2299/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01-06-2001
ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN UND SPORT
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(2341/J) betreffend "Mitarbeiterinnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleih -
verträge" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Generell möchte ich anmerken, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenen
Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
möglich ist.
AD MINISTERBÜRO
Frage 1:
Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 im Ministerbüro bzw. im Büro
eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage
(Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG,
Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?
Frage 2:
Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein, wird
angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese
Dienstverhältnisse, geordnet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden
und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. - abfindung,
freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden waren?
Zu den Fragen 1 bis 2:
Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass ich bei meinem Amtsantritt entgegen der üblichen
Praxis auf die Errichtung eines eigenen (Ministerkabinetts) Ministerbüros verzichtet und
lediglich ein gemeinsames Kabinett für meine Agenden als Vizekanzlerin und
Bundesministerin eingerichtet habe.
NAME Rechtsgrundlage Status Beginn Ende Allf. Vertragspartner
BERGER Helga Mag. VBG VB 04.09.00
KRÜNES Astrid Mag. VBG VB 01.08.00
KLEINFERCHER Johanna AL AL 01.05.00 31.08.00 Trenkwalder
KLEINFERCHER Johanna VBG VB 01.09.00
BRAND STETTER Georg Mag. AL AL 02.01.01 Bildungswerk d. Industrie
KRAMETTER Andrea Mag. AL AL 01.03.00 Freiheitliche Akademie
MITTERRUTZNER Markus AL AL 01.03.00 Freiheitliche Akademie
VONES Waltraud Dr. AL AL 20.03.00 Manpower (62,5 v.H. BA)
HOFSTÄTTER Anna Dr. VerwaltungsÜbereink. 08.02.00 31.08.00 Salzbg. Landesregierung
Die Namen der Mitarbeiter sowie die Dauer der Verwendung in meinem Büro sind der oben
angeführten Auflistung zu entnehmen.
Generell möchte ich darauf hinweisen, dass Ansprüchen von Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmern in Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen, die auf
Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlichen
Verpflichtungen zu Recht bestehen, selbstverständlich nachgekommen wird.
Frage 3:
Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die
Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich
bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und
Überstundenpauschale?
Zu Frage 3:
Der Gehaltsanspruch meiner Kabinettsmitglieder wird durch das Vertragsbedienstetengesetz
1948 oder durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt.
Zum 30. April 2001 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von Sekretariats,
Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 7 Mitarbeiter als Fachreferenten
beschäftigt. Davon sind 4 Personen im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, 2
Personen gehören der Entlohnungsgruppe v1 (1 davon in v1/6, 1 in v1/3) an und mit 1 Person
wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.
Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Kabinetts habe ich darauf geachtet, dass
die Bezahlung im Rahmen der vorgegebenen Planstellen - , (Arbeitsplatz - ) bewertungen
erfolgt.
Die Gesamtpersonalkosten für meine Referentinnen und Referenten im Jahr 2000 ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett
belaufen sich auf ca. S 4,1 Mio.. Dieser Betrag umfasst den Personalaufwand und auch die im
Sachaufwand verbuchten Refundierungen.
Frage 4:
Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale und wie
hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet
nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Frage 10:
Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Frage 11:
In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung
der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs, geordnet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern, abgegolten?
Zu den Fragen 4, 10 und 11:
Bei jenen Bediensteten, die der Bewertungsgruppe 6 der Entlohnungsgruppe v1 angehören
und somit ein Fixgehalt beziehen, gelten 13,65 % ihres Gehaltes als Abgeltung für zeitliche
Mehrleistungen.
Auch bei den Arbeitsleihverträgen wurden sogenannte "all in Verträge" abgeschlossen.
Ansonst wurden die angeordneten und geleisteten Überstunden pauschal abgegolten.
Frage 5:
Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter das
Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Zu Frage 5:
Es wurde ein Sondervertrag abgeschlossen, dessen Entgelt inklusive Überstunden
das nach dem Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes gebührende Gehalt um 25 %
übersteigt.
Frage 6:
Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte
wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils geordnet nach
namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte nachfolgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber,
Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit,
Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers,
Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung
der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des
Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe: die Beantwortung kann auch durch Beilage der
entsprechenden Leiharbeitsverträge in
Kopie substituiert werden.)
Frage7:
Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor
Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich
bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt?
Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen Arbeitskräften,
der entsprechende Arbeitsleihverträge formuliert?
Zu den Fragen 6 bis 7:
Hinsichtlich der Mitarbeiter wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.
Ein Muster eines Leiharbeitsvertrages wird in der Beilage angeschlossen. Die jeweiligen
Arbeitsleihverträge wurden im Einvernehmen mit dem Leiharbeitgeber abgeschlossen. Die
vorangegangenen Arbeitsverhältnisse der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
können im Hinblick auf den Datenschutz nicht bekannt gegeben werde.
Frage 8:
An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem
Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben
und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach
Förderungsempfänger und Budgetjahr?
Zu Frage 8:
Seitens des Bundeskanzleramtes erfolgten keine Förderungen an die in der Beantwortung zu
Frage 1 angeführten Unternehmungen.
Frage 9:
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um
welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese
Führungsfunktion wahrgenommen?
Zu Frage 9:
Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter meines Büros ist mit Führungsfunktionen in anderen
Organisationseinheiten betraut.
Frage 12:
An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in welcher
Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Zu Frage 12:
Meine Referentinnnen und Referenten erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in der
Gesamthöhe von ca. S 45.000,--.
Frage 13:
Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs, üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und
welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Neben tätigkeiten, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Zu Frage 13:
Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter übt eine Nebentätigkeit aus.
Frage 14:
In welchem Ausmaß wurde von Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs, Auslandsdienstreisen durch gejührt, wie viele Reisetage
wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche Reisekosten sind pro namentlich
bezeichneten Bediensteten entstanden?
Zu Frage 14:
In meinem Kabinett fielen ab dem Inkrafttreten der BMG Novelle bis zum 31. April 2000 7
Reisetage im Sinne der RGV an.
Die bisher verrechneten Kosten dafür
belaufen sich auf rund S 64.861,--.
Frage 15:
Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 14.
beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit wurde
dieser Zweck erreicht?
Zu Frage 15:
Es handelte sich um Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Regierungstätigkeit
erforderlich waren und daher die Begleitung von Referentinnen bzw. Referenten erforderte.
AD SEKTIONSLEITER
Frage 1:
Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bestellt und wurden diese
Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?
Zu Frage 1:
Seit 4. Februar 2000 wurde der Leiter der Sektion I gemäß Ausschreibungsgesetz 1989
bestellt.
Frage 2:
Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 4.2.2000 Mitglieder der
Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?
Zu Frage 2:
Der § 7 des Ausschreibungsgesetzes 1989 kennt folgende zwei Arten von
Begutachtungskommissionen:
a) Für Ausschreibungen gemäß den §§ 2 und 3 Begutachtungskommissionen
im Einzelfall und
b)
für Ausschreibungen gemäß § 4 die ständige
Begutachtungskommission.
Mitglieder von Begutachtungskommissionen im Einzelfall waren folgende Personen:
Vorsitzender (Dienstgebervertreter) Leiter der Sektion II
Mitglied (Dienstgebervertreter) Leiterin der Abteilung II/B/3
sowie ein Vertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und ein vom Zentrallausschuss
bestellter Dienstnehmervertreter.
Eine ständige Begutachtungskommission gemäß § 4 ist im Bereich des BMöLS nicht bestellt.
Frage 3:
Wie wurden die unter Punkt 1. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von dieser
Begutachtungskommission beurteilt?
Zu Frage 3:
Der Leiter der Sektion 1 wurde als Erstgereihter von der Begutachtungskommission beurteilt.
Frage 4:
Welche der unter Punkt 1. beauskunfteten Personen bekleiden auch eine Funktion im
Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?
Zu Frage 4:
Der Leiter der Sektion 1 bekleidet keine Funktion in meinem Kabinett.
Frage 5:
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 1.
angefragten Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter
Beifügung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?
Zu Frage 5:
Die zeitlichen Mehrleistungen werden dem Leiter der Sektion 1 nicht gesondert abgegolten
(Fixbezug).
Frage 6:
In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 1. beauskunfteten Personen, geordnet
nach Namen, Belohnungen bzw. Prämien
vergeben?
Zu Frage 6:
Dem Leiter der Sektion I wurde wie jedem Bediensteten des BM für öffentliche Leistung und
Sport einmal eine Belohnung zuerkannt.
Frage 7:
Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten werden von den unter Punkt 1. beauskunfteten
Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher Höhe wurde hiefür Einkommen
durch diese Personen bezogen?
Zu Frage 7:
Der Leiter der Sektion list seit 1. Jänner 1997 im Aufsichtsrat der Österreichischen
Bundesforste vertreten. Die Höhe seiner Aufwandsentschädigung kann aus Gründen des
Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.
Frage 8:
In welchem Ausmaß wurden seit 4.2.2000 durch Sektionsleiter Auslanasdienstreisen
durchgeführt, wie viele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche
Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten insgesamt entstanden?
Frage 9:
Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 8.
beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit wurde
dieser Zweck erreicht?
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Sektionsleiter haben im Zeitraum 4. Februar 2000 bis zum Stichtag 30. April 2001 im
Auftrag des BM für öffentliche Leistung und Sport insgesamt 28 Reisetage aufgewendet, für
die insgesamt Kosten von S 92.228,68,-- entstanden sind.
Art d. Veranstaltung und Zweck der Dienstreise
Treffen mit Bundesrat Samuel Schmid betr.
Fußballeuropameisterschaft 2008
Ministerial Conference on Knowledge on Information Society
34. Tagung der Generaldirektoren des öffentlichen Dienstes
Board of Governors, EIPA
Board of Governors, EIPA
Ministertreffen, sozialer Dialog und 35. Sitzung der Generaldirektoren
Abschlusskongress des Speyrer Qualitätswettbewerbes
Besuch bei Verwaltungsreformverantwortlichen des Bundes und des Kantons Bern
Umsetzung von New Public Management
AD MITARBEITER DES RESSORTS
Frage 1:
Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsfunktionen entsandten Mitarbeiter, die
weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter in Ministerbüros sind?
Frage 2:
Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Neben tätigkeit, geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
Zu den Fragen 1 und 2:
Soweit das BMöLS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kommissionen, Aufsichtsräte, Beiräte
entsendet hat, sind mit dieser Vertretung bzw. Aufsichtsfunktion keine Einkünfte verbunden.
Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1804/J - NR/2001 vom 29. Jänner
2001 wird hingewiesen. Inwieweit Mitarbeiter des BMöLS im Auftrag anderer Ressorts
Aufsichtsfunktionen wahrnehmen und damit Einkünfte verbunden sind, wäre der
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1799/J - NR/2001 vom 29. Jänner 2001 zu
entnehmen, die ich gemeinsam mit der Beantwortung der Anfrage Nr. 1804/J - NR/2001 dieser
Anfragebeantwortung beilege.
Frage 3:
Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete des
Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter Beifugung
der jährlichen
Überstundenleistung?
Zu Frage 3:
Gemäß den monatlichen Überstundenabrechnungen haben vier Mitarbeiter seit 1. April 2000
mehr als 240 Überstunden im Jahr geleistet:
Anzahl der Bediensteten Anzahl der geleisteten Überstunden
2 Bedienstete der Verw. Gr. AI bzw. der Entl. Gr. v1 1.158,75 Überstunden
2 Bedienstete der Verw. Gr. A3 1.523,50 Überstunden
Frage 4:
Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU - Einrichtungen abgestellt, auf
welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die Besoldung
dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten Mitarbeiter?
Zu Frage 4:
Es wurde keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des BMöLS an EU - Einrichtungen
abgestellt.
Frage 5:
Werden Personen ausserhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmungen werden diese Personen verliehen?
Frage 6:
unter Punkt 5. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?
Zu den Fragen 5 und 6:
Das BMöLS hat keine Arbeitsleihvertrage mit Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
abgeschlossen.
Frage 1:
Ressort Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen, Gewinnanteile in das Leiharbeitsentgelt
einberechnet?
Frage 2:
Können Sie ausschließen, dass durch die Praxis der Arbeitsleihvertrage eine Finanzierung
der Überlassungsunternehmungen stattfindet?
Zu den Fragen 1 und 2:
Das BMöLS hat keine Arbeitsleihverträge mit Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
abgeschlossen.
Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass das Institut des Arbeitsleihvertrages nur dann in
Anspruch genommen wird, wenn Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen
zu besonderen Aufgaben herangezogen werden sollen, die von Bundesbediensteten nicht
wahrgenommen werden können. Diese besonderen Kenntnisse und Qualifikationen sind
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufgabenbewältigung.
In der Wirtschaft sind Arbeitsleihverträge seit längerem üblich und werden herangezogen, um
die notwendige Flexibilität zu ermöglichen. Der Vorteil der Arbeitskräfteüberlassungs -
unternehmen liegt daher darin, je nach Bedarf für eine bestimmte Zeitspanne Personal aus
allen administrativen, kaufmännischen und technischen Berufsgruppen unterschiedlicher
Qualifikationen beistellen zu können. Auf Grund der Behistung der Arbeitskraftüberlassung
entstehen für den Bund keine Folgekosten.
Im Vordergrund steht die Qualifikation der jeweiligen Leiharbeitskraft, an der sich die
Leistungs - und Entgeltvereinbarung orientiert. Entsprechend den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz orientieren sich die Aufwendungen dieser
Verträge selbstverständlich an den Personalkosten vergleichbarer Bundesbediensteter.