2307/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.06.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl, Pfeffer und Genossinnen haben am

3.4.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2272/J betreffend "Wettbe -

werbsverbesserungen durch die Verpackungsverordnung" gerichtet. Ich beehre mich,

diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

Vorweg darf festgehalten werden, dass im Jahr 2000 ca. 650.000 Tonnen Ver -

packungen getrennt gesammelt wurden. Die Sammelmenge aus dem Haushaltsbe -

reich beträgt davon ca. 350.000 Tonnen. Die Gesamthausmüllmenge ohne „getrennt

gesammelten Hausmüll“ betrug im Jahr 2000 rund 1,3 Mio. Tonnen (insgesamt ca.

1,65 Mio. t).

 

Insgesamt werden somit mehr als 20% des Hausmülls getrennt gesammelt. Davon

werden ca. 80% einer stofflichen Verwertung zugeführt.

 

Weiters ist festzuhalten, dass gemäß den Studien meines Ressorts die stoffliche

Verwertung von Papier, Glas und Metallen jedenfalls volkswirtschaftlich sinnvoll und

im Sinne des Umweltschutzes als zweckmäßig anzusehen ist. Daher sind nur im Be -

reich der Kunststoffe und Materialverbunde Anpassungen vorzunehmen.

Als wichtiger Aspekt der Verpackungsverordnung ist jedenfalls die Produzentenver -

antwortung anzusehen, die in jedem Falle bestehen bleiben soll. Diese gewährleistet

durch die Kostenzuordnung zu den Verpackungen auch Vermeidungsaspekte. Aus

diesem Grund wurde bereits im Jahre 1996 in der Verpackungsverordnung vorgese -

hen, dass Verpackungen auch gemeinsam mit Restmüll erfasst werden können und

im Falle der anschließenden energetischen Nutzung in Müllverbrennungsanlagen

dies als Beitrag zur Erfassungsquote gewertet wird. Die Kosten für den Ver -

packungsanteil sind dabei durch das jeweilige System, an dem die Verpackungen

teilnehmen, zu tragen.

 

ad 2

Innerhalb der Kunststofffraktion gibt es einen hohen Mengenanteil sortenreiner PET -

Verpackungen. Für diese Fraktion ist auch ein positiver Marktwert der Sekundärroh -

stoffe gegeben. Eine stoffliche Verwertung dieses Anteils wird jedenfalls in den er -

wähnten Studien als volkswirtschaftlich positiv bewertet.

 

Eine generelle Einstellung der getrennten Sammlung ist daher weder volkswirt -

schaftlich sinnvoll, noch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zweckmäßig.

 

ad 3

Wettbewerb ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei im kommunalen Bereich allerdings

besondere Rahmenbedingungen zu beachten sind. Im Sinne der Abfallvermeidung

und der damit verbundenen Kostenwahrheit scheint es sehr wichtig, den jeweiligen

Verpackungen auch die Kosten ihrer Sammlung und Verwertung zuzuordnen. Diese

Zuordnung ist wiederum nur auf dem Weg einer getrennten Sammlung oder einer

nachträglichen Analyse und Zuordnung möglich und sollte auch in Zukunft gewähr -

leistet sein.

ad 4

Die Tarifreduktionen im Gewerbebereich wurden vorrangig durch Systemoptimierun -

gen erzielt. Ob dies durch den Wettbewerb beschleunigt wurde, kann nicht ab -

schließend beurteilt werden.

 

ad 5

Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Umsetzung der Deponieverordnung

werden bestimmte logistische Anpassungen vorzunehmen sein. Dazu werden bereits

Pilotversuche mit wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt. Dies betrifft allerdings

im Wesentlichen den Bereich der Kunststoffe und Materialverbunde.

 

Ein begleitendes Controlling der Verpackungsverordnung und der Umsetzung durch

die jeweiligen Systeme bzw. Selbsterfüller wird kontinuierlich durchgeführt (Ver -

packungskommission und Tarifkommission). Eine weiter gehende Analyse scheint

daher – zumindest derzeit - nicht erforderlich.