2302/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01-06-2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Günter KIERMAIER und Genossen haben am
4.4.2001 unter der Nummer 2287/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Einsparungen bei der Sicherheit" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Inhalt des Projektes "Gendarmerieinnovation 2001" besteht in der Evaluierung und
Adaptierung der Organisationsstruktur bei den Landesgendarmeriekommanden und
Bezirksgendarmeriekommanden sowie in der Optimierung der Dienstverrichtungsabläufe
insbesondere im Kriminal - und Verkehrsdienst und bei den Sonderverwendungen. Es
inkludiert durch die globale Zielsetzung insbesondere auch die Überprüfung der
Dienststellenstruktur und die weitestmögliche Reduzierung von Verwaltungsaufwand.
Zu Frage 2:
Die Änderung der internen Organisations - und Durchführungsvorschriften soll nach dem
gegenwärtigen Umsetzungsplan bis Jahresende 2001 weitgehend abgeschlossen sein.
Zu Frage 3:
Das Gendarmeriezentralkommando.
Zu Frage 4:
Abgesehen von der bereits erfolgten Einbindung aller nachgeordneten Ebenen durch
Mitglieder von Arbeitsgruppen sind insbesondere die Bezirks - und
Landesgendarmeriekommanden bei der Überprüfung der Dienststellenstruktur und der
Erarbeitung von Vorschlägen eingebunden.
Zu Frage 5, 7 und 14:
Die Vorgaben für das Projekt "Gendarmerieinnovation 2001" sind gezielt darauf
ausgerichtet, die Exekutivdienstverrichtung in bestmöglicher Weise zu gewährleisten und
die durch den Stellenplan zum Bundesfinanzgesetz vorgegebenen Einsparungen im
Administrativbereich umzusetzen. Der Auftrag ist darauf ausgerichtet, sinnvolle
Anpassungen an geänderte Verhältnisse herbeizuführen und durch eine möglichst
effiziente Dienststellenstruktur die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Anspruch der
Bevölkerung auf Sicherheit damit bestmöglich gewährleistet ist. Daraus folgt, dass im Jahr
2001 keine reine Exekutivdienstplanstelle eingespart werden soll.
Die Wirksamkeit von "Sicherheitsarbeit" hängt nach allgemeinen Erfahrungswerten zu
einem erheblichen Teil von der Organisation und der Qualität der Verrichtung des Dienstes
ab.
Zu Frage 6:
Eine Entscheidung über notwendige Strukturmaßnahmen ist nach Vorliegen des Konzeptes
der Landesgendarmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkommandos zu treffen.
Zu Frage 8:
Über eine Organisation und Geschäftsordnung für die Gendarmerieposten wird nach
Vorliegen des Konzeptes betreffend die
Neustrukturierung der Gendarmerieposten beraten.
Zu den Fragen 9 und 16:
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind von den insgesamt 309 von der
Bundesgendarmerie einzusparenden Planstellen inklusive von derzeit 151 bundesweit zur
Disposition stehenden Planstellen für Reinigungskräfte - Planstellen für Reinigungskräfte
sollen bei der Gendarmerie nur noch dort verbleiben, wo dienstbetrieblich eine andere
Lösung nicht zweckmäßig ist - für die einzelnen Kommanden folgende Vorgaben
vorgesehen: Burgenland 29, Kärnten 29, Niederösterreich 83, Oberösterreich 47, Salzburg
18, Steiermark 49, Tirol 28, Vorarlberg 15, Gendarmeriezentralschule Mödling 2,
Gendarmerieeinsatzkommando 3 und das Gendarmeriezentralkommando 6 Planstellen.
Diese Dienststellen sind im Führungs - und Administrationsbereich aufzubringen. Durch
die derzeit in Ausarbeitung befindliche Reorganisation des Gendarmeriezentralkommandos
wird eine Reduktion der Einsparungen in den nachgeordneten Dienststellen geprüft.
Zu Frage 10:
Für das Jahr 2002 kann noch keine verbindliche Aussage über das tatsächlich
vorzunehmende Einsparungsausmaß für die Landesgendarmeriekommanden getroffen
werden.
Zu Frage den Fragen 11 bis 13:
Die Dienststellenstruktur der Bundesgendarmerie befindet sich zur Zeit in einer
Evaluierungsphase und lässt noch keine Aussage über konkret umzusetzende
Veränderungen zu.
Zu Frage 15:
Der hohe Sicherheitsstandard in Österreich und die Qualität des Sicherheitsdienstes, auch
betreffend den direkten Kontakt zwischen Exekutive und Bevölkerung wird durch
entsprechende Konzepte bewahrt werden.
Zu Frage 17:
Homogenisierungen zwischen Bundesgendarmerie und Bundespolizei sind in vergleich -
baren Bereichen, hauptsächlich bei der Beschaffung oder im Bereich der KFZ - Werkstätten
und im sonstigen Verwaltungsbereich, sinnvoll und werden hier auch entsprechend
umgesetzt. Für eine generelle Zusammenlegung besteht unter den gegenwärtigen
Voraussetzungen keine Veranlassung.
Zu Frage 18:
Es wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Vertretern des Innen - , des Finanz - und
des Verteidigungsministeriums eingerichtet. Unter Federführung des BMöLS soll ein
Konzept erarbeitet werden, das eine klare Struktur der Aufgaben, eine Bündelung und
Weiterverwendung personeller und materieller Ressourcen, eine Definition von Synergien
und den erforderlichen Mittelbedarf beinhalten wird. Vor Vorliegen dieses Konzeptes ist
eine nähere Aussage über allfällige Veränderungen bei der Zollwache nicht möglich.