2305/AB XXI.GP

Eingelangt am:01.06.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2331/J betreffend

Öw @ work, welche die Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossen am

5. April 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Umstrukturierung der Öw beinhaltete eine Veränderung der Eigentümerstruktur,

eine Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer Österreich hinsichtlich der Bildung von

Bürogemeinschaften (,Austria Centres“) sowie neue strategische und strukturelle

Ausrichtungen und Konzentration auf Kerngeschäfte. Die ersten beiden Punkte

wurden schon vor dem 1. Jänner 2001 umgesetzt. Die laufenden Arbeiten wurden

und werden - mit Betonung auf die drei strategischen Geschäftsbereiche - vom

Geschäftsführer der ÖW, im Amt seit 1. Jänner 2001, durchgeführt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Quellmärkte der Österreich Werbung wurden unter anderem auf Basis einer

Portofolioanalyse hinsichtlich Marktattraktivität, Zukunftspotenzial und Wettbewerbs -

fähigkeit analysiert. Daraus werden die strategische Position und der Mitteleinsatz

abgeleitet. Die künftige Quellmarktstruktur, die ab September 2001 in Kraft treten

wird, beinhaltet u.a. Österreich, Deutschland, die Schweiz, Südeuropa, Groß -

britannien, Benelux etc.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Ein „gutes Ergebnis" betreffend der Aufteilung der Versandkosten ist dann erzielt,

wenn die Bundesländer mit der Öw darüber Einvernehmen herstellen können.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Da die künftigen strategischen Zielsetzungen derzeit von der Öw unter der Leitung

des Geschäftsführers ausgearbeitet werden, können zum jetzigen Zeitpunkt keine

Angaben über Personalabbau getroffen werden.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Ein laufendes Gerichtsverfahren wird nicht kommentiert.

 

Antwort zu den Punkten 6 und 11 der Anfrage:

 

Die laufenden Verhandlungen zwischen der Öw und den Bundesländern sind

Aufgabe der Geschäftsführung. Der Geschäftsführer der Öw berichtete gegenüber

den Mitgliedern des Präsidiums in einer Sitzung vom 23. Mai 2001, dass bereits fast

alle Bundesländerverträge unterschrieben in der Öw aufliegen würden.

 

Der Abschluss der konkreten Vereinbarungen zwischen der Öw und den

Bundesländern war nie für Herbst 2000 geplant und auch gar nicht möglich; vielmehr

wurde das Ziel formuliert, bis zur ersten Sitzung des neu zu gründenden Marketing -

beirates alle Verhandlungen abgeschlossen zu haben.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die konkrete Geschäftsabwicklung sowie die damit verbundenen Geschäftsbedin -

gungen sind Aufgabe der Geschäftsführung.

 

Antwort zu Punkt 8a der Anfrage:

 

Dem Wunsch der Bundesländer, als Kunden bei der Öw Leistungen zukaufen zu

können und dafür keinen Mitgliedsbeitrag mehr an die Öw zahlen zu müssen, wurde

durch die Umstrukturierung der Öw Rechnung getragen.

 

Antwort zu Punkt 8b der Anfrage:

 

In der a.o. 66. Generalversammlung der Öw vom 24. Oktober 2000 wurde die Höhe

der Mitgliedsbeiträge von den GV - Mitgliedern beschlossen. Demnach beträgt der

Mitgliedsbeitrag der Wirtschaftskammer Österreich für das Jahr 2001 S 110.516.667.

 

Antwort zu den Punkten 9 und 12 der Anfrage:

 

Anzunehmen ist, dass es sich bei dem angeführten Beirat des ,,Rest - Vereins" um

den Marketingbeirat handelt. Laut Statuten ist klar geregelt, dass diesem jedenfalls

die Vertreter aller Bundesländer aus den dafür zuständigen Marketingorganisationen

angehören. Die Bestellung erfolgt über Vorschlag des Geschäftsführers.

Dieser Marketingbeirat wird zur Beratung der Geschäftsführung und der wechsel -

seitigen Information von wesentlichen Entscheidungsträgern im Tourismus errichtet.

Die Frage nach der Leistungsabgeltung für den Informationsaustausch stellt sich

daher für die Österreich Werbung nicht.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

In den Statuten ist klar geregelt, welche Beschlüsse ein Quorum von 80 % der

Stimmen benötigen: Aufnahme von weiteren ordentlichen/außerordentlichen Mitglie -

dern sowie eine Statutenänderung.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Wie von der zuständigen Staatssekretärin für Tourismus mehrmals angeführt,

handelt es sich bei den ,,Austria Centers“ und den „Österreich - Häusern“ um ver -

schiedene Projekte.

 

a) Im Rahmen eines Syndikatsvertrages, abgeschlossen zwischen dem Bund und

    der Wirtschaftskammer Österreich betreffend die Kooperation zwischen den

    Außenhandelsstellen („AHST“) der WKÖ und den Außenstellen (,,ASr‘) der

    Österreich Werbung wurden die Grundlagen zur Schaffung eines einheitlichen

    Außennetzes (sog. ,,Austria Centers“) geschaffen. Dies gilt unter der Bedingung,

    dass durch das Zusammenführen in jedem Fall die Kosten - Nutzen Relation für

    ASt und AHSt verbessert wird und strategisch für beide Parteien attraktive

    Standorte gefunden werden. Diese Kosten - Nutzen - Relation muss insbesondere

    den durch den Rechnungshof vorgegebenen Kriterien der Wirtschaftlichkeit,

    Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen.

    Die „Österreich - Häuser“ stellen gemeinsame Repräsentanzen von Privatfirmen

    und anderen wirtschaftlichen oder kulturellen Institutionen (etwa Agrarmarkt

    Austria, Austria Business Agency, Kulturinstitute, etc.) im Ausland dar. Durch die

    Realisierung dieser „Österreich - Häuser“ könnten grundsätzlich Synergien genützt

    und finanzielle Mittel gebündelt werden. Die ÖW wird sich daran nach Maßgabe

    der Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des o.a. Syndikatsvertrages

    beteiligen.

 

b) Als mögliche Standorte für „Österreich - Häuser“ werden derzeit von den Experten

    die Standorte Berlin, Moskau und New York diskutiert.

c) Da für die ,,Österreich - Häuser" die Gespräche mit der Privatwirtschaft derzeit

    noch laufen, ist die Finanzierungsfrage noch offen.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

a) bis c) Die Tatsache, dass mehrere Institutionen im Ausland für Österreich werben,

               hat die Bundesregierung dazu bewogen, die Idee der ,,Österreich - Häuser" in

               das Regierungsübereinkommen aufzunehmen. In einem solchen Fall sind

               Synergieeffekte zu erwarten.

 

d) Die Beantwortung dieses Punktes fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des

     Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Da die Tourismusentwicklung in Österreich sich sehr positiv darstellt (bisherige

Wintersaison 2000/2001: bis Februar plus 4 % Übernachtungen und plus 7 % bei

den Umsätzen), stellt sich diese Frage nicht.