2292/AB XXI.GP

Eingelangt am 01.06.2001

 

 

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2343/J - NR/2001 betreffend

MitarbeiterInnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleihverträge, die die

Abgeordneten Brix und GenossInnen am 5. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre

ich mich wie folgt zu beantworten:

 

AD MINISTERBÜRO

Frage 1:

Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 im Ministerbüro bzw.

im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher

Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag

gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte

jeweils dieses Dienstverhältnis?

 

Antwort:

Abgesehen von Sekretariats - , Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem

Hilfspersonal wurden folgende Mitarbeiter während des Zeitraumes 1.4.2000 bis

30.4.2001 im Ministerbüro beschäftigt.

 

Die Aufstellung der Mitarbeiter erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Im Anschluss

an den Namen wird die rechtliche Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis

angeführt.

 

Willi BERNER, Arbeitsleihvertrag

Volker HÖFERL, Arbeitsleihvertrag

Mag. Claudia DELPIN, Arbeitsleihvertrag

Mag. Josef HACKL, Vertragsbedienstetengesetz

Mag. Renald KERN, Arbeitsleihvertrag

Dr. Christa LAUBICHLER, Arbeitsleihvertrag

Dl Hans Jürgen MIKO, Arbeitsleihvertrag

Mag. Gundel PERSCHLER - HERZ, Arbeitsleihvertrag, (dzt. Beschäftigungsverbot

gem. § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz)

Mag. Walter RIEPLER, Arbeitsleihvertrag

Mag. Gerhard SAILER, Beamten - Dienstrechtsgesetz

Mag. Arnold SCHIEFER, Arbeitsleihvertrag

Dl Erika SCHILD, Arbeitsleihvertrag


Romana SCHMIDT, Arbeitsleihvertrag

Mag. Barbara STEINER, Sondervertrag gern § 36 Vertragsbedienstetengesetz

Mag. Michael TIEFENGRUBER, Arbeitsleihvertrag

Werner WEIDLINGER, Arbeitsleihvertrag

 

Frage 2:

Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein,

wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung

diese Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern,

aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung,

Urlaubsentschädigung bzw. - abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der

Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten

Dienstnehmern, verbunden waren?

 

Antwort:

Von den unter der Frage 1 angeführten Mitarbeitern haben die in alphabetischer

Reihenfolge nachfolgend angeführten Personen ihr Beschäftigungsverhältnis bereits

beendet.

Im Anschluss an den Namen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin wird der Zeitpunkt der

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die rechtliche Begründung für die

Beendigung angeführt. Im Anschluss daran werden aus der Beendigung eventuell

entstandene Kosten ihrer Art, jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ihrer

Höhe nach, angeführt.

 

Willi BERNER, 31.3.2001, Kündigung des Arbeitsleihvertrages durch das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Urlaubsentschädigung.

und Urlaubsersatzleistung

Volker HÖFERL, 31.12.2000, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge

Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Dienstnehmer,

Urlaubsabfindung

Mag. Claudia DELPIN, 15.2.2001, Beendigung des Arbeitsleihvertrages infolge

Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Dienstnehmerin, aus der

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entstanden keine zusätzlichen

Kosten.

 

Frage3:

Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen

die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je

namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen

und Überstundenpauschalen?

 

Antwort:

Die Ermittlung des Gehaltsanspruches der Mitarbeiter des Ministerbüros erfolgte bei

den durch Arbeitsleihvertrag beschäftigten Personen auf Grund freier Vereinbarung

und der nach den Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2001

erforderlichen Mitwirkung des Bundesministers für Finanzen. Bei den auf Grund des

Beamten - Dienstrechtsgesetzes, des Vertragsbedienstetengesetzes und auf Grund

eines Sondervertrages gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetzes beschäftigten

Mitarbeitern erfolgte die Ermittlung des Gehaltsanspruches auf Grund der


gesetzlichen Grundlagen. Über die Höhe kann ich aus datenschutzrechtlichen

Gründen keine Angaben machen.

 

Fragen 4,10 und 11:

Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale

und wie hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche

Überstundenleistung? geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des

Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet

nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche

Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines

etwaig eingerichteten Staatssekretärs, geordnet nach namentlich bezeichneten

Dienstnehmern, abgegolten?

 

Antwort:

Folgende Mitarbeiter erhalten ihre geleisteten Überstunden einzeln abgegolten:

Mag. Josef HACKL, Mag. Renald KERN, Mag. Walter RIEPLER, Mag. Gerhard

SAILER, Mag. Barbara STEINER.

Auf Grund der vorliegenden Überstundenabrechnungen fielen im monatlichen

Durchschnitt je Mitarbeiter 65 Überstunden an.

Über die Höhe der Abgeltung für die Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter

kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen.

 

Bei den nachfolgend angeführten Mitarbeitern sind anfallende Überstunden auf

Grund des vereinbarten Vertrages durch die laufenden Bezüge abgegolten:

Dr. Christa LAUBICHLER,

Dl Hans Jürgen MIKO,

Mag. Arnold SCHIEFER,

Werner WEIDLINGER,

Dl Erika SCHILD,

Romana SCHMIDT (Beschäftigungsverhältnis endete mit 13.5.2001),

Mag. Michael TIEFENGRUBER (Beschäftigungsverhältnis endete mit 13.5.2001)

 

Frage 5:

Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig

eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Sonderverträge gemäß § 36

Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die

darin vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes,

jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Antwort:

Mit Frau Mag. Barbara Steiner wurde ein Sondervertrag gemäß § 36

Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen. Auf Grund der mit 12. August 2000 in

Kraft getretenen Dienstrechtsnovelle 2000 ist dieser Vertrag jedoch nicht mehr als

Sondervertrag zu klassifizieren, da die in dem gegenständlichen Vertrag getroffenen

Regelungen (Nachsicht von der Ausbildungsphase) nicht vom

Vertragsbedienstetengesetz in der derzeit gültigen Fassung abweichen. Das im

Vertrag geregelte Entgelt weicht nicht vom im Vertragsbedienstetengesetz

geregelten Gehaltsschema ab.


 

Fragen 6 und 7:

Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig

eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und

welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen

vereinbart, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter

Beifügung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?

(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber,

Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung,

Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des

Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und

Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten,

Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie

Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden

Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)

Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor

Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich

bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt?

Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen

Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Tabelle, die ich in der Beilage angeschlossen habe. Bezüglich

der Frage nach dem Gehalt bzw. allfälliger Remunerationen darf ich mitteilen, dass

eine Bekanntgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

 

Bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Überstunden verweise ich auf meine

Antwort zu den Fragen 4, 10 und 11.

 

Hinsichtlich der angefragten Amtsverschwiegenheit und weiterer persönlicher

Dienstpflichten des Mitarbeiters gebe ich zu bedenken, dass diese nicht wirkungsvoll

Gegenstand eines Vertrages zwischen Leihgeber und Leihnehmer sein können,

sondern einer Regelung bzw. Klarstellung zwischen Leihnehmer und verliehenem

Mitarbeiter zuzuführen sind und auch zugeführt werden.

 

Vor Abschluss des Arbeitsleihvertrages war keiner der genannten Mitarbeiter im

meinem Ressort beschäftigt. Die Frage bezüglich anderer Dienstverhältnisse vor

Abschluss der Arbeitsleihverträge ist nicht Gegenstand der Vollziehung und kann

daher von mir auch nicht beantwortet werden.

 

Frage 8:

An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem

Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums

vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung,

jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

 

Antwort:

Es wurden von Seiten meines Ressorts folgende Förderungen an den

Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft vergeben:


                                                                       2000                                             2001

                                                                    (in ATS)                            (in ATS)

Allgemeines Budget, ITF                         689,974.331,15                 547,360.000,00

 

Fachhochschulen - Impulsaktion               9,750.000,00

1. Ausschreibung

 

Fachhochschulen - Impulsaktion

2. Ausschreibung                                        5,728.000,00                     3,820.000,00

 

Fachhochschulen - Impulsaktion                    ------------                      3,972.000,00

2. Ausschreibung

 

Frage 9:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten

betraut, um welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem

Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?

 

Antwort:

Es ist keiner meiner Mitarbeiter mit Führungsfunktionen in anderen

Organisationseinheiten betraut.

 

Lediglich Mag. Hackl war in der Zeit der krankheitsbedingten Verhinderung des

Leiters der kraft Gesetzes ministerunmittelbar eingerichteten

Flugunfalluntersuchungsstelle (3.5. bis 21.5.) mit der vorübergehenden

Wahrnehmung der Leitung betraut.

 

Frage 12:

An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in

welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich

bezeichneten Dienstnehmern?

 

Antwort:

Seit 4.2.2000 wurden keine Belohnungen bzw. Prämien an die Mitarbeiter meines

Büros ausbezahlt.

 

Frage 13:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs, üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen

aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils

geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Antwort:

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1806/J - NR /2001 betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen

und anderen Gremien durch die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

vom 29. Jänner 2001 verweisen.


 

Fragen 14 und 15:

In welchem Ausmaß wurde von Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros

eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs, Auslandsdienstreisen

durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und

welche Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten

entstanden?

Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter

Punkt 14. beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils

zugrunde und inwieweit wurde dieser Zweck erreicht?

 

Antwort:

Meine MitarbeiterInnen haben seit 4.2.2000 Auslandsdienstreisen mit

insgesamt 38 Reisetagen durchgeführt. Sämtliche Reisen lagen im Interesse

des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und haben

sohin den diesbezüglichen Zweck erreicht. Die Reisekosten pro Bediensteten,

das Ziel und die Art der Reise sind in der nachfolgenden Tabelle angeführt.

Es sind nur Dienstreisen berücksichtigt, die bis zum 30.4.2001 abgerechnet

wurden.

 

Name

 Reiseziel

 Reisegrund

Mag. Walter RIEPLER

Reisekosten insgesamt

S 34.084.-

 Brüssel

 Verkehrsministerkonferenz

 

Berlin

 Sitzung Verkehrsministerium

 

Prag

 Europäische

Verkehrsministerkonferenz

Mag. Gundel PERSCHLER-

HERZ Reisekosten insgesamt

S 55.481.-

 Warschau

 Europäische Ministerkonferenz

 

Brüssel

 

 

Luxemburg

 

Mag. Renald KERN

Reisekosten insgesamt

S 33.051.-

 Warschau

 Europäische Ministerkonferenz

 

 

Hannover

 Ministerkonferenz

Willi BERNER

Reisekosten insgesamt

S 71.011.-

 Berlin

 Treffen mit deutschem

Verkehrsminister

 

Altenrhein

 Besichtigung Mautsystem


 

 

Hannover

 Ministerkonferenz

 

Thessaloniki

 CEMT Ministertagung

 

Prag

 Europäische

Verkehrsministerkonferenz

Mag. Gerhard SAILER

Reisekosten insgesamt

S 27.910.-

 Hamburg

 Tagung Wettbewerb im

 Schienengüterverkehr

 

 

Paris

Verkehrsministerrats -

 kommission über Güterverkehr

Mag. Barbara STEINER

Reisekosten insgesamt

S 100.948.-

 Brüssel

 Verkehrsministerrat

 

Prag

 Europäische

Verkehrsministerkonferenz

 

Brüssel

 OSTV

 

Luxemburg

 EU - Verkehrsministerrat

 

Thessaloniki

 CEMT - Ministertagung

 

Brüssel

Gespräch mit Fr. Kommissarin

 de Palacio

 

Luxemburg

 AOER Verkehr

 

Brüssel

Gespräch mit Fr. Kommissarin

 de Palacio

 

Paris

Tagung auf Einladung des

 franz. Verkehrsministers zur

Zukunft des Güterverkehrs auf

der Schiene

 

München

Treffen Bayrischer

 Staatsminister, Treffen Tiroler

Landeshauptmann und

Klubobleute

 

Lulea

Außerordentlicher Telekom

 Rat EU


 

AD SEKTIONSLEITER

Fragen 1, 2, 3 und 5:

Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bestellt und

wurden diese Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der

geltenden Fassung vergeben?

Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 4.2.2000 Mitglieder der

Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?

Wie wurden die unter Punkt 1. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von

dieser Begutachtungskommission beurteilt?

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt

1. angefragten Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern

unter Beifügung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?

 

Antwort:

Ich habe auf der Grundlage einer entsprechenden Ausschreibung sowie einer

einstimmigen Empfehlung der diesbezüglichen Begutachtungskommission

(bestehend aus Herrn Sektionschef Mag. Weissenburger und Herrn MR Dr. Zant als

Dienstgebervertreter, Herrn OR Dr. Linhart als Vertreter des Zentralausschusses,

Herrn MR Dr. Sedlak als Vertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sowie Frau

OR Mag. Grassegger als Vertreterin der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

nach § 9 des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes) mit Wirksamkeit vom 20.4.2001

das Mitglied des Rechnungshofes Dr. Friedrich Rödler zum Generalsekretär im

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 7 Abs. 11 des

Bundesministeriengesetzes ernannt und unter Bindung einer A 119 - Planstelle einen

sämtliche Mehrleistungen abgeltenden Dienstvertrag unter Bedachtnahme auf § 75

Beamten - Dienstrechtsgesetz abgeschlossen, wobei der Genannte im Interesse der

Verwaltungsreform und der Kostenersparnis auch die Funktion des Leiters der

Sektion I meines Ressorts wahrnimmt.

 

Fragen 4, 6 und 7:

Welche der unter Punkt 1. beauskunfteten Personen bekleiden auch eine Funktion

im Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?

In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 1. beauskunfteten Personen,

geordnet nach Namen, Belohnungen bzw. Prämien vergeben?

Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten werden von den unter Punkt 1.

beauskunfteten Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher Höhe

wurde hiefür Einkommen durch diese Personen bezogen?

 

Antwort:

Keine.

 

Fragen 8 und 9:

In welchem Ausmaß wurden seit 4.2.2000 durch Sektionsleiter

Auslandsdienstreisen durchgeführt, wieviele Reisetage wurden dafür insgesamt

aufgewendet und welche Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten

Bediensteten insgesamt entstanden?

Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter

Punkt 8. beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils

zugrunde und inwieweit wurde dieser Zweck erreicht?


 

Antwort:

Durch die Sektionsleiter meines Ressorts wurden seit 4.2.2000

Auslandsdienstreisen mit insgesamt 92 Reisetagen durchgeführt. Diese Reisen

lagen im Interesse des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und

Technologie und haben damit den diesbezüglichen Zweck erreicht. Die

Reisekosten pro Bediensteten, das Ziel und die Art der Reise sind in der

nachfolgenden Tabelle angeführt.

Es sind nur Dienstreisen berücksichtigt, die bis zum 30.4.2001 abgerechnet

wurden.

 

Name

 Reiseziel

 Reisegrund

SChef Dr. Hessle

Reisekosten insgesamt

S 73.743,40.-

 Paris

 AIPCR - Sitzung

 

Brüssel

 Treffen EU - Kommission mit

WIRD

 

Rom

Jahreskon -

gress der ASECAP

 

Budapest

Bespr. im BMV, Telekom

 und Wasserwirtschaft,

Straßenbauangelegenheiten

 

Malmö

 Jährliche WIRD - Tagung

 

Bratislava

 Konferenz der TEM

 

Avignon

Seminar Tool of the Future

(Franz. Straßenverwaltung)

 

Brüssel

 WERD - Meeting

SChef Dr. Rozsenich

Reisekosten insgesamt

S 23.651,70.-

 Karlsruhe

 Eröffnungsrede bei ICCHB

 2000

 

Berlin

 OECD - Konferenz

Teilnahme am Symp.

 

Bratislava

 "Kooperation im Bereich von

Wissenschaft und

Forschung"


 

SChef Dr. Stadler

Reisekosten insgesamt

S 96.881,60.-

 Frankfurt

 Vorbereitung der MBA

 Aviation der Donau Universit.

 

Brüssel

 EU - Kommission, Treffen der

Generaldirektoren, Luftfahrt

 

Brüssel

 EU - Kommission, Single

European Sky

 

Budapest

 und Strassbourg

 CEATS Koordinationssitzung

und ECAC

Generalversammlung

 

Brüssel

Eurocontrol, CEATS

 Arbeitsgruppe u. EU -

Kommission high level

Single European Sky

 

Sarajevo

 ECAC -

Mitgliedschaftsantrag von

Bosnien - Herzegowina

 

Brüssel

 Mitglied der high - level Group

Single European Sky

 

Brüssel u.

Monaco

Eurocontrol Besprechungen

 und JAA Board, ECAC

 Generaldirektorenkonferenz

 

Brüssel

Eurocontrol Besprechung

 CEATS Subventions Vertrag

 

Brüssel

Eurocontrol Professorial

 Council, EU - Kommission

high level Group, Single

European Sky

 

Budapest u.

Strassbourg

 Teilnahme an ECAC

 Generaldirektorenkonferenz

 

Brüssel

Joint Aviation Authorities

 Board Eurocontrol CEATS

Coodination Group

 

Brüssel

EU - Kommission

 Arbeitsgruppe

Slot Regulierung

 

Scheveningen

Teilnahme an ICAO Abis

 Sitzung

 

Brüssel

EU - Kommission, Single

 European Sky

 

Brüssel

EU - Kommission, High Level

 Group


 

 

Luxemburg

Brüssel

EU - Verkehrsministerrat,

 Eurocontrol Central Office for

 Delay

 

Brüssel

 EU-Verkehrsministerrat

 

Brüssel

 EU High -Level Group

 

Brüssel

 EU-Kommission High Level

Group

 

Brüssel

 Vorsitz der CODER Gruppe

 

Frankfurt

 ohne Angabe

 

Brüssel

EU - Kommission, High Level

 Group

 

Brüssel

 Euro - Control, Professorial

Council

 

Athen

 ICAC, Generaldirektoren -

Treffen

 

Brüssel

EU - Kommission

 High - Level Group

SChef Dr. Weber

Reisekosten insgesamt

S 108.345,70.-

 Lissabon

 High-Level Meeting der

 Regulierer

 

Berlin

Bilaterale Gespräche der

 Post - und Regulierungsbe -

hörden zw. Österreich u.

Deutschland

 

Brüssel

 TK - Ministerrat

 

Brüssel

Bilaterale Verhandlungen mit

 EU - Kommission für den 6.

Umsetzungsbericht

 

Paris

High Level Meeting auf

 National Administrations and

Regulatory Authorithies

 

Brüssel

 TK - Ministerrat


 

 

Lulea

 TK - Ministerrat

 

Luxemburg

 TK - Ministerrat

SChef Mag.

Weissenburger

Reisekosten insgesamt

S 41.031,20.-

 Brüssel

 Verkehrsministerrat

 

Berlin u.

Prag

Berlin: Treffen mit Herrn

 Mückenhausen vom Deut.

 Verkehrsministerium

Prag: CEMT - Ministerkonf.

 

Luxemburg

 Verkehrsministerrat

 

Berlin

 Trilaterales Treffen, Italien,

Österr., Deutschland

 

Sopron

 Bilaterales Ministertreffen

 

AD MITARBEITER DES RESSORTS

Fragen 1 und 2:

wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsfunktionen entsandten Mitarbeiter,

die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter in Ministerbüros sind?

Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit, geordnet nach namentlich

bezeichneten Dienstnehmern?

 

Antwort:

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1806/J - NR/2001 verweisen.

 

Frage 3:

Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche

Bedienstete des Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet

nach Namen unter Beifügung der jährlichen Überstundenleistung?

 

Antwort:

Für das Jahr 2000 wurden durch 22 Mitarbeiter der Zentralleitung mehr als 240

Überstunden pro Kopf geleistet und abgerechnet. Mitarbeiter, deren

Mehrdienstleistungen bereits durch Funktionszulagen, Verwendungszulagen oder all

in Bezügen abgegolten sind, konnten bei dieser Aufstellung nicht berücksichtigt

werden, da diese Überstunden nicht gesondert abgerechnet werden.

 

Frage 4:

Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU - Einrichtungen abgestellt,

auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist


die Besoldung dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten

Mitarbeiter?

 

Antwort:

Mit Stichtag 30.4.2001 war eine Bedienstete an einer EU - Einrichtung abgestellt:

Mag. Birgit Baumann, auf Grund einer Karenzierung gemäß § 29b

Vertragsbedienstetengesetz 1948.

 

Fragen 5 und 6:

Werden Personen ausserhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen

beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen

Arbeitskräfteüberlassungsunternehmungen werden diese Personen verliehen?

Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den

Leiharbeitsverträgen der unter Punkt 5. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet

nach Namen?

 

Antwort:

Es werden in der Zentralleitung meines Ressorts folgende Personen auf Grund eines

Arbeitsleihvertrages beschäftigt:

Folgende Bedienstete der Austro Control GmbH, Schnirchgasse 11, 1030 Wien:

Ing. Josef DUNOLER

Manfred FÜRST

Dl Elke GRIEDL

Ing. Günther RAICHER

Ing. Johann WOLF

 

Folgende Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen, Elisabethstraße 9,1010

Wien:

Ing. Erich BODEN

Ing. Gerald BREITFUSS

Anita EBERHARD

Ing. Harald EDERNDORFER

Annemarie FELLINGER

Ing. Peter GAIDER

Ing. Gerhard GRABNER

Robert GRILL

Hannelore HALPER

Ing. Wolfgang HELM

Andreas LERCH

Ing. Karin LOOS

Ing. Hans MACHALIK

Gertrude MIKES

Ing. Johann ROTH

Ing. Karl SCHUSTER

Mag. Margit SCHAUER

Peter URBANEK


Die durchschnittlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen für die genannten

Mitarbeiter inklusive Umsatzsteuer betragen ca. 2,3 Mio Schilling monatlich. Eine

namentliche Zuordnung der Kosten kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht

erfolgen.

 

AD ARBEITSLEIHVERTRÄGE

Frage 1:

in welcher Höhe werden von den Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, welche

ihrem Ressort Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen, Gewinnanteile in das

Leiharbeitsentgelt einberechnet?

 

Antwort:

Von den Institutionen, die dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie Mitarbeiter in Form von Arbeitsleihverträgen überlassen, werden keine

Gewinnanteile in das Leiharbeitsentgelt einberechnet.

 

Frage 2:

Können Sie ausschließen, dass durch die Praxis der Arbeitsleihvertrage eine

Finanzierung der Überlassungsunternehmungen stattfindet?

 

Antwort:

Ja, weil dem Leihgeber nur die tatsachlichen Kosten (einschließlich eines allfälligen

Verwaltungskostenbeitrages) refundiert werden.


Beilage 1