2313/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.06.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde, Nr. 2293, wie
folgt:
Fragen 1 und 2:
Ich bin der Meinung, dass die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung HIV -
positiver Menschen für sexuelle Kontakte mit HIV - negativen Menschen trotz
Befolgung der Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden und der Aids -
Hilfen dem Anliegen einer effektiven HIV - und Aids -Prävention zuwiderlaufen, eine
Einflussnahme auf die unabhängige Rechtssprechung ist jedoch nicht möglich.
Frage 3:
Die Zuständigkeit für Belange des Strafrechts fällt in die ausschließliche
Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz.
Frage 4:
Die Beurteilung der Rechtssprechung der unabhängigen Gerichte im Lichte des
Grundsatzes der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit fällt gleichfalls
in die Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz.