2264/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31.05.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2327/J betreffend

die Umstellung auf den Euro, welche die Abgeordneten Marianne Hagenhofer und

Genossen am 4. April 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist grundsätzlich bestrebt, aus

Gründen der Transparenz und Praktikabilität, die rechtliche Umstellung aller

Gesetze und Verordnungen (Ersetzung des Schillings durch Euro) rechtzeitig bis

zum 1. Jänner 2001 abzuschließen. Beim Großteil der anzupassenden

Bestimmungen handelt es sich um Verwaltungsstrafen, deren Beträge lediglich

Obergrenzen darstellen. Die Glättung von unrunden Eurobeträgen in der

Bundesverwaltung ist vom Grundsatz der Aufkommensneutralität getragen. Die

erforderlichen Währungsumstellungen im Bereich der EDV des BMWA, wie

beispielsweise der Grundstücksdatenbank, Fondsverwaltung etc., werden

fristgerecht bis Ende des Jahres 2001 abgeschlossen sein.

Darüber hinaus sind gemäß § 29 des Euro - Währungsangabengesetzes, BGBl. I Nr.

110/1999, bei Angelegenheiten der Bundesverwaltung Endbetrage, die im Spruch

eines Bescheides oder in sonstigen individuellen hoheitlichen Verwaltungsakten

aufscheinen, bereits seit November 1999 sowohl in Schilling als auch in Euro

anzugeben. Dies bedeutet eine größere Transparenz und eine Möglichkeit einer

frühzeitigen Gewöhnung an den Euro.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die EU - Euro -

Verordnungen innerstaatlich unmittelbar gelten, wodurch auch über den 1. Jänner

2002 hinaus bestehende Schillingbeträge jederzeit exakt umgerechnet werden

können.

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 6, 17 und 18 der Anfrage:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 2328/J durch den

Herrn Bundesminister für Finanzen.

 

Antwort zu den Punkten 7, 10 und 11 der Anfrage:

 

In Österreich wurde früh erkannt, dass die Gewöhnung an die neue Währung und

deren Akzeptanz wesentlich davon abhängt, dass mit der Euro - Einführung keine

ungerechtfertigten Preiserhöhungen einhergehen. Mit der im Euro - Währungsan -

gabengesetz geschaffenen Verpflichtung, Geldbeträge ab 1. Oktober 2001 bis

28. Februar 2002 doppelt anzugeben, liegt ein besonders taugliches Instrument vor,

die Transparenz der Preise und damit der Währungsumstellung für die Bevölkerung

sicherzustellen und Preissteigerungen hintan zu halten.

Neben der Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben für die doppelte Währungsan -

gabe wurde über Empfehlung der in meinem Ressort angesiedelten Euro - Preis -

kommission das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung beauftragt, die

Preisentwicklung ab Juni 2001 laufend zu beobachten.

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Es sind Tendenzen bemerkbar, dass die Umstellung auf den Euro sogar dazu

genützt wird, mit „Preisstopps“ bzw. Preisherabsetzungen zu werben. Denn mit der

einheitlichen Währung wird die Vergleichbarkeit der Preise über die Grenzen hinweg

ermöglicht, der Markt wird damit für die Verbraucher transparenter und die Unter -

nehmer stehen in größerem Wettbewerb. Preiserhöhungen aufgrund anderer

Faktoren wie etwa Erhöhung von Rohstoffpreisen können nicht ausgeschlossen

werden.

Erfreulicherweise zeichnen aber schon jetzt zahlreiche Unternehmer ihre Preise in

Schilling und in Euro aus, wodurch die Kontrolle mit dem Gegenwert in Schilling

bereits im Vorfeld der Euro - Umstellung möglich ist.

Im Rahmen der o.g. Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung

wird insbesondere auch die Preisentwicklung jener Warengruppen, bei denen im

allgemeinen wenig Wettbewerb herrscht, analysiert werden.

Im übrigen werden auch auf europäischer Ebene verschiedene Maßnahmen über -

legt, die die Stabilität der Preise garantieren sollen. Ich stehe diesen Initiativen

durchaus positiv gegenüber, sofern dadurch dem Grundsatz der Preisgestaltungs -

freiheit Rechnung getragen wird.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Kontrolle der Preisauszeichnung bzw. der doppelten Währungsangabe erfolgt

nach den Vorschriften des Preisauszeichnungsgesetzes und des Euro - Währungs -

angabengesetzes. Danach überprüfen die Preisbehörden in den Ländern die Einhal -

tung der genannten Vorschriften.

Als Beratungsgremium bei der Überwachung der doppelten Preisauszeichnung ist in

meinem Ressort gemäß § 19 Euro - Währungsangabengesetz die Euro -

Preiskommission eingerichtet, die bei Beschwerden aus der Bevölkerung tätig wird

und Empfehlungen zur Beseitigung von allfälligen Missständen vornehmen kann.

Antwort zu den Punkten 13 bis 15 der Anfrage:

 

Wird die doppelte Währungsangabe mangelhaft vorgenommen (wird zB. nicht

entsprechend den Euroeinführungsverordnungen umgerechnet und gerundet oder

überhaupt nicht doppelt ausgezeichnet), besteht die Möglichkeit, eine Geldstrafe bis

zu 20.000 S zu verhängen.

Sollte es notwendig werden, infolge ungerechtfertiger Preiserhöhungen aus Anlass

der Euro - Einführung preisregulierend einzugreifen, kann derjenige Unternehmer, der

den amtlich bestimmten Preis übersteigt, mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 S, im

Wiederholungsfall bis zu 200.000 S bestraft werden. Die Umstellung der

Strafbestimmungen im Euro - Währungsangabengesetz auf Euro - Beträge ist zur Zeit

in Begutachtung.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Die Dauer der Umstellungsphase war auch Gegenstand in der Gemeinsamen

Erklärung der an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten am ECOFIN -

Rat vom 8. November 2000. Danach haben die Mitgliedstaaten die Auffassung

vertreten, dass der Zeitraum, in dem alte und neue Banknoten und Münzen

gleichzeitig im Umlauf sind, zwischen vier Wochen und zwei Monaten betragen wird.

 

Allgemein wurde in den verschiedenen Mitgliedstaaten der 28. Februar 2002 als

jener Tag festgelegt, an dem die nationalen Währungseinheiten ihre Eigenschaft als

gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. In den Niederlanden (28. Jänner 2002), in

Irland (9. Februar 2002) und in der Bundesrepublik Deutschland (31. Dezember

2001) erfolgt dies noch früher.

 

Österreich hat mit dem Euro - Währungsangabengesetz die Verpflichtung für die

doppelte Währungsangabe bereits ab 1. Oktober 2001 festgelegt. Damit ist ein

ausreichender Zeitraum für die Bevölkerung gegeben, sich an die exakte

Währungsrelation zu gewöhnen.