2288/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.06.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Mag. Maier, Brix, Prähauser und Genossinnen betreffend Mitarbei -
terinnen in Ministerbüros, Nr. 2309/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf Grund eines Überlassungsvertra -
ges beschäftigt sind bzw. waren, wurde die akademische Qualifikation seitens des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen nicht geprüft, da diese
Überprüfung erforderlichenfalls schon durch den Dienstgeber (Überlasser) zu erfol -
gen hat.
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die als Vertragsbedienstete oder Beamte
beschäftigt sind, wurde die akademische Qualifikation durch die zuständige Perso -
nalabteilung geprüft. Bei der Einstellung werden Originaldokumente verlangt.
Fragen 3 und 4:
Nein.
Frage 5:
Rückforderungsansprüche wurden nicht vereinbart, da auch keine Qualifizierungs -
merkmale vereinbart wurden. Sie ergeben sich
aus zivilrechtlichen Vorschriften.
Frage 6:
Die Verträge wurden vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Vertragspartner
(Dienstgeber der entliehenen Kraft) errichtet.
Fragen 7 und 8:
Wie schon in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 dargestellt, erfolgte die Prüfung
der akademischen Qualifikation entweder durch die zuständige Personalabteilung
oder durch den Dienstgeber, soweit es sich um Arbeitsleihverträge handelte. Es be -
stand für mich kein Grund, an der Vertrauenswürdigkeit dieser Prüfung zu zweifeln.