2276/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01-06-2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Genossen, vom 2. April 2001, Nr. 2261/J, betreffend Verschleuderung von Bundesvermögen
an Finanzinvestoren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Wie ich bereits in meiner Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser und Freunde vom 28. März 2001, Nr. 2227/J, zum Ausdruck gebracht
habe, ist keinesfalls ein Widerspruch zwischen meinem Schreiben an die Mieter vom
Dezember 2000 — zu dem ich selbstverständlich weiter stehe - über die Möglichkeiten des
Erwerbs der Mietwohnung und den Überlegungen eines Unternehmensanteilsverkaufes
gegeben. Wohnungsverkäufe an Mieter schließen einen Wechsel in der Eigentümerschaft
des Unternehmens keinesfalls aus und stehen damit nicht im Widerspruch zur Rechtslage
bzw. zu meinen parlamentarischen Erklärungen. Die im Falle einer derartigen Privatisierung
erforderlich werdenden gesetzlichen Voraussetzungen werden selbstverständlich zu
beachten sein.
Zu 4. und 5.:
Die in einer Informationsbroschüre der BUWOG in einem Anhang an die Mieter gerichtete
Preisumfrage ist ohne rechtliche Relevanz. Es bestand auch nicht die Absicht, damit eine in
der Anfrage angesprochenen Verunsicherung der Mieter herbeizuführen. Im Gegenteil soll
damit neben Informationen der Mieter auch deren Interesse an einem Eigentumserwerb
sowie die Zufriedenheit an den gegenwärtigen Wohnverhältnissen ausgelotet werden.
Die Broschüre stellt in einer ausführlichen und verständlichen Form die Auswirkungen der
seinerzeitigen Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bei einer weiter
bestehenden Wohnungsmiete sowie die im Falle des Wohnungskaufes maßgeblichen
grundsätzlichen Bestimmungen dar.
Ich bin daher der Ansicht, dass für die Mieter damit die notwendigen Klarheiten geschaffen
wurden. Im übrigen bin ich mir sicher, dass die genannte Gesellschaft den Mieter/innen für
weitere konkrete den Einzelfall betreffende Anfragen sicherlich zu Verfügung steht.