2275/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01-06-2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Hannes Bauer und
Genossen vom 4. April 2001, Nr. 2290/J, betreffend Verkauf bundeseigener Wohnungen,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Eine bestimmte Mindestquote von interessierten Mietern wurde als eine der Voraussetzungen für
einen Verkauf von der im Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Arbeitsgruppe -
insbesondere von den Geschäftsführern der beiden Bundesgesellschaften BUWOG und WAG -
vorgeschlagen. Diese Quote wird allerdings jedenfalls unter dem von der BIG in der Praxis bereits
angewandten Prozentsatz von 40 % liegen. Da mir die konkreten umfassenden Ergebnisse der
Arbeitsgruppe noch nicht vorliegen, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich derzeit einen
genauen Prozentsatz nicht nennen kann.
Zu 2. und 3.:
In meinem Schreiben vom Dezember 2000 habe ich den Mietern ausdrücklich mitgeteilt, dass
unter bestimmten Voraussetzungen, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht feststehen konnten,
ein Erwerb der Wohnung möglich sein wird.
Während der Mieter aufgrund einer Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
lediglich ein Antragsrecht auf
Verfahrenseinleitung ohne Rechtsanspruch auf tatsächliche
Eigentumsübertragung erhalten hat, wird im Bereich der Bundesgesellschaften den Mietern ein
Kaufanspruch unter den ihnen vorher bekannt gegebenen Bedingungen eingeräumt. Damit ist für
die Mieter wohl eine wesentliche Verbesserung in ihrer Rechtstellung gegeben.
Die Überlegung einer bestimmten Mindestquote widerspricht daher in keiner Weise meinen im
erwähnten Schreiben vom Dezember 2000 gemachten Zusagen.
Zu 4.:
Der Verkauf der einzelnen Wohnungen an den jeweiligen Mieter ist gesetzlich im Detail geregelt,
das Verfahren zur Ermittlung des Kaufpreises ist ebenso vorgegeben. Eine Benachteiligung des
Mieters im Vergleich zu einem erwerbenden Dritten ist daher nicht möglich.
Zu 5.:
Das tatsächliche Kaufinteresse der Mieter an ihren BUWOG - Wohnungen wird mit Rücksicht auf
die vorgegebenen gesetzlichen Fristen erst im Laufe des Jahres 2001 endgültig feststehen,
sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben darüber gemacht werden können,
welche Erlöse für den Bund tatsächlich erzielt werden.
Zu 6.:
Der im BMF eingesetzten Arbeitsgruppe gehören die Geschäftsführer der BUWOG und WAG,
Dr. Schuster und Mag. Schön sowie Dr. Trabold und Dipl.-Ing. Ramprecht, Bundesministerium für
Finanzen, an. Weiters werden den Beratungen je ein externer Rechtsexperte, ein Wirtschafts - und
ein Immobilienexperte beigezogen.
Zu 7.:
Wie ich bereits in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 2. April 2001,
Nr. 2261/J, dargelegt habe (Fragen 4 und 5), wurden die Mieter seitens der BUWOG mittels einer
Informationsbroschüre ausführlich informiert. Weiters wurde den Mietern bereits mehrfach
mitgeteilt, dass einerseits bei einem nicht gegebenen Kaufinteresse keinerlei negative Aus -
wirkungen eintreten, bei einem Erwerb andererseits der Kaufpreis sich nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen richten wird. Die Nennung eines konkreten Zeitpunktes, zu dem die
Arbeitsgruppe ihre endgültigen Ergebnisse vorlegen wird, ist mir derzeit nicht möglich.