2281/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01-06-2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2266/J - NR/2001 betreffend aktuelle

Fragen der Verkehrssicherheitspolitik, die die Abgeordneten Binder und Genossinnen

am 2. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann werden Sie ein neues Nationales Verkehrssicherheitskonzept auch in

Umsetzung des EU - Verkehrssicherheitskonzeptes vorlegen ? Wird dieses auch alle

anderen Verkehrsträger wie Bahn, Schiff und Luftfahrt umfassen?

 

Antwort:

Da mir die Verkehrssicherheit ein besonderes Anliegen ist, habe ich ein

Verkehrssicherheitsprogramm für den Straßenverkehr in Auftrag gegeben, das unter

Mitwirkung nationaler und internationaler Experten bis Jahresende erarbeitet wird.

Internationale Vergleiche zeigen, dass durch die Durchführung von nationalen

Verkehrssicherheitsprogrammen bedeutende Fortschritte bei der Unfallreduktion

erreicht werden können. Im Zentrum steht auf der Basis einer wissenschaftlichen

Problemanalyse die Verringerung bzw. Minimierung der Straßenverkehrsunfälle

sowie der damit verbundenen sozialen und volkswirtschaftlichen Verluste.

 

Frage 2:

Wird die Bundesregierung einen Punkteführerschein einführen?

 

Antwort:

Die Einführung eines Punkteführerscheinsystems in Österreich hat derzeit keine

prioritäre Bedeutung.

 

Frage 3:

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dafür sorgen, dass die Gurtenanlegepflicht und

das Handyverbot besser eingehalten werden?

Antwort:

Die Bestimmungen über die Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen, die

Verwendung von Sicherheitsgurten sowie das Verbot des Telefonierens ohne

Freisprecheinrichtung während der Fahrt werden nicht ausreichend beachtet. Der

Überwachung durch die Exekutive kommt auch bei diesen Bestimmungen eine

besondere Bedeutung zu. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres hat

daher mein Ressort mittels Erlass im Jänner 2001 alle (für die Überwachung

zuständigen) Landeshauptleute ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in Hinkunft bei

Verkehrskontrollen verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung dieser wichtigen

Bestimmungen gelegt wird.

Weiters sieht der in Ausarbeitung befindliche Entwurf für eine Novelle des

Kraftfahrgesetzes eine Erhöhung des Organmandates für Gurtverletzung auf ATS

300.- vor.

 

Frage 4:

Wie wollen Sie die drastisch zunehmenden LKW - Unfälle (teils Stress und

Übermüdung der Fahrer) besser in den Griff bekommen?

 

Antwort:

Abgesehen von der bereits erwähnten Bedeutung einer möglichst umfassenden und

intensiven Verkehrsüberwachung sowie der Bemühungen auf EU - Ebene

(Regelungen über die Arbeitszeiten mobiler Arbeitnehmer, über eine einheitliche

Fahrerlizenz oder auch die Fahrerausbildung) hat mein Ressort im Rahmen seiner

Kompetenzen das Problem in Angriff genommen. Die Bundesprüfanstalt für

Kraftfahrzeuge (BPA) etwa hat ein automatisches Erfassungsgerät für die

Diagrammscheiben von Fahrtschreibern entwickelt und führt stichprobenartig laufend

Kontrollen an den Fahrtschreibern und deren Diagrammscheiben durch. Das System

wird der Exekutive eine flächendeckende Kontrolltätigkeit ermöglichen. Die Schulung

der Exekutive erfolgt durch die BPA.

 

Frage 5:

Welche sonstigen Maßnahmen planen Sie, um die Verkehrssicherheit auf

Österreichs Straßen zu verbessern?

 

Antwort:

Im Vorgriff auf die Schwerpunktsetzung des nationalen

Verkehrssicherheitsprogramms habe ich die Verkehrssicherheit von Kindern im

Straßenverkehr mit besonderer Priorität versehen. Insbesondere soll die

Verwendung von Kindersicherheitseinrichtungen auch durch eine Verbesserung des

Informationsangebotes gesteigert werden (siehe dazu http://www.autokindersitz.at).

Weiters wurden Schulungsunterlagen für Kindergärten, Schulen und für die in der

Verkehrserziehung stehenden Exekutivbeamten von meinem Ressort gefördert.

Weiters sind verkehrssicherheitsrelevante Änderungen in verschiedenen

Rechtsmaterien wie Führerscheingesetz, Kraftfahrgesetz, Güterbeförderungsgesetz,

Straßenverkehrsordnung ua in Vorbereitung.

Frage 6:

Weshalb haben Sie die Novelle zum Bundesstraßengesetz zurückgezogen, sodass

nun zu wenig Geld für die Verkehrsüberwachung zur Verfügung stehen wird?

 

Antwort:

Im Bundesstraßengesetz sind keine Bestimmungen enthalten, die Aussagen über

Leistungen für die Verkehrsüberwachungen treffen.