2278/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01-06-2001

 

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2260/J - NR/2001 betreffend fragwürdige

Kaninchentransporte, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und

Freunde am 2. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Frage 1:

Was ist Ihnen über diesen Fall, der von einem Schlachthof in St. Johann kolportiert

wird, bekannt?

 

Antwort:

In meinem Ressort ist kein derartiger Fall bekannt.

 

Frage 2:

Ist es zutreffend, dass lebende Kaninchen aus Tschechien importiert und zur

Schlachtung bis nach Tirol gefahren werden und hier hernach als "kalorienarmes

Fleisch" ohne Herkunftsbezeichnung vermarktet werden?

 

Antwort:

Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob aus Tschechien Kaninchen nach Österreich

importiert werden. Fragen der Produktdeklaration fallen nicht in meine Zuständigkeit.

 

Frage 3:

Welche Kontrollmaßnahmen werden Ihren Informationen nach gesetzt, um die

beispielsweise in diesem Fall bestehenden Grauzonen betreffend die Herkunft der

transportierten Tiere auszuräumen, und halten Sie diese für ausreichend?

 

Antwort:

Diese Frage betrifft nicht den Tiertransport und fällt daher nicht in meinen

Kompetenzbereich.

 

Fragen 4 und 5:

Was ist Ihnen über andere Fälle bekannt, wo Kaninchen oder andere Kleintiere

lebend aus Drittstaaten zur Schlachtung nach Österreich verbracht werden?

Welche Statistiken Ihres Ressorts oder anderer Provenienz gibt es in Österreich über

zur Schlachtung bestimmte Lebendtierimporte aus Drittstaaten nach Österreich zu

derartigen Fragen und welchen zahlenmäßigen Inhalt haben diese für die letzten

Jahre?

 

Antwort:

In meinem Ressort werden keine Importstatistiken geführt.

 

Frage 6:

Welche politischen Zielvorstellungen und Absichten verfolgen Sie im Zusammenhang

mit weder volkswirtschaftlich noch ethisch begründbaren Praktiken im

Tiertransportbereich im allgemeinen und mit Transporten wie dem beschriebenen im

besonderen?

 

Antwort:

Auf Grundlage der bestehenden Vorschriften für Tiertransporte können Missstände

wie die von Ihnen beschriebenen sehr wohl unterbunden und geahndet werden. Ob

die Art und Weise, wie ein konkreter Tiertransport durchgeführt wird,

volkswirtschaftlich oder ethisch begründbar ist, spielt rechtlich keine Rolle, solange

der Transport konform mit den bestehenden Regelungen durchgeführt wird. Soweit

es Alternativen zum Transport lebender Tiere - wie etwa Kühlfleischtransporte - gibt,

bin ich dafür, diese zu nützen und zu fördern; ich werde mich daher auch im Rahmen

meiner Zuständigkeiten dafür einsetzen.

 

Fragen 7 und 8:

Ist es richtig, dass nicht alle in Österreich kommerziell geschlachteten Tierarten vom

Tiertransportgesetz Straße erfasst werden?

Wenn ja, welche Tierarten sind dies und was werden Sie konkret in welchem

Zeithorizont unternehmen, damit auch diese Arten vom Tiertransportgesetz Straße

erfasst werden?

 

Antwort:

Es entzieht sich meiner Kenntnis, welche Tierarten in Österreich kommerziell

geschlachtet werden. Das Tiertransportgesetz - Straße gilt jedoch für alle Tierarten;

soweit Ausnahmen vom Geltungsbereich vorgesehen sind - die es aber gerade für

Schlachttiertransporte nicht gibt - orientieren sich diese an der Art oder am Zweck

des Transports, aber nicht an der Tierart.