2266/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31.05.2001

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genos -

sen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mitarbeiterinnen in Minister -

büros“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Vorauszuschicken ist zunächst, dass von den namentlich genannten Mitarbeiterin -

nen Mag. Sigrid Millauer nicht mehr meinem Ministerbüro angehört. Mag. Millauer

war als Dienstnehmerin eines Managementberatungsunternehmens auf Grundlage

eines befristeten Arbeitsleihvertrages im Rahmen eines konkreten Projektes vom

16. November 2000 bis 19. Februar 2001 für die Justiz tätig.

 

Zu 1:

Die abgeschlossene Hochschulbildung der Mag. Sigrid Millauer und des Mag. Marc

Zimmermann wurde vor Abschluss des Arbeitsleihvertrages bzw. Dienstvertrages

durch die für Dienstrechtsangelegenheiten im Bereich der Zentralstelle zuständigen

Organisationseinheiten überprüft.

Mag. Katharina Peschko gehört als Vertragsbedienstete seit dem Jahr 1991 dem

Personalstand der Parlamentsdirektion an und ist seit 6. Juli 2000 dem Bundesmini -

sterium für Justiz - Zentralleitung zur Dienstleistung zugeteilt. Im Zuge der Vorberei -

tung dieser Dienstzuteilung wurden ihre Personalunterlagen der Personalstelle

meines Ressorts zur Einsicht übermittelt, wobei auch ihre abgeschlossene

Hochschulbildung überprüft werden konnte.

 

Zu 2:

Dieser Prüfung der abgeschlossenen Hochschulbildung lagen jeweils unbeglaubigte,

vollkommen unbedenkliche Fotokopien der Sponsionsurkunden zu Grunde.

Zu 3 und 4:

Nein

 

Zu 5:

Ausdrückliche Vereinbarungen über allfällige Rückforderungsansprüche gegenüber

der Arbeitskräfteüberlasserin für den Fall der mangelnden Qualifikation der überlas -

senen Arbeitskraft wurden nicht getroffen. Es gelten die allgemeinen Bestimmun -

gen über die Leistungskonditionen und die Haftung nach den Grundsätzen des

Schadenersatzrechtes.

 

Zu 6:

Die Arbeitsleihverträge wurden von den dafür zuständigen Organisationseinheiten in

der Verwaltungs -  und Personalsektion des Bundesministeriums für Justiz errichtet

und mit der Arbeitskräfteüberlasserin vor dem Abschluss akkordiert.

 

Zu 7 und 8:

Ich habe die abgeschlossene Hochschulbildung meiner Mitarbeiterinnen und Mitar -

beiter im Ministerbüro insoweit selbst überprüft, als ich mir über das Ergebnis der

Prüfung ihrer persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im

Höheren Dienst durch die Personalstelle berichten ließ. Selbstverständlich habe ich

die entsprechenden Unterlagen nicht selbst eingesehen. Derartige ausführende

Aufgaben im Zuge der Personalauswahl und  - aufnahme sind den für die dienstbe -

hördlichen Agenden im Bereich der Zentralstelle meines Ressorts zuständigen

Organisationseinheiten übertragen.