf Blattinhaltsstoffe

                und in Folge auf Nicht - Zielorganismen"

Projektnehmer: Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz der Universität

                für Bodenkultur

Projektleiter: Dr. Jutta MATTANOVICH

Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              1,435.000,--

Finanzierungsbeifrag des BMLFUW in ATS:                  717.500,--

                                                               davon 2001              574.500,--

                                                               davon 2002                71.500,--

                                                               davon 2003                71.500,--

Projektabschluss: 28. 02. 03


 

 

•              Forschungsprojekt Nr. 1199 "Entwicklung und Erprobung von Hefe - Bioassays für

                Fusarium- Mykotoxine (Deoxynivalenol und Zearalenon): Werkzeuge für die

                Resistenzzüchtung und Überwachung der Mykotoxingehalte von Erntegut"

Projektnehmer: Zentrum für Angewandte Genetik der Universität für Bodenkultur

Projektleiter: Univ. Ass. Dr. Gerhard ADAM

Gesamtkosten des Projektes in ATS:                              1,199.000,--

Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS:               1,199.000,--

                                                               davon 2000              479.600,--

                                                               davon 2001              599.500,--

                                                               davon 2002              119.900,--

Projektabschluss: 01. 08. 02

 

Zu Frage 11:

 

Umschichtungen von Marktordnungsprämien sind nur im Rahmen der horizontalen Regelung

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1259/99 vorgesehen. Mittel, die wegen der Nichteinhaltung der

dort festgelegten Umweltauflagen durch Kürzung der Marktordnungsprämien einbehalten

werden, kommen dem Bereich der ländlichen Entwicklung zugute. Umschichtungen im

Rahmen der Modulation werden ebenfalls überlegt, Österreich strebt jedoch in diesem

Bereich eine gemeinschaftsweit einheitliche Regelung an.

 

Zu Frage 12:

 

Wie schon bei Frage 1 ausgeführt, stellt das Konzept Biologischer Landbau" ein

Expertenpapier des BMLFUW dar und ist nicht als politische Willenserklärung anzusehen.

 

Im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums befindet sich der für jeden

zugängliche indikative Gesamtfinanzierungsplan:

 

Verordnung des Rates vom 15. Mai 1999 zur Festlegung von Direktzahlungen im Rahmen der

Gemeinsamen Agrarpolitik



 

 

 

 

 

 

Zu Frage 14:

 

Es ist die Einsetzung von verschiedenen Expertengruppen unter der Koordination des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geplant.

Näheres hierzu wird dem in Vorbereitung befindlichen Aktionsplan Biologische

Landwirtschaft zu entnehmen sein, der noch in diesem Jahr veröffentlicht werden wird.

 

Zu Frage 15:

 

Es ist nicht richtig dass der Biolandbau in Europa überall boomt. Wie einem Artikel im AIZ

(Agrarisches Informations Zentrum) vom 2. April 2001 zu entnehmen ist, soll auch in

Dänemark die biologische Landwirtschaft zwar in den neunziger Jahren eine rasante

Entwicklung durchgemacht haben, jetzt aber stagnieren, da zu viele Bio - Produkte am Markt

seien und nicht mehr zum gebotenen Mehrpreis abgesetzt werden könnten. 6 % der

landwirtschaftlichen Fläche Dänemarks werden demnach biologisch bewirtschaftet, 9 % der

gesamten Milch und 22 % der Trinkmilch seien biologisch, 12 % der Eier und 10 % bis 15 %

des Gemüses, aber vergleichsweise wenig Fleisch. Die dänischen Landwirteverbände

bemühten sich nun um ein verstärktes Bio - Marketing am eigenen Markt und um

Exportmöglichkeiten. Sei das Maximum an Bio - Konsumbereitschaft aber überschritten,

müsse die Produktion den Marktgesetzen entsprechend zurückgefahren werden.

Die in Österreich zu setzenden Initiativen werden im Aktionsprogramm Biologische

Landwirtschaft, das auf dem Konzept Biologischer Landbau aufbauen wird, näher

beschrieben werden. Der wesentlichste Beitrag zur Stabilisierung der Biobauernzahlen ist

das ÖPUL 2000 mit seinen erhöhten Bioprämien und seinen besonders für Biobetriebe

geeigneten Maßnahmen.

 

Zu Frage 16:

 

Im Rahmen der Sparte 2.5 wurden die Förderungen für die Dachverbände erhöht, damit

diese verstärkt PR - Arbeit leisten können.

 

Zu Frage 17:

 

Für konventionelle und biologisch erzeugte Produkte werden 2 verschiedene Gütezeichen

verwendet und eindeutig beworben. Eine Verwechslung ist deswegen ausgeschlossen.

 

Zu Frage 18:

 

Die Frage nach einem Finanzvolumen kann aufgrund der Komplexität des

Grundwasserschutzes nicht beantwortet werden. In diesem Bereich ist eine große Anzahl

von Förderungen (ÖPUL, Investitionsförderung, Bildung und Beratung, Förderung von

Dienstleistungen, wasserbauliche Förderungen, Naturschutzförderungen usw.) maßgeblich,

deren Quantifizierung nur im Rahmen einer kostspieligen Studie aufbereitet werden könnte.

1 Verordnung des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den EAGFL

2 Aus: Sonderrichtlinie für die Umsetzung der "Sonstigen Maßnahmen" des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums