2275/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01-06-2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Hannes Bauer und

Genossen vom 4. April 2001, Nr. 2290/J, betreffend Verkauf bundeseigener Wohnungen,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Eine bestimmte Mindestquote von interessierten Mietern wurde als eine der Voraussetzungen für

einen Verkauf von der im Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Arbeitsgruppe -

insbesondere von den Geschäftsführern der beiden Bundesgesellschaften BUWOG und WAG -

vorgeschlagen. Diese Quote wird allerdings jedenfalls unter dem von der BIG in der Praxis bereits

angewandten Prozentsatz von 40 % liegen. Da mir die konkreten umfassenden Ergebnisse der

Arbeitsgruppe noch nicht vorliegen, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich derzeit einen

genauen Prozentsatz nicht nennen kann.

 

Zu 2. und 3.:

In meinem Schreiben vom Dezember 2000 habe ich den Mietern ausdrücklich mitgeteilt, dass

unter bestimmten Voraussetzungen, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht feststehen konnten,

ein Erwerb der Wohnung möglich sein wird.

 

Während der Mieter aufgrund einer Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

lediglich ein Antragsrecht auf Verfahrenseinleitung ohne Rechtsanspruch auf tatsächliche

Eigentumsübertragung erhalten hat, wird im Bereich der Bundesgesellschaften den Mietern ein

Kaufanspruch unter den ihnen vorher bekannt gegebenen Bedingungen eingeräumt. Damit ist für

die Mieter wohl eine wesentliche Verbesserung in ihrer Rechtstellung gegeben.

 

Die Überlegung einer bestimmten Mindestquote widerspricht daher in keiner Weise meinen im

erwähnten Schreiben vom Dezember 2000 gemachten Zusagen.

 

Zu 4.:

Der Verkauf der einzelnen Wohnungen an den jeweiligen Mieter ist gesetzlich im Detail geregelt,

das Verfahren zur Ermittlung des Kaufpreises ist ebenso vorgegeben. Eine Benachteiligung des

Mieters im Vergleich zu einem erwerbenden Dritten ist daher nicht möglich.

 

Zu 5.:

Das tatsächliche Kaufinteresse der Mieter an ihren BUWOG - Wohnungen wird mit Rücksicht auf

die vorgegebenen gesetzlichen Fristen erst im Laufe des Jahres 2001 endgültig feststehen,

sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben darüber gemacht werden können,

welche Erlöse für den Bund tatsächlich erzielt werden.

 

Zu 6.:

Der im BMF eingesetzten Arbeitsgruppe gehören die Geschäftsführer der BUWOG und WAG,

Dr. Schuster und Mag. Schön sowie Dr. Trabold und Dipl.-Ing. Ramprecht, Bundesministerium für

Finanzen, an. Weiters werden den Beratungen je ein externer Rechtsexperte, ein Wirtschafts - und

ein Immobilienexperte beigezogen.

 

Zu 7.:

Wie ich bereits in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 2. April 2001,

Nr. 2261/J, dargelegt habe (Fragen 4 und 5), wurden die Mieter seitens der BUWOG mittels einer

Informationsbroschüre ausführlich informiert. Weiters wurde den Mietern bereits mehrfach

mitgeteilt, dass einerseits bei einem nicht gegebenen Kaufinteresse keinerlei negative Aus -

wirkungen eintreten, bei einem Erwerb andererseits der Kaufpreis sich nach den einschlägigen

gesetzlichen Bestimmungen richten wird. Die Nennung eines konkreten Zeitpunktes, zu dem die

Arbeitsgruppe ihre endgültigen Ergebnisse vorlegen wird, ist mir derzeit nicht möglich.