2302/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01-06-2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Günter KIERMAIER und Genossen haben am

4.4.2001 unter der Nummer 2287/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Einsparungen bei der Sicherheit" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Inhalt des Projektes "Gendarmerieinnovation 2001" besteht in der Evaluierung und

Adaptierung der Organisationsstruktur bei den Landesgendarmeriekommanden und

Bezirksgendarmeriekommanden sowie in der Optimierung der Dienstverrichtungsabläufe

insbesondere im Kriminal - und Verkehrsdienst und bei den Sonderverwendungen. Es

inkludiert durch die globale Zielsetzung insbesondere auch die Überprüfung der

Dienststellenstruktur und die weitestmögliche Reduzierung von Verwaltungsaufwand.

 

Zu Frage 2:

 

Die Änderung der internen Organisations - und Durchführungsvorschriften soll nach dem

gegenwärtigen Umsetzungsplan bis Jahresende 2001 weitgehend abgeschlossen sein.

 

Zu Frage 3:

 

Das Gendarmeriezentralkommando.

Zu Frage 4:

 

Abgesehen von der bereits erfolgten Einbindung aller nachgeordneten Ebenen durch

Mitglieder von Arbeitsgruppen sind insbesondere die Bezirks - und

Landesgendarmeriekommanden bei der Überprüfung der Dienststellenstruktur und der

Erarbeitung von Vorschlägen eingebunden.

 

Zu Frage 5, 7 und 14:

 

Die Vorgaben für das Projekt "Gendarmerieinnovation 2001" sind gezielt darauf

ausgerichtet, die Exekutivdienstverrichtung in bestmöglicher Weise zu gewährleisten und

die durch den Stellenplan zum Bundesfinanzgesetz vorgegebenen Einsparungen im

Administrativbereich umzusetzen. Der Auftrag ist darauf ausgerichtet, sinnvolle

Anpassungen an geänderte Verhältnisse herbeizuführen und durch eine möglichst

effiziente Dienststellenstruktur die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Anspruch der

Bevölkerung auf Sicherheit damit bestmöglich gewährleistet ist. Daraus folgt, dass im Jahr

2001 keine reine Exekutivdienstplanstelle eingespart werden soll.

 

Die Wirksamkeit von "Sicherheitsarbeit" hängt nach allgemeinen Erfahrungswerten zu

einem erheblichen Teil von der Organisation und der Qualität der Verrichtung des Dienstes

ab.

 

Zu Frage 6:

 

Eine Entscheidung über notwendige Strukturmaßnahmen ist nach Vorliegen des Konzeptes

der Landesgendarmeriekommanden und des Gendarmeriezentralkommandos zu treffen.

 

Zu Frage 8:

 

Über eine Organisation und Geschäftsordnung für die Gendarmerieposten wird nach

Vorliegen des Konzeptes betreffend die Neustrukturierung der Gendarmerieposten beraten.

Zu den Fragen 9 und 16:

 

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind von den insgesamt 309 von der

Bundesgendarmerie einzusparenden Planstellen inklusive von derzeit 151 bundesweit zur

Disposition stehenden Planstellen für Reinigungskräfte - Planstellen für Reinigungskräfte

sollen bei der Gendarmerie nur noch dort verbleiben, wo dienstbetrieblich eine andere

Lösung nicht zweckmäßig ist - für die einzelnen Kommanden folgende Vorgaben

vorgesehen: Burgenland 29, Kärnten 29, Niederösterreich 83, Oberösterreich 47, Salzburg

18, Steiermark 49, Tirol 28, Vorarlberg 15, Gendarmeriezentralschule Mödling 2,

Gendarmerieeinsatzkommando 3 und das Gendarmeriezentralkommando 6 Planstellen.

 

Diese Dienststellen sind im Führungs - und Administrationsbereich aufzubringen. Durch

die derzeit in Ausarbeitung befindliche Reorganisation des Gendarmeriezentralkommandos

wird eine Reduktion der Einsparungen in den nachgeordneten Dienststellen geprüft.

 

Zu Frage 10:

 

Für das Jahr 2002 kann noch keine verbindliche Aussage über das tatsächlich

vorzunehmende Einsparungsausmaß für die Landesgendarmeriekommanden getroffen

werden.

 

Zu Frage den Fragen 11 bis 13:

 

Die Dienststellenstruktur der Bundesgendarmerie befindet sich zur Zeit in einer

Evaluierungsphase und lässt noch keine Aussage über konkret umzusetzende

Veränderungen zu.

 

Zu Frage 15:

 

Der hohe Sicherheitsstandard in Österreich und die Qualität des Sicherheitsdienstes, auch

betreffend den direkten Kontakt zwischen Exekutive und Bevölkerung wird durch

entsprechende Konzepte bewahrt werden.

Zu Frage 17:

 

Homogenisierungen zwischen Bundesgendarmerie und Bundespolizei sind in vergleich -

baren Bereichen, hauptsächlich bei der Beschaffung oder im Bereich der KFZ - Werkstätten

und im sonstigen Verwaltungsbereich, sinnvoll und werden hier auch entsprechend

umgesetzt. Für eine generelle Zusammenlegung besteht unter den gegenwärtigen

Voraussetzungen keine Veranlassung.

 

Zu Frage 18:

 

Es wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Vertretern des Innen - , des Finanz - und

des Verteidigungsministeriums eingerichtet. Unter Federführung des BMöLS soll ein

Konzept erarbeitet werden, das eine klare Struktur der Aufgaben, eine Bündelung und

Weiterverwendung personeller und materieller Ressourcen, eine Definition von Synergien

und den erforderlichen Mittelbedarf beinhalten wird. Vor Vorliegen dieses Konzeptes ist

eine nähere Aussage über allfällige Veränderungen bei der Zollwache nicht möglich.