2262/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31.05.2001

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage

(2308/J) betreffend „MitarbeiterInnen in Ministerbüros“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1:

Durch wen, wann und wie wurde die akademische Qualifikation der nachstehend/unter Punkt

9/ genannten MitarbeiterInnen Ihres Ressorts überprüft?

 

Frage 2:

Wurden jeweils vor der Einstellung bzw. vor einer Überlassung beglaubigte Dokumente oder

Originaldokumente oder nur Kopien derselben vorgelegt?

 

Zu den Fragen 1 bis 2:

Wie bereits in mehreren Parlamentarischen Anfragebeantwortungen ausgeführt, verfüge ich

über kein Ministerbüro. Die diesbezüglichen Aufgaben werden von meinem Kabinett als

Vizekanzlerin wahrgenommen.

 

Ich habe mit jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ein ausführliches persönliches

Gespräch geführt und dabei selbstverständlich auch ihre Qualifikationen überprüft. Bei der

Aufnahme in das Bundeskanzleramt hat die zuständige Organisationseinheit des

Bundeskanzleramtes die akademischen Qualifikationen meiner Mitarbeiterinnen und meines

Mitarbeiters überprüft. Die akademischen Qualifikationen mussten von meinen

Mitarbeiterinnen und meinem Mitarbeiter durch Vorlage von Originaldokumenten oder

Kopien nachgewiesen werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass meine Mitarbeiterin Andrea Krametter

mittlerweile das Doktoratstudium abgeschlossen hat und ihr daher der Doktortitel verliehen

wurde.

 

Frage 3:

Wurden generell in Arbeitsleihverträgen Qualifizierungsmerkmale der überlassenen

Arbeitskräfte vereinbart?

 

Frage 4:

Wenn ja, wie lauten diese Vereinbarungen?

 

Zu den Fragen 3 bis 4:

Das Institut des Arbeitsleihvertrages wird nur dann in Anspruch genommen, wenn Personen

mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen zu besonderen Aufgaben herangezogen

werden sollen, die von Bundesbediensteten nicht wahrgenommen werden können. Diese

besonderen Kenntnisse und Qualifikationen sind Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

Aufgabenbewältigung.

 

Die in der Wirtschaft seit längerem üblichen Arbeitsleihverträge werden auch für

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kabinetten herangezogen, um die notwendige

Flexibilität zu ermöglichen. Ich habe Wert darauf gelegt, dass auf diese

Beschäftigungsvariante nur zurückgegriffen wird, wenn dies auf Grund der besonderen

Anforderungen an den Arbeitsplatz unumgänglich war.

 

Ein weiterer Vorteil dieser Vorgangsweise liegt in der Befristung der Arbeitskraftüberlassung.

Für den Bund entstehen somit keine Folgekosten.

 

Da nur bei Vorliegen der besonderen Qualifikationen ein Arbeitsleihvertrag mit einer

bestimmten Person abgeschlossen wird, ist eine Vereinbarung über Qualifikationsmerkmale

nicht erforderlich.

Frage 5:

In welcher Form wurden Rückorderungsansprüche des Bundes gegenüber dem

Leiharbeitgeber für den Fall der mangelnden bzw. fehlenden Qualifikation der überlassenen

Arbeitskraft vereinbart?

 

Zu Frage 5:

Ein allfälliger Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber dem Leiharbeitgeber ergibt

sich aus den allgemeinen Rechtsnormen (ABGB etc.).

 

Frage 6:

Von wem wurden die Arbeitsleihverträge errichtet?

 

Zu Frage 6:

Die Arbeitsleihverträge wurden einverständlich auf der einen Seite durch den Bund, für

meinen Bereich als Vizekanzlerin vertreten durch den Herrn Bundeskanzler und auf der

anderen Seite durch den Dienstgeber der jeweiligen verliehenen Arbeitskraft errichtet.

 

Frage 7:

Haben Sie selbst - im Rahmen Ihrer persönlichen Ministerverantwortung - die akademische

Qualifikation Ihrer MitarbeiterInnen bzw. LeiharbeitnehmerInnen überprüft?

 

Frage 8:

Wenn nein, aus welchen Quellen und Informationen bezogen Sie das für Sie

entscheidungsrelevante Wissen hinsichtlich der akademischen Qualifikation?

 

Zu den Fragen 7 bis 8:

Ich nehme meine Verantwortung als Vizekanzlerin und Ministerin sehr ernst. Daher habe ich

die Qualifikationen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich

auch persönlich überprüft.

 

Frage 9:

Frau Mag. Helga Berger, Frau Mag. Andrea Krametter, Frau Mag. Astrid Krünes, Frau Dr.

Waltraud Vones, Herr Mag. Georg Brandstetter

Zu Frage 9:

 

Siehe Beantwortung der Fragen 1 bis 2.