23/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 37/J betreffend
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Lärmschutz und Schulwegsicherung entlang der B 312
- „Loferer Bundesstraße“, welche die Abgeordneten Sevignani und Kollegen am
18. November 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Von der Bundesstraßenverwaltung beim Amt der Tiroler Landesregierung wird seit 6 Jahren
im Einvernehmen mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ein Programm zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der früheren B 312 (jetzt B 178) durchgezogen und
jährlich Beträge von 3 - 4 Mio.S aufgewendet. So wurden z.B. potenzielle Unfallstellen
durch Verbesserung von Kreuzungsbereichen durch Anlage von Linksabbiegespuren,
Mittelinseln, Querungshilfen für Fußgänger, Fußgängerunterführungen,
Fußgängerbedarfsampeln usw.
beseitigt. Alle diese Maßnahmen erfolgten in Bereichen von
bestehenden Gefahrenstellen, die bisher durchwegs mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 60 km/h abgesichert waren.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden beibehalten und nicht wesentlich erweitert.
Die baulichen Mittelinseln verfolgen den Zweck, den Kraftfahrern die Gefahrenstellen
sichtbar zu machen und sie zur Einhaltung der verfügten Geschwindigkeit zu veranlassen.
Viele dieser Inseln dienen gleichzeitig als Querungshilfe für Fußgänger und bringen daher
auch erhebliche Vorteile für die schwächsten Verkehrsteilnehmer.
Das Verkehrssicherheitsprogramm hat sich als sehr wirksam erwiesen und zu einer
erheblichen Abnahme der Verkehrsunfälle auf der B 178 geführt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Bereich Reischerwirt ist die Bundesstraße mit einem durch Zebrastreifen und Blinkampel
gesicherten Fußgängerübergang ausgestattet. Zuletzt wurde im Oktober dieses Jahres eine
zusätzliche Mittelinsel ausgeführt, um den Autofahrern die Querungsstelle noch besser
erkenntlich zu machen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Gemäß BStG 1971 i.d.g.F sind Über - und Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer in
Ortsgebieten auf Kosten der Gemeinden zu bauen und zu erhalten. Eine diesbezügliche
Entscheidung im autonomen Bereich der Gemeinde ist bisher nicht gefallen. Eine
Kostenbeteiligung in der Höhe von max. 50 % der Baukosten einer einfachen Bauausführung
durch die Bundesstraßenverwaltung
wäre grundsätzlich möglich.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Bundesstraßenverwaltung hat Planungen für die verkehrssichere und umweltverträgliche
Ausgestaltung der ehemaligen B 312 in den unmittelbaren Ortsgebieten der Gemeinde Söll,
Scheffau, Ellmau und Going ausgearbeitet. Diese werden derzeit einer Evaluierung
unterzogen. Die Vorhaben sollen nach den finanziellen Möglichkeiten der
Bundesstraßenverwaltung etwa ab 2005 umgesetzt werden.