2249/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.05.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2252/J - NR/2001 betreffend die Integration
behinderter Kinder nach der 8. Schulstufe in der HBLA Kematen, die die Abgeordnete
Mag. Brunhilde Plank, Genossinnen und Genossen am 30. März 2001 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad1., 2. + 10.:
Berufliche Ausbildung hat auf eine den Fähigkeiten von Schüler/innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf entsprechende Förderung abzuzielen und zu erfolgreichen Arbeitsergebnissen zu
führen.
Integration von behinderten Schülern ist dann nicht zielführend, wenn eine entsprechende - auf den
einzelnen behinderten Schüler abgestimmte - Vorbereitung auf ein Berufs - und Arbeitsleben nicht
möglich ist.
Wichtigstes Ziel muss es bleiben, behinderten Menschen die Integration in ein Berufsleben und
damit ein großes Maß an Selbstständigkeit - zur ermöglichen. Grundvoraussetzung dafür bildet das
Erreichen von Lernzielen. Nur wenn diese im schulischen Bereich gewährleistet werden kann,
haben behinderte Menschen die Chance am Arbeitsprozess teilhaben zu können.
Ad 3.:
Aus den oben genannten Gründen ist die Führung einer Integrationsklasse an der HBLA Kematen
nicht vorgesehen.
Ad 4. + 5.:
Nach der schulischen Förderung ist die Eingliederung in das Arbeitsleben eine der wichtigsten
Aufgaben für eine Teilhabe behinderter Menschen am Leben der Gesellschaft.
Der Anteil der schulischen Berufsbildung hängt von den Lernvoraussetzungen und den beruflichen
Anforderungen ab.
Eine bloße Aufnahme in eine berufsbildende Schule zur „Überbrückung“ eines noch erwünschten
Entwicklungszeitraumes wäre ohne entsprechende Bildungsmöglichkeiten pädagogisch nicht
zielführend.
Ad 6.:
Mit der 18. SchOG - Novelle wurde gerade im Hinblick auf die schulische Vorbereitung zur
Eingliederung behinderter Schüler/innen in das Berufsleben ab dem Schuljahr 2001/2002 eine
9. Schulstufe an den Sonderschulen - und dort wo Bedarf besteht, auch an allen anderen
Pflichtschularten - gesetzlich vorgesehen (Berufsvorbereitungsjahr).
Derzeit bestehen für integrierte Schüler/innen nach der 8. Schulstufe in erster Linie folgende
Möglichkeiten für den Besuch der 9. Schulstufe: Besuch einer als Schulversuch geführten
Integrationsklasse der Polytechnischen Schule oder Integration in einer einjährigen berufsbildenden
Schule (ebenfalls auf Schulversuchsbasis).
Der Gesetzesvorschlag zur Überführung der Schulversuche zur Integration auf der 9. Schulstufe in
der Polytechnischen Schule ist derzeit im Stadium der Gesetzwerdung. Für die Zeit nach Erfüllung
der Schulpflicht gibt es eine ganze Reihe von Projektträgern, die Beratung, Berufsorientierung,
Arbeitsbegleitung, soziales Training etc. zur Berufsvorbereitung für behinderte Jugendliche
anbieten.
Ad 7.:
Für jeden betroffenen Jugendlichen muss eine adäquate, individuelle Lösung gefunden werden.
Die Bundesregierung hat eine Beschäftigungsoffensive (,‚Behindertenmilliarde“) eingeleitet,
wonach eine der Zielgruppen behinderte Jugendliche sind, die - mit entsprechender Hilfestellung -
in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen. Die Einrichtung von ,,Clearingteams“ ist geplant,
die gemeinsam mit den Betroffenen das individuell am besten geeignete Maßnahmenpaket zur
beruflichen Integration festlegen. Weiters darf auf die verbesserte Möglichkeit der Arbeitsassistenz
in den Lehrberufen hingewiesen werden.
Ad 8.:
Ein Entwurf zur Übernahme der Schulversuche an der Polytechnischen Schule ist im Stadium der
Gesetzwerdung. Geplant ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit Projektträgern zur besseren
Eingliederung behinderter Jugendlicher in den ersten Arbeitmarkt, Einrichtung von Clearingteams
etc.
Ad 9.:
Neben der bereits sehr erfolgreich laufenden schulischen Integration von behinderten Schüler/innen
im Pflichtschulbereich gibt es umfangreiche Fördermaßnahmen in der Lehrerfort - und
- weiterbildung.