2281/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01-06-2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2266/J - NR/2001 betreffend aktuelle
Fragen der Verkehrssicherheitspolitik, die die Abgeordneten Binder und Genossinnen
am 2. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wann werden Sie ein neues Nationales Verkehrssicherheitskonzept auch in
Umsetzung des EU - Verkehrssicherheitskonzeptes vorlegen ? Wird dieses auch alle
anderen Verkehrsträger wie Bahn, Schiff und Luftfahrt umfassen?
Antwort:
Da mir die Verkehrssicherheit ein besonderes Anliegen ist, habe ich ein
Verkehrssicherheitsprogramm für den Straßenverkehr in Auftrag gegeben, das unter
Mitwirkung nationaler und internationaler Experten bis Jahresende erarbeitet wird.
Internationale Vergleiche zeigen, dass durch die Durchführung von nationalen
Verkehrssicherheitsprogrammen bedeutende Fortschritte bei der Unfallreduktion
erreicht werden können. Im Zentrum steht auf der Basis einer wissenschaftlichen
Problemanalyse die Verringerung bzw. Minimierung der Straßenverkehrsunfälle
sowie der damit verbundenen sozialen und volkswirtschaftlichen Verluste.
Frage 2:
Wird die Bundesregierung einen Punkteführerschein einführen?
Antwort:
Die Einführung eines Punkteführerscheinsystems in Österreich hat derzeit keine
prioritäre Bedeutung.
Frage 3:
Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dafür sorgen, dass die Gurtenanlegepflicht und
das Handyverbot besser eingehalten werden?
Antwort:
Die Bestimmungen über die Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen, die
Verwendung von Sicherheitsgurten sowie das Verbot des Telefonierens ohne
Freisprecheinrichtung während der Fahrt werden nicht ausreichend beachtet. Der
Überwachung durch die Exekutive kommt auch bei diesen Bestimmungen eine
besondere Bedeutung zu. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres hat
daher mein Ressort mittels Erlass im Jänner 2001 alle (für die Überwachung
zuständigen) Landeshauptleute ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in Hinkunft bei
Verkehrskontrollen verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung dieser wichtigen
Bestimmungen gelegt wird.
Weiters sieht der in Ausarbeitung befindliche Entwurf für eine Novelle des
Kraftfahrgesetzes eine Erhöhung des Organmandates für Gurtverletzung auf ATS
300.- vor.
Frage 4:
Wie wollen Sie die drastisch zunehmenden LKW - Unfälle (teils Stress und
Übermüdung der Fahrer) besser in den Griff bekommen?
Antwort:
Abgesehen von der bereits erwähnten Bedeutung einer möglichst umfassenden und
intensiven Verkehrsüberwachung sowie der Bemühungen auf EU - Ebene
(Regelungen über die Arbeitszeiten mobiler Arbeitnehmer, über eine einheitliche
Fahrerlizenz oder auch die Fahrerausbildung) hat mein Ressort im Rahmen seiner
Kompetenzen das Problem in Angriff genommen. Die Bundesprüfanstalt für
Kraftfahrzeuge (BPA) etwa hat ein automatisches Erfassungsgerät für die
Diagrammscheiben von Fahrtschreibern entwickelt und führt stichprobenartig laufend
Kontrollen an den Fahrtschreibern und deren Diagrammscheiben durch. Das System
wird der Exekutive eine flächendeckende Kontrolltätigkeit ermöglichen. Die Schulung
der Exekutive erfolgt durch die BPA.
Frage 5:
Welche sonstigen Maßnahmen planen Sie, um die Verkehrssicherheit auf
Österreichs Straßen zu verbessern?
Antwort:
Im Vorgriff auf die Schwerpunktsetzung des nationalen
Verkehrssicherheitsprogramms habe ich die Verkehrssicherheit von Kindern im
Straßenverkehr mit besonderer Priorität versehen. Insbesondere soll die
Verwendung von Kindersicherheitseinrichtungen auch durch eine Verbesserung des
Informationsangebotes gesteigert werden (siehe dazu http://www.autokindersitz.at).
Weiters wurden Schulungsunterlagen für Kindergärten, Schulen und für die in der
Verkehrserziehung stehenden Exekutivbeamten von meinem Ressort gefördert.
Weiters sind verkehrssicherheitsrelevante Änderungen in verschiedenen
Rechtsmaterien wie Führerscheingesetz, Kraftfahrgesetz, Güterbeförderungsgesetz,
Straßenverkehrsordnung ua in
Vorbereitung.
Frage 6:
Weshalb haben Sie die Novelle zum Bundesstraßengesetz zurückgezogen, sodass
nun zu wenig Geld für die Verkehrsüberwachung zur Verfügung stehen wird?
Antwort:
Im Bundesstraßengesetz sind keine Bestimmungen enthalten, die Aussagen über
Leistungen für die Verkehrsüberwachungen treffen.