2284/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.06.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2325/J - NR/2001, betreffend

Bundesbahnfernschreibstelle und Vermittlung, die die Abgeordneten Wurm und

GenossInnen am 4. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Unternehmen Österreichische Bundesbahnen

mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines

Absatzbereiches, also des Personen -  und Güterverkehres, in die wirtschaftliche

Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen

Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen -  und

Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen

Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich

sinngemäß auch aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit

1.1.1993 die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates in

Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen aufgehoben worden ist.

 

Einflussnahmen durch die Verkehrsministerin sind daher nicht möglich. Das ehemals

weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf

allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im

Katastrophenfall eingeschränkt worden.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien

Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die

Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und

Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann.

Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des §

12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen)

möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in

jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

 

Die von mir mit den Fragen der vorliegenden Anfrage befassten

Österreichischen Bundesbahnen beantworteten diese wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Wie hoch sind die Kostenersparnisse, die diese Maßnahmen bewirken?

Haben diese Maßnahmen zu Personaleinsparungen geführt, wenn ja wie viele

Personen konnten dadurch eingespart werden?

Antwort:

Da diese Fragen ausschließlich den internen Geschäftsbereich des Unternehmens

ÖBB betreffen, kann diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden.

 

Frage 3:

Teilen sie die Meinung der PersonalvertreterInnen, dass die Serviceleistung leidet,

weil die Wiener BetreuerInnen in den westlichen und südlichen Bahnbereichen der

ÖBB ortsunkundig sind?

 

Antwort:

Nein. Die Mitarbeiter der ÖBB wurden umfassend geschult und werden bestmöglich

auf die Kundenanforderungen eingehen.