2264/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.05.2001
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2327/J betreffend
die Umstellung auf den Euro, welche die Abgeordneten Marianne Hagenhofer und
Genossen am 4. April 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist grundsätzlich bestrebt, aus
Gründen der Transparenz und Praktikabilität, die rechtliche Umstellung aller
Gesetze und Verordnungen (Ersetzung des Schillings durch Euro) rechtzeitig bis
zum 1. Jänner 2001 abzuschließen. Beim Großteil der anzupassenden
Bestimmungen handelt es sich um Verwaltungsstrafen, deren Beträge lediglich
Obergrenzen darstellen. Die Glättung von unrunden Eurobeträgen in der
Bundesverwaltung ist vom Grundsatz der Aufkommensneutralität getragen. Die
erforderlichen Währungsumstellungen im Bereich der EDV des BMWA, wie
beispielsweise der Grundstücksdatenbank, Fondsverwaltung etc., werden
fristgerecht bis Ende des Jahres 2001 abgeschlossen sein.
Darüber hinaus sind gemäß § 29 des Euro - Währungsangabengesetzes, BGBl. I Nr.
110/1999, bei Angelegenheiten der
Bundesverwaltung Endbetrage, die im Spruch
eines Bescheides oder in sonstigen individuellen hoheitlichen Verwaltungsakten
aufscheinen, bereits seit November 1999 sowohl in Schilling als auch in Euro
anzugeben. Dies bedeutet eine größere Transparenz und eine Möglichkeit einer
frühzeitigen Gewöhnung an den Euro.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die EU - Euro -
Verordnungen innerstaatlich unmittelbar gelten, wodurch auch über den 1. Jänner
2002 hinaus bestehende Schillingbeträge jederzeit exakt umgerechnet werden
können.
Antwort zu den Punkten 3 bis 6, 17 und 18 der Anfrage:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 2328/J durch den
Herrn Bundesminister für Finanzen.
Antwort zu den Punkten 7, 10 und 11 der Anfrage:
In Österreich wurde früh erkannt, dass die Gewöhnung an die neue Währung und
deren Akzeptanz wesentlich davon abhängt, dass mit der Euro - Einführung keine
ungerechtfertigten Preiserhöhungen einhergehen. Mit der im Euro - Währungsan -
gabengesetz geschaffenen Verpflichtung, Geldbeträge ab 1. Oktober 2001 bis
28. Februar 2002 doppelt anzugeben, liegt ein besonders taugliches Instrument vor,
die Transparenz der Preise und damit der Währungsumstellung für die Bevölkerung
sicherzustellen und Preissteigerungen hintan zu halten.
Neben der Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben für die doppelte Währungsan -
gabe wurde über Empfehlung der in meinem Ressort angesiedelten Euro - Preis -
kommission das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung beauftragt, die
Preisentwicklung ab Juni 2001 laufend zu
beobachten.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Es sind Tendenzen bemerkbar, dass die Umstellung auf den Euro sogar dazu
genützt wird, mit „Preisstopps“ bzw. Preisherabsetzungen zu werben. Denn mit der
einheitlichen Währung wird die Vergleichbarkeit der Preise über die Grenzen hinweg
ermöglicht, der Markt wird damit für die Verbraucher transparenter und die Unter -
nehmer stehen in größerem Wettbewerb. Preiserhöhungen aufgrund anderer
Faktoren wie etwa Erhöhung von Rohstoffpreisen können nicht ausgeschlossen
werden.
Erfreulicherweise zeichnen aber schon jetzt zahlreiche Unternehmer ihre Preise in
Schilling und in Euro aus, wodurch die Kontrolle mit dem Gegenwert in Schilling
bereits im Vorfeld der Euro - Umstellung möglich ist.
Im Rahmen der o.g. Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung
wird insbesondere auch die Preisentwicklung jener Warengruppen, bei denen im
allgemeinen wenig Wettbewerb herrscht, analysiert werden.
Im übrigen werden auch auf europäischer Ebene verschiedene Maßnahmen über -
legt, die die Stabilität der Preise garantieren sollen. Ich stehe diesen Initiativen
durchaus positiv gegenüber, sofern dadurch dem Grundsatz der Preisgestaltungs -
freiheit Rechnung getragen wird.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die Kontrolle der Preisauszeichnung bzw. der doppelten Währungsangabe erfolgt
nach den Vorschriften des Preisauszeichnungsgesetzes und des Euro - Währungs -
angabengesetzes. Danach überprüfen die Preisbehörden in den Ländern die Einhal -
tung der genannten Vorschriften.
Als Beratungsgremium bei der Überwachung der doppelten Preisauszeichnung ist in
meinem Ressort gemäß § 19 Euro - Währungsangabengesetz die Euro -
Preiskommission eingerichtet, die bei Beschwerden aus der Bevölkerung tätig wird
und Empfehlungen zur Beseitigung von
allfälligen Missständen vornehmen kann.
Antwort zu den Punkten 13 bis 15 der Anfrage:
Wird die doppelte Währungsangabe mangelhaft vorgenommen (wird zB. nicht
entsprechend den Euroeinführungsverordnungen umgerechnet und gerundet oder
überhaupt nicht doppelt ausgezeichnet), besteht die Möglichkeit, eine Geldstrafe bis
zu 20.000 S zu verhängen.
Sollte es notwendig werden, infolge ungerechtfertiger Preiserhöhungen aus Anlass
der Euro - Einführung preisregulierend einzugreifen, kann derjenige Unternehmer, der
den amtlich bestimmten Preis übersteigt, mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 S, im
Wiederholungsfall bis zu 200.000 S bestraft werden. Die Umstellung der
Strafbestimmungen im Euro - Währungsangabengesetz auf Euro - Beträge ist zur Zeit
in Begutachtung.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Die Dauer der Umstellungsphase war auch Gegenstand in der Gemeinsamen
Erklärung der an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten am ECOFIN -
Rat vom 8. November 2000. Danach haben die Mitgliedstaaten die Auffassung
vertreten, dass der Zeitraum, in dem alte und neue Banknoten und Münzen
gleichzeitig im Umlauf sind, zwischen vier Wochen und zwei Monaten betragen wird.
Allgemein wurde in den verschiedenen Mitgliedstaaten der 28. Februar 2002 als
jener Tag festgelegt, an dem die nationalen Währungseinheiten ihre Eigenschaft als
gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. In den Niederlanden (28. Jänner 2002), in
Irland (9. Februar 2002) und in der Bundesrepublik Deutschland (31. Dezember
2001) erfolgt dies noch früher.
Österreich hat mit dem Euro - Währungsangabengesetz die Verpflichtung für die
doppelte Währungsangabe bereits ab 1. Oktober 2001 festgelegt. Damit ist ein
ausreichender Zeitraum für die Bevölkerung gegeben, sich an die exakte
Währungsrelation zu gewöhnen.