2307/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.06.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl, Pfeffer und Genossinnen haben am
3.4.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2272/J betreffend "Wettbe -
werbsverbesserungen durch die Verpackungsverordnung" gerichtet. Ich beehre mich,
diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Vorweg darf festgehalten werden, dass im Jahr 2000 ca. 650.000 Tonnen Ver -
packungen getrennt gesammelt wurden. Die Sammelmenge aus dem Haushaltsbe -
reich beträgt davon ca. 350.000 Tonnen. Die Gesamthausmüllmenge ohne „getrennt
gesammelten Hausmüll“ betrug im Jahr 2000 rund 1,3 Mio. Tonnen (insgesamt ca.
1,65 Mio. t).
Insgesamt werden somit mehr als 20% des Hausmülls getrennt gesammelt. Davon
werden ca. 80% einer stofflichen Verwertung zugeführt.
Weiters ist festzuhalten, dass gemäß den Studien meines Ressorts die stoffliche
Verwertung von Papier, Glas und Metallen jedenfalls volkswirtschaftlich sinnvoll und
im Sinne des Umweltschutzes als zweckmäßig anzusehen ist. Daher sind nur im Be -
reich der Kunststoffe und Materialverbunde
Anpassungen vorzunehmen.
Als wichtiger Aspekt der Verpackungsverordnung ist jedenfalls die Produzentenver -
antwortung anzusehen, die in jedem Falle bestehen bleiben soll. Diese gewährleistet
durch die Kostenzuordnung zu den Verpackungen auch Vermeidungsaspekte. Aus
diesem Grund wurde bereits im Jahre 1996 in der Verpackungsverordnung vorgese -
hen, dass Verpackungen auch gemeinsam mit Restmüll erfasst werden können und
im Falle der anschließenden energetischen Nutzung in Müllverbrennungsanlagen
dies als Beitrag zur Erfassungsquote gewertet wird. Die Kosten für den Ver -
packungsanteil sind dabei durch das jeweilige System, an dem die Verpackungen
teilnehmen, zu tragen.
ad 2
Innerhalb der Kunststofffraktion gibt es einen hohen Mengenanteil sortenreiner PET -
Verpackungen. Für diese Fraktion ist auch ein positiver Marktwert der Sekundärroh -
stoffe gegeben. Eine stoffliche Verwertung dieses Anteils wird jedenfalls in den er -
wähnten Studien als volkswirtschaftlich positiv bewertet.
Eine generelle Einstellung der getrennten Sammlung ist daher weder volkswirt -
schaftlich sinnvoll, noch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zweckmäßig.
ad 3
Wettbewerb ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei im kommunalen Bereich allerdings
besondere Rahmenbedingungen zu beachten sind. Im Sinne der Abfallvermeidung
und der damit verbundenen Kostenwahrheit scheint es sehr wichtig, den jeweiligen
Verpackungen auch die Kosten ihrer Sammlung und Verwertung zuzuordnen. Diese
Zuordnung ist wiederum nur auf dem Weg einer getrennten Sammlung oder einer
nachträglichen Analyse und Zuordnung möglich und sollte auch in Zukunft gewähr -
leistet sein.
ad 4
Die Tarifreduktionen im Gewerbebereich wurden vorrangig durch Systemoptimierun -
gen erzielt. Ob dies durch den Wettbewerb beschleunigt wurde, kann nicht ab -
schließend beurteilt werden.
ad 5
Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Umsetzung der Deponieverordnung
werden bestimmte logistische Anpassungen vorzunehmen sein. Dazu werden bereits
Pilotversuche mit wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt. Dies betrifft allerdings
im Wesentlichen den Bereich der Kunststoffe und Materialverbunde.
Ein begleitendes Controlling der Verpackungsverordnung und der Umsetzung durch
die jeweiligen Systeme bzw. Selbsterfüller wird kontinuierlich durchgeführt (Ver -
packungskommission und Tarifkommission). Eine weiter gehende Analyse scheint
daher – zumindest derzeit - nicht erforderlich.