2280/AB XXI.GP
Eingelangt am:01.06.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2264/J - NR/2001 betreffend weitere
Verschiebung des Road Pricing für LKW, die die Abgeordneten Eder und
Genossinnen am 2. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Werden Sie den Einführungtermin 1. Juli 2002 für das LKW - Road - Pricing halten?
Wenn ja, warum haben Sie keine Einnahmen aus dem Road Pricing für LKW im
Budget 2002 veranschlagt?
Antwort:
Es ist mir ein besonderes Anliegen, die Inbetriebnahme des Mautsystems so rasch
wie möglich zu erreichen. Durch die notwendige Neuausschreibung des
nunmehrigen sog. "vollelektronischen" Mautsystems und die Suche nach einem
bisher nicht vorgesehen gewesenen "privaten" Betreiber hängt es stark von den
Möglichkeiten der anbietenden Konsortien ab, wie nahe der ursprüngliche Termin
erreicht werden kann.
Im Bundesbudget können auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage Mauterträge
grundsätzlich nicht aufscheinen, da es sich um Einnahmen der ASFINAG handelt,
die in der jeweiligen Bilanz dieser Gesellschaft angeführt werden.
Frage 2:
Bis wann wird die Ausschreibung des vollelektronischen Mautsystems
abgeschlossen sein und es tatsächlich zu einer Auftragsvergabe kommen?
Antwort:
Die von der ASFINAG vorgelegten Zeitpläne sehen einen Abschluss des
Wettbeerbs - und Angebotsverfahrens bis Februar 2002 vor. Im Anschluss daran
wird der Betreiber des Mautsystems ausgewählt werden.
Frage 3:
Sind Sie sich dessen bewusst, dass zumindest an den Grenzstationen eine
händische Bemautung erfolgen muss, um dem
EU - Recht zu genügen?
Antwort:
Die EU - Bestimmungen fordern, dass die Benützung der mautpflichtigen Straßen
diskriminierungsfrei möglich sein muss. Das kann entweder mit einem ausschließlich
elektronischen System erfolgen, bei dem aber die dazu notwendige
Fahrzeugausrüstung auch für ursprünglich nicht ausgerüstete Benutzer jederzeit mit
zumutbarem Zeit - und Kostenaufwand erlangt werden kann. Oder es kommt ein
System zum Einsatz, das neben der elektronischen Mauterfassung auch die
Möglichkeit der Mautentrichtung ohne entsprechendes Bordgerät - etwa durch
vorherige Einbuchung in das System mittels Internet, Telefon oder ähnlichem -
vorsieht. Solche Möglichkeiten werden dann auch an den Autobahngrenzübergängen
vorzusehen sein.
Frage 4:
Halten Sie angesichts des Schuldenstandes der ASFINAG nach wie vor 2 Schilling
pro km für ausreichend, um die Quersubvention vom PKW zum LKW tatsächlich
abzudecken?
Antwort:
Die Tarifgestaltung der LKW - Maut wird von 2 Kriterien wesentlich beeinflusst.
Einerseits von der EU - Bestimmung (RL 99/62/EG), dass die Höhe der Maut die
Kosten für Bau, Erhaltung, Betrieb und weiteren Ausbau des betreffenden
Straßennetzes nicht übersteigen darf und andererseits die Mautakzeptanz durch den
Benutzer, die möglichst hoch und damit die Abwanderung ins Parallelstraßennetz
möglichst gering gehalten werden muss.
Frage 5:
Halten Sie es für realistisch, mit den zusätzlichen Einnahmen sowohl den
Ausbau/Lückenschluss des Autobahn/Schnellstraßennetzes als auch dessen
Sanierung und Erhaltung zu finanzieren?
Antwort:
Nach den bisherigen Angaben und Kostenmodellen der für dieses Straßennetz
verantwortlichen ASFINAG würden die Erträge aus Vignette, bestehender Maut und
neuer LKW - Maut die Finanzierbarkeit der der ASFINAG im Fruchtgenussvertrag
übertragenen Aufgaben längerfristig sicherstellen.
Frage 6:
Stimmen Sie mit der Ansicht des Wirtschaftsforschungsinstintuts überein, dass bei
einer verursachergerechten Anlastung der Umwelt - und Unfallkosten die
Belastungen für den Straßengüterverkehr/LKW - Verkehr stark angehoben werden
müssten?
Antwort:
Sollten sich die EU - Mitgliedstaaten zukünftig auf die Möglichkeit einigen, auch sog.
externe Kosten - also Umwelt - und Unfallkosten - über Straßengebühren - und
Mautsysteme direkt den Benutzern anzulasten,
werden auch die heute üblichen bzw.
zulässigen Tarifsätze angepasst werden müssen. Derzeit sind solche Modelle zwar
in Diskussion, aber in der Praxis nicht anwendbar.
Da externe Kosten nicht auf hochrangige Straßen beschränkt sind, müssen Systeme
entwickelt werden, durch die eine verursachergerechte Anlastung auch im
untergeordneten Straßennetz - also ausserhalb von Mautsystemen - erfolgen kann.