2299/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01-06-2001

 

ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN UND SPORT

 

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage

(2341/J) betreffend "Mitarbeiterinnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleih -

verträge" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Generell möchte ich anmerken, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenen

Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht

möglich ist.

 

AD MINISTERBÜRO

 

Frage 1:

Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 im Ministerbüro bzw. im Büro

eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage

(Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG,

Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

 

Frage 2:

Sollten die unter Punkt 1. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein, wird

angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese

Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden

und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. - abfindung,

freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet

nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden waren?

 

 

Zu den Fragen 1 bis 2:

 

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass ich bei meinem Amtsantritt entgegen der üblichen

Praxis auf die Errichtung eines eigenen (Ministerkabinetts) Ministerbüros verzichtet und

lediglich ein gemeinsames Kabinett für meine Agenden als Vizekanzlerin und

Bundesministerin eingerichtet habe.

 

NAME                                  Rechtsgrundlage    Status          Beginn       Ende   Allf.     Vertragspartner

BERGER Helga Mag.                     VBG                  VB           04.09.00

KRÜNES Astrid Mag.                    VBG                  VB           01.08.00

KLEINFERCHER Johanna             AL                     AL            01.05.00   31.08.00       Trenkwalder

KLEINFERCHER Johanna            VBG                   VB            01.09.00

BRAND STETTER Georg Mag.     AL                    AL             02.01.01                     Bildungswerk d. Industrie

KRAMETTER Andrea Mag.                       AL                    AL             01.03.00                           Freiheitliche Akademie

MITTERRUTZNER Markus           AL                    AL             01.03.00                     Freiheitliche Akademie

VONES Waltraud Dr.                      AL                    AL             20.03.00                    Manpower (62,5 v.H. BA)

HOFSTÄTTER Anna Dr.         VerwaltungsÜbereink.             08.02.00   31.08.00      Salzbg. Landesregierung

 

 

Die Namen der Mitarbeiter sowie die Dauer der Verwendung in meinem Büro sind der oben

angeführten Auflistung zu entnehmen.

 

Generell möchte ich darauf hinweisen, dass Ansprüchen von Dienstnehmerinnen und

Dienstnehmern in Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen, die auf

Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlichen

Verpflichtungen zu Recht bestehen, selbstverständlich nachgekommen wird.

 

 

Frage 3:

Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die

Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch ist dieser, ausgewiesen je namentlich

bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und

Überstundenpauschale?

Zu Frage 3:

Der Gehaltsanspruch meiner Kabinettsmitglieder wird durch das Vertragsbedienstetengesetz

1948 oder durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt.

 

Zum 30. April 2001 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von Sekretariats,

Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 7 Mitarbeiter als Fachreferenten

beschäftigt. Davon sind 4 Personen im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, 2

Personen gehören der Entlohnungsgruppe v1 (1 davon in v1/6, 1 in v1/3) an und mit 1 Person

wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.

Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Kabinetts habe ich darauf geachtet, dass

die Bezahlung im Rahmen der vorgegebenen Planstellen - , (Arbeitsplatz - ) bewertungen

erfolgt.

 

Die Gesamtpersonalkosten für meine Referentinnen und Referenten im Jahr 2000 ab dem

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in meinem Kabinett

belaufen sich auf ca. S 4,1 Mio.. Dieser Betrag umfasst den Personalaufwand und auch die im

Sachaufwand verbuchten Refundierungen.

 

Frage 4:

Welche, der unter Punkt 1. genannten Personen erhält keine Überstundenpauschale und wie

hoch ist jeweils die bisherige durchschnittliche monatliche Überstundenleistung, geordnet

nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Frage 10:

Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines

etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich

bezeichneten Dienstnehmern?

 

Frage 11:

In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung

der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, abgegolten?

Zu den Fragen 4, 10 und 11:

Bei jenen Bediensteten, die der Bewertungsgruppe 6 der Entlohnungsgruppe v1 angehören

und somit ein Fixgehalt beziehen, gelten 13,65 % ihres Gehaltes als Abgeltung für zeitliche

Mehrleistungen.

 

Auch bei den Arbeitsleihverträgen wurden sogenannte "all in Verträge" abgeschlossen.

Ansonst wurden die angeordneten und geleisteten Überstunden pauschal abgegolten.

 

Frage 5:

Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz

abgeschlossen und in welcher Höhe übersteigen die darin vereinbarten Gehälter das

Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich

bezeichneten Dienstnehmern?

 

Zu Frage 5:

Es wurde ein Sondervertrag abgeschlossen, dessen Entgelt inklusive Überstunden

das nach dem Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes gebührende Gehalt um 25 %

übersteigt.

 

Frage 6:

Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte

wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils geordnet nach

namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden

Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?

(Die Frage sollte nachfolgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber,

Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit,

Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers,

Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung

der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des

Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe: die Beantwortung kann auch durch Beilage der

entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden.)

Frage7:

Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 6. angefragten Personen vor

Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich

bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt?

Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten, überlassenen Arbeitskräften,

der entsprechende Arbeitsleihverträge formuliert?

 

Zu den Fragen 6 bis 7:

Hinsichtlich der Mitarbeiter wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

 

Ein Muster eines Leiharbeitsvertrages wird in der Beilage angeschlossen. Die jeweiligen

Arbeitsleihverträge wurden im Einvernehmen mit dem Leiharbeitgeber abgeschlossen. Die

vorangegangenen Arbeitsverhältnisse der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer

können im Hinblick auf den Datenschutz nicht bekannt gegeben werde.

 

Frage 8:

An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem

Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben

und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach

Förderungsempfänger und Budgetjahr?

 

Zu Frage 8:

Seitens des Bundeskanzleramtes erfolgten keine Förderungen an die in der Beantwortung zu

Frage 1 angeführten Unternehmungen.

 

Frage 9:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um

welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese

Führungsfunktion wahrgenommen?

Zu Frage 9:

Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter meines Büros ist mit Führungsfunktionen in anderen

Organisationseinheiten betraut.

 

Frage 12:

An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs wurden seit 4.2.2000 Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in welcher

Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Zu Frage 12:

Meine Referentinnnen und Referenten erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in der

Gesamthöhe von ca. S 45.000,--.

 

Frage 13:

Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten

Staatssekretärs, üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und

welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Neben tätigkeiten, jeweils geordnet nach namentlich

bezeichneten Dienstnehmern?

 

Zu Frage 13:

Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter übt eine Nebentätigkeit aus.

 

Frage 14:

In welchem Ausmaß wurde von Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig

eingerichteten Staatssekretärs, Auslandsdienstreisen durch gejührt, wie viele Reisetage

wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche Reisekosten sind pro namentlich

bezeichneten Bediensteten entstanden?

 

Zu Frage 14:

In meinem Kabinett fielen ab dem Inkrafttreten der BMG Novelle bis zum 31. April 2000 7

Reisetage im Sinne der RGV an.

Die bisher verrechneten Kosten dafür belaufen sich auf rund S 64.861,--.

Frage 15:

Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 14.

beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit wurde

dieser Zweck erreicht?

 

Zu Frage 15:

Es handelte sich um Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Regierungstätigkeit

erforderlich waren und daher die Begleitung von Referentinnen bzw. Referenten erforderte.

 

 

AD SEKTIONSLEITER

 

Frage 1:

Welche Sektionsleiter, geordnet nach Namen, wurden seit 4.2.2000 bestellt und wurden diese

Dienstverhältnisse gemäß dem Ausschreibungsgesetz in der geltenden Fassung vergeben?

 

Zu Frage 1:

Seit 4. Februar 2000 wurde der Leiter der Sektion I gemäß Ausschreibungsgesetz 1989

bestellt.

 

Frage 2:

Welche Personen, geordnet nach Namen, sind seit 4.2.2000 Mitglieder der

Begutachtungskommission gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989?

 

Zu Frage 2:

Der § 7 des Ausschreibungsgesetzes 1989 kennt folgende zwei Arten von

Begutachtungskommissionen:

 

a)            Für Ausschreibungen gemäß den §§ 2 und 3 Begutachtungskommissionen

               im Einzelfall und

b)           für Ausschreibungen gemäß § 4 die ständige Begutachtungskommission.

Mitglieder von Begutachtungskommissionen im Einzelfall waren folgende Personen:

 

Vorsitzender (Dienstgebervertreter) Leiter der Sektion II

Mitglied (Dienstgebervertreter) Leiterin der Abteilung II/B/3

sowie ein Vertreter der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und ein vom Zentrallausschuss

bestellter Dienstnehmervertreter.

Eine ständige Begutachtungskommission gemäß § 4 ist im Bereich des BMöLS nicht bestellt.

 

Frage 3:

Wie wurden die unter Punkt 1. beauskunfteten, tatsächlich betrauten Bewerber, von dieser

Begutachtungskommission beurteilt?

 

Zu Frage 3:

Der Leiter der Sektion 1 wurde als Erstgereihter von der Begutachtungskommission beurteilt.

 

Frage 4:

Welche der unter Punkt 1. beauskunfteten Personen bekleiden auch eine Funktion im

Ministerbüro bzw. dem Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs?

 

Zu Frage 4:

Der Leiter der Sektion 1 bekleidet keine Funktion in meinem Kabinett.

 

Frage 5:

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die zeitlichen Mehrleistungen der unter Punkt 1.

angefragten Personen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter

Beifügung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, abgegolten?

 

Zu Frage 5:

Die zeitlichen Mehrleistungen werden dem Leiter der Sektion 1 nicht gesondert abgegolten

(Fixbezug).

 

Frage 6:

In welcher Höhe wurden bisher an die unter Punkt 1. beauskunfteten Personen, geordnet

nach Namen, Belohnungen bzw. Prämien vergeben?

Zu Frage 6:

Dem Leiter der Sektion I wurde wie jedem Bediensteten des BM für öffentliche Leistung und

Sport einmal eine Belohnung zuerkannt.

 

Frage 7:

Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten werden von den unter Punkt 1. beauskunfteten

Personen, geordnet nach Namen, ausgeübt und in welcher Höhe wurde hiefür Einkommen

durch diese Personen bezogen?

 

Zu Frage 7:

Der Leiter der Sektion list seit 1. Jänner 1997 im Aufsichtsrat der Österreichischen

Bundesforste vertreten. Die Höhe seiner Aufwandsentschädigung kann aus Gründen des

Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden.

 

Frage 8:

In welchem Ausmaß wurden seit 4.2.2000 durch Sektionsleiter Auslanasdienstreisen

durchgeführt, wie viele Reisetage wurden dafür insgesamt aufgewendet und welche

Reisekosten sind pro namentlich bezeichneten Bediensteten insgesamt entstanden?

 

Frage 9:

Um welche Art von Veranstaltungen handelte es sich bei den jeweils unter Punkt 8.

beauskunfteten Dienstreisen, welcher Zweck lag ihnen jeweils zugrunde und inwieweit wurde

dieser Zweck erreicht?

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Sektionsleiter haben im Zeitraum 4. Februar 2000 bis zum Stichtag 30. April 2001 im

Auftrag des BM für öffentliche Leistung und Sport insgesamt 28 Reisetage aufgewendet, für

die insgesamt Kosten von S 92.228,68,-- entstanden sind.

 

Art d. Veranstaltung und Zweck der Dienstreise

Treffen mit Bundesrat Samuel Schmid betr. Fußballeuropameisterschaft 2008

Ministerial Conference on Knowledge on Information Society

34. Tagung der Generaldirektoren des öffentlichen Dienstes

Board of Governors, EIPA

Board of Governors, EIPA

Ministertreffen, sozialer Dialog und 35. Sitzung der Generaldirektoren

Abschlusskongress des Speyrer Qualitätswettbewerbes

Besuch bei Verwaltungsreformverantwortlichen des Bundes und des Kantons Bern

Umsetzung von New Public Management

 

AD MITARBEITER DES RESSORTS

 

Frage 1:

Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsfunktionen entsandten Mitarbeiter, die

weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter in Ministerbüros sind?

 

Frage 2:

Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Neben tätigkeit, geordnet nach namentlich

bezeichneten Dienstnehmern?

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Soweit das BMöLS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kommissionen, Aufsichtsräte, Beiräte

entsendet hat, sind mit dieser Vertretung bzw. Aufsichtsfunktion keine Einkünfte verbunden.

Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1804/J - NR/2001 vom 29. Jänner

2001 wird hingewiesen. Inwieweit Mitarbeiter des BMöLS im Auftrag anderer Ressorts

Aufsichtsfunktionen wahrnehmen und damit Einkünfte verbunden sind, wäre der

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1799/J - NR/2001 vom 29. Jänner 2001 zu

entnehmen, die ich gemeinsam mit der Beantwortung der Anfrage Nr. 1804/J - NR/2001 dieser

Anfragebeantwortung beilege.

 

Frage 3:

Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete des

Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter Beifugung

der jährlichen Überstundenleistung?

Zu Frage 3:

Gemäß den monatlichen Überstundenabrechnungen haben vier Mitarbeiter seit 1. April 2000

mehr als 240 Überstunden im Jahr geleistet:

 

Anzahl der Bediensteten                                                             Anzahl der geleisteten Überstunden

2 Bedienstete der Verw. Gr. AI bzw. der Entl. Gr. v1                       1.158,75 Überstunden

2 Bedienstete der Verw. Gr. A3                                                         1.523,50 Überstunden

 

Frage 4:

Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU - Einrichtungen abgestellt, auf

welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die Besoldung

dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten Mitarbeiter?

 

Zu Frage 4:

Es wurde keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des BMöLS an EU - Einrichtungen

abgestellt.

 

Frage 5:

Werden Personen ausserhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen

beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen

Arbeitskräfteüberlassungsunternehmungen werden diese Personen verliehen?

 

Frage 6:

Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen der

unter Punkt 5. beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Das BMöLS hat keine Arbeitsleihvertrage mit Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen

abgeschlossen.

AD ARBEITSLEIHVERTRÄGE

 

Frage 1:

In welcher Höhe werden von den Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, welche Ihrem

Ressort Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen, Gewinnanteile in das Leiharbeitsentgelt

einberechnet?

 

Frage 2:

Können Sie ausschließen, dass durch die Praxis der Arbeitsleihvertrage eine Finanzierung

der Überlassungsunternehmungen stattfindet?

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Das BMöLS hat keine Arbeitsleihverträge mit Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen

abgeschlossen.

 

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass das Institut des Arbeitsleihvertrages nur dann in

Anspruch genommen wird, wenn Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Wissen

zu besonderen Aufgaben herangezogen werden sollen, die von Bundesbediensteten nicht

wahrgenommen werden können. Diese besonderen Kenntnisse und Qualifikationen sind

Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufgabenbewältigung.

 

In der Wirtschaft sind Arbeitsleihverträge seit längerem üblich und werden herangezogen, um

die notwendige Flexibilität zu ermöglichen. Der Vorteil der Arbeitskräfteüberlassungs -

unternehmen liegt daher darin, je nach Bedarf für eine bestimmte Zeitspanne Personal aus

allen administrativen, kaufmännischen und technischen Berufsgruppen unterschiedlicher

Qualifikationen beistellen zu können. Auf Grund der Behistung der Arbeitskraftüberlassung

entstehen für den Bund keine Folgekosten.

Im Vordergrund steht die Qualifikation der jeweiligen Leiharbeitskraft, an der sich die

Leistungs - und Entgeltvereinbarung orientiert. Entsprechend den Grundsätzen der

Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz orientieren sich die Aufwendungen dieser

Verträge selbstverständlich an den Personalkosten vergleichbarer Bundesbediensteter.