2284/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.06.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2325/J - NR/2001, betreffend
Bundesbahnfernschreibstelle und Vermittlung, die die Abgeordneten Wurm und
GenossInnen am 4. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Unternehmen Österreichische Bundesbahnen
mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines
Absatzbereiches, also des Personen - und Güterverkehres, in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und
Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen
Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich
sinngemäß auch aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit
1.1.1993 die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates in
Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen aufgehoben worden ist.
Einflussnahmen durch die Verkehrsministerin sind daher nicht möglich. Das ehemals
weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf
allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im
Katastrophenfall eingeschränkt worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die
Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und
Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann.
Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des §
12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen)
möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in
jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Die von mir mit den Fragen der vorliegenden Anfrage befassten
Österreichischen Bundesbahnen beantworteten diese wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Wie hoch sind die Kostenersparnisse, die diese Maßnahmen bewirken?
Haben diese Maßnahmen zu Personaleinsparungen geführt, wenn ja wie viele
Personen konnten dadurch eingespart werden?
Antwort:
Da diese Fragen ausschließlich den internen Geschäftsbereich des Unternehmens
ÖBB betreffen, kann diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden.
Frage 3:
Teilen sie die Meinung der PersonalvertreterInnen, dass die Serviceleistung leidet,
weil die Wiener BetreuerInnen in den westlichen und südlichen Bahnbereichen der
ÖBB ortsunkundig sind?
Antwort:
Nein. Die Mitarbeiter der ÖBB wurden umfassend geschult und werden bestmöglich
auf die Kundenanforderungen eingehen.