2285/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.06.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2326/J - NR/2001 betreffend
Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte, die die Abgeordneten Mag. Wurm und GenossInnen
am 4. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Teilen Sie die Auffassung Ihres Vorgängers, dass derzeit keine Notwendigkeit für
eine Autobahnanschlussstelle Innsbruck Mitte besteht?
Falls nein, warum teilen Sie die Meinung Ihres Vorgängers nicht und warum ist nun
ein Autobahnanschluss Innsbruck Mitte notwendig?
Antwort:
Ebenso wie mein Amtsvorgänger, bin ich der Auffassung, dass die Realisierung des
Einzelprojekts Autobahnabfahrt Mitte, ohne ein Gesamtkonzept, welches den
weiteren Verkehrsfluss insbesondere am Südring berücksichtigt, keine unbedingte
Notwendigkeit besteht.
Bei meinem letzten Besuch in Innsbruck wurde seitens des Innsbrucker
Bürgermeisters ein solches Gesamtkonzept in Aussicht gestellt und auf einen
diesbezüglichen Gemeinderatsbeschluss mit 2/3 Mehrheit verwiesen.
Frage 3:
Ist Ihrem Ministerium ein Gesamtverkehrskonzept der Stadt Innsbruck bekannt, das
einen Autobahnanschluss Innsbruck Mitte zwingend erforderlich macht?
Antwort:
Meinem Ressort liegt mittlerweile ein seitens der Stadt Innsbruck erstelltes
Verkehrskonzept betreffend die B174 vor. Darin werden die künftigen
Ausbauwünsche im Zuge dieser Straße aufgezeigt. Die verkehrstechnische
Auswirkung des vorgelegten Gesamtkonzeptes
Südring ist noch zu prüfen.
Frage 4:
Welche Verkehrsszenarien müsste ein solches Gesamtverkehrskonzept
berücksichtigen, die Verkehrsentwicklung welcher Straßen und welcher
Verkehrsträger müssten berücksichtigt sein, um eine sinnvolle Entscheidung über die
Notwendigkeit der Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte treffen zu können?
Antwort:
Der Nachweis der Notwendigkeit einer Anschlussstelle erfolgt über die
Gegenüberstellung sämtlicher relevanter Auswirkungen auf die räumliche,
wirtschaftliche und verkehrliche Struktur, sowie auf die Umwelt, die mit deren
Realisierung und deren Betrieb verbunden sind. Dabei sind auch die Funktionen der
verschiedenen Verkehrsträger zu definieren und zu berücksichtigen.