2261/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31.05.2001

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde haben an mich

eine schriftliche Anfrage 2292/J betreffend „Maßnahmen im Zusammenhang mit der

Verwaltungsreform“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

I. Planstelleneinsparungen:

 

Frage 1:

Im Rahmen der Beratungen des Budgets 2002 im Parlament wurde behauptet, dass im Jahr

2000 bereits 3.860 Planstellen im öffentlichen Dienst eingespart worden seien.

      a. Stimmt diese Zahl?

          Wenn nein: Wie hoch ist die Zahl der im Jahr 2000 eingesparten Planstellen?

     b. Fanden diese Einsparungen nur im Bund oder auch in den Ländern statt?

          Bitte geben Sie die genauen Zahlen für Bund und die einzelnen Länder an.

     c. Bitte schildern Sie, wie es zu diesen Einsparungen kam, also zB wie viele Planstellen

          jeweils durch konkrete Ausgliederungen eingespart wurden, wieviele durch Nicht

         Nachbesetzung von Abgängen, etc.

     d. Wieviele Männer und wieviele Frauen waren von diesen Einsparungen betroffen?

         Bitte schlüsseln Sie die Geschlechterquoten auch für die jeweilige Art der

         Planposteneinsparung auf.

Zu Frage 1:

Im Jahr 2000 wurde eine Einsparung von 3.860 Vollbeschäftigtenäquivalenten im

Bundesdienst erreicht. In dieser Zahl ist der Rückgang an Bundesbediensteten bei den

Nachfolgeunternehmen der Post -  und Telegraphenverwaltung nicht enthalten.

 

Diese Einsparung wurde durch rund 2.600 Nicht - Nachbesetzungen und durch rund 1.260

Ausgliederungen erreicht.

 

Die Beantwortung der Frage nach der Geschlechterverteilung der Abgänge und der

Ausgliederungen 2000 wurde einen unvertretbar hohen Erhebungsaufwand verursachen.

 

Frage 2:

Weiters wurde im Rahmen der Beratungen des Budgets 2002 festgestellt, dass eine gesamte

Planpostenreduktion von 11.000 Stellen sowie von weiteren 4.000 Stellen durch

Ausgliederungen angestrebt werde.

     a. Bezieht sich diese Zahl nur auf den Bund oder auf Bund und Länder?

     b. In welchem zeitlichen Rahmen werden diese Einsparungen angestrebt?

     c. Wie sollen diese Einsparungen jeweils erzielt werden (Nichtnachbesetzung von

         Abgängen, befristete Aufnahmen, etc.)?

     d. Bitte geben Sie schätzungsweise an, wieviele Männer und wieviele Frauen von diesen

         Einsparungen betroffen sein werden.

 

Zu Frage 2:

Es ist vorgesehen, die ausgabenwirksame Personalkapazität im Bundesdienst bis zum

31. Dezember 2003, ausgehend vom Personalstand zum 31. Dezember 1999, um 11.000

Vollbeschäftigtenäquivalente durch Nicht - Nachbesetzungen zu reduzieren. Weitere 4.000

VBÄ sollen in dieser Legislaturperiode durch geplante Ausgliederungen eingespart werden.

Es ist anzunehmen, dass die Geschlechterverteilung der künftigen Abgänge und

Ausgliederungen etwa der des vergangenen Jahres entsprechen wird.

 

II. Aufgabenreformkommission:

 

Frage 3:

   a. Wer traf die Auswahl bezüglich der Mitglieder der Aufgabenreformkommission?

   b. Welche Kriterien waren für die Aufrahme in die Kommission relevant?

   c. Wie hoch war der Frauenanteil in der Aufgabenreformkommission?

   d. Gab es eine Entschädigung für die Mitglieder der Aufgabenreformkommission?

        Wenn ja: in welcher Höhe?

 

Zu Frage 3:

Die Auswahl der Kommissionsmitglieder habe ich als zuständige Ministerin und

Auftraggeberin getroffen.

 

Mit der Besetzung der Aufgabenreformkommission (ARK) wollte ich die Interessen der

Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft als Kunden

berücksichtigt wissen. Daher wurden etwa Vertreter des Vereins für

Konsumenteninformation, der Industriellenvereinigung und des Wirtschaftsforums der

Führungskräfte, des ÖAMTC sowie eine Vertreterin der Volksanwaltschaft zur Mitarbeit

eingeladen. Der Präsident des Rechnungshofes sowie je ein Universitätsprofessor aus der

Schweiz, aus Deutschland und aus Österreich wurden als Experten für Verwaltungsreformen

eingebunden.

 

Der Vorsitzende der Aufgabenreformkommission, o. Univ. - Prof. Dr. Raschauer, erhielt ein

Honorar von 350.000,-- ATS, mit dem primär die Kosten für seine Mitarbeiter, die

umfangreiche Recherchen durchführten, abgegolten wurden. Die beiden Professoren aus der

Schweiz und aus Deutschland erhielten ein Tageshonorar von 2.500,-- DM (bzw. Sfr) und den

Ersatz der Reisekosten. Die übrigen Mitglieder haben unentgeltlich an der

Aufgabenreformkommission mitgewirkt.

Frage 4:

Die Aufgabenreformkommission verweist in ihrem Bericht auf die sog. „gestufte

Verantwortung“ des Staates, wonach es Angelegenheiten gibt, in denen dem Staat

,,Regulierungsverantwortung“ zukommt, d.h. wo nur staatliche Regelungen notwendig sind,

weiters gibt es Aufgaben mit ,, Gewährleistungsverantwortung“, wo der Staat über die

Regulierung hinaus die ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgaben gewährleisten muss

sowie drittens Angelegenheiten, in denen den Staat ,,Leistungsverantwortung“ trifft, wo also

die staatliche Leistungserbringung erforderlich ist

      a. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine

          Regulierungsverantwortung des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte legen

          Sie die in Ihrer Meinung nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser Kategorie dar.

          Welche politischen Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser Legislaturperiode für

          notwendig, um dieser Verantwortung von staatlicher Seite nachzukommen?

     b. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine

          Gewährleistungsverantwortung des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte

          legen Sie die in Ihrer Meinung nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser

          Kategorie dar. Welche politischen Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser

          Legislaturperiode für notwendig, um dieser Verantwortung von staatlicher Seite

          nachzukommen?

     c. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine Leistungsverantwortung

          des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte legen Sie die in Ihrer Meinung

          nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser Kategorie dar. Welche politischen

          Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser Legislaturperiode für notwendig, um dieser

          Verantwortung von staatlicher Seite nachzukommen?

 

Frage 5:

Die Aufgabenreformkommission hat in ihrem Endbericht 60 konkrete Empfehlungen zur

Aufgabenreform im Sinne eines Rückzugs des Staates aus der Verwaltung sowie einer

Abschaffung von Doppelgleisigkeiten unterbreitet.

Nehmen Sie bitte zu diesen Empfehlungen im Einzelnen Stellung und legen Sie dar, ob und

wenn ja, in welcher Form Sie diese für umsetzungswürdig halten. Begründen Sie bitte auch

jeweils Ihre Haltung.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Der Bericht der Aufgabenreformkommission ist derzeit Gegenstand breiter politischer

Diskussionen auf allen Ebenen. Insbesondere mit den Ländern werden die Vorschläge auf ihre

Umsetzbarkeit geprüft. Ein 150 - seitiger Bericht mit 60 Vorschlägen kann nicht innerhalb

weniger Wochen abschließend beurteilt werden. Zudem hat sich die Bundesregierung darauf

verstanden, zunächst einmal das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen, um danach eine

politische Entscheidung darüber zu treffen, welche der Vorschläge konkret umgesetzt werden

sollen. Diese Einbindungs -  und Diskussionsphase sichert in der Folge die Akzeptanz für

Reformmaßnahmen.

 

Frage 6:

Haben Sie vor, auch andere als die von der Kommission exemplarisch herausgegriffenen 9

Themenbereiche in dergleichen Art und Weise auf eine Reduktion staatlicher Aufgaben

untersuchen zu lassen?

Wenn ja: Welche Themen, von wem und in welchem Zeitrahmen?

 

Zu Frage 6:

Vorerst liegen genügend Vorschläge in wichtigen Kernbereichen der Verwaltung zur

Diskussion und Entscheidung vor. Nach Abschluss dieser Phase und dem Beginn der

Umsetzung wird zu entscheiden sein, ob weitere Themenbereiche untersucht werden sollen.

 

Frage 7:

Obwohl die Aufgabenreformkommission an sich nicht zum Thema Bundesstaatsreform

gearbeitet hat, gibt sie hierzu trotzdem eine grundsätzliche Empfehlung ab, nämlich

insbesondere jene, ,,im Rahmen einer beschleunigt in Angriff zu nehmenden

Verfassungsreform zu einer weitgehenden Konzentration der Gesetzgebungsbefugnisse auf

der Bundesebene und zu einer weitgehenden Konzentration der Verwaltungszuständigkeiten

auf der Landesebene überzugehen“ (Seite 19 des Berichtes). Inwieweit teilen Sie diese Ansicht

der Kommission und welche Schritte wird die Regierung hier in näherer Zukunft setzen, um

dies umzusetzen?

 

Zu Frage 7:

Grundsätzlich ist die Auffassung, die Gesetzgebungsbefugnisse auf der Bundesebene und die

Verwaltungszuständigkeiten auf Länderebene zu konzentrieren, positiv zu bewerten. Eine

Bundesstaatsreform wird sich jedoch nur gemeinsam mit den Ländern und als schrittweiser

Prozess Umsetzen lassen.

 

Frage 8:

Eine weitere Empfehlung der Kommission zur Verwaltungsreform ist jene der Abschaffung

administrativer Instanzenzüge und - nach der Entscheidung einer erstinstanzlichen

Verwaltungsbehörde - direkt einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung, wobei

dieses Gericht reformatorisch entscheiden soll. Begründet wird dies damit, dass eine

gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit von Verwaltungsentscheidungen aufgrund der EMRK

sowieso geboten ist und es daher eine Verschwendung von Ressourcen ist, wenn mehrere

Verwaltungsbehörden ein und dasselbe entscheiden, ohne dem gerichtlichen Rechtsschutz zu

genügen.

Inwieweit teilen Sie diese Ansicht der Kommission und welche Schritte wird die Regierung

hier in näherer Zukunft setzen, um dies umzusetzen?

 

Zu Frage 8:

Österreich ist ein hochentwickelter Rechtstaat, der den Bürgerinnen und Bürgern in hohem

Maße Rechtschutz bietet. Wenn dieser Rechtschutz auch durch eine Reduktion

verwaltungsbehördlicher Instanzenzuge gewahrt bleibt, sich aus der Sicht der rechtstaatlichen

Gewaltentrennung sogar verbessert, ist es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die

Entscheidungen zu beschleunigen.

Frage 9:

Die Kommission gibt drei unterschiedliche Gesichtspunkte einer Verwaltungsreform an, die

jeweils für einen Teil der Kommission zentral waren: 1. Umfassende Konsolidierung, 2.

Abbau von Hemmnissen für private Initiativen, 3. „So wenig Staat wie möglich, so viel Staat

wie nötig - Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Private nur unter Wahrung der

öffentlichen Zwecke und mit einer Rückholmöglichkeit, also ohne auf die Übertragung

folgenden Know - How -  Verlust staatlicherseits.

      a. Welcher der genannten Gesichtspunkte ist für Sie der zentralste bzw. bitte reihen Sie

           die Gesichtspunkte nach der Priorität, die Sie ihnen zuordnen.

      b. Welche Priorität werden diese Gesichtspunkte bei der Umsetzung der

           Verwaltungsreform haben?

 

Zu Frage 9:

Diese Bundesregierung ist mit dem Ziel angetreten, das Budgetdefizit bis 2002 auf Null zu

reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen gesetzt worden und

werden weiterhin gesetzt. Der Auftrag an eine Aufgabenreformkommission zur Durchforstung

von Staatsaufgaben stellt dazu eine wichtige Maßnahme dar. Zur Sicherung eines attraktiven

Wirtschaftsstandortes im internationalen Wettbewerb sowie zur Aufrechterhaltung der

Vollbeschäftigung ist es notwendig, der Wirtschaft gute Rahmenbedingungen für ihre

Entwicklung zu bieten. Selbstverständlich müssen bei der Aufgabenkritik die

Einflussmöglichkeiten des Staates und seiner Verantwortung beispielsweise für sozial - ,

sicherheits -  und bildungspolitische Belange gewahrt bleiben.

 

Frage 10:

Die derzeitige Bundesregierung hat sich dem Prinzip des Gendermainstreaming verpflichtet.

     a. In welcher Weise wurde bei der Tätigkeit der Aufgabenreformkommission

         Gendermainstreaming durch geführt?

     b. Werden bei der Verwaltungsreform vor einer etwaigen Umsetzung

          geschlechtsspezifische Auswirkungen potenzieller Maßnahmen untersucht werden

          (Gendermainstreaming)?

c. Haben MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, wie dies von Minister Haupt in einer

    Anfragebeantwortung angekündigt wurde, Schulungen in Sachen

    Gendermainstreaming erhalten?

    Wenn ja: wieviele Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts haben eine solche Schulung

    gemacht? Ein wie hoher Prozentsatz der MitarbeiterInnen Ihres Ressorts ist dies?

    Wenn nein: Weshalb nicht? Sind solche Schulungen vorgesehen? Wann sollen diese

    stattfinden?

 

Zu Frage 10:

Diese Bundesregierung hat sich zum Prinzip des Gendermainstreamings verpflichtet und wird

dieser Verpflichtung auch bei der Umsetzung von Reformen nachkommen.

 

III. Finanzausgleichs - Begleitkommission

 

Frage 11:

     a. Seit wann existiert die Finanzausgleichs - Begleitkommission?

     b. Wer sind die Mitglieder der Finanzausgleichs - Begleitkommission und wer entschied

         über diese Zusammensetzung?

     c. Wie lautet die Aufgabenstellung der Finanzausgleichs - Begleitkommission?

     d. Bis wann sollen Ergebnisse dieser Kommission vorliegen?

 

Zu Frage 11:

Im Paktum zum Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 wurde vereinbart, eine „Struktur -

und Aufgabenreformkommission“ zur Ausarbeitung von Reformvorschlägen einzusetzen, die

eine jährliche Entlastung des Bundesbudgets in der Höhe von mindestens 3,5 Mrd. ATS

bewirken sollen. Diese Kommission, die auch als ,‚Finanzausgleichs - Begleitkommission“

bezeichnet wird, sollte aus Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden zusammengesetzt

sein.

 

Am 7. Dezember 2000 fand die konstituierende Sitzung dieser Kommission statt, bei der ein

arbeitsfähiges Beratungsteam aus Bundes - , Länder -  und Gemeindevertretern

zusammengestellt wurde. Für den Bund habe ich SC Mag. Bachmayer und

o.Univ. - Prof. Dr. Raschauer und der Herr Finanzminister Prof. Schilcher,

SL Steger und Dr. Tschirf bzw. Frau Mag. Wiesinger - Arthold nominiert. Die

Landesamtsdirektorenkonferenz hat als Vertreter der Länder Doz. Bußjäger (Vlbg.),

SR Moritz (W), HR Pecker (NÖ), LAD Pesendorfer (OÖ), LAD Sladko (Ktn.), HR

Steinhäusler (Slbg.) und fallweise weitere Personen namhaft gemacht. Die Gemeinden waren

durch verschiedene Funktionäre des Städte -  bzw. Gemeindebundes vertreten.

 

Diese Kommission übergab ihre in mehreren Terminen erarbeiteten Beratungsergebnisse, die

Anhaltspunkte für eine Evaluierung und weitere Vertiefung auf politischer Ebene darstellen,

am 30. März 2001 Vertretern der Bundesregierung (VK Riess - Passer, BM Grasser, BM

Molterer, StS Finz) sowie der Landesregierungen (LH Haider, LH Pröll, LH Sausgruber, StR

Rieder).