2288/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.06.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Mag. Maier, Brix, Prähauser und Genossinnen betreffend Mitarbei -

terinnen in Ministerbüros, Nr. 2309/J, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf Grund eines Überlassungsvertra -

ges beschäftigt sind bzw. waren, wurde die akademische Qualifikation seitens des

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen nicht geprüft, da diese

Überprüfung erforderlichenfalls schon durch den Dienstgeber (Überlasser) zu erfol -

gen hat.

 

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die als Vertragsbedienstete oder Beamte

beschäftigt sind, wurde die akademische Qualifikation durch die zuständige Perso -

nalabteilung geprüft. Bei der Einstellung werden Originaldokumente verlangt.

 

Fragen 3 und 4:

 

Nein.

 

Frage 5:

 

Rückforderungsansprüche wurden nicht vereinbart, da auch keine Qualifizierungs -

merkmale vereinbart wurden. Sie ergeben sich aus zivilrechtlichen Vorschriften.

Frage 6:

 

Die Verträge wurden vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für soziale

Sicherheit und Generationen, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Vertragspartner

(Dienstgeber der entliehenen Kraft) errichtet.

 

Fragen 7 und 8:

 

Wie schon in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 dargestellt, erfolgte die Prüfung

der akademischen Qualifikation entweder durch die zuständige Personalabteilung

oder durch den Dienstgeber, soweit es sich um Arbeitsleihverträge handelte. Es be -

stand für mich kein Grund, an der Vertrauenswürdigkeit dieser Prüfung zu zweifeln.