2291/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.06.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2324/J - NR/2001 betreffend ÖBB -
Autoschleuse Böckstein - Mallnitz, die die Abgeordneten Dr. Leiner und Kolleginnen am
4. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Wie ich bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1639/J - NR/2000 betreffend Sperre der
Tauernschleuse ausgeführt habe, wurde auf Grund der Brandkatastrophe bei der
Standseilbahn in Kaprun von der Obersten Eisenbahnbehörde eine Überprüfung aller
öffentlichen Eisenbahnunternehmen eingeleitet. Diese Überprüfung bezog sich auf
die Frage, inwieweit die Eisenbahnunternehmen den Verpflichtungen gemäß § 19
Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957 nachgekommen sind, wonach die Eisenbahn
einschließlich der Betriebsmittel und des sonstigen Zugehörs unter Berücksichtigung
der Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse des Eisenbahnbetriebes und des
Eisenbahnverkehrs zu bauen, zu erhalten, zu ergänzen und nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften und der Konzession zu betreiben ist.
Die Oberste Eisenbahnbehörde hat in Ergänzung zu dieser allgemeinen Überprüfung
mit Schreiben vom 17. November 2000 für den 29. November 2000 eine
Verhandlung anberaumt, in deren Rahmen die Sicherheitssituation und die
Maßnahmen der Österreichischen Bundesbahnen für die Autoschleuse Tauerntunnel
beleuchtet werden sollten.
Im Zuge dieser Verhandlung haben die Österreichischen Bundesbahnen festgelegt,
dass wegen der hervorgekommenen Sicherheitsbedenken der Betrieb der Auto -
schleuse Tauerntunnel vorläufig eingestellt wird. Auf Grund dieser Festlegung
bedurfte es seitens der Obersten Eisenbahnbehörde keiner weiteren Prüfung, ob und
gegebenenfalls in welchem Umfang die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3
Eisenbahngesetz 1957 zur Einstellung des Betriebes vorliegen.
Die Oberste Eisenbahnbehörde hat hiezu in einem Schreiben vom 7. Dezember
2000 festgehalten, dass sich bei entsprechender Vorbereitung der Verhandlung vom
29. November 2000 die für die Bevölkerung nachteiligen Folgen der sofortigen
Betriebseinstellung der Autoschleuse Tauerntunnel durch die Österreichischen
Bundesbahnen unter Umständen zumindest hätten mindern lassen. Gleichzeitig
wurde mitgeteilt, dass sich die Oberste Eisenbahnbehörde auf Grund der
insbesondere für den Regionalverkehr
bestehenden Bedeutung der Autoschleuse
Tauerntunnel laufend Informationen über den wesentlichen Stand der Ausarbeitung
eines neuen Betriebskonzeptes für die Autoschleuse Tauerntunnel erwartet.
Die Österreichischen Bundesbahnen haben mit Schreiben vom 13. Dezember 2000
bzw. vom 14. Dezember 2000 die für eine Aufnahme eines eingeschränkten
Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel ab 15. Dezember 2000 gesetzten und mit
den beteiligten Feuerwehren abgestimmten Maßnahmen mitgeteilt.
Die Wiederinbetriebnahme der Autoschleuse Tauerntunnel wurde von der Obersten
Eisenbahnbehörde zur Kenntnis genommen, jedoch gleichzeitig erneut festgestellt,
dass die Ausarbeitung eines neuen Betriebskonzeptes zwingend erforderlich ist und
das übermittelte Maßnahmenprogramm lediglich als Übergangslösung angesehen
werden kann.
Fragen 1, 2 und 3:
Ist seitens der ÖBB an eine endgültige Schließung der Tauernschleuse Böckstein -
Mallnitz gedacht?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie gegen die durch die Schließung
entstehenden enormen wirtschaftlichen Nachteile der gesamten Region ergreifen?
Wenn nein, an welchen konkreten zeitlichen Horizont ist bei der Durchführung der
notwendigen Sanierungsmaßnahmen gedacht?
Antwort:
Die Österreichischen Bundesbahnen führen wie oben ausgeführt seit 15. Dezember
2000 einen auf Grundlage der mit den beteiligten Feuerwehren abgestimmten
Sofortmaßnahmen eingeschränkten Betrieb der Autoschleuse Tauerntunnel durch,
wobei die Reisenden nicht mehr in den Kraftfahrzeugen verbleiben, sondern in
gesonderten Personenwagen befördert werden.
Im Zusammenhang mit den bestehenden Sicherheitsbedenken wurde ein
Expertenteam mit der Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes unter
Zugrundelegung einer Risikoanalyse beauftragt, unter welchen Voraussetzungen ein
leistungsfähiger Betrieb der Autoschleuse Tauerntunnel möglich ist. Die Vorlage
dieses Maßnahmenkonzeptes, welches letztendlich als Entscheidungsgrundlage für
die zukünftige Betriebsführung herangezogen werden soll, ist für Juni dieses Jahres
geplant.
Unabhängig von der Problematik „Autoschleuse Tauerntunnel“ wurde von den
Österreichischen Bundesbahnen unter anderem auch eine Überprüfung des
Sicherheitsstandards des Tauerntunnels durchgeführt. Dabei wurden insbesondere
das vorhandene Tunnelsicherheitskonzept und der Tunnelsicherheitsplan auf
Sinnhaftigkeit, Vollständigkeit und Anwendbarkeit in der Praxis überprüft und daraus
resultierend nachstehende Maßnahmen für eine Erhöhung des Sicherheitsstandards
im Tauerntunnel erarbeitet, die den Österreichischen Bundesbahnen bereits zur
Planung und zur Durchführung übertragen wurden:
- Errichtung von Fluchtwegen neben und zwischen den Gleisen
- Anbringung von Handläufen an der Tunnelwand
- Optimierung der Fluchtwegkennzeichnung
- Errichtung bzw. Optimierung von Notrufeinrichtungen
- Optimierung der Orientierungsbeleuchtung
- Aufbau eines Funksystems für ÖBB - eigene und fremde Einsatzkräfte
- Errichtung einer Löschwasserleitung
- Schaffung von Rettungsplätzen in den Portalbereichen.
Frage 4:
Mit welcher Begründung wird derzeit an einem 2 - Stunden - Takt festgehalten, obwohl
auch bei Durchführung eines 1 - Stunden - Taktes ein Zusammentreffen zweier Züge
vermieden werden könnte?
Antwort:
Die Umsetzung der Sofortmaßnahmen für die Weiterführung des Betriebes der
Autoschleuse Tauerntunnel erforderte eine völlige Umstellung der bisherigen
logistischen Abläufe und Produktionsprozesse. Dies führte neben einer
Verdoppelung der Überstelldauer auch zu Einschränkungen bei den zu befördernden
Fahrzeugen.
Auf Grund der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden sicherheitstechnischen
und betrieblichen Rahmenbedingungen kann laut Auskunft der ÖBB mit den derzeit
zur Verfügung stehenden Zugsgarnituren nur ein 2 - Stundentaktverkehr gefahren
werden. Mir ist die Wichtigkeit der Verbesserung der derzeitigen Situation bewusst
und habe daher die ÖBB persönlich veranlasst noch vor Sommer alles daran zu
setzen eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu bewerkstelligen.
Frage 5:
Warum findet ein uneingeschränkter Betrieb des ,,Huckepack“ - Güterverkehrs im
Tunnel statt, obwohl dieser als weitaus gefährlicher eingestuft wird, während die
Autoschleuse mit dem sicherheitstechnischen Argument nur eingeschränkt betrieben
wird?
Antwort:
Die Neukonzeption des Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel sieht eine von den
Fahrzeugen getrennte Beförderung der Fahrzeuginsassen in eigenen Wagen des
Autoüberstellzuges vor. Dieses Beförderungssystem entspricht den
Beförderungsvorgaben der „Rollenden Landstraße", bei der die Lenker der auf dem
Zug verladenen Lastkraftwagen ebenfalls in einem gesonderten Wagen des
jeweiligen Zuges befördert werden.