2243/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29. 05. 2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
29. März 2001, Nr. 2240/J, betreffend Bundesvoranschlag 2002, Budgetkapitel
Landwirtschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Allgemeines:
Zu den meisten Anfragen budgetärer Natur können keine konkreten Antworten gegeben
werden, da mit Ausnahme der Sparte 2.5 (Förderung der Bioverbände) keine ausschließlich
der Biologischen Landwirtschaft zur Verfügung stehenden Kontingente budgetiert sind.
Zu Frage 1:
Festzuhalten ist, dass das "Konzept Biologischer Landbau" ein Expertenpapier des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist und
nicht als politische Willenserklärung anzusehen ist.
Zusätzlich zu den Ausgaben für Bildung und Beratung im Rahmen der Sparte 2.5 (BVA 2002
mit 11,520.000,-- ATS) sollen Förderungen im Rahmen des Programms für die Entwicklung
des ländlichen Raums (basierend auf Artikel 9 Verordnung (EG) Nr.1257/991) zur Verfügung
gestellt werden (BVA 2002 mit insgesamt 120 Mio. ATS). Ein ausschließlich der Bioberatung
zugeteiltes Kontingent ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da Förderungen in diesen Bereichen
in verschiedenen Förderungssparten des BVA 1/60 146 vorgesehen sind. Dieser umfasst
Förderungssparten der Investitionsrichtlinie und Dienstleistungsrichtlinie des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Ein
ausschließlich für die Biologische Landwirtschaft zugeteiltes Kontingent steht jedoch nicht
zur Verfügung.
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Zuchtprojekte bei Bio - Rindern und Bio -
Forellen gefördert.
Projekte zum Bereich Futtermittel werden im Rahmen des Programms für die Entwicklung
des ländlichen Raums insbesondere bei folgenden Sektoren gefördert:
- Fleisch: Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Tierfuttermitteln im Bereich der
Verbesserung der Hygiene - und Qualitätssicherung und die Errichtung von
Tierkörperverwertungsanlagen;
- Ackerkulturen: Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Tierfuttermitteln im Bereich
der Verbesserung der Hygiene - und Qualitätssicherung und die Errichtung von
Tierkörperverwertungsanlagen;
- Geflügel und Eier: Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte inkl.
Produktkennzeichnung, - aufmachung oder Stärkung von Produktbereichen mit
qualitativer Anbindung an die Landwirtschaft (z.B. durch Futtermittelkontrolle).
Ein wesentlicher Teil der Sektoren im Rahmen des Programms für die Entwicklung des
ländlichen Raums dient der Entwicklung der Ver - und Bearbeitungsbetriebe. Auch hier gilt,
dass es kein eigenes Kontingent für Betriebe mit Verarbeitung von Bioerzeugnissen gibt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der Auszug über die Förderungen für den Sektor Saatgut legt dar, dass Förderungen dieser
Art besonders gut (Schwerpunkte unterstrichen) von Betrieben, die Bioerzeugnisse
behandeln, angenommen werden können, wie hoch die hierfür ausbezahlten Förderungen
sein werden, hängt von den eingereichten Projekten ab:
"5.7.6 Saatgut2
Ziele der Förderung
1 Verbesserung der Struktur und Leistungsfähigkeit der österreichischen
Saatgutwirtschaft;
2 Realisierung von Qualitätssicherungskonzepten
3 Verbesserung der Hygiene - und Umweltbedingungen
4 Verbesserung des Gesundheitszustandes von virusgetestetem
Rebvermehrungsmaterial.
Förderungsgegenstand
1 Investitionen in Spezialerntemaschinen, Anschaffung von Einrichtungen zur
Qualitätsbestimmung, Saatgutaufbereitung und Datenverarbeitung in Saat - und
Pflanzgutproduktions -, - vermarktungs - und - zuchtbetrieben;
2 Investitionen in Einrichtungen im Bereich der Logistik und zur Getrennthaltung
von Partien mit unterschiedlicher Qualität;
3 Investitionen zur Verbesserung und Erneuerung von Anlagen, zur Übernahme,
Trocknung, Reinigung und Abfüllung sowie zur Vergrößerung der Lagerkapazität
an ausgewählten Standorten;
4 Anschaffung von Untersuchungseinrichtungen bei Saatgutfirmen unter
Berücksichtigung der Erfordernisse der automatisierten Datenverarbeitung und
eines integrierten Kommunikations - und Informationssystems im Rahmen von
Qualitätssicherungssystemen;
5 Investitionen in die Reduktion der Lärm - und Staubemissionen oder des
Energieeinsatzes;
6 Bauliche und technische Maßnahmen, insbesondere in Kühlhäusern,
Vortreibräumen, Klimakammern und - schränken sowie Labors in der Reb - und
Obstpflanzgutvermehrung."
Konkrete Anträge werden bei den Förderungsabwicklungsstellen (Landwirtschaftskammern)
einzubringen sein. Die Auszahlung der Förderungsbeiträge erfolgt nach Maßgabe der zur
Verfügung stehenden Mittel (60 % Bund - 40 % Land).
Für qualitätsverbessernde und produktionsumlenkende Maßnahmen sind 6,0 Mio. ATS für
2002 veranschlagt. Das sind rd. 1 Mio. ATS weniger als 2001. Diese Maßnahmen sind
vorgesehen für Qualitätsverbesserungen im Bereich des Pflanzenschutzes, Pflanzen - und
Futterbaus, der Saatgutwirtschaft sowie des Obst - und Gemüsebaues und der
Weinwirtschaft.
Die Förderung der eingereichten Projekte erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln.
Darüber hinaus werden die Förderungsvoraussetzungen teilweise enger formuliert.
Zu Frage 5:
Einleitend ist festzuhalten, dass die Zulassung von Haltungsformen wie auch die
Angelegenheiten des Tierschutzes nach dem B - VG in die Kompetenz der Länder fallen.
Im Rahmen der Beratungen durch die Landwirtschaftskammern, die zu 60 % vom
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert
werden, stellt die artgerechte Tierhaltung einen Beratungsschwerpunkt dar.
Im Programm "Ländliche Entwicklung" sind in der Maßnahme "Investitionen in
landwirtschaftlichen Betrieben" höhere Fördersätze als Anreiz für die Umstellung auf
besonders tiergerechte Stallbauten festgelegt. Schon in der Förderperiode 1995 bis 1999
wurden damit respektable Erfolge erzielt. Bei 45 % der geförderten Stallbauten mit einem
Fördervolumen von 61 % des Gesamtaufwandes handelte es sich um besonders
tierfreundliche Aufstallungen. Die gängige Förderpraxis sieht vor, dass 100 % der
Investitionsmaßnahmen für Stallbauten durch die bewilligenden Stellen vor Ort zu
kontrollieren sind. Im Rahmen dieser Überprüfungen wird auch die Einhaltung höherer
Tierhaltungsstandards überprüft. Darüber hinaus sind gemäß den EU - Kontrollvorschriften
5 % der Förderfälle von den unabhängigen, technischen Prüfdiensten zu kontrollieren.
Zusätzlich werden gemäß den EU - Vorgaben von der Internen Revision des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft periodische
Kontrollen der Förderabwicklung durchgeführt.
Zum Thema Weiterentwicklung von Stallbauförderungen im Sinne einer Verbesserung der
Tierhaltungsbedingungen laufen derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft intensive Beratungen auf
Expertenebene. Diese Bemühungen werden - vor allem auch im Hinblick auf die
Verbesserung von EU - weit einheitlichen Mindeststandards in der Tierhaltung - zu forcieren
sein.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung tiergerechter Haltungsweisen war auch die
Einbeziehung der tierischen Produktion (EWG) 2092/91 in den biologischen Landbau. Diese
Abänderung des Geltungsbereiches ging zurück auf eine im Dezember 1998 vom Rat unter
meinem Vorsitz verabschiedete politische Leitlinie. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
durch die Betriebe wird zu 100 % von unabhängigen Kontrollstellen sowie durch eine
zusätzliche Kontrolle der Agrarmarkt Austria überprüft.
Zu Frage 6:
Unabhängig von aktuellen Ereignissen wird die Kennzeichnung von Lebensmitteln natürlich
weiter verbessert, um den Konsumenten klare und aussagekräftige Informationen zur
Verfügung stellen zu können. Verbesserungen bei den verpflichtenden Kennzeichnungen
sind derzeit in den Bereichen Rindfleischetikettierung und Eierkennzeichnung in
Ausarbeitung. Bei Eiern muss beispielweise ab dem Jahr 2004 verpflichtend die Art der
Legehennenhaltung angegeben werden. Bei Rindfleisch bietet bereits jetzt das freiwillige
Kennzeichnungssystem die Möglichkeit, auch überprüfbare tierschutzrelevante
Informationen dem Konsumenten zu übermitteln.
Allgemein darf festgestellt werden, dass die tierschutzrelevanten Gesetzesbestimmungen
unabhängig von einer speziellen Produktkennzeichnung einzuhalten sind und bereits im
Hinblick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG keine Angaben (z.B.
besonders tierfreundlich) getätigt werden dürfen, die nicht der Realität entsprechen. In
diesem Zusammenhang ist auch die Rindfleischkennzeichnungsverordnung (EG)
Nr. 1760/00 von Bedeutung, die auch bei allfälligen Hinweisen auf besondere
Tierfreundlichkeit anzuwenden ist.
Zu Frage 7:
Festzuhalten ist, dass die in § 21e Abs. 1 AMA - Gesetz 1992 definierten Beitragsschuldner
vielfach keine Bauern sind (z.B. Molkereien, Schlachtbetriebe) und daher Angaben
hinsichtlich der Beiträge der Bauern nicht gemacht werden können. Ob die Beiträge den
Bauern weiterverrechnet werden ist mir nicht bekannt.
Da bei der Einhebung der Agrarmarketingbeiträge nicht ersichtlich ist, ob es sich um ein
konventionelles Produkt oder ein Produkt aus biologischem Landbau handelt, wird in der
folgenden Aufstellung eine Schätzung hinsichtlich der Agrarmarketingbeiträge aus dem
Biolandbau vorgenommen:
|
|
2000 (geplant |
Einheit |
AMB (1) In ATS |
AMB (2) In ATS |
|
Rinder |
10.000 |
Stück |
500.000 |
1.300.000 |
|
Schweine |
13.000 |
STÜCK |
130.000 |
130.000 |
|
Mastgeflügel |
450.000 |
Kilogramm |
20.000 |
20.000 |
|
Milch |
180.000.000 |
Kilogramm |
7.2000.000 |
10.000.000 |
|
Eier |
95.000 |
Legehennen |
250.000 |
250.000 |
|
Kartoffel |
500 |
Hektar |
200.000 |
150.000 |
|
Sonstiges Lagergemüse |
350 |
Hektar |
150.000 |
150.000 |
|
Feingemüse |
150 |
Hektar |
200.000 |
200.000 |
|
Obst |
150 |
Hektar |
150.000 |
150.00 |
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
|
|
8.800.000 |
12.350.000 |
Agrarmarketingbeitrag (AMB) (1): Berechnung des Agrarmarketingbeitragsaufkommens auf
Basis der Angaben von Ökoland und Verbände im ‚Konzept Biologischer Landbau
BMLFUW', 2001, S.18 für die im Jahr 2000 geschätzte Biovermarktung, ohne
Direktvermarktung.
AMB (2): AMB (1) unter Einbeziehung der Angaben für jene Bioprodukte, die als
‚konventionell' vermarktet werden.
AMA - Marketingaufwendungen für den Biolandbau (2000):
|
Klassische Kampagne (AMA - Biozeichen) |
8.000.000 |
|
Vergabe und Kontrolle AMA - Biozeichen |
1.200.000 |
|
Messen |
1.400.000 |
|
Marktforschung |
500.000 |
|
Verkaufsförderung |
2.200.000 |
|
Sonstige Bioprojekte (Jungrindfleisch, Eier) |
400.000 |
|
|
|
Gesamt |
13.700.000 |
Zu Frage 8:
Die rein national finanzierten Förderungen hätten zu Gunsten der notwendigen
Budgetkonsolidierung ursprünglich eingespart werden sollen. In der Schlussphase der
Budgetverhandlungen ist es jedoch gelungen, die nationalen Förderungen mit Abstrichen zu
erhalten und die Förderungen für die ländliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt ÖPUL
sicherzustellen. Dies ist unter den für die Budgetkonsolidierung festgesetzten Zielen als
Erfolg für die Landwirtschaft im Allgemeinen aber auch für die Biologische Landwirtschaft im
Besonderen zu werten.
Die Kürzungen fanden auch nur in einem solchen Ausmaß statt, dass sie durch
Rationalisierungsmaßnahmen der Bioverbände oder über andere Förderungsschienen (z.B.
Förderungen für Beratung im Rahmen des Artikels 9 Verordnung (EG) 1257/99)
wettgemacht werden können.
Zu Frage 9:
Eine unmittelbare Zuordnung der Forschungsprojekte zur Biologischen Landwirtschaft ist
nicht immer möglich.
Insgesamt wurden für Forschungsaufträge im Bereich des Biologischen Landbaus folgende
Mittel eingesetzt:
|
|
1998 |
1999 |
2000 |
2001 bisher |
|
Biologischer Landbau |
4.255.427 |
5.260.833 |
3.564.336 |
2.670.114 |
|
Landw. Forschungsaufträge Gesamt |
30.728.236 |
29.911.609 |
27.400.281 |
27.006.357 |
|
% - Anteil |
13,85% |
17,59% |
13.01% |
9,89% |
*) Anmerkung: Die überwiegende Zahl der vom BMLFUW in Auftrag gegebenen landw.
Forschungsprojekte ist weder dem Biologischen noch dem konventionellen
Landbau zuzuordnen (unabhängig von der Bewirtschaftungsform).
In Ergänzung zu den Forschungsprojekten der Bundesanstalten und Bundesämter werden
derzeit folgende Forschungsprojekte zum Biologischen Landbau im Auftrag des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von
externen Forschungsstellen durchgeführt:
• Forschungsprojekt Nr. 697 ,,Ganzheitlicher Rinderrassenvergleich auf
betriebseigener Futterbasis - erste Projektsphase"
Projektnehmer: Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Alfred HAIGER
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 90.100,--
Projektabschluss: 01. 05. 01
• Forschungsprojekt Nr.1113 "Die systemkompatible Ernährung von Schweinen im
biologischen Landbau - Untersuchungen zum Aufkommen und Futterwert von
Nebenprodukten aus der Verarbeitung biologisch erzeugter Lebensmittel"
Projektnehmer: Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: Ao. Univ. - Prof. Dr. Werner ZOLLITSCH
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,615.114,--
Projektabschluss: 01. 06. 01
• Forschungsprojekt Nr. 1118 ,,Hemmfaktoren für eine Ausweitung des biologischen
Landbaus in Österreich. Analyse der Mehrkosten in milchviehhaltenden Betrieben
mit der ÖPUL - Maßnahme Verzicht auf bestimmte ertragssteigernde Betriebsmittel
(Betrieb)"
Projektnehmer: Institut für Agrarökonomik der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: O. Univ. Prof. Dr. Walter SCHNEEBERGER
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 435.000,--
Projektabschluss: 01. 04. 01
• Forschungsprojekt Nr. 1135 "Evaluierung verschiedener nichtchemischer
Regulierungsmaßnahmen bei der Ackerkratzdistel mit besonderer
Berücksichtigung der Wurzelökologie"
Projektnehmer: Ludwig Boltzmann Gesellschaft
Projektleiter: Dr. Wilfried HARTL
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,671.000,--
Projektabschluss: 01. 07. 01;
• Forschungsprojekt Nr. 1141 "Beitrag der arbuskulären Mykorrhiza (AM) im
ökologischen Landbau zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit unter der
Berücksichtigung verschiedener acker - und pflanzenbaulicher Maßnahmen und
der Dauer der ökologischen Bewirtschaftung"
Projektnehmer: Institut für Ökologischen Landbau der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Bernhard FREYER
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,988.600,--
Projektabschluss: 01. 10. 01;
• Forschungsprojekt Nr.1150 ,,Naturkosmetik - Innovation aus Pflanzen - Lichtschutz
und Konservierung aus heimischen Pflanzenkulturen für naturkosmetische
Erzeugnisse"
Projektnehmer: Concerned People G.m.b.H.
Projektleiter: Dipl. Chem. Hanswerner MACKWITZ
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 827.600,--
Projektabschluss: 01. 12. 01;
• Forschungsprojekt Nr. 1184 "Zeitlich gestaffelter Einsatz der Raubmilben Neoseiulus
calilornicus und Phytoseiulus persimilis (Acari, Phytoseiidae) zur nachhaltigen
biologischen/integrierten Spinnmilbenbekämpfung im Gartenbau - Evaluierung
einer neuen Ausbringungsstrategie"
Projektnehmer: Institut für Zoologie der Universität Wien
Projektleiter: Mag Andreas WALZER
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 738.640,--
Projektabschluss: 30. 09. 02
• Forschungsprojekt Nr. 1185 "Untersuchungen zum Einfluss der Gruppengröße und
der Größe der Auslauföffnungen auf die Auslaufnutzung bei Legehennen in
Freilandhaltung"
Projektnehmer: Institut für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität
Wien
Projektleiter: Dr. Knut NIEBUHR
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 397.400,--
Projektabschluss: 01. 03. 01
• Forschungsprojekt Nr. 1208 "Bewertung von pflanzenbaulichen Maßnahmen zur
Verminderung der Stickstoffverlagerung des Feldgemüsebaus im Südlichen
Eferdinger Becken"
Projektnehmer: Österreichische Vereinigung für Agrarwissenschaftliche Forschung (ÖVAF)
Projektleiter: Dipl. - Ing. Richard DIETRICH
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 514.732,--
Projektabschluss: 01. 04. 02
• Forschungsprojekt Nr. 1215 ,,Pflanzenschutzmittel als nachwachsende Rohstoffe
(NAWAROS): Naturstoffe aus heimischen Pflanzen gegen den Apfelwickler (Cydia
pomonella L.)"
Projektnehmer: Institut für Botanik der Universität Wien
Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Harald GREGER
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 869.000,--
Projektabschluss: 01. 09. 02
• Forschungsprojekt Nr. 1219 ,,Bio - Lebensmittel - Cluster Austria -
Clusterentwicklungsprojekt zur Vorbereitung der Etablierung der österreichischen
Bio - Lebensmittelproduktion auf nationalen und internationalen Märkten"
Projektnehmer: Invent GmbH - Institut für regionale Innovationen
Projektleiter: Dr. Hubert BRATL
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 475.200,--
Projektabschluss: 01. 11. 01
• Forschungsprojekt Nr. 1232 ,,Stickstoff - Auswaschungsverluste und
Nachfruchteffekte von Futterleguminosen (Schnitt - und Grünbrache - Nutzung) auf
Getreide - Nachfrüchte im Ökologischen Landbau unter pannonischen
Standortbedingungen in Ostösterreich"
Projektnehmer: Institut für ökologischen Landbau der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Bernhard FREYER
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,290.000,--
Projektabschluss: 01. 12. 03
Zu Frage 10:
Folgende landwirtschaftliche Forschungsaufträge zur Gentechnik wurden vom
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vergeben:
• Forschungsprojekt Nr. 849 "Prüfung und Gesunderhaltung von virusbefreiten neuen
und älteren Obstsorten sowie Beobachtung und Testung resistenter
Neuzüchtungen (transgene Pflanzen) auf geschützter Fläche (Saranhaus)"
Projektnehmer: Institut für Obst - und Gartenbau der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Karl PIEBER
Finanzierungspartner: Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (bzw. BMBWK)
Gesamtkostendes Projektes in ATS: 3,106.000,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,236.000,--
davon vor 1999 860.000,--
davon 1999 230.000,--
davon 2001 146.000,--
Projektabschluss: 01. 06. 01
• Forschungsprojekt Nr. 888 "Molekulargenetische Typisierung von Rinderembryonen
für den internationalen Handel - Etablierung des österreichischen Fleckviehs in
Israel"
Projektnehmer: Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Dr. Gottfried BREM
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 2,862.000,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 955.850,--
davon vor 1999 860.000,--
davon 2001 95.850,--
Projektabschluss: 01.04.01
• Forschungsprojekt Nr. 1083 "Analyse der genetischen Variabilitat der Lipizzaner -
Rasse mittels molekular - und zytogenetischer Methoden (EU Projekt im INCO -
Copernicus - Programm)"
Projektnehmer: Ludwig Boltzmann Institut für immuno -, zyto - und molekulargenetische
Forschung
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Dr. Gottfried BREM
Finanzierungspartner: EU - Förderung im INCO - Copernicus - Programm
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 2,900.000,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,500.000,--
davon vor 1998 900.000,--
davon 1999 400.000,--
davon 2001 200.000,--
Projektabschluss: 0l . 03. 01
• Forschungsprojekt Nr. 1089 "Entwicklung molekularer Selektionsmethoden und
Züchtung virusresistenter Ölkürbissorten für österreichische Anbaubedingungen"
Projektnehmer: IFA - Tulln Betriebsgesellschaft m.b.H.
Projektleiter: Univ. - Prof. Dr. Tamas LELLEY
Finanzierungspartner: Länder Steiermark, Niederösterreich, Burgenland
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 6,203.000,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 3,361.800,--
davon vor 1999 1,918.000,--
davon 2000 938.000,--
davon 2001 505.800,--
Projektabschluss: 01. 06. 01 (Fortsetzungsprojekt beantragt und geplant)
• Forschungsprojekt Nr. 1135 "Auswirkungen von Basta - resistentem Raps und der
damit verbundenen Herbizidanwendung auf die Rhizosphären - Mikroflora im
Vergleich zu herkömmlichen landwirtschaftlichen Praktiken"
Projektnehmer: Österreichische Forschungszentrum Seibersdort G.m.b.H.
Projektleiter: Dr. Angela SESSITSCH
Finanzierungspartner:
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 2,856.169,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 2,856.169,--
davon 1999 1,300.000,--
davon 2000 800.000,--
davon 2001 756.169,--
Projektabschluss: 01. 06. 01
• Forschungsprojekt Nr.1144 "Modellversuche zur Nachweisbarkeit von GVOs in Milch
im Zuge der Gewinnung und Verarbeitung"
Projektnehmer: Institut für Milchforschung und Bakteriologie der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Helmut FOISSY
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 1,055.010,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,055.010,--
davon 1998 547.000,--
davon 1999 398.250,--
davon 2001 109.760,--
Projektabschluss: 01. 01. 01
• Forschungsprojekt Nr. 1151 "Genetische Analytik in der Schweinezucht"
Projektnehmer: Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität
Wien
Projektleiter: Dr. Simone MÜLLER
Finanzierungspartner: Verband österreichischer Schweineerzeuger
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 1,259.517,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 881.661,--
davon 1999 293.887,--
davon 2000 293.887,--
davon 2001 293.887,--
Projektabschluss: 01. 12. 01
• Forschungsprojekt Nr.1153 "Kolbenfusariose bei Mais: Resistenzuntersuchungen
und Mykotoxinkontamination unter österreichischen Anbaubedingungen"
Projektnehmer: Interuniversitäres Forschungsinstitut für Agrarbiotechnologie
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Peter RUCKENBAUER
Finanzierungspartner: IFA - Tulln, NOVARTIS, PIONEER, RAGT, RWA, Saatbau Linz
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 3,836.900,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,500.000,--
davon 1999 675.000,--
davon 2000 675.000,--
davon 2001 150.000,--
Projektabschluss: 01. 05. 01
• Forschungsprojekt Nr. 1176 "Charakterisierung transgener Obstbäume und
Untersuchungen direkter und indirekter biologischer Wechselwirkungen"
Projektnehmer: Institut für Angewandte Mikrobiologie der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dr. Hermann KATINGER
Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 6,612.000,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 3,306.000,--
davon 2000 1,406.000,--
davon 2002 1,900.000,--
Projektabschluss: 01. 09. 02
• Forschungsprojekt Nr.1177 "Biologische und pomologische Untersuchungen bei der
stufenweisen Überführung von transgenen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche)
in das Saranhaus und ins Freiland"
Projektnehmer: Institut für Obst - und Gartenbau der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: O. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Karl PIEBER
Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 980.680,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 490.340,--
davon 2000 200.340,--
davon 2002 290.000,--
Projektabschluss: 01. 09. 02
• Forschungsprojekt Nr. 1178 "Interaktionen zwischen transgenen/nicht - transgenen
Prunus - Arten und phytopathogenen Krankheitserregern, Blattläusen sowie
Blattlausantagonisten"
Projektnehmer: Institut für Pflanzenschutz der Universität für Bodenkultur Wien
Projektleiter: Ao. Univ. - Prof. Dipl. - Ing. Dr. Johann GLAUNINGER
Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 2,912.180,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,456.090,--
davon 2001 1,174.045,--
davon 2002 136.045,--
davon 2003 146.000,--
Projektabschluss: 28. 02. 03
• Forschungsprojekt Nr.1180 "Auswirkungen transgener Marillen auf Blattinhaltsstoffe
und in Folge auf Nicht - Zielorganismen"
Projektnehmer: Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz der Universität
für Bodenkultur
Projektleiter: Dr. Jutta MATTANOVICH
Finanzierungspartner: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 1,435.000,--
Finanzierungsbeifrag des BMLFUW in ATS: 717.500,--
davon 2001 574.500,--
davon 2002 71.500,--
davon 2003 71.500,--
Projektabschluss: 28. 02. 03
• Forschungsprojekt Nr. 1199 "Entwicklung und Erprobung von Hefe - Bioassays für
Fusarium- Mykotoxine (Deoxynivalenol und Zearalenon): Werkzeuge für die
Resistenzzüchtung und Überwachung der Mykotoxingehalte von Erntegut"
Projektnehmer: Zentrum für Angewandte Genetik der Universität für Bodenkultur
Projektleiter: Univ. Ass. Dr. Gerhard ADAM
Gesamtkosten des Projektes in ATS: 1,199.000,--
Finanzierungsbeitrag des BMLFUW in ATS: 1,199.000,--
davon 2000 479.600,--
davon 2001 599.500,--
davon 2002 119.900,--
Projektabschluss: 01. 08. 02
Zu Frage 11:
Umschichtungen von Marktordnungsprämien sind nur im Rahmen der horizontalen Regelung
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1259/99 vorgesehen. Mittel, die wegen der Nichteinhaltung der
dort festgelegten Umweltauflagen durch Kürzung der Marktordnungsprämien einbehalten
werden, kommen dem Bereich der ländlichen Entwicklung zugute. Umschichtungen im
Rahmen der Modulation werden ebenfalls überlegt, Österreich strebt jedoch in diesem
Bereich eine gemeinschaftsweit einheitliche Regelung an.
Zu Frage 12:
Wie schon bei Frage 1 ausgeführt, stellt das Konzept Biologischer Landbau" ein
Expertenpapier des BMLFUW dar und ist nicht als politische Willenserklärung anzusehen.
Im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums befindet sich der für jeden
zugängliche indikative Gesamtfinanzierungsplan:
Verordnung des Rates vom 15. Mai 1999 zur Festlegung von Direktzahlungen im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik

Zu Frage 14:
Es ist die Einsetzung von verschiedenen Expertengruppen unter der Koordination des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geplant.
Näheres hierzu wird dem in Vorbereitung befindlichen Aktionsplan Biologische
Landwirtschaft zu entnehmen sein, der noch in diesem Jahr veröffentlicht werden wird.
Zu Frage 15:
Es ist nicht richtig dass der Biolandbau in Europa überall boomt. Wie einem Artikel im AIZ
(Agrarisches Informations Zentrum) vom 2. April 2001 zu entnehmen ist, soll auch in
Dänemark die biologische Landwirtschaft zwar in den neunziger Jahren eine rasante
Entwicklung durchgemacht haben, jetzt aber stagnieren, da zu viele Bio - Produkte am Markt
seien und nicht mehr zum gebotenen Mehrpreis abgesetzt werden könnten. 6 % der
landwirtschaftlichen Fläche Dänemarks werden demnach biologisch bewirtschaftet, 9 % der
gesamten Milch und 22 % der Trinkmilch seien biologisch, 12 % der Eier und 10 % bis 15 %
des Gemüses, aber vergleichsweise wenig Fleisch. Die dänischen Landwirteverbände
bemühten sich nun um ein verstärktes Bio - Marketing am eigenen Markt und um
Exportmöglichkeiten. Sei das Maximum an Bio - Konsumbereitschaft aber überschritten,
müsse die Produktion den Marktgesetzen entsprechend zurückgefahren werden.
Die in Österreich zu setzenden Initiativen werden im Aktionsprogramm Biologische
Landwirtschaft, das auf dem Konzept Biologischer Landbau aufbauen wird, näher
beschrieben werden. Der wesentlichste Beitrag zur Stabilisierung der Biobauernzahlen ist
das ÖPUL 2000 mit seinen erhöhten Bioprämien und seinen besonders für Biobetriebe
geeigneten Maßnahmen.
Zu Frage 16:
Im Rahmen der Sparte 2.5 wurden die Förderungen für die Dachverbände erhöht, damit
diese verstärkt PR - Arbeit leisten können.
Zu Frage 17:
Für konventionelle und biologisch erzeugte Produkte werden 2 verschiedene Gütezeichen
verwendet und eindeutig beworben. Eine Verwechslung ist deswegen ausgeschlossen.
Zu Frage 18:
Die Frage nach einem Finanzvolumen kann aufgrund der Komplexität des
Grundwasserschutzes nicht beantwortet werden. In diesem Bereich ist eine große Anzahl
von Förderungen (ÖPUL, Investitionsförderung, Bildung und Beratung, Förderung von
Dienstleistungen, wasserbauliche Förderungen, Naturschutzförderungen usw.) maßgeblich,
deren Quantifizierung nur im Rahmen einer kostspieligen Studie aufbereitet werden könnte.
1 Verordnung des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den EAGFL
2 Aus: Sonderrichtlinie für die Umsetzung der "Sonstigen Maßnahmen" des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums