2244/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.05.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 4. April 2001,

Nr. 2307/J, betreffend Mitarbeiterinnen in Ministerbüros, beehre ich mich Folgendes mitzu -

teilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Was die auf dienstvertraglicher Basis beschäftigten Mitarbeiterinnen im Kabinett betrifft darf

festgestellt werden, dass die Vorgangsweise bei der Überprüfung der akademischen Qualifi -

kation bei diesen MitarbeiterInnen analog allen anderen Mitarbeiterinnen des Ressorts er -

folgt.

 

Die Daten der MitarbeiterInnen werden durch den jeweils zuständigen Sachbearbeiter der

Personalabteilung überprüft. Der Zeitpunkt der Überprüfung liegt zumeist unmittelbar nach

erfolgtem Dienstantritt sobald der/die Mitarbeiterin seine/ihre zur Überprüfung notwendigen

Unterlagen (Geburtsurkunde, Meldezettel, Zeugnisse etc.) vorlegt. Dabei werden üblicher -

weise die Originale vorgelegt, die mit den vom Mitarbeiter bzw. von der Mitarbeiterin ge -

machten Angaben verglichen werden. Von den Originalen werden Ablichtungen zwecks

Verbleib in den Personalakten angefertigt. Erst im Anschluss an diese Überprüfung wird der

Dienstvertrag erstellt.

Auch bei den auf der Basis eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Referenten im Kabinett

wurde die akademische Qualifikation auf Grund der vorgelegten Diplomprüfungszeugnisse

nachgeprüft.

 

Bei den Arbeitsleihverträgen wurde entsprechend dem finanziellen Wirkungsbereich zum

jeweiligen Bundesfinanzgesetz das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen

hergestellt.

 

Qualifizierungsmerkmale wurden in den Arbeitsleihverträgen nicht vereinbart. Auch Rückfor -

derungsansprüche wurden in den Verträgen nicht vereinbart, es gelten die diesbezüglichen

Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Die Arbeitsleihverträge wurden zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das ehe -

malige Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bzw. durch das Bundesministeri -

um für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Dienstgeber der

jeweiligen Person abgeschlossen.