2270/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.06.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen
vom 5. April 2001, Nr. 2336/J7 betreffend Mitarbeiterinnen der Ministerbüros, Sektionsleiter
Arbeitsleihverträge, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich um Verständnis dafür ersuchen, dass aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht für alle gewünschten personbezogenen Daten Detailangaben möglich sind.
Hier möchte ich erwähnen, dass sich die folgenden Angaben nicht auf Sekretariats - und
Bürohilfskräfte beziehen.
Zu 1.:
Seit dem 4. Februar 2000 waren bzw. sind folgende Personen in meinem Büro bzw. im Büro
des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt bzw. beschäftigt gewesen (der jeweilige
Status des Dienstverhältnisses bzw. bei Bundesbediensteten die Einreihung sind angeführt):
Kabinettschef A1/7
Referent VB
(v1/SV)
Referent VB (v1/SV)
Referent Werkvertrag
Referent Arbeitsleihvertrag
Sekretariat Arbeitsleihvertrag
Referent Arbeitsleihvertrag
Referent Arbeitsleihvertrag
Pressesprecher Arbeitsleihvertrag
Sekretariat VB (v2)
Pressesprecher Arbeitsleihvertrag
Kabinettschef A1/7
Referent Werkvertrag
Referent A/VIII
Pressesprecher VB (v1/SV) - Mutterschutz
Referent A1/4
Referent A1/4
Pressesprecher Arbeitsleihvertrag
Sekretariat VB (v2)
Zum Vergleich waren am 1. Oktober 1998 (= Stichtag der Erhebungen des Rechnungshofes
im Gegenstand) folgende Personen im damals ein geächteten gemeinsamen Büro meines
Amtsvorgängers und des damaligen Staatssekretärs tätig:
Kabinettschef A - Beamter der Stadt Wien
Pressesprecher A - Beamter der Stadt Wien
Referent A 1/7
Referent A 1/6
Referent Beamter der PTA (ohne
Bezugsrefundierung zur
Dienstleistung zu gewiesen)
Pressesprecher Arbeitsleihvertrag
Referent Arbeitsleihvertrag
Referent Arbeitsleihvertrag
Referent A1/6
Referent Arbeitsleihvertrag
Sekretariat A2/4
Sekretariat Arbeitsleihvertrag
Zu 2.:
Aus dem Bereich des Ministerbüros endete die Verwendung eines Referenten mit
31. Mai 2000 durch einvernehmliche Beendigung der Arbeitsleihe.
Aus dem Bereich des Büros des Herrn Staatssekretärs endete die Tätigkeit einer Referentin
mit 2. November 2000, sie wird nunmehr in einer anderen Organisationseinheit des Ressorts
verwendet. Ein Referent war aus einem anderen Ressort dienstzugeteilt, die Dienstzuteilung
endete mit 30. April 2001.
Aus der Beendigung dieser Verwendungen entstanden keine zusätzlichen Kosten.
Zu 3.:
Der Gehaltsanspruch ergibt sich bei den Bundesbediensteten aufgrund ihrer Einreihung aus
dem Gehaltsgesetz bzw. aus dem Vertragsbedienstetengesetz (ausgenommen Sonderver -
träge, siehe hiezu Punkt 5.). Bei den aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigten
Landesbediensteten werden die nach den jeweiligen Besoldungsvorschriften der Bundes -
länder zustehenden Bezüge refundiert. Die Gehälter der sonstigen aufgrund von Arbeits -
leihverträgen beschäftigten MitarbeiterInnen wurden im Einvernehmen mit den Arbeitgebern
nach Qualifikation, vorgesehener Verwendung und voraussichtlicher zeitlicher Mehr -
leistungen vereinbart.
Eine Zuordnung der konkreten Einkünfte auf die einzelnen Mitarbeiterinnen ist mir aus
Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Die aus dem Sachaufwand zu refundierenden
Gesamtkosten für den Personenkreis der aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigten
MitarbeiterInnen sind in den folgenden Beträgen enthalten. Im Monatsdurchschnitt (ein -
schließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatz -
steuer) sind für diesen Personenkreis insgesamt rund S 706.000,-- zu refundieren. Die zu
refundierenden Gesamt - Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten liegen zwischen rund
S 970.000,-- und S 1,8 Mio.
Zum Vergleich lagen im Jahr 1998 die Kosten für die Verwendungen aufgrund von Arbeits -
leihverträgen zuzüglich der Refundierung für die von der Stadt Wien zur Dienstleistung im
Bundesministerium für Finanzen ab
geordneten Beamten im Monatsdurchschnitt bei rund
S 954.000,--, die Gesamt - Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten lagen zwischen rund
S 724.000,-- und S 2 Mio.
Zu 4., 10. und 11.:
Die Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen erfolgt bei den nach A1/7 eingereihten Beamten
durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes 1956. Zusätzliche Überstunden -
abgeltungen erfolgen nicht. Von den sonstigen Mitarbeiterinnen beziehen 4 eine
pauschalierte Überstundenvergütung für 60 Stunden monatlich. Bei den von der Firma
Flexwork überlassenen Mitarbeiterinnen ist ein „all - in - Gehalt“ vereinbart, mit dem Gehalt
sind alle Mehrleistungen abgegolten. Bei den übrigen MitarbeiterInnen werden die Über -
stunden aufgrund entsprechender (und bestätigter) Aufzeichnungen abgerechnet. Diese
Überstundenleistungen sind nach Arbeitsanfall sehr unterschiedlich, im Monatsdurchschnitt
werden von diesen Mitarbeiterinnen zwischen 20 und 27 Überstunden geleistet.
Die Vergleichszahlen für 1996 stellen sich wie folgt dar:
Die Mehrleistungen wurden bei einem Beamten war durch das Fixgehalt abgegolten. Eine
Mitarbeiterin bezog ein Überstundenpauschale für 62 Stunden, eine Mitarbeiterin für
stunden, im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen zwischen 15,5 und
78,5 Überstunden.
Zu 5.:
Mit zwei Referenten wurden auf die Dauer der Verwendung im Ministerbüro befristete
Sonderverträge abgeschlossen. Als Sonderentgelt ist in beiden Fällen eine Einreihung
vereinbart, die um 25 % über dem Normalentgelt liegt. Die Entgelte sind jedoch nicht
steigerungsfähig, d.h., Vorrückungen sind ausgeschlossen. Weitere Abweichungen von den
Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes wurden nicht vereinbart.
Zu 6. und 7.:
6 Mitarbeiterinnen sind aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge wurden mit
folgenden Dienstgebern abgeschlossen:
1 mit dem Amt der Kärntner Landesregierung
5 mit dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen Flexwork
Der Abschluss der Arbeitsleihverträge wurde nach einem bereits durch den Rechnungshof
überprüften Vertragsmuster
vorgenommen (Beilage 1), hinsichtlich der Amtsverschwiegen -
heit wird durch den Dienstnehmer eine Erklärung unterfertigt (Beilage 2). Bei den von der
Firma Flexwork überlassenen Mitarbeiterinnen wurde von dieser Firma jeweils ein Anbot
erstellt und nach entsprechender Überprüfung gegebenenfalls durch die zuständige
Personalabteilung meines Ressorts angenommen (Vertragsmuster samt den allgemeinen
Geschäftsbedingungen laut Beilage 3).
Die Ermittlung des früheren Dienstgebers der überlassenen Mitarbeiterinnen ist nicht
Gegenstand der Vollziehung bzw. sehe ich hierin auch kein den Datenschutz überwiegendes
öffentliches Interesse des Nationalrates.
Im Jahr 1998 waren 2 Beamte der Stadt Wien gegen Refundierung der Bezüge zur Dienst -
leistung in das Büro meines Amtsvorgängers ab geordnet. 6 Mitarbeiterinnen waren aufgrund
von Arbeitsleihverträgen tätig. Diese Verträge waren mit folgenden Dienstgebern
abgeschlossen:
1 mit der Arbeiterkammer
1 mit Sparinvest Austria
1 mit Invest - Kredit
1 mit der SPÖ Wien
2 mit der Oesterreichischen Nationalbank
Die Verträge wurden nach den auch derzeit verwendeten Vertragsmustern abgeschlossen.
Zu 8.:
An die zu 6. und 7. angeführten Dienstgeber der überlassenen Mitarbeiter wurden keine
Förderungen des Ressorts vergeben.
Zu 9.:
Kein Mitarbeiter meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs ist mit Führungs -
funktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.
Aus dem Büro meines Amtsvorgängers war ein Mitarbeiter gleichzeitig mit der Leitung einer
Abteilung in der Zentralleitung des
Bundesministeriums für Finanzen betraut.
Zu 12.:
Die MitarbeiterInnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten im
Jahr 2000 Belohnungen zwischen S 4.200,-- und S 36.000,--.
Die Vergleichswerte für 1998 sind Belohnungen zwischen S 16.100,-- und S 43.000,--:
Zu 13.:
Von den Mitarbeiterinnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
werden folgende Nebentätigkeiten bzw. Aufsichtsratsfunktionen ausgeübt:
Regierungskommissär bei der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bausparkasse der österr. Landes - Hypotheken -
banken AG
Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Notariatskammer Treuhand AG
Regierungskommissär bei der Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Staatskommissär bei der P.S.K. Bank Gesellschaft mbH
Stellvertreter des ständigen Beauftragten des BMF bei der Versicherungsanstalt des österr.
Bergbaues
Staatskommissär bei der Volkskreditbank AG
Aufsichtsrat bei der Wohnbaugesellschaft der ÖBB gemeinnützige GesmbH
Aufsichtsrat bei der österr. Autobahn - und Schnellstraßen AG
Aufsichtsrat bei der BUWOG - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbe -
dienstete GesmbH
Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bausparkasse der österr. Sparkassen
Da Aufsichtsratsvergütungen erst nachträglich bemessen werden, können die endgültigen
Einkünfte aus diesen Tätigkeiten noch nicht ermittelt werden. Die monatlichen Entschädi -
gungen betrugen bisher zwischen S 3.150,-- und
S 12.600,--.
Im Jahr 1998 übten 5 MitarbeiterInnen aus dem gemeinsamen Büro meines Amtsvor -
gängers und des Staatssekretärs Nebentätigkeiten aus. Die Entgelte für dieses Jahr
betrugen zwischen S 20.800,-- und S 149.500,--.
Zu 14. und 15.:
Das Ausmaß, den Zweck etc. der Dienstreisen der MitarbeiterInnen meines Büros bzw. der
MitarbeiterInnen des Büros des Herrn Staatssekretärs ersuche ich der in den Beilagen 4a
und 4b beigefügten Auswertungen der Buchhaltung des Bundesministeriums für Finanzen
zu entnehmen.
Die Gesamtsumme der Dienstreisen beträgt daher 162 Tage bzw. S 1,129.669,89.
Im Jahr 1998 sind für die MitarbeiterInnen des Büros meines Amtsvorgängers 230 Reisetage
für Auslandsdienstreisen mit Kosten von insgesamt S 1,939 Mio. angefallen.
Zu 1. bis 7.:
Seit 4. Februar 2000 wurden in meinem Ressort keine Sektionsleiter neu bestellt.
Zu 8. und 9.:
Die gefragten Zahlen ersuche ich der durch die Buchhaltung des Bundesministeriums für
Finanzen in der Beilage 5 angeführten Aufstellung zu entnehmen. Insgesamt fielen für die
Sektionschefs 236 Dienstreisetage mit kosten von S 1,221.605,16 an.
Im Jahr 1998 sind für die Sektionsleiter 243 Reisetage für Auslandsdienstreisen mit
Gesamtkosten von S 1,257 Mio. angefallen.
Zu 1. und 2.:
Im Hinblick auf den Umfang der Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf meine Beant -
wortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 29. Jänner 2001, Nr. 1799/J, der
die entsprechenden Daten zu entnehmen sind.
Zu 3.:
57 MitarbeiterInnen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen verrechneten
im Jahr 2000 mehr als 240 Überstunden. Für diesen Personenkreis sind insgesamt
19.161 Überstunden angefallen. Hier sind jedoch jene Mitarbeiter nicht erfasst, deren zeit -
liche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (z.B. Fixgehalt, all - in -
Bezug, Verwendungszulagen, Funktionszulagen).
Im Jahr 1998 haben 100 MitarbeiterInnen der Zentralleitung des Bundesministeriums für
Finanzen mehr als 240 Überstunden verrechnet. Für diesen Personenkreis sind insgesamt
33.719 Überstunden angefallen.
Zu 4.:
Derzeit sind die nachstehend angeführten Mitarbeiterinnen gemäß § 39a des
Beamten - Dienstrechtsgesetzes 1979, allenfalls in Verbindung mit § 6b des Vertragsbe -
dienstetengesetzes 1948, als nationale Experten entsandt:
VB (v1) MMag. Paul KUTOS zur Europäischen Kommission
VB (v1) Mag. Heike MALICEK zur Europäischen Kommission
Beamter MMag. Helgar THOMIC - SUTTERLÜTI Eurocustoms Paris
Für die Dauer der Entsendung gelangt der Inlandsbezug zur Anweisung. Die Höhe der Be -
züge, die diese Mitarbeiterinnen von der EU erhalten, sind dem BMF nicht bekannt.
Folgende Mitarbeiterinnen sind im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Institutionen der EU
gegen Entfall der Bezüge karenziert:
Ministerialrat Mag. Georg FISCHER bei der EU
Ministerialrat Dr. Edith KITZMANTEL bei der EU
ADir. Karl Rene LEIMÜLLER Projekt CAM - A - Programm für Albanien im Rahmen der Euro -
päischen Kommission
Im Jahr 1998 waren 2 MitarbeiterInnen als nationale Experten zur EU entsandt. Hinsichtlich
der Besoldung ergibt sich der gleiche Sachverhalt wie derzeit. 4 MitarbeiterInnen waren für
Tätigkeiten bei Institutionen der EU
gegen Entfall der Bezüge karenziert.
Zu 5. und 6.:
Folgende MitarbeiterInnen sind aufgrund von Überlassungsverträgen ‚mit der Firma Flexwork
beschäftigt:
Edith SUCHER, Kurt KRUDER und Rudolf BAMBAS
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen zwischen S 29.480,-- und S 38.280,--.
Zu 1. und 2.:
Von den Überlassungsunternehmen werden keine Gewinnanteile in das Leiharbeitsentgelt
eingerechnet.
Da es sich bei der Firma Flexwork um ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen handelt,
ist davon auszugehen, dass sich im weitesten Sinne Einnahmen für das Unternehmen
ergeben.
Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen und schließen
hiemit nachstehenden
1. D stellt d bei ihr beschäftigte Arbeitnehmer, , geboren am , dem Bundesministerium für
Finanzen zur Dienstleistung bei, und das Bundesministerium für Finanzen betraut diese
Arbeitnehmer für die Dauer der Beistellung mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Büro
des Herrn Bundesministers.
Die Beistellung de Arbeitnehmer an das Bundesministerium für Finanzen beginnt am auf
die Dauer der Verwendung im Büro des Herrn Bundesministers. Das Beistellungs -
verhältnis erlischt jedenfalls mit Ablauf jenes Tages, an dem die Verwendung von im
Büro des Herrn Bundesministers endet.
Ferner ist jeder Vertragsteil überdies berechtigt, das Beistellungsverhältnis ohne Angabe
von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer mindestens sechswöchigen Frist mit jedem
Monatsende durch Kündigung zu lösen.
II. Das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet sich, de sämtliche unmittelbar aus dem
Dienstverhältnis mit de Arbeitnehmer während der Dauer der Beistellung erwachsenden
Kosten zuzüglich der auf die vertragliche Leistung entfallenden Umsatzsteuer zu
vergüten. Grundlage für den Kostenvergütungsanspruch ist der im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Angestelltenvertrag mit de Arbeitnehmer. Diese Kosten
umfassen nicht allfällige Rückstellungen für Pensionszahlungen bzw. Beiträge an
Pensionskassen und sonstige freiwillige Sozialleistungen, welche von zu tragen sind.
D verpflichtet sich, während der Dauer des Beistellungsverhältnisses jede beabsichtigte
Änderung des Angestelltenvertrages insbesondere in Bezug auf Entgelt, Urlaub,
Vergütung im Krankheitsfall dem Bundesministerium für Finanzen sechs Wochen vor
Durchführung
dieser Maßnahmen bekannt zu geben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine
Äußerung des Bundesministeriums für Finanzen, richtet sich der Kostenvergütungs -
anspruch nach dem Inhalt des geänderten Angestelltenvertrages.
Darüber hinaus wird d dem Bundesministerium für Finanzen keine weiteren Kosten für
die Beistellung de Arbeitnehmer in Rechnung stellen. Die Refundierung wird zu Beginn
eines jeden Kalendervierteljahres beim Bundesministerium für Finanzen unter Vorlage
einer nach Kalendermonaten aufgeschlüsselten detaillierten Abrechnung samt der
erforderlichen Belege angesprochen.
Nicht regelmäßiger Aufwandersatz aus Anlass von Dienstreisen wird zwischen de und
dem Bundesministerium für Finanzen auf direktem Wege verrechnet. Grundlage für
diesen Vergütungsanspruch ist die Reisegebührenvorschrift 1955 in der jeweils
geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass die Gebührenstufe 2a heranzuziehen ist.
III. D verzichtet auf die Dauer des Beistellungsverhältnisses auf die Geltendmachung ihres
Weisungsrechtes gegenüber de Arbeitnehmer zugunsten des Weisungsrechtes seitens
des Bundesministeriums für Finanzen. Das Bundesministerium für Finanzen wird die im
§ 18 Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, normierte Fürsorgepflicht gegenüber de
Arbeitnehmer auf Dauer Beistellung übernehmen und insbesondere dafür Sorge tragen,
alle Einrichtungen bezüglich der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen und zu
erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Dienstleistungen zum Schutz des
Lebens und der Gesundheit de Arbeitnehmer erforderlich sind.
IV. Das Bundesministerium für Finanzen ist unbeschadet der unter Punkt 1. vereinbarten
Kündigungsmöglichkeit berechtigt, das Beistellungsverhältnis zu kündigen oder vorzeitig
aufzulösen, wenn ein Tatbestand eintritt, der das Bundesministerium für Finanzen auf -
grund der Bestimmungen des Angestelltengesetzes zur Kündigung oder vorzeitigen
Auflösung
berechtigen würde.
de Arbeitnehmer zum vorliegenden Vertrag
Ich , , geboren , erkläre, dass der vorstehende Vertrag zwischen dem Bundesministerium
für Finanzen und d, den ich hiemit zur Kenntnis nehme, mit meinem Wissen und meiner
ausdrücklichen Zustimmung abgeschlossen wurde.
Während der Dauer des Beistellungsverhältnisses verpflichte ich mich ausdrücklich, die
mir übertragenen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissen -
haft und unparteiisch zu besorgen und Weisungen des Bundesministers für Finanzen oder
eines von ihm dazu bestimmten Organs im Einklang mit den Bestimmungen der Bundesver -
fassung zu befolgen.
Weiters verpflichte ich mich, über alle mir ausschließlich aus meiner Tätigkeit im
Bundesministerium für Finanzen bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im
Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der um -
fassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im
überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist, gegenüber jedermann, dem über solche
Tatsachen nicht eine amtliche Mitteilung zu machen ist, zur Verschwiegenheit. Diese Pflicht
zur Amtsverschwiegenheit ist auch nach Beendigung des Beistellungsverhältnisses zu
beachten.
Wien, am .................................................
...................................................................
(Unterschrift)