2292/AB XXI.GP
Eingelangt am 01.06.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2343/J - NR/2001 betreffend
MitarbeiterInnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleihverträge, die die
Abgeordneten Brix und GenossInnen am 5. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
AD MINISTERBÜRO
Frage 1:
Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 im Ministerbüro bzw.
im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher
Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag
gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte
jeweils dieses Dienstverhältnis?
Antwort:
Abgesehen von Sekretariats - , Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem
Hilfspersonal wurden folgende Mitarbeiter während des Zeitraumes 1.4.2000 bis
30.4.2001 im Ministerbüro beschäftigt.
Die Aufstellung der Mitarbeiter erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Im Anschluss
an den Namen wird die rechtliche Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis
angeführt.
Willi BERNER, Arbeitsleihvertrag
Volker HÖFERL, Arbeitsleihvertrag
Mag. Claudia DELPIN, Arbeitsleihvertrag
Mag. Josef HACKL, Vertragsbedienstetengesetz
Mag. Renald KERN, Arbeitsleihvertrag
Dr. Christa LAUBICHLER, Arbeitsleihvertrag
Dl Hans Jürgen MIKO, Arbeitsleihvertrag
Mag. Gundel PERSCHLER - HERZ, Arbeitsleihvertrag, (dzt. Beschäftigungsverbot
gem. § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz)
Mag. Walter RIEPLER, Arbeitsleihvertrag
Mag. Gerhard SAILER, Beamten - Dienstrechtsgesetz
Mag. Arnold SCHIEFER, Arbeitsleihvertrag
Dl Erika SCHILD, Arbeitsleihvertrag
Romana SCHMIDT, Arbeitsleihvertrag
Mag. Barbara STEINER, Sondervertrag gern § 36 Vertragsbedienstetengesetz
Mag. Michael TIEFENGRUBER, Arbeitsleihvertrag
Werner WEIDLINGER, Arbeitsleihvertrag
Frage 2:
Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein,
wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung
diese Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern,
aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung,
Urlaubsentschädigung bzw. - abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der
Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern, verbunden waren?
Antwort:
Von den unter der Frage 1 angeführten Mitarbeitern haben die in alphabetischer
Reihenfolge nachfolgend angeführten Personen ihr Beschäftigungsverhältnis bereits
beendet.
Im Anschluss an den Namen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin wird der Zeitpunkt der
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die rechtliche Begründung für die
Beendigung angeführt. Im Anschluss daran werden aus der Beendigung eventuell
entstandene Kosten ihrer Art, jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ihrer
Höhe nach, angeführt.
Willi BERNER, 31.3.2001, Kündigung des Arbeitsleihvertrages durch das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Urlaubsentschädigung.
und Urlaubsersatzleistung
Volker HÖFERL, 31.12.2000, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge
Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Dienstnehmer,
Urlaubsabfindung
Mag. Claudia DELPIN, 15.2.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge
Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Dienstnehmerin, aus der
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entstanden keine zusätzlichen
Kosten.
Frage3:
Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen
die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je
namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen
und Überstundenpauschalen?
Antwort:
Die Ermittlung des Gehaltsanspruches der Mitarbeiter des Ministerbüros erfolgte bei
den durch Arbeitsleihvertrag beschäftigten Personen auf Grund freier Vereinbarung
und der nach den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2001
erforderlichen Mitwirkung des Bundesministers für Finanzen. Bei den auf Grund des
Beamten - Dienstrechtsgesetzes, des Vertragsbedienstetengesetzes und auf Grund
eines Sondervertrages gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetzes beschäftigten
Mitarbeitern erfolgte die Ermittlung des Gehaltsanspruches auf Grund der
gesetzlichen Grundlagen. Über die Höhe kann ich aus datenschutzrechtlichen
Gründen keine Angaben machen.
Fragen 4,10 und 11:
Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale
und wie hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche
Überstundenleistung? geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche
Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig eingerichteten Staatssekretärs, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern, abgegolten?
Antwort:
Folgende Mitarbeiter erhalten ihre geleisteten Überstunden einzeln abgegolten:
Mag. Josef HACKL, Mag. Renald KERN, Mag. Walter RIEPLER, Mag. Gerhard
SAILER, Mag. Barbara STEINER.
Auf Grund der vorliegenden Überstundenabrechnungen fielen im monatlichen
Durchschnitt je Mitarbeiter 65 Überstunden an.
Über die Höhe der Abgeltung für die Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter
kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen.
Bei den nachfolgend angeführten Mitarbeitern sind anfallende Überstunden auf
Grund des vereinbarten Vertrages durch die laufenden Bezüge abgegolten:
Dr. Christa LAUBICHLER,
Dl Hans Jürgen MIKO,
Mag. Arnold SCHIEFER,
Werner WEIDLINGER,
Dl Erika SCHILD,
Romana SCHMIDT (Beschäftigungsverhältnis endete mit 13.5.2001),
Mag. Michael TIEFENGRUBER (Beschäftigungsverhältnis endete mit 13.5.2001)
Frage 5:
Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Sonderverträge gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die
darin vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes,
jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Antwort:
Mit Frau Mag. Barbara Steiner wurde ein Sondervertrag gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen. Auf Grund der mit 12. August 2000 in
Kraft getretenen Dienstrechtsnovelle 2000 ist dieser Vertrag jedoch nicht mehr als
Sondervertrag zu klassifizieren, da die in dem gegenständlichen Vertrag getroffenen
Regelungen (Nachsicht von der Ausbildungsphase) nicht vom
Vertragsbedienstetengesetz in der derzeit gültigen Fassung abweichen. Das im
Vertrag geregelte Entgelt weicht nicht vom im Vertragsbedienstetengesetz
geregelten Gehaltsschema ab.
Fragen 6 und 7:
Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und
welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
vereinbart, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter
Beifügung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber,
Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung,
Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des
Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und
Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten,
Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie
Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden
Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)
Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor
Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich
bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt?
Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen
Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?
Antwort:
Ich verweise auf die Tabelle, die ich in der Beilage angeschlossen habe. Bezüglich
der Frage nach dem Gehalt bzw. allfälliger Remunerationen darf ich mitteilen, dass
eine Bekanntgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Überstunden verweise ich auf meine
Antwort zu den Fragen 4, 10 und 11.
Hinsichtlich der angefragten Amtsverschwiegenheit und weiterer persönlicher
Dienstpflichten des Mitarbeiters gebe ich zu bedenken, dass diese nicht wirkungsvoll
Gegenstand eines Vertrages zwischen Leihgeber und Leihnehmer sein können,
sondern einer Regelung bzw. Klarstellung zwischen Leihnehmer und verliehenem
Mitarbeiter zuzuführen sind und auch zugeführt werden.
Vor Abschluss des Arbeitsleihvertrages war keiner der genannten Mitarbeiter im
meinem Ressort beschäftigt. Die Frage bezüglich anderer Dienstverhältnisse vor
Abschluss der Arbeitsleihverträge ist nicht Gegenstand der Vollziehung und kann
daher von mir auch nicht beantwortet werden.
Frage 8:
An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem
Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums
vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung,
jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?
Antwort:
Es wurden von Seiten meines Ressorts folgende Förderungen an den
Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft vergeben:
2000 2001
(in ATS) (in ATS)
Allgemeines Budget, ITF 689,974.331,15 547,360.000,00
Fachhochschulen - Impulsaktion 9,750.000,00
1. Ausschreibung
Fachhochschulen - Impulsaktion
2. Ausschreibung 5,728.000,00 3,820.000,00
Fachhochschulen - Impulsaktion ------------ 3,972.000,00
2. Ausschreibung
Frage 9:
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten
betraut, um welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem
Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?
Antwort:
Es ist keiner meiner Mitarbeiter mit Führungsfunktionen in anderen
Organisationseinheiten betraut.
Lediglich Mag. Hackl war in der Zeit der krankheitsbedingten Verhinderung des
Leiters der kraft Gesetzes ministerunmittelbar eingerichteten
Flugunfalluntersuchungsstelle (3.5. bis 21.5.) mit der vorübergehenden
Wahrnehmung der Leitung betraut.
Frage 12:
An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in
welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Antwort:
Seit 4.2.2000 wurden keine Belohnungen bzw. Prämien an die Mitarbeiter meines
Büros ausbezahlt.
Frage 13:
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs, üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen
aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils
geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Antwort:
Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1806/J - NR /2001 betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen
und anderen Gremien durch die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
vom 29. Jänner 2001 verweisen.
Fragen 14 und 15:
In welchem Ausmaß wurde von Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros
eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs, Auslandsdienstreisen
durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und
welche Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten
entstanden?
Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter
Punkt 14. beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils
zugrunde und inwieweit wurde dieser Zweck erreicht?
Antwort:
Meine MitarbeiterInnen haben seit 4.2.2000 Auslandsdienstreisen mit
insgesamt 38 Reisetagen durchgeführt. Sämtliche Reisen lagen im Interesse
des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und haben
sohin den diesbezüglichen Zweck erreicht. Die Reisekosten pro Bediensteten,
das Ziel und die Art der Reise sind in der nachfolgenden Tabelle angeführt.
Es sind nur Dienstreisen berücksichtigt, die bis zum 30.4.2001 abgerechnet
wurden.
Name |
Reiseziel |
Reisegrund |
Mag. Walter RIEPLER Reisekosten insgesamt S 34.084.- |
Brüssel |
Verkehrsministerkonferenz |
|
Berlin |
Sitzung Verkehrsministerium |
|
Prag |
Europäische Verkehrsministerkonferenz |
Mag. Gundel PERSCHLER- HERZ Reisekosten insgesamt S 55.481.- |
Warschau |
Europäische Ministerkonferenz |
|
Brüssel |
|
|
Luxemburg |
|
Mag. Renald KERN Reisekosten insgesamt S 33.051.- |
Warschau |
Europäische Ministerkonferenz
|
|
Hannover |
Ministerkonferenz |
Willi BERNER Reisekosten insgesamt S 71.011.- |
Berlin |
Treffen mit deutschem Verkehrsminister |
|
Altenrhein |
Besichtigung Mautsystem |
|
Hannover |
Ministerkonferenz |
|
Thessaloniki |
CEMT Ministertagung |
|
Prag |
Europäische Verkehrsministerkonferenz |
Mag. Gerhard SAILER Reisekosten insgesamt S 27.910.- |
Hamburg |
Tagung Wettbewerb im Schienengüterverkehr
|
|
Paris |
Verkehrsministerrats - kommission über Güterverkehr |
Mag. Barbara STEINER Reisekosten insgesamt S 100.948.- |
Brüssel |
Verkehrsministerrat |
|
Prag |
Europäische Verkehrsministerkonferenz |
|
Brüssel |
OSTV |
|
Luxemburg |
EU - Verkehrsministerrat |
|
Thessaloniki |
CEMT - Ministertagung |
|
Brüssel |
Gespräch mit Fr. Kommissarin de Palacio |
|
Luxemburg |
AOER Verkehr |
|
Brüssel |
Gespräch mit Fr. Kommissarin de Palacio |
|
Paris |
Tagung auf Einladung des franz. Verkehrsministers zur Zukunft des Güterverkehrs auf der Schiene |
|
München |
Treffen Bayrischer Staatsminister, Treffen Tiroler Landeshauptmann und Klubobleute |
|
Lulea |
Außerordentlicher Telekom Rat EU |
AD SEKTIONSLEITER
Fragen 1, 2, 3 und 5:
Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bestellt und
wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der
geltenden Fassung vergeben?
Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 4.2.2000 Mitglieder der
Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?
Wie wurden die unter Punkt 1. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von
dieser Begutachtungskommission beurteilt?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt
1. angefragten Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern
unter Beifügung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?
Antwort:
Ich habe auf der Grundlage einer entsprechenden Ausschreibung sowie einer
einstimmigen Empfehlung der diesbezüglichen Begutachtungskommission
(bestehend aus Herrn Sektionschef Mag. Weissenburger und Herrn MR Dr. Zant als
Dienstgebervertreter, Herrn OR Dr. Linhart als Vertreter des Zentralausschusses,
Herrn MR Dr. Sedlak als Vertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sowie Frau
OR Mag. Grassegger als Vertreterin der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
nach § 9 des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes) mit Wirksamkeit vom 20.4.2001
das Mitglied des Rechnungshofes Dr. Friedrich Rödler zum Generalsekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 7 Abs. 11 des
Bundesministeriengesetzes ernannt und unter Bindung einer A 119 - Planstelle einen
sämtliche Mehrleistungen abgeltenden Dienstvertrag unter Bedachtnahme auf § 75
Beamten - Dienstrechtsgesetz abgeschlossen, wobei der Genannte im Interesse der
Verwaltungsreform und der Kostenersparnis auch die Funktion des Leiters der
Sektion I meines Ressorts wahrnimmt.
Fragen 4, 6 und 7:
Welche der unter Punkt 1. beauskunfteten Personen bekleiden auch eine Funktion
im Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?
In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 1. beauskunfteten Personen,
geordnet nach Namen, Belohnungen bzw. Prämien vergeben?
Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten werden von den unter Punkt 1.
beauskunfteten Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher Höhe
wurde hiefür Einkommen durch diese Personen bezogen?
Antwort:
Keine.
Fragen 8 und 9:
In welchem Ausmaß wurden seit 4.2.2000 durch Sektionsleiter
Auslandsdienstreisen durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt
aufgewendet und welche Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten
Bediensteten insgesamt entstanden?
Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter
Punkt 8. beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils
zugrunde und inwieweit wurde dieser Zweck erreicht?
Antwort:
Durch die Sektionsleiter meines Ressorts wurden seit 4.2.2000
Auslandsdienstreisen mit insgesamt 92 Reisetagen durchgeführt. Diese Reisen
lagen im Interesse des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie und haben damit den diesbezüglichen Zweck erreicht. Die
Reisekosten pro Bediensteten, das Ziel und die Art der Reise sind in der
nachfolgenden Tabelle angeführt.
Es sind nur Dienstreisen berücksichtigt, die bis zum 30.4.2001 abgerechnet
wurden.
Name |
Reiseziel |
Reisegrund |
SChef Dr. Hessle Reisekosten insgesamt S 73.743,40.- |
Paris |
AIPCR - Sitzung |
|
Brüssel |
Treffen EU - Kommission mit WIRD |
|
Rom |
Jahreskon - gress der ASECAP |
|
Budapest |
Bespr. im BMV, Telekom und Wasserwirtschaft, Straßenbauangelegenheiten |
|
Malmö |
Jährliche WIRD - Tagung |
|
Bratislava |
Konferenz der TEM |
|
Avignon |
Seminar Tool of the Future (Franz. Straßenverwaltung) |
|
Brüssel |
WERD - Meeting |
SChef Dr. Rozsenich Reisekosten insgesamt S 23.651,70.- |
Karlsruhe |
Eröffnungsrede bei ICCHB 2000 |
|
Berlin |
OECD - Konferenz Teilnahme am Symp. |
|
Bratislava |
"Kooperation im Bereich von Wissenschaft und Forschung" |
SChef Dr. Stadler Reisekosten insgesamt S 96.881,60.- |
Frankfurt |
Vorbereitung der MBA Aviation der Donau Universit. |
|
Brüssel |
EU - Kommission, Treffen der Generaldirektoren, Luftfahrt |
|
Brüssel |
EU - Kommission, Single European Sky |
|
Budapest und Strassbourg |
CEATS Koordinationssitzung und ECAC Generalversammlung |
|
Brüssel |
Eurocontrol, CEATS Arbeitsgruppe u. EU - Kommission high level Single European Sky |
|
Sarajevo |
ECAC - Mitgliedschaftsantrag von Bosnien - Herzegowina |
|
Brüssel |
Mitglied der high - level Group Single European Sky |
|
Brüssel u. Monaco |
Eurocontrol Besprechungen und JAA Board, ECAC Generaldirektorenkonferenz |
|
Brüssel |
Eurocontrol Besprechung CEATS Subventions Vertrag |
|
Brüssel |
Eurocontrol Professorial Council, EU - Kommission high level Group, Single European Sky |
|
Budapest u. Strassbourg |
Teilnahme an ECAC Generaldirektorenkonferenz |
|
Brüssel |
Joint Aviation Authorities Board Eurocontrol CEATS Coodination Group |
|
Brüssel |
EU - Kommission Arbeitsgruppe Slot Regulierung |
|
Scheveningen |
Teilnahme an ICAO Abis Sitzung |
|
Brüssel |
EU - Kommission, Single European Sky |
|
Brüssel |
EU - Kommission, High Level Group |
|
Luxemburg Brüssel |
EU - Verkehrsministerrat, Eurocontrol Central Office for Delay |
|
Brüssel |
EU-Verkehrsministerrat |
|
Brüssel |
EU High -Level Group |
|
Brüssel |
EU-Kommission High Level Group |
|
Brüssel |
Vorsitz der CODER Gruppe |
|
Frankfurt |
ohne Angabe |
|
Brüssel |
EU - Kommission, High Level Group |
|
Brüssel |
Euro - Control, Professorial Council |
|
Athen |
ICAC, Generaldirektoren - Treffen |
|
Brüssel |
EU - Kommission High - Level Group |
SChef Dr. Weber Reisekosten insgesamt S 108.345,70.- |
Lissabon |
High-Level Meeting der Regulierer |
|
Berlin |
Bilaterale Gespräche der Post - und Regulierungsbe - hörden zw. Österreich u. Deutschland |
|
Brüssel |
TK - Ministerrat |
|
Brüssel |
Bilaterale Verhandlungen mit EU - Kommission für den 6. Umsetzungsbericht |
|
Paris |
High Level Meeting auf National Administrations and Regulatory Authorithies |
|
Brüssel |
TK - Ministerrat |
|
Lulea |
TK - Ministerrat |
|
Luxemburg |
TK - Ministerrat |
SChef Mag. Weissenburger Reisekosten insgesamt S 41.031,20.- |
Brüssel |
Verkehrsministerrat |
|
Berlin u. Prag |
Berlin: Treffen mit Herrn Mückenhausen vom Deut. Verkehrsministerium Prag: CEMT - Ministerkonf. |
|
Luxemburg |
Verkehrsministerrat |
|
Berlin |
Trilaterales Treffen, Italien, Österr., Deutschland |
|
Sopron |
Bilaterales Ministertreffen |
Fragen 1 und 2:
wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsfunktionen entsandten Mitarbeiter,
die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter in Ministerbüros sind?
Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit, geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Antwort:
Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1806/J - NR/2001 verweisen.
Frage 3:
Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche
Bedienstete des Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet
nach Namen unter Beifügung der jährlichen Überstundenleistung?
Antwort:
Für das Jahr 2000 wurden durch 22 Mitarbeiter der Zentralleitung mehr als 240
Überstunden pro Kopf geleistet und abgerechnet. Mitarbeiter, deren
Mehrdienstleistungen bereits durch Funktionszulagen, Verwendungszulagen oder all
in Bezügen abgegolten sind, konnten bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt
werden, da diese Überstunden nicht gesondert abgerechnet werden.
Frage 4:
Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU - Einrichtungen abgestellt,
auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist
die Besoldung dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten
Mitarbeiter?
Antwort:
Mit Stichtag 30.4.2001 war eine Bedienstete an einer EU - Einrichtung abgestellt:
Mag. Birgit Baumann, auf Grund einer Karenzierung gemäß § 29b
Vertragsbedienstetengesetz 1948.
Fragen 5 und 6:
Werden Personen ausserhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmungen werden diese Personen verliehen?
Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den
Leiharbeitsverträgen der unter Punkt 5. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet
nach Namen?
Antwort:
Es werden in der Zentralleitung meines Ressorts folgende Personen auf Grund eines
Arbeitsleihvertrages beschäftigt:
Folgende Bedienstete der Austro Control GmbH, Schnirchgasse 11, 1030 Wien:
Ing. Josef DUNOLER
Manfred FÜRST
Dl Elke GRIEDL
Ing. Günther RAICHER
Ing. Johann WOLF
Folgende Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen, Elisabethstraße 9,1010
Wien:
Ing. Erich BODEN
Ing. Gerald BREITFUSS
Anita EBERHARD
Ing. Harald EDERNDORFER
Annemarie FELLINGER
Ing. Peter GAIDER
Ing. Gerhard GRABNER
Robert GRILL
Hannelore HALPER
Ing. Wolfgang HELM
Andreas LERCH
Ing. Karin LOOS
Ing. Hans MACHALIK
Gertrude MIKES
Ing. Johann ROTH
Ing. Karl SCHUSTER
Mag. Margit SCHAUER
Peter URBANEK
Die durchschnittlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen für die genannten
Mitarbeiter inklusive Umsatzsteuer betragen ca. 2,3 Mio Schilling monatlich. Eine
namentliche Zuordnung der Kosten kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
erfolgen.
Frage 1:
in welcher Höhe werden von den Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, welche
ihrem Ressort Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen, Gewinnanteile in das
Leiharbeitsentgelt einberechnet?
Antwort:
Von den Institutionen, die dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie Mitarbeiter in Form von Arbeitsleihverträgen überlassen, werden keine
Gewinnanteile in das Leiharbeitsentgelt einberechnet.
Frage 2:
Können Sie ausschließen, dass durch die Praxis der Arbeitsleihvertrage eine
Finanzierung der Überlassungsunternehmungen stattfindet?
Antwort:
Ja, weil dem Leihgeber nur die tatsachlichen Kosten (einschließlich eines allfälligen
Verwaltungskostenbeitrages) refundiert werden.
Beilage 1