2244/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.05.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 4. April 2001,
Nr. 2307/J, betreffend Mitarbeiterinnen in Ministerbüros, beehre ich mich Folgendes mitzu -
teilen:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Was die auf dienstvertraglicher Basis beschäftigten Mitarbeiterinnen im Kabinett betrifft darf
festgestellt werden, dass die Vorgangsweise bei der Überprüfung der akademischen Qualifi -
kation bei diesen MitarbeiterInnen analog allen anderen Mitarbeiterinnen des Ressorts er -
folgt.
Die Daten der MitarbeiterInnen werden durch den jeweils zuständigen Sachbearbeiter der
Personalabteilung überprüft. Der Zeitpunkt der Überprüfung liegt zumeist unmittelbar nach
erfolgtem Dienstantritt sobald der/die Mitarbeiterin seine/ihre zur Überprüfung notwendigen
Unterlagen (Geburtsurkunde, Meldezettel, Zeugnisse etc.) vorlegt. Dabei werden üblicher -
weise die Originale vorgelegt, die mit den vom Mitarbeiter bzw. von der Mitarbeiterin ge -
machten Angaben verglichen werden. Von den Originalen werden Ablichtungen zwecks
Verbleib in den Personalakten angefertigt. Erst im Anschluss an diese Überprüfung wird der
Dienstvertrag erstellt.
Auch bei den auf der Basis eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Referenten im Kabinett
wurde die akademische Qualifikation auf Grund der vorgelegten Diplomprüfungszeugnisse
nachgeprüft.
Bei den Arbeitsleihverträgen wurde entsprechend dem finanziellen Wirkungsbereich zum
jeweiligen Bundesfinanzgesetz das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen
hergestellt.
Qualifizierungsmerkmale wurden in den Arbeitsleihverträgen nicht vereinbart. Auch Rückfor -
derungsansprüche wurden in den Verträgen nicht vereinbart, es gelten die diesbezüglichen
Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Arbeitsleihverträge wurden zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das ehe -
malige Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bzw. durch das Bundesministeri -
um für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Dienstgeber der
jeweiligen Person abgeschlossen.