2285/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.06.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2326/J - NR/2001 betreffend

Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte, die die Abgeordneten Mag. Wurm und GenossInnen

am 4. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Teilen Sie die Auffassung Ihres Vorgängers, dass derzeit keine Notwendigkeit für

eine Autobahnanschlussstelle Innsbruck Mitte besteht?

Falls nein, warum teilen Sie die Meinung Ihres Vorgängers nicht und warum ist nun

ein Autobahnanschluss Innsbruck Mitte notwendig?

 

Antwort:

Ebenso wie mein Amtsvorgänger, bin ich der Auffassung, dass die Realisierung des

Einzelprojekts Autobahnabfahrt Mitte, ohne ein Gesamtkonzept, welches den

weiteren Verkehrsfluss insbesondere am Südring berücksichtigt, keine unbedingte

Notwendigkeit besteht.

 

Bei meinem letzten Besuch in Innsbruck wurde seitens des Innsbrucker

Bürgermeisters ein solches Gesamtkonzept in Aussicht gestellt und auf einen

diesbezüglichen Gemeinderatsbeschluss mit 2/3 Mehrheit verwiesen.

 

Frage 3:

Ist Ihrem Ministerium ein Gesamtverkehrskonzept der Stadt Innsbruck bekannt, das

einen Autobahnanschluss Innsbruck Mitte zwingend erforderlich macht?

 

Antwort:

Meinem Ressort liegt mittlerweile ein seitens der Stadt Innsbruck erstelltes

Verkehrskonzept betreffend die B174 vor. Darin werden die künftigen

Ausbauwünsche im Zuge dieser Straße aufgezeigt. Die verkehrstechnische

Auswirkung des vorgelegten Gesamtkonzeptes Südring ist noch zu prüfen.

Frage 4:

Welche Verkehrsszenarien müsste ein solches Gesamtverkehrskonzept

berücksichtigen, die Verkehrsentwicklung welcher Straßen und welcher

Verkehrsträger müssten berücksichtigt sein, um eine sinnvolle Entscheidung über die

Notwendigkeit der Autobahnabfahrt Innsbruck Mitte treffen zu können?

 

Antwort:

Der Nachweis der Notwendigkeit einer Anschlussstelle erfolgt über die

Gegenüberstellung sämtlicher relevanter Auswirkungen auf die räumliche,

wirtschaftliche und verkehrliche Struktur, sowie auf die Umwelt, die mit deren

Realisierung und deren Betrieb verbunden sind. Dabei sind auch die Funktionen der

verschiedenen Verkehrsträger zu definieren und zu berücksichtigen.