2249/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.05.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2252/J - NR/2001 betreffend die Integration

behinderter Kinder nach der 8. Schulstufe in der HBLA Kematen, die die Abgeordnete

Mag. Brunhilde Plank, Genossinnen und Genossen am 30. März 2001 an mich richteten, wird wie

folgt beantwortet:

 

Ad1., 2. + 10.:

 

Berufliche Ausbildung hat auf eine den Fähigkeiten von Schüler/innen mit sonderpädagogischem

Förderbedarf entsprechende Förderung abzuzielen und zu erfolgreichen Arbeitsergebnissen zu

führen.

Integration von behinderten Schülern ist dann nicht zielführend, wenn eine entsprechende - auf den

einzelnen behinderten Schüler abgestimmte - Vorbereitung auf ein Berufs - und Arbeitsleben nicht

möglich ist.

Wichtigstes Ziel muss es bleiben, behinderten Menschen die Integration in ein Berufsleben und

damit ein großes Maß an Selbstständigkeit - zur ermöglichen. Grundvoraussetzung dafür bildet das

Erreichen von Lernzielen. Nur wenn diese im schulischen Bereich gewährleistet werden kann,

haben behinderte Menschen die Chance am Arbeitsprozess teilhaben zu können.

 

Ad 3.:

 

Aus den oben genannten Gründen ist die Führung einer Integrationsklasse an der HBLA Kematen

nicht vorgesehen.

Ad 4. + 5.:

Nach der schulischen Förderung ist die Eingliederung in das Arbeitsleben eine der wichtigsten

Aufgaben für eine Teilhabe behinderter Menschen am Leben der Gesellschaft.

Der Anteil der schulischen Berufsbildung hängt von den Lernvoraussetzungen und den beruflichen

Anforderungen ab.

Eine bloße Aufnahme in eine berufsbildende Schule zur „Überbrückung“ eines noch erwünschten

Entwicklungszeitraumes wäre ohne entsprechende Bildungsmöglichkeiten pädagogisch nicht

zielführend.

 

Ad 6.:

 

Mit der 18. SchOG - Novelle wurde gerade im Hinblick auf die schulische Vorbereitung zur

Eingliederung behinderter Schüler/innen in das Berufsleben ab dem Schuljahr 2001/2002 eine

9. Schulstufe an den Sonderschulen - und dort wo Bedarf besteht, auch an allen anderen

Pflichtschularten - gesetzlich vorgesehen (Berufsvorbereitungsjahr).

Derzeit bestehen für integrierte Schüler/innen nach der 8. Schulstufe in erster Linie folgende

Möglichkeiten für den Besuch der 9. Schulstufe: Besuch einer als Schulversuch geführten

Integrationsklasse der Polytechnischen Schule oder Integration in einer einjährigen berufsbildenden

Schule (ebenfalls auf Schulversuchsbasis).

Der Gesetzesvorschlag zur Überführung der Schulversuche zur Integration auf der 9. Schulstufe in

der Polytechnischen Schule ist derzeit im Stadium der Gesetzwerdung. Für die Zeit nach Erfüllung

der Schulpflicht gibt es eine ganze Reihe von Projektträgern, die Beratung, Berufsorientierung,

Arbeitsbegleitung, soziales Training etc. zur Berufsvorbereitung für behinderte Jugendliche

anbieten.

 

Ad 7.:

 

Für jeden betroffenen Jugendlichen muss eine adäquate, individuelle Lösung gefunden werden.

Die Bundesregierung hat eine Beschäftigungsoffensive (,‚Behindertenmilliarde“) eingeleitet,

wonach eine der Zielgruppen behinderte Jugendliche sind, die - mit entsprechender Hilfestellung -

in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen. Die Einrichtung von ,,Clearingteams“ ist geplant,

die gemeinsam mit den Betroffenen das individuell am besten geeignete Maßnahmenpaket zur

beruflichen Integration festlegen. Weiters darf auf die verbesserte Möglichkeit der Arbeitsassistenz

in den Lehrberufen hingewiesen werden.

Ad 8.:

 

Ein Entwurf zur Übernahme der Schulversuche an der Polytechnischen Schule ist im Stadium der

Gesetzwerdung. Geplant ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit Projektträgern zur besseren

Eingliederung behinderter Jugendlicher in den ersten Arbeitmarkt, Einrichtung von Clearingteams

etc.

 

Ad 9.:

 

Neben der bereits sehr erfolgreich laufenden schulischen Integration von behinderten Schüler/innen

im Pflichtschulbereich gibt es umfangreiche Fördermaßnahmen in der Lehrerfort - und

- weiterbildung.