2250/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.05.2001

 

Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten     

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER Otmar BRIX, PRÄHAUSER und

GenossInnen haben am 04. April 2001 unter der Nr. 2301/J - NR/2001 an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend MitarbeiterInnen in Ministerbüros

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 7, 8 und 9:

 

Die Erfüllung der rechtlichen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die

Verwendung auf einem Arbeitsplatz im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten - einschließlich der gegebenenfalls hierfür erforderlichen akademischen

Qualifikationen - wird jeweils durch dessen Personalabteilung geprüft, und zwar

regelmäßig vor der Zulassung zu dem in diesem Ressort schon seit Jahrzehnten vor der

Aufnahme bzw. Übernahme in seinen Personalstand zu absolvierenden kommissionellen

Auswahlverfahren betreffend Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung der

BewerberInnen für den auswärtigen Dienst, an dem auch alle nachgenannten

MitarbeiterInnen des Kabinetts der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten mit

Erfolg teilgenommen haben.

 

Die zu Anfang Mai 2001 erfolgte Durchsicht der Personalakten der in der Frage 9

angesprochenen Kabinetts - MitarbeiterInnen ergab bezüglich der seinerzeitigen

Überprüfung ihrer Qualifikationen folgendes:

- Dr. Wolfgang LOIBL hat zwischen dem 21. und 23. April 1965 erfolgreich die

kommissionelle Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert, worauf

er per 15. Juni 1965 als Vertragsbediensteter l/a in den Personalstand des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Seine Identität

und seine akademische Qualifikation wurden davor durch Einsichtnahme der damals für

die Angehörigen der Verwendungsgruppe A zuständig gewesenen Personalreferentin in

die Original - Personaldokumente sowie in das Studienbuch, in das Zeugnis über die am

09.06.1964 erfolgreich abgelegte 3. Staatsprüfung sowie in die Promotionsurkunde der

rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien vom 17.12.1964 überprüft.

 

- Dr. Ulrike TILLY hat zwischen dem 15. und 16. Juni1984 erfolgreich die kommissionelle

Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert, worauf sie per

16. Juli1984 als Vertragsbedienstete l/a in den Personalstand des Bundesministeriums

für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Ihre Identität und ihre akademische

Qualifikation wurden davor durch Einsichtnahme des damals für die Angehörigen der

Verwendungsgruppe A zuständig gewesenen Personalreferenten in gerichtlich

beglaubigte Kopien der Personaldokumente und des Rigorosenzeugnisses über das am

01.07.1981 erfolgreich abgelegte Rigorosum aus Anglistik und Romanistik sowie der

Promotionsurkunde der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg vom

09.07.1981 überprüft.

 

- Mag. Christina KOKKINAKIS hat zwischen dem 21. und 23. Juni1995 erfolgreich die

kommissionelle Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert, worauf

sie per 04. September 1995 als Vertragsbedienstete l/a in den Personalstand des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Ihre Identität

und akademische Qualifikation wurden durch Einsichtnahme der damals für die

Angehörigen der Verwendungsgruppe A zuständig gewesenen Personalreferentin in die

Originale der Personaldokumente und in die Diplomprüfungszeugnisse über die am

02.12.1982 (Studienrichtung Romanistik: Französisch) bzw. am 16.04.1993

(Studienrichtung Geschichte) erfolgreich abgelegte Zweite Diplomprüfung sowie in die

Sponsionsurkunde der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien vom

18.05.1993 überprüft.

- Dr. Andreas LIEBMANN - HOLZMANN wurde per 01. Februar 1994 als

Vertragsbediensteter l/a in den Personalstand des Bundeskanzleramtes aufgenommen

und mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 gemäß BGBl. Nr.1105/1994 - anlässlich der

gesetzlichen Übertragung der Zuständigkeit für EZA - Angelegenheiten vom

Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - ex lege in

den Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

übernommen. Seine Identität und seine akademische Qualifikation wurden vor seiner

Aufnahme in den Bundesdienst durch Einsichtnahme des damals für die Angehörigen der

Verwendungsgruppe A im Bundeskanzleramt zuständig gewesenen Personalreferenten in

die Originale der Personaldokumente und in das Diplomprüfungszeugnis über die am

21.06.1989 erfolgreich abgelegte zweite Diplomprüfung der rechtswissenschaftlichen

Studienrichtung und in das Rigorosenzeugnis der juristischen Fakultät vom 22. Dezember

1992 sowie in die Promotionsbestätigung der Universität Graz vom 26.02.1993 überprüft.

Eine neuerliche Überprüfung seiner akademischen Qualifikationen erfolgte durch die

damals für Angehörige des höheren Dienstes im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten zuständige Personalreferentin vor der Zulassung des Genannten zur

kommissionellen Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst, die er zwischen

dem 10. und 13. September 1996 erfolgreich absolviert hat.

 

- Mag. Arthur WINKLER - HERMADEN hat zwischen dem 02. und 03. Mai 2000 erfolgreich

die kommissionelle Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert,

worauf er per 01. Juni 2000 als Vertragsbediensteter v1 in den Personalstand des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Seine Identität

und seine akademische Qualifikation wurde durch Einsichtnahme der damals für die

Angehörigen des höheren auswärtigen Dienstes zuständig gewesenen Personalreferentin

in die Originale seiner Personaldokumente und in das Diplomprüfungszeugnis über die

am 14.06.1999 erfolgreich abgelegte Zweite Diplomprüfung der volkswirtschaftlichen

Studienrichtung sowie in den Bescheid des Studiendekans der Wirtschaftsuniversität

Wien vom 15.06.1999 betreffend Verleihung des akademischen Grades Magister der

Sozial - und Wirtschaftswissenschaften überprüft.

Zu den Fragen 3 bis 6:

 

Alle genannten Personen sind Angehörige des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten, sodaß keine Arbeitsleihverträge bestehen.