2278/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01-06-2001
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2260/J - NR/2001 betreffend fragwürdige
Kaninchentransporte, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde am 2. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Was ist Ihnen über diesen Fall, der von einem Schlachthof in St. Johann kolportiert
wird, bekannt?
Antwort:
In meinem Ressort ist kein derartiger Fall bekannt.
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass lebende Kaninchen aus Tschechien importiert und zur
Schlachtung bis nach Tirol gefahren werden und hier hernach als "kalorienarmes
Fleisch" ohne Herkunftsbezeichnung vermarktet werden?
Antwort:
Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob aus Tschechien Kaninchen nach Österreich
importiert werden. Fragen der Produktdeklaration fallen nicht in meine Zuständigkeit.
Frage 3:
Welche Kontrollmaßnahmen werden Ihren Informationen nach gesetzt, um die
beispielsweise in diesem Fall bestehenden Grauzonen betreffend die Herkunft der
transportierten Tiere auszuräumen, und halten Sie diese für ausreichend?
Antwort:
Diese Frage betrifft nicht den Tiertransport und fällt daher nicht in meinen
Kompetenzbereich.
Fragen 4 und 5:
Was ist Ihnen über andere Fälle bekannt, wo Kaninchen oder andere Kleintiere
lebend aus Drittstaaten zur Schlachtung nach
Österreich verbracht werden?
Welche Statistiken Ihres Ressorts oder anderer Provenienz gibt es in Österreich über
zur Schlachtung bestimmte Lebendtierimporte aus Drittstaaten nach Österreich zu
derartigen Fragen und welchen zahlenmäßigen Inhalt haben diese für die letzten
Jahre?
Antwort:
In meinem Ressort werden keine Importstatistiken geführt.
Frage 6:
Welche politischen Zielvorstellungen und Absichten verfolgen Sie im Zusammenhang
mit weder volkswirtschaftlich noch ethisch begründbaren Praktiken im
Tiertransportbereich im allgemeinen und mit Transporten wie dem beschriebenen im
besonderen?
Antwort:
Auf Grundlage der bestehenden Vorschriften für Tiertransporte können Missstände
wie die von Ihnen beschriebenen sehr wohl unterbunden und geahndet werden. Ob
die Art und Weise, wie ein konkreter Tiertransport durchgeführt wird,
volkswirtschaftlich oder ethisch begründbar ist, spielt rechtlich keine Rolle, solange
der Transport konform mit den bestehenden Regelungen durchgeführt wird. Soweit
es Alternativen zum Transport lebender Tiere - wie etwa Kühlfleischtransporte - gibt,
bin ich dafür, diese zu nützen und zu fördern; ich werde mich daher auch im Rahmen
meiner Zuständigkeiten dafür einsetzen.
Fragen 7 und 8:
Ist es richtig, dass nicht alle in Österreich kommerziell geschlachteten Tierarten vom
Tiertransportgesetz Straße erfasst werden?
Wenn ja, welche Tierarten sind dies und was werden Sie konkret in welchem
Zeithorizont unternehmen, damit auch diese Arten vom Tiertransportgesetz Straße
erfasst werden?
Antwort:
Es entzieht sich meiner Kenntnis, welche Tierarten in Österreich kommerziell
geschlachtet werden. Das Tiertransportgesetz - Straße gilt jedoch für alle Tierarten;
soweit Ausnahmen vom Geltungsbereich vorgesehen sind - die es aber gerade für
Schlachttiertransporte nicht gibt - orientieren sich diese an der Art oder am Zweck
des Transports, aber nicht an der Tierart.