2250/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.05.2001
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER Otmar BRIX, PRÄHAUSER und
GenossInnen haben am 04. April 2001 unter der Nr. 2301/J - NR/2001 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend MitarbeiterInnen in Ministerbüros
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 7, 8 und 9:
Die Erfüllung der rechtlichen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die
Verwendung auf einem Arbeitsplatz im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten - einschließlich der gegebenenfalls hierfür erforderlichen akademischen
Qualifikationen - wird jeweils durch dessen Personalabteilung geprüft, und zwar
regelmäßig vor der Zulassung zu dem in diesem Ressort schon seit Jahrzehnten vor der
Aufnahme bzw. Übernahme in seinen Personalstand zu absolvierenden kommissionellen
Auswahlverfahren betreffend Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung der
BewerberInnen für den auswärtigen Dienst, an dem auch alle nachgenannten
MitarbeiterInnen des Kabinetts der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten mit
Erfolg teilgenommen haben.
Die zu Anfang Mai 2001 erfolgte Durchsicht der Personalakten der in der Frage 9
angesprochenen Kabinetts - MitarbeiterInnen ergab bezüglich der seinerzeitigen
Überprüfung ihrer Qualifikationen
folgendes:
- Dr. Wolfgang LOIBL hat zwischen dem 21. und 23. April 1965 erfolgreich die
kommissionelle Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert, worauf
er per 15. Juni 1965 als Vertragsbediensteter l/a in den Personalstand des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Seine Identität
und seine akademische Qualifikation wurden davor durch Einsichtnahme der damals für
die Angehörigen der Verwendungsgruppe A zuständig gewesenen Personalreferentin in
die Original - Personaldokumente sowie in das Studienbuch, in das Zeugnis über die am
09.06.1964 erfolgreich abgelegte 3. Staatsprüfung sowie in die Promotionsurkunde der
rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien vom 17.12.1964 überprüft.
- Dr. Ulrike TILLY hat zwischen dem 15. und 16. Juni1984 erfolgreich die kommissionelle
Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert, worauf sie per
16. Juli1984 als Vertragsbedienstete l/a in den Personalstand des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Ihre Identität und ihre akademische
Qualifikation wurden davor durch Einsichtnahme des damals für die Angehörigen der
Verwendungsgruppe A zuständig gewesenen Personalreferenten in gerichtlich
beglaubigte Kopien der Personaldokumente und des Rigorosenzeugnisses über das am
01.07.1981 erfolgreich abgelegte Rigorosum aus Anglistik und Romanistik sowie der
Promotionsurkunde der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg vom
09.07.1981 überprüft.
- Mag. Christina KOKKINAKIS hat zwischen dem 21. und 23. Juni1995 erfolgreich die
kommissionelle Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert, worauf
sie per 04. September 1995 als Vertragsbedienstete l/a in den Personalstand des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Ihre Identität
und akademische Qualifikation wurden durch Einsichtnahme der damals für die
Angehörigen der Verwendungsgruppe A zuständig gewesenen Personalreferentin in die
Originale der Personaldokumente und in die Diplomprüfungszeugnisse über die am
02.12.1982 (Studienrichtung Romanistik: Französisch) bzw. am 16.04.1993
(Studienrichtung Geschichte) erfolgreich abgelegte Zweite Diplomprüfung sowie in die
Sponsionsurkunde der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien vom
18.05.1993 überprüft.
- Dr. Andreas LIEBMANN - HOLZMANN wurde per 01. Februar 1994 als
Vertragsbediensteter l/a in den Personalstand des Bundeskanzleramtes aufgenommen
und mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 gemäß BGBl. Nr.1105/1994 - anlässlich der
gesetzlichen Übertragung der Zuständigkeit für EZA - Angelegenheiten vom
Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - ex lege in
den Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
übernommen. Seine Identität und seine akademische Qualifikation wurden vor seiner
Aufnahme in den Bundesdienst durch Einsichtnahme des damals für die Angehörigen der
Verwendungsgruppe A im Bundeskanzleramt zuständig gewesenen Personalreferenten in
die Originale der Personaldokumente und in das Diplomprüfungszeugnis über die am
21.06.1989 erfolgreich abgelegte zweite Diplomprüfung der rechtswissenschaftlichen
Studienrichtung und in das Rigorosenzeugnis der juristischen Fakultät vom 22. Dezember
1992 sowie in die Promotionsbestätigung der Universität Graz vom 26.02.1993 überprüft.
Eine neuerliche Überprüfung seiner akademischen Qualifikationen erfolgte durch die
damals für Angehörige des höheren Dienstes im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zuständige Personalreferentin vor der Zulassung des Genannten zur
kommissionellen Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst, die er zwischen
dem 10. und 13. September 1996 erfolgreich absolviert hat.
- Mag. Arthur WINKLER - HERMADEN hat zwischen dem 02. und 03. Mai 2000 erfolgreich
die kommissionelle Eignungsprüfung für den höheren auswärtigen Dienst absolviert,
worauf er per 01. Juni 2000 als Vertragsbediensteter v1 in den Personalstand des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten aufgenommen wurde. Seine Identität
und seine akademische Qualifikation wurde durch Einsichtnahme der damals für die
Angehörigen des höheren auswärtigen Dienstes zuständig gewesenen Personalreferentin
in die Originale seiner Personaldokumente und in das Diplomprüfungszeugnis über die
am 14.06.1999 erfolgreich abgelegte Zweite Diplomprüfung der volkswirtschaftlichen
Studienrichtung sowie in den Bescheid des Studiendekans der Wirtschaftsuniversität
Wien vom 15.06.1999 betreffend Verleihung des akademischen Grades Magister der
Sozial - und Wirtschaftswissenschaften
überprüft.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Alle genannten Personen sind Angehörige des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten, sodaß keine Arbeitsleihverträge bestehen.