2271/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01-06-2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Marianne Hagenhofer und

Genossen vom 4. April 2001, Nr. 2328/J, betreffend die Umstellung auf den Euro, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Ziel der Bundesregierung war es von Anfang an, dass es im Zuge der Währungsumstellung

weder im privaten noch im öffentlichen Sektor zu ungerechtfertigten Preis - und Tarif -

änderungen kommt und der Bevölkerung der Übergang zur gemeinsamen Währung mög -

fichst einfach gemacht wird. Vor diesem Hintergrund hat sich Österreich als einer der

wenigen Teilnehmerstaaten dazu entschlossen, die Frage der doppelten Währungs - und

Preisangabe gesetzlich zu regeln und während der Phase der Bargeldumstellung verstärkt

Preiserhebungen durchzuführen.

 

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch im Bereich des öffentlichen Sektors An -

wendung, soweit dieser privatwirtschaftlich tätig ist. Für die Hoheitsverwaltung des Bundes

gilt der Grundsatz der doppelten Währungsangabe bereits seit Beginn der Übergangsphase.

 

Was die Umstellung von Beträgen in diversen Gesetzen und Verordnungen betrifft, hat die

Bundesregierung bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Umstellung unter keinen

Umständen zu Lasten der Bevölkerung durchgeführt werden darf. Dieser Grundsatz wurde

auch in einem Bericht an den Ministerrat vom September 2000 ausführlich dargelegt und im

Ministerrat zur Euro - Umstellung am 18. April 2000 nochmals ausdrücklich bestätigt.

 

Um einen reibungslosen Übergang auf die gemeinsame Währung sicherzustellen, wurde

bereits zu Beginn der Vorbereitungen (Mitte der 90er Jahre) ein Koordinationsgremium ein -

gerichtet, das unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesministeriums für Finanzen und

der Oesterreichischen Nationalbank geleitet wird. In diesem Gremium sind neben den

Ministerien auch die Länder und Gemeinden sowie die Sozialpartner vertreten. Dadurch ist

eine systematische und konsistente Vorbereitung gewährleistet. Durch die regelmäßige Be -

richtspflicht an die Bundesregierung ist auch eine Kontrolle über die Einhaltung der Um -

stellungsgrundsätze gegeben. Im Bundesministerium für Finanzen werden die Vorbe -

reitungen von einem Lenkungsausschuss koordiniert.

 

Zu 3. bis 6.:

Wie bereits dargelegt, wird die Bundesregierung sorgfältig darauf achten, dass die

Währungsumstellung auch im öffentlichen Sektor mit keinen Nachteilen für die Konsu -

menten verbunden ist. Um die Transparenz zu erhöhen, wurde entschieden, dass ein

Großteil der Gesetze und Verordnungen, die Schilling - Beträge oder Schilling - Verweise ent -

halten, bereits vor dem 1. Jänner 2002 auf Euro umzustellen sind. Dieser Grundsatz ist vor

allem dann zu beachten, wenn die in diesen Rechtsvorschriften enthaltenen Beträge auch

für die breite Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Die Länder und Gemeinden werden dieser

Vorgangsweise folgen.

 

Zu 7. bis 16.:

Die Beantwortung der gestellten Fragen fällt in die Kompetenz des Bundesministers für

Wirtschaft und Arbeit, an den eine gleichlautende Anfrage gerichtet worden ist.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich daher dazu nicht Stellung nehme.

 

Zu 17. und 18.:

Es ist nicht auszuschließen, dass es bei den Münzautomaten kurzfristig zu Problemen

kommen könnte. Der Grund dafür ist aber nicht die kurze Phase des dualen Bargeldumlaufs,

sondern insbesondere die Tatsache, dass eine größere Anzahl der verwendeten Automaten

über keine elektronischen Münzprüfer verfügt und daher auch nicht mehrwährungsfähig ist.

Solche Automaten können während der Phase des dualen Bargeldumlaufs daher nur mit

Schilling oder nur mit Euro bedient werden, was in Einzelfällen für die Konsumenten sicher -

lich mit Problemen verbunden sein könnte. Vor diesem Hintergrund ist die kurze Phase des

dualen Bargeldumlaufs aus Sicht der Konsumenten sogar ein Vorteil. Seitens der Auto -

matenaufsteller wurde zwar bereits wiederholt auf Kapazitätsengpässe im Hinblick auf die

notwendige Umrüstung hingewiesen; allerdings geben die vorliegenden Informationen keine

Hinweise, wonach diese Umrüstung nicht termingerecht abgeschlossen werden könnte.