2266/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.05.2001
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genos -
sen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mitarbeiterinnen in Minister -
büros“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Vorauszuschicken ist zunächst, dass von den namentlich genannten Mitarbeiterin -
nen Mag. Sigrid Millauer nicht mehr meinem Ministerbüro angehört. Mag. Millauer
war als Dienstnehmerin eines Managementberatungsunternehmens auf Grundlage
eines befristeten Arbeitsleihvertrages im Rahmen eines konkreten Projektes vom
16. November 2000 bis 19. Februar 2001 für die Justiz tätig.
Zu 1:
Die abgeschlossene Hochschulbildung der Mag. Sigrid Millauer und des Mag. Marc
Zimmermann wurde vor Abschluss des Arbeitsleihvertrages bzw. Dienstvertrages
durch die für Dienstrechtsangelegenheiten im Bereich der Zentralstelle zuständigen
Organisationseinheiten überprüft.
Mag. Katharina Peschko gehört als Vertragsbedienstete seit dem Jahr 1991 dem
Personalstand der Parlamentsdirektion an und ist seit 6. Juli 2000 dem Bundesmini -
sterium für Justiz - Zentralleitung zur Dienstleistung zugeteilt. Im Zuge der Vorberei -
tung dieser Dienstzuteilung wurden ihre Personalunterlagen der Personalstelle
meines Ressorts zur Einsicht übermittelt, wobei auch ihre abgeschlossene
Hochschulbildung überprüft werden konnte.
Zu 2:
Dieser Prüfung der abgeschlossenen Hochschulbildung lagen jeweils unbeglaubigte,
vollkommen unbedenkliche Fotokopien der
Sponsionsurkunden zu Grunde.
Zu 3 und 4:
Nein
Zu 5:
Ausdrückliche Vereinbarungen über allfällige Rückforderungsansprüche gegenüber
der Arbeitskräfteüberlasserin für den Fall der mangelnden Qualifikation der überlas -
senen Arbeitskraft wurden nicht getroffen. Es gelten die allgemeinen Bestimmun -
gen über die Leistungskonditionen und die Haftung nach den Grundsätzen des
Schadenersatzrechtes.
Zu 6:
Die Arbeitsleihverträge wurden von den dafür zuständigen Organisationseinheiten in
der Verwaltungs - und Personalsektion des Bundesministeriums für Justiz errichtet
und mit der Arbeitskräfteüberlasserin vor dem Abschluss akkordiert.
Zu 7 und 8:
Ich habe die abgeschlossene Hochschulbildung meiner Mitarbeiterinnen und Mitar -
beiter im Ministerbüro insoweit selbst überprüft, als ich mir über das Ergebnis der
Prüfung ihrer persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im
Höheren Dienst durch die Personalstelle berichten ließ. Selbstverständlich habe ich
die entsprechenden Unterlagen nicht selbst eingesehen. Derartige ausführende
Aufgaben im Zuge der Personalauswahl und - aufnahme sind den für die dienstbe -
hördlichen Agenden im Bereich der Zentralstelle meines Ressorts zuständigen
Organisationseinheiten übertragen.