2286/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.06.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen mit der Nr.2263/J, wie folgt:

 

Frage 1:

Nein.

 

Frage 2:

Die Überlegungen des Herrn Staatssekretärs für Gesundheit, wie er sie zuletzt in

einem Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“ vom 5.5.2001 geäußert hat

zielen darauf ab, einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen, an dessen Ende ein

Modell stehen soll, demzufolge bei Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölke -

rung und des kundennahen Zuganges zu den Außenstellen Synergien auch ver -

sicherungsträgerübergreifend genutzt werden können. Selbstverständlich ist in

diesem Zusammenhang darauf Bedacht zu nehmen, dass kranke, behinderte oder

sonst in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen keine Belastung aus bereinigen -

den Strukturmaßnahmen erfahren.

 

Frage 3:

Selbstverständlich befinde ich mich im ständigen Dialog mit dem Herrn Staats -

sekretär über wichtige - nicht zuletzt auch strukturelle - Fragen der gesetzlichen

Sozialversicherung. Ich weiß mich daher auch mit Ihm einer Meinung, dass bei aller

Zielstrebigkeit im Hinblick auf die Ausnützung von Einsparungspotentialen in diesem

Bereich auch mit entsprechender Behutsamkeit hinsichtlich der Bedürfnisse der Ver -

sichertengemeinschaft vorzugehen sein wird.

Frage 4:

Wie sich aus meinen obigen Ausführungen ergibt, werden konkrete Maßnahmen

noch zu diskutieren sein, weshalb über die Standorte der allenfalls einzusparenden

Außenstellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden

können.

 

Frage 5:

Zu dieser Frage hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs -

träger die folgende Aufstellung übermittelt. Da Betreif („.... Außenstellen der Sozial -

versicherung“) und Fragestellung („Außenstellen der Krankenversicherungs -

träger“) divergieren, erfolgt die Beantwortung der angesprochenen Fragen sowohl in

Bezug auf die Sozialversicherung als auch auf die Gebietskrankenkassen. Die Ein -

schränkung der Krankenversicherungsträger auf die Gebietskrankenkassen ist des -

halb erforderlich, weil ein Herauslösen der entsprechenden Krankenversicherung -

Zahlen bei den Versicherungsträgern mit mehreren Versicherungszweigen (Sozial -

versicherungsanstalt der Bauern, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen

Wirtschaft, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Versicherungsanstalt des

österreichischen Bergbaues und Versicherungsanstalt der österreichischen

Eisenbahnen) nicht möglich ist. Alle angegebenen Werte beziehen sich auf das

Jahr 2000.

 

a) alle Sozialversicherungsträger

 

 

Anzahl

Dienststellen 1)

Frequenzen/Jahr 2)

 

Versicherte Angehörige

ohne med. mit med.

Verwaltung med.

 

 

Einrichtung Einrich -

Einrich -

 

 

tung

tung

Wien

1.275.998        468.173

 1                      22

1.820.825     910.923

1.048.678        450.587

 3                      28

1.148.284     278.866

Bgld

173.076           83.056

 2                       10

181.554        33.042

811.380           334.216

 2                       28

1.435.582     261.220

Stmk

814.647           365.493

 0                       30

942.207        344.294

Ktn

374.114           202.128

 2                       12

209.209        79.615

Sbg

365.431           172.069

 0                       13

107.424        39.187

Tirol

444.544           222.089

 2                      20

238.547        100.038

Vlbg

247.959           117.652

10                       8

393.711        29.971

SUMME

5.555.827        2.415.463

22                     171

6.477.343     2.077.156

 

1) Ohne Hauptstelle

2) Kundenkontakte (Verwaltung), Begutachtungs -  bzw. Behandlungsfälle

b) Gebietskrankenkassen

 

 

Anzahl

Dienststellen 1)

Frequenzen/Jahr2)

 

Versicherte Angehörige

ohne med. mit med.

Verwal -  med.

 

 

Einrichtung Einrich -

tung Einrich -

 

 

tung

tung

Wien

1.068.352                400.000

1                         17

1.500.000        761.000

776.342                   320.000

                           25

1.100.000        266.632

Bgld

125.400                   61.500

                           6

137.000           27.400

629.376                   249.121

2                         21

1.282.000        219.371

Stmk

601.621                   270.000

                           21

732.851           285.767

Ktn

271.255                   147.000

1                         6

135.479           57.615

Sbg

283.146                   129.086

                           6

*)                     *)

Tirol

349.470                   170.287

                           14

128.500           84.653

Vlbg

209.603                   94.933

9                         3

359.000           24.506

SUMME

4.314.565                1.841.927

13                       119

5.374.830     1.726.944

 

*) Sbg GKK konnte keine Frequenzen bekannt geben, da derartige Auswertungen bei der Kasse nicht

durchgeführt werden.

 

1) Ohne Hauptstelle

2) Kundenkontakte (Verwaltung), Begutachtungs -  bzw. Behandlungsfälle

 

Wie den o.a. Tabellen zu entnehmen ist, betreiben die Sozialversicherungsträger

193 Außenstellen (davon 132 die Gebietskrankenkassen).

 

Fragen 6 und 7:

 

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 2. Es handelt sich hiebei um einen

Diskussionsprozess, an deren Ende einerseits notwendige Einsparungen lukriert

werden und andererseits die medizinische Versorgung unserer Versicherten voll

gewährleistet sein wird.