23/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 37/J betreffend

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Lärmschutz und Schulwegsicherung entlang der B 312

- „Loferer Bundesstraße“, welche die Abgeordneten Sevignani und Kollegen am

18. November 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Von der Bundesstraßenverwaltung beim Amt der Tiroler Landesregierung wird seit 6 Jahren

im Einvernehmen mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ein Programm zur

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der früheren B 312 (jetzt B 178) durchgezogen und

jährlich Beträge von 3 - 4 Mio.S aufgewendet. So wurden z.B. potenzielle Unfallstellen

durch Verbesserung von Kreuzungsbereichen durch Anlage von Linksabbiegespuren,

Mittelinseln, Querungshilfen für Fußgänger, Fußgängerunterführungen,

Fußgängerbedarfsampeln usw. beseitigt. Alle diese Maßnahmen erfolgten in Bereichen von

bestehenden Gefahrenstellen, die bisher durchwegs mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung

auf 60 km/h abgesichert waren.

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden beibehalten und nicht wesentlich erweitert.

Die baulichen Mittelinseln verfolgen den Zweck, den Kraftfahrern die Gefahrenstellen

sichtbar zu machen und sie zur Einhaltung der verfügten Geschwindigkeit zu veranlassen.

Viele dieser Inseln dienen gleichzeitig als Querungshilfe für Fußgänger und bringen daher

auch erhebliche Vorteile für die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

 

Das Verkehrssicherheitsprogramm hat sich als sehr wirksam erwiesen und zu einer

erheblichen Abnahme der Verkehrsunfälle auf der B 178 geführt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Bereich Reischerwirt ist die Bundesstraße mit einem durch Zebrastreifen und Blinkampel

gesicherten Fußgängerübergang ausgestattet. Zuletzt wurde im Oktober dieses Jahres eine

zusätzliche Mittelinsel ausgeführt, um den Autofahrern die Querungsstelle noch besser

erkenntlich zu machen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Gemäß BStG 1971 i.d.g.F sind Über - und Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer in

Ortsgebieten auf Kosten der Gemeinden zu bauen und zu erhalten. Eine diesbezügliche

Entscheidung im autonomen Bereich der Gemeinde ist bisher nicht gefallen. Eine

Kostenbeteiligung in der Höhe von max. 50 % der Baukosten einer einfachen Bauausführung

durch die Bundesstraßenverwaltung wäre grundsätzlich möglich.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Bundesstraßenverwaltung hat Planungen für die verkehrssichere und umweltverträgliche

Ausgestaltung der ehemaligen B 312 in den unmittelbaren Ortsgebieten der Gemeinde Söll,

Scheffau, Ellmau und Going ausgearbeitet. Diese werden derzeit einer Evaluierung

unterzogen. Die Vorhaben sollen nach den finanziellen Möglichkeiten der

Bundesstraßenverwaltung etwa ab 2005 umgesetzt werden.