2280/AB XXI.GP

Eingelangt am:01.06.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2264/J - NR/2001 betreffend weitere

Verschiebung des Road Pricing für LKW, die die Abgeordneten Eder und

Genossinnen am 2. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Frage 1:

Werden Sie den Einführungtermin 1. Juli 2002 für das LKW - Road - Pricing halten?

Wenn ja, warum haben Sie keine Einnahmen aus dem Road Pricing für LKW im

Budget 2002 veranschlagt?

 

Antwort:

Es ist mir ein besonderes Anliegen, die Inbetriebnahme des Mautsystems so rasch

wie möglich zu erreichen. Durch die notwendige Neuausschreibung des

nunmehrigen sog. "vollelektronischen" Mautsystems und die Suche nach einem

bisher nicht vorgesehen gewesenen "privaten" Betreiber hängt es stark von den

Möglichkeiten der anbietenden Konsortien ab, wie nahe der ursprüngliche Termin

erreicht werden kann.

 

Im Bundesbudget können auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage Mauterträge

grundsätzlich nicht aufscheinen, da es sich um Einnahmen der ASFINAG handelt,

die in der jeweiligen Bilanz dieser Gesellschaft angeführt werden.

 

Frage 2:

Bis wann wird die Ausschreibung des vollelektronischen Mautsystems

abgeschlossen sein und es tatsächlich zu einer Auftragsvergabe kommen?

 

Antwort:

Die von der ASFINAG vorgelegten Zeitpläne sehen einen Abschluss des

Wettbeerbs - und Angebotsverfahrens bis Februar 2002 vor. Im Anschluss daran

wird der Betreiber des Mautsystems ausgewählt werden.

 

Frage 3:

Sind Sie sich dessen bewusst, dass zumindest an den Grenzstationen eine

händische Bemautung erfolgen muss, um dem EU - Recht zu genügen?

Antwort:

 

Die EU - Bestimmungen fordern, dass die Benützung der mautpflichtigen Straßen

diskriminierungsfrei möglich sein muss. Das kann entweder mit einem ausschließlich

elektronischen System erfolgen, bei dem aber die dazu notwendige

Fahrzeugausrüstung auch für ursprünglich nicht ausgerüstete Benutzer jederzeit mit

zumutbarem Zeit - und Kostenaufwand erlangt werden kann. Oder es kommt ein

System zum Einsatz, das neben der elektronischen Mauterfassung auch die

Möglichkeit der Mautentrichtung ohne entsprechendes Bordgerät - etwa durch

vorherige Einbuchung in das System mittels Internet, Telefon oder ähnlichem -

vorsieht. Solche Möglichkeiten werden dann auch an den Autobahngrenzübergängen

vorzusehen sein.

 

Frage 4:

Halten Sie angesichts des Schuldenstandes der ASFINAG nach wie vor 2 Schilling

pro km für ausreichend, um die Quersubvention vom PKW zum LKW tatsächlich

abzudecken?

 

Antwort:

Die Tarifgestaltung der LKW - Maut wird von 2 Kriterien wesentlich beeinflusst.

Einerseits von der EU - Bestimmung (RL 99/62/EG), dass die Höhe der Maut die

Kosten für Bau, Erhaltung, Betrieb und weiteren Ausbau des betreffenden

Straßennetzes nicht übersteigen darf und andererseits die Mautakzeptanz durch den

Benutzer, die möglichst hoch und damit die Abwanderung ins Parallelstraßennetz

möglichst gering gehalten werden muss.

 

Frage 5:

Halten Sie es für realistisch, mit den zusätzlichen Einnahmen sowohl den

Ausbau/Lückenschluss des Autobahn/Schnellstraßennetzes als auch dessen

Sanierung und Erhaltung zu finanzieren?

 

Antwort:

Nach den bisherigen Angaben und Kostenmodellen der für dieses Straßennetz

verantwortlichen ASFINAG würden die Erträge aus Vignette, bestehender Maut und

neuer LKW - Maut die Finanzierbarkeit der der ASFINAG im Fruchtgenussvertrag

übertragenen Aufgaben längerfristig sicherstellen.

 

Frage 6:

Stimmen Sie mit der Ansicht des Wirtschaftsforschungsinstintuts überein, dass bei

einer verursachergerechten Anlastung der Umwelt - und Unfallkosten die

Belastungen für den Straßengüterverkehr/LKW - Verkehr stark angehoben werden

müssten?

 

Antwort:

Sollten sich die EU - Mitgliedstaaten zukünftig auf die Möglichkeit einigen, auch sog.

externe Kosten - also Umwelt - und Unfallkosten - über Straßengebühren - und

Mautsysteme direkt den Benutzern anzulasten, werden auch die heute üblichen bzw.

zulässigen Tarifsätze angepasst werden müssen. Derzeit sind solche Modelle zwar

in Diskussion, aber in der Praxis nicht anwendbar.

 

Da externe Kosten nicht auf hochrangige Straßen beschränkt sind, müssen Systeme

entwickelt werden, durch die eine verursachergerechte Anlastung auch im

untergeordneten Straßennetz - also ausserhalb von Mautsystemen - erfolgen kann.