2261/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.05.2001
BM für öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde haben an mich
eine schriftliche Anfrage 2292/J betreffend „Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Verwaltungsreform“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
I. Planstelleneinsparungen:
Frage 1:
Im Rahmen der Beratungen des Budgets 2002 im Parlament wurde behauptet, dass im Jahr
2000 bereits 3.860 Planstellen im öffentlichen Dienst eingespart worden seien.
a. Stimmt diese Zahl?
Wenn nein: Wie hoch ist die Zahl der im Jahr 2000 eingesparten Planstellen?
b. Fanden diese Einsparungen nur im Bund oder auch in den Ländern statt?
Bitte geben Sie die genauen Zahlen für Bund und die einzelnen Länder an.
c. Bitte schildern Sie, wie es zu diesen Einsparungen kam, also zB wie viele Planstellen
jeweils durch konkrete Ausgliederungen eingespart wurden, wieviele durch Nicht
Nachbesetzung von Abgängen, etc.
d. Wieviele Männer und wieviele Frauen waren von diesen Einsparungen betroffen?
Bitte schlüsseln Sie die Geschlechterquoten auch für die jeweilige Art der
Planposteneinsparung auf.
Zu Frage 1:
Im Jahr 2000 wurde eine Einsparung von 3.860 Vollbeschäftigtenäquivalenten im
Bundesdienst erreicht. In dieser Zahl ist der Rückgang an Bundesbediensteten bei den
Nachfolgeunternehmen der Post - und Telegraphenverwaltung nicht enthalten.
Diese Einsparung wurde durch rund 2.600 Nicht - Nachbesetzungen und durch rund 1.260
Ausgliederungen erreicht.
Die Beantwortung der Frage nach der Geschlechterverteilung der Abgänge und der
Ausgliederungen 2000 wurde einen unvertretbar hohen Erhebungsaufwand verursachen.
Frage 2:
Weiters wurde im Rahmen der Beratungen des Budgets 2002 festgestellt, dass eine gesamte
Planpostenreduktion von 11.000 Stellen sowie von weiteren 4.000 Stellen durch
Ausgliederungen angestrebt werde.
a. Bezieht sich diese Zahl nur auf den Bund oder auf Bund und Länder?
b. In welchem zeitlichen Rahmen werden diese Einsparungen angestrebt?
c. Wie sollen diese Einsparungen jeweils erzielt werden (Nichtnachbesetzung von
Abgängen, befristete Aufnahmen, etc.)?
d. Bitte geben Sie schätzungsweise an, wieviele Männer und wieviele Frauen von diesen
Einsparungen betroffen sein werden.
Zu Frage 2:
Es ist vorgesehen, die ausgabenwirksame Personalkapazität im Bundesdienst bis zum
31. Dezember 2003, ausgehend vom Personalstand zum 31. Dezember 1999, um 11.000
Vollbeschäftigtenäquivalente durch
Nicht - Nachbesetzungen zu reduzieren. Weitere 4.000
VBÄ sollen in dieser Legislaturperiode durch geplante Ausgliederungen eingespart werden.
Es ist anzunehmen, dass die Geschlechterverteilung der künftigen Abgänge und
Ausgliederungen etwa der des vergangenen Jahres entsprechen wird.
II. Aufgabenreformkommission:
Frage 3:
a. Wer traf die Auswahl bezüglich der Mitglieder der Aufgabenreformkommission?
b. Welche Kriterien waren für die Aufrahme in die Kommission relevant?
c. Wie hoch war der Frauenanteil in der Aufgabenreformkommission?
d. Gab es eine Entschädigung für die Mitglieder der Aufgabenreformkommission?
Wenn ja: in welcher Höhe?
Zu Frage 3:
Die Auswahl der Kommissionsmitglieder habe ich als zuständige Ministerin und
Auftraggeberin getroffen.
Mit der Besetzung der Aufgabenreformkommission (ARK) wollte ich die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft als Kunden
berücksichtigt wissen. Daher wurden etwa Vertreter des Vereins für
Konsumenteninformation, der Industriellenvereinigung und des Wirtschaftsforums der
Führungskräfte, des ÖAMTC sowie eine Vertreterin der Volksanwaltschaft zur Mitarbeit
eingeladen. Der Präsident des Rechnungshofes sowie je ein Universitätsprofessor aus der
Schweiz, aus Deutschland und aus Österreich wurden als Experten für Verwaltungsreformen
eingebunden.
Der Vorsitzende der Aufgabenreformkommission, o. Univ. - Prof. Dr. Raschauer, erhielt ein
Honorar von 350.000,-- ATS, mit dem primär die Kosten für seine Mitarbeiter, die
umfangreiche Recherchen durchführten, abgegolten wurden. Die beiden Professoren aus der
Schweiz und aus Deutschland erhielten ein Tageshonorar von 2.500,-- DM (bzw. Sfr) und den
Ersatz der Reisekosten. Die übrigen Mitglieder haben unentgeltlich an der
Aufgabenreformkommission mitgewirkt.
Frage 4:
Die Aufgabenreformkommission verweist in ihrem Bericht auf die sog. „gestufte
Verantwortung“ des Staates, wonach es Angelegenheiten gibt, in denen dem Staat
,,Regulierungsverantwortung“ zukommt, d.h. wo nur staatliche Regelungen notwendig sind,
weiters gibt es Aufgaben mit ,, Gewährleistungsverantwortung“, wo der Staat über die
Regulierung hinaus die ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgaben gewährleisten muss
sowie drittens Angelegenheiten, in denen den Staat ,,Leistungsverantwortung“ trifft, wo also
die staatliche Leistungserbringung erforderlich ist
a. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine
Regulierungsverantwortung des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte legen
Sie die in Ihrer Meinung nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser Kategorie dar.
Welche politischen Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser Legislaturperiode für
notwendig, um dieser Verantwortung von staatlicher Seite nachzukommen?
b. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine
Gewährleistungsverantwortung des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte
legen Sie die in Ihrer Meinung nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser
Kategorie dar. Welche politischen Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser
nachzukommen?
c. Welche Angelegenheiten sehen Sie als solche, bei denen eine Leistungsverantwortung
des Staates im oben genannten Sinne besteht? Bitte legen Sie die in Ihrer Meinung
nach wichtigsten Verwaltungsbereiche dieser Kategorie dar. Welche politischen
Maßnahmen halten Sie im Laufe dieser Legislaturperiode für notwendig, um dieser
Verantwortung von staatlicher Seite nachzukommen?
Frage 5:
Die Aufgabenreformkommission hat in ihrem Endbericht 60 konkrete Empfehlungen zur
Aufgabenreform im Sinne eines Rückzugs des Staates aus der Verwaltung sowie einer
Abschaffung von Doppelgleisigkeiten
unterbreitet.
Nehmen Sie bitte zu diesen Empfehlungen im Einzelnen Stellung und legen Sie dar, ob und
wenn ja, in welcher Form Sie diese für umsetzungswürdig halten. Begründen Sie bitte auch
jeweils Ihre Haltung.
Zu den Fragen 4 und 5:
Der Bericht der Aufgabenreformkommission ist derzeit Gegenstand breiter politischer
Diskussionen auf allen Ebenen. Insbesondere mit den Ländern werden die Vorschläge auf ihre
Umsetzbarkeit geprüft. Ein 150 - seitiger Bericht mit 60 Vorschlägen kann nicht innerhalb
weniger Wochen abschließend beurteilt werden. Zudem hat sich die Bundesregierung darauf
verstanden, zunächst einmal das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen, um danach eine
politische Entscheidung darüber zu treffen, welche der Vorschläge konkret umgesetzt werden
sollen. Diese Einbindungs - und Diskussionsphase sichert in der Folge die Akzeptanz für
Reformmaßnahmen.
Frage 6:
Haben Sie vor, auch andere als die von der Kommission exemplarisch herausgegriffenen 9
Themenbereiche in dergleichen Art und Weise auf eine Reduktion staatlicher Aufgaben
untersuchen zu lassen?
Zu Frage 6:
Vorerst liegen genügend Vorschläge in wichtigen Kernbereichen der Verwaltung zur
Diskussion und Entscheidung vor. Nach Abschluss dieser Phase und dem Beginn der
Umsetzung wird zu entscheiden sein, ob weitere Themenbereiche untersucht werden sollen.
Frage 7:
Obwohl die Aufgabenreformkommission an sich nicht zum Thema Bundesstaatsreform
gearbeitet hat, gibt sie hierzu trotzdem eine grundsätzliche Empfehlung ab, nämlich
insbesondere jene, ,,im Rahmen einer beschleunigt in Angriff zu nehmenden
Verfassungsreform zu einer weitgehenden
Konzentration der Gesetzgebungsbefugnisse auf
der Bundesebene und zu einer weitgehenden Konzentration der Verwaltungszuständigkeiten
auf der Landesebene überzugehen“ (Seite 19 des Berichtes). Inwieweit teilen Sie diese Ansicht
der Kommission und welche Schritte wird die Regierung hier in näherer Zukunft setzen, um
dies umzusetzen?
Zu Frage 7:
Grundsätzlich ist die Auffassung, die Gesetzgebungsbefugnisse auf der Bundesebene und die
Verwaltungszuständigkeiten auf Länderebene zu konzentrieren, positiv zu bewerten. Eine
Bundesstaatsreform wird sich jedoch nur gemeinsam mit den Ländern und als schrittweiser
Prozess Umsetzen lassen.
Frage 8:
Eine weitere Empfehlung der Kommission zur Verwaltungsreform ist jene der Abschaffung
administrativer Instanzenzüge und - nach der Entscheidung einer erstinstanzlichen
Verwaltungsbehörde - direkt einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung, wobei
dieses Gericht reformatorisch entscheiden soll. Begründet wird dies damit, dass eine
gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit von Verwaltungsentscheidungen aufgrund der EMRK
sowieso geboten ist und es daher eine Verschwendung von Ressourcen ist, wenn mehrere
Verwaltungsbehörden ein und dasselbe entscheiden, ohne dem gerichtlichen Rechtsschutz zu
genügen.
Inwieweit teilen Sie diese Ansicht der Kommission und welche Schritte wird die Regierung
hier in näherer Zukunft setzen, um dies umzusetzen?
Zu Frage 8:
Österreich ist ein hochentwickelter Rechtstaat, der den Bürgerinnen und Bürgern in hohem
Maße Rechtschutz bietet. Wenn dieser Rechtschutz auch durch eine Reduktion
verwaltungsbehördlicher Instanzenzuge gewahrt bleibt, sich aus der Sicht der rechtstaatlichen
Gewaltentrennung sogar verbessert, ist es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die
Entscheidungen zu beschleunigen.
Frage 9:
Die Kommission gibt drei unterschiedliche Gesichtspunkte einer Verwaltungsreform an, die
jeweils für einen Teil der Kommission zentral waren: 1. Umfassende Konsolidierung, 2.
Abbau von Hemmnissen für private Initiativen, 3. „So wenig Staat wie möglich, so viel Staat
wie nötig - Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Private nur unter Wahrung der
öffentlichen Zwecke und mit einer Rückholmöglichkeit, also ohne auf die Übertragung
folgenden Know - How - Verlust staatlicherseits.
a. Welcher der genannten Gesichtspunkte ist für Sie der zentralste bzw. bitte reihen Sie
die Gesichtspunkte nach der Priorität, die Sie ihnen zuordnen.
b. Welche Priorität werden diese Gesichtspunkte bei der Umsetzung der
Verwaltungsreform haben?
Zu Frage 9:
Diese Bundesregierung ist mit dem Ziel angetreten, das Budgetdefizit bis 2002 auf Null zu
reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen gesetzt worden und
werden weiterhin gesetzt. Der Auftrag an eine Aufgabenreformkommission zur Durchforstung
von Staatsaufgaben stellt dazu eine wichtige Maßnahme dar. Zur Sicherung eines attraktiven
Wirtschaftsstandortes im internationalen Wettbewerb sowie zur Aufrechterhaltung der
Vollbeschäftigung ist es notwendig, der Wirtschaft gute Rahmenbedingungen für ihre
Entwicklung zu bieten. Selbstverständlich müssen bei der Aufgabenkritik die
Einflussmöglichkeiten des Staates und seiner Verantwortung beispielsweise für sozial - ,
sicherheits - und bildungspolitische Belange gewahrt bleiben.
Frage 10:
Die derzeitige Bundesregierung hat sich dem Prinzip des Gendermainstreaming verpflichtet.
a. In welcher Weise wurde bei der Tätigkeit der Aufgabenreformkommission
Gendermainstreaming durch geführt?
b. Werden bei der Verwaltungsreform vor einer etwaigen Umsetzung
geschlechtsspezifische Auswirkungen potenzieller Maßnahmen untersucht werden
(Gendermainstreaming)?
c. Haben MitarbeiterInnen Ihres Ressorts, wie dies von Minister Haupt in einer
Anfragebeantwortung angekündigt wurde, Schulungen in Sachen
Gendermainstreaming erhalten?
Wenn ja: wieviele Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts haben eine solche Schulung
gemacht? Ein wie hoher Prozentsatz der MitarbeiterInnen Ihres Ressorts ist dies?
stattfinden?
Zu Frage 10:
Diese Bundesregierung hat sich zum Prinzip des Gendermainstreamings verpflichtet und wird
dieser Verpflichtung auch bei der Umsetzung von Reformen nachkommen.
Frage 11:
a. Seit wann existiert die Finanzausgleichs - Begleitkommission?
b. Wer sind die Mitglieder der Finanzausgleichs - Begleitkommission und wer entschied
über diese Zusammensetzung?
c. Wie lautet die Aufgabenstellung der Finanzausgleichs - Begleitkommission?
d. Bis wann sollen Ergebnisse dieser Kommission vorliegen?
Zu Frage 11:
Im Paktum zum Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 wurde vereinbart, eine „Struktur -
und Aufgabenreformkommission“ zur Ausarbeitung von Reformvorschlägen einzusetzen, die
eine jährliche Entlastung des Bundesbudgets in der Höhe von mindestens 3,5 Mrd. ATS
bewirken sollen. Diese Kommission, die auch als ,‚Finanzausgleichs - Begleitkommission“
bezeichnet wird, sollte aus Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden zusammengesetzt
sein.
Am 7. Dezember 2000 fand die konstituierende Sitzung dieser Kommission statt, bei der ein
arbeitsfähiges Beratungsteam aus Bundes - , Länder - und Gemeindevertretern
zusammengestellt wurde. Für den Bund habe
ich SC Mag. Bachmayer und
o.Univ. - Prof. Dr. Raschauer und der Herr Finanzminister Prof. Schilcher,
SL Steger und Dr. Tschirf bzw. Frau Mag. Wiesinger - Arthold nominiert. Die
Landesamtsdirektorenkonferenz hat als Vertreter der Länder Doz. Bußjäger (Vlbg.),
SR Moritz (W), HR Pecker (NÖ), LAD Pesendorfer (OÖ), LAD Sladko (Ktn.), HR
Steinhäusler (Slbg.) und fallweise weitere Personen namhaft gemacht. Die Gemeinden waren
durch verschiedene Funktionäre des Städte - bzw. Gemeindebundes vertreten.
Diese Kommission übergab ihre in mehreren Terminen erarbeiteten Beratungsergebnisse, die
Anhaltspunkte für eine Evaluierung und weitere Vertiefung auf politischer Ebene darstellen,
am 30. März 2001 Vertretern der Bundesregierung (VK Riess - Passer, BM Grasser, BM
Molterer, StS Finz) sowie der Landesregierungen (LH Haider, LH Pröll, LH Sausgruber, StR
Rieder).