2291/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.06.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2324/J - NR/2001 betreffend ÖBB -

Autoschleuse Böckstein - Mallnitz, die die Abgeordneten Dr. Leiner und Kolleginnen am

4. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil:

Wie ich bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 1639/J - NR/2000 betreffend Sperre der

Tauernschleuse ausgeführt habe, wurde auf Grund der Brandkatastrophe bei der

Standseilbahn in Kaprun von der Obersten Eisenbahnbehörde eine Überprüfung aller

öffentlichen Eisenbahnunternehmen eingeleitet. Diese Überprüfung bezog sich auf

die Frage, inwieweit die Eisenbahnunternehmen den Verpflichtungen gemäß § 19

Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957 nachgekommen sind, wonach die Eisenbahn

einschließlich der Betriebsmittel und des sonstigen Zugehörs unter Berücksichtigung

der Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse des Eisenbahnbetriebes und des

Eisenbahnverkehrs zu bauen, zu erhalten, zu ergänzen und nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften und der Konzession zu betreiben ist.

 

Die Oberste Eisenbahnbehörde hat in Ergänzung zu dieser allgemeinen Überprüfung

mit Schreiben vom 17. November 2000 für den 29. November 2000 eine

Verhandlung anberaumt, in deren Rahmen die Sicherheitssituation und die

Maßnahmen der Österreichischen Bundesbahnen für die Autoschleuse Tauerntunnel

beleuchtet werden sollten.

 

Im Zuge dieser Verhandlung haben die Österreichischen Bundesbahnen festgelegt,

dass wegen der hervorgekommenen Sicherheitsbedenken der Betrieb der Auto -

schleuse Tauerntunnel vorläufig eingestellt wird. Auf Grund dieser Festlegung

bedurfte es seitens der Obersten Eisenbahnbehörde keiner weiteren Prüfung, ob und

gegebenenfalls in welchem Umfang die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3

Eisenbahngesetz 1957 zur Einstellung des Betriebes vorliegen.

 

Die Oberste Eisenbahnbehörde hat hiezu in einem Schreiben vom 7. Dezember

2000 festgehalten, dass sich bei entsprechender Vorbereitung der Verhandlung vom

29. November 2000 die für die Bevölkerung nachteiligen Folgen der sofortigen

Betriebseinstellung der Autoschleuse Tauerntunnel durch die Österreichischen

Bundesbahnen unter Umständen zumindest hätten mindern lassen. Gleichzeitig

wurde mitgeteilt, dass sich die Oberste Eisenbahnbehörde auf Grund der

insbesondere für den Regionalverkehr bestehenden Bedeutung der Autoschleuse

Tauerntunnel laufend Informationen über den wesentlichen Stand der Ausarbeitung

eines neuen Betriebskonzeptes für die Autoschleuse Tauerntunnel erwartet.

 

Die Österreichischen Bundesbahnen haben mit Schreiben vom 13. Dezember 2000

bzw. vom 14. Dezember 2000 die für eine Aufnahme eines eingeschränkten

Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel ab 15. Dezember 2000 gesetzten und mit

den beteiligten Feuerwehren abgestimmten Maßnahmen mitgeteilt.

 

Die Wiederinbetriebnahme der Autoschleuse Tauerntunnel wurde von der Obersten

Eisenbahnbehörde zur Kenntnis genommen, jedoch gleichzeitig erneut festgestellt,

dass die Ausarbeitung eines neuen Betriebskonzeptes zwingend erforderlich ist und

das übermittelte Maßnahmenprogramm lediglich als Übergangslösung angesehen

werden kann.

 

Fragen 1, 2 und 3:

Ist seitens der ÖBB an eine endgültige Schließung der Tauernschleuse Böckstein -

Mallnitz gedacht?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie gegen die durch die Schließung

entstehenden enormen wirtschaftlichen Nachteile der gesamten Region ergreifen?

Wenn nein, an welchen konkreten zeitlichen Horizont ist bei der Durchführung der

notwendigen Sanierungsmaßnahmen gedacht?

 

Antwort:

Die Österreichischen Bundesbahnen führen wie oben ausgeführt seit 15. Dezember

2000 einen auf Grundlage der mit den beteiligten Feuerwehren abgestimmten

Sofortmaßnahmen eingeschränkten Betrieb der Autoschleuse Tauerntunnel durch,

wobei die Reisenden nicht mehr in den Kraftfahrzeugen verbleiben, sondern in

gesonderten Personenwagen befördert werden.

 

Im Zusammenhang mit den bestehenden Sicherheitsbedenken wurde ein

Expertenteam mit der Erarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes unter

Zugrundelegung einer Risikoanalyse beauftragt, unter welchen Voraussetzungen ein

leistungsfähiger Betrieb der Autoschleuse Tauerntunnel möglich ist. Die Vorlage

dieses Maßnahmenkonzeptes, welches letztendlich als Entscheidungsgrundlage für

die zukünftige Betriebsführung herangezogen werden soll, ist für Juni dieses Jahres

geplant.

 

Unabhängig von der Problematik „Autoschleuse Tauerntunnel“ wurde von den

Österreichischen Bundesbahnen unter anderem auch eine Überprüfung des

Sicherheitsstandards des Tauerntunnels durchgeführt. Dabei wurden insbesondere

das vorhandene Tunnelsicherheitskonzept und der Tunnelsicherheitsplan auf

Sinnhaftigkeit, Vollständigkeit und Anwendbarkeit in der Praxis überprüft und daraus

resultierend nachstehende Maßnahmen für eine Erhöhung des Sicherheitsstandards

im Tauerntunnel erarbeitet, die den Österreichischen Bundesbahnen bereits zur

Planung und zur Durchführung übertragen wurden:

- Errichtung von Fluchtwegen neben und zwischen den Gleisen

- Anbringung von Handläufen an der Tunnelwand

- Optimierung der Fluchtwegkennzeichnung

- Errichtung bzw. Optimierung von Notrufeinrichtungen

- Optimierung der Orientierungsbeleuchtung

- Aufbau eines Funksystems für ÖBB - eigene und fremde Einsatzkräfte

- Errichtung einer Löschwasserleitung

- Schaffung von Rettungsplätzen in den Portalbereichen.

 

Frage 4:

Mit welcher Begründung wird derzeit an einem 2 - Stunden - Takt festgehalten, obwohl

auch bei Durchführung eines 1 - Stunden - Taktes ein Zusammentreffen zweier Züge

vermieden werden könnte?

 

Antwort:

Die Umsetzung der Sofortmaßnahmen für die Weiterführung des Betriebes der

Autoschleuse Tauerntunnel erforderte eine völlige Umstellung der bisherigen

logistischen Abläufe und Produktionsprozesse. Dies führte neben einer

Verdoppelung der Überstelldauer auch zu Einschränkungen bei den zu befördernden

Fahrzeugen.

 

Auf Grund der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehenden sicherheitstechnischen

und betrieblichen Rahmenbedingungen kann laut Auskunft der ÖBB mit den derzeit

zur Verfügung stehenden Zugsgarnituren nur ein 2 - Stundentaktverkehr gefahren

werden. Mir ist die Wichtigkeit der Verbesserung der derzeitigen Situation bewusst

und habe daher die ÖBB persönlich veranlasst noch vor Sommer alles daran zu

setzen eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu bewerkstelligen.

 

Frage 5:

Warum findet ein uneingeschränkter Betrieb des ,,Huckepack“ - Güterverkehrs im

Tunnel statt, obwohl dieser als weitaus gefährlicher eingestuft wird, während die

Autoschleuse mit dem sicherheitstechnischen Argument nur eingeschränkt betrieben

wird?

 

Antwort:

Die Neukonzeption des Betriebes der Autoschleuse Tauerntunnel sieht eine von den

Fahrzeugen getrennte Beförderung der Fahrzeuginsassen in eigenen Wagen des

Autoüberstellzuges vor. Dieses Beförderungssystem entspricht den

Beförderungsvorgaben der „Rollenden Landstraße", bei der die Lenker der auf dem

Zug verladenen Lastkraftwagen ebenfalls in einem gesonderten Wagen des

jeweiligen Zuges befördert werden.