2315/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.06.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar BRIX und GenossInnen haben am 05. April
2001 unter der Nr. 2334/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend MitarbeiterInnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleihverträge gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 21. Mai 2001 waren bzw. sind im Kabinett der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten neben Sekretariats und Kanzleikräften
folgende MitarbeiterInnen beschäftigt:
Dr. Wolfgang LOIBL, Funktionsgruppe A1/7, Beamter gemäß BDG 1979 seit
01.06.1967, leitet das Kabinett seit dem 01. Oktober 1991;
Dr. Michael UNHART, Dienstklasse A/V II (Arbeitsplatzbewertung A 1/6), Beamter
gemäß BDG 1979 seit 01.02.1988, im Kabinett bis 13.02.2000, leitet nunmehr die
österr. Botschaft in Damaskus;
Mag. Melitta SCHUBERT, Funktionsgruppe A1/6, Beamtin gemäß BDG 1979 seit
01.10.1991, im Kabinett bis 18.04.2000, ist nunmehr Stellvertreterin des österr.
Missionschefs in Washington;
Mag. Johannes PETERLIK, Funktionsgruppe A 1/7, Beamter gemäß BDG 1979 seit
01.01.1998, im Kabinett bis 31.08.2000, leitet nunmehr die Stabsstelle "Koordination
der außenpolitischen Informationstätigkeit";
Mag. Christina KOKKINAKIS, Funktionsgruppe A 1/6, Beamtin gemäß BDG 1979 seit
01.07.1999, im Kabinett vom 07.02.2000 bis 13.04.2001, ist nunmehr Stellvertretern
des österreichischen Missionschefs in Prag;
Dr. Ulrike TILLY, Funktionsgruppe A 1/6, Beamtin gemäß BDG 1979 seit 01.09.1986,
im Kabinett ab dem 13.04.2000;
Dr. Eva ZIEGLER, Funktionsgruppe A 1/6 Beamtin gemäß BDG 1979 seit
01.05.1993, im Kabinett ab dem 17.04.2001;
Dr. Andreas LIEBMANN - HOLZMANN, Funktionsgruppe A 1/6, Beamter gemäß BDG
1979 seit 01.07.1999, im Kabinett ab dem 06.03.2000 und
Mag. Arthur WINKLER - HERMADEN, Vertragsbediensteter v1/A (Arbeitsplatz -
bewertung v 1/3) gemäß VBG 1948 seit 01.06.2000, im Kabinett ab diesem Tage.
Diese Mitarbeiterinnen gehören alle dem höheren auswärtigen Dienst (Verwendungs -
gruppe A 1 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes gemäß BDG 1979 bzw. Entlohnungs -
gruppe v1 des Verwaltungsdienstes gemäß VBG 1948) an. Bis auf den erst im Vorjahr
aufgenommenen Vertragsbediensteten v 1/A haben alle vorgenannten Mitarbeiterinnen -
teilweise bereits vor Jahrzehnten - die Dienstprüfung für den höheren auswärtigen Dienst
(= "Diplomatenprüfung") erfolgreich abgelegt.
Da die Bundesdienstverhältnisse der seit dem 4. Februar 2000 aus dem Kabinett aus -
geschiedenen MitarbeiterInnen nicht gelöst wurden, sondern nach wie vor bestehen, sind
dem Bund auch keine Kosten anlässlich der jeweiligen Beendigung ihrer Kabinetts -
Tätigkeit erwachsen.
Die Ermittlung des Gehaltsanspruchs der MitarbeiterInnen des Kabinetts erfolgte jeweils
auf der Grundlage der gemäß § 137 BDG 1979 bzw. § 65 Abs. 4 VBG 1948
vorgenommenen Arbeitsplatzbewertung und beruht auf den einschlägigen Bestimmungen
des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Die Höhe ihrer
Bezüge entspricht den für ihr Bundesdienstverhältnis jeweils relevanten Ansätzen des
gesetzlich auf sie anzuwendenden Schemas.
Zu den Fragen 4, 10 und 11:
Bis auf den einen Vertragsbediensteten der Bewertungsgruppe v 1/A beziehen alle oben
namentlich angeführten MitarbeiterInnen des Kabinetts eine A 1/6 - Funktionszulage nach
§ 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. dessen Leiter ein A 1/7 - Fixgehalt nach § 31 leg. cit.,
wodurch auch alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten sind. Für den erwähnten
Vertragsbediensteten fallen im Monat durchschnittlich ca. 38 angeordnete Überstunden
an, welche neben dem laufenden Monatsentgelt separat abzugelten sind.
Zur Frage 5:
Mit keiner bzw. keinem der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 angeführten
MitarbeiterInnen des Kabinetts wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertrags -
bedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Bezüglich der oben namentlich angeführten Kabinetts - MitarbeiterInnen wurden keine
Arbeitsleihverträge abgeschlossen, weil alle im öffentlichen Dienst stehen; daher erfolgen
auch keine Refundierungen für diesbezügliche Arbeitsleihkosten.
Zur Frage 9:
Keine/r der oben namentlich genannten MitarbeiterInnen war oder ist neben der
Kabinettstätigkeit mit Führungsaufgaben in anderen Organisationseinheiten betraut.
Zur Frage 12:
Im Jahre 2000 haben alle Kabinetts - MitarbeiterInnen (einschließlich der Schreib - und
Kanzleikräfte) monatliche Belohnungen zwischen öS 630,- und 1.220,- brutto erhalten.
Zur Frage 13:
Keine/r der oben namentlich genannten MitarbeiterInnen war oder ist seit dem 04.02.2000
neben der Kabinetts - Tätigkeit mit entgeltlichen Aufsichtsratsfunktionen oder mit anderen
entgeltlichen Nebentätigkeiten (§ 37
BDG 1979) betraut.
Zu den Fragen 14 und 15:
Gemäß den bisher vorliegenden Reiserechnungen sind zwischen dem 04.02.2000 und
dem 30.04.2001 insgesamt 150 Reisetage für Auslandsreisen der oben angeführten
Kabinetts - MitarbeiterInnen angefallen. Die diesbezüglichen Gesamtkosten betrugen
öS 1,767.086,88.
Die Auslandsdienstreisen erfolgten zur Begleitung und Unterstützung der
Bundesministerin; dieser Zweck wurde erreicht.
Zu den Fragen 1 bis 4:
Alle 7 Sektionsleiter - Funktionen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
waren bereits vor dem 04.02.2000 mit jenen Personen besetzt, die sie auch derzeit
wahrnehmen.
Zur Frage 5:
Alle SektionsleiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
beziehen entweder ein Fixgehalt nach § 31 Gehaltsgesetz 1956 oder ein sonder -
vertraglich (§ 36 VBG 1948) vereinbartes Fixes Monatsentgelt (vgl. § 74 leg. cit.), wodurch
auch alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten sind.
Zur Frage 6:
Im Jahre 2000 haben zwei SektionsleiterInnen eine Belohnung von jeweils öS 2.500,--
erhalten. Seit 1.1.2001 bis dato wurde keiner bzw. keinem SektionsleiterIn eine
Belohnung oder Prämie angewiesen.
Zur Frage 7:
Im Jahre 2000 übten fünf SektionsleiterInnen insgesamt elf Nebentätigkeiten (§ 37 BDG
1979) aus, wofür sie pro Kopf
durchschnittlich brutto öS 26.848,-- als Entgelt erhielten.
Zu den Fragen 8 und 9:
Gemäß den bisher vorliegenden Reiserechnungen sind zwischen dem 04.02.2000 und
dem 30.04.2001 insgesamt 565 Reisetage für Auslandsreisen angefallen. Die
diesbezüglichen Gesamtkosten betrugen öS 3,605.459,88.
Die Auslandsdienstreisen erfolgten zum Zweck der Vertretung österreichischer Interessen
bei Konferenzen, Tagungen, bilateralen Besuchen usw.; dieser Zweck wurde erreicht.
Zu den Fragen 1 und 2:
Von jenen Angehörigen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die
weder SektionsleiterInnen noch Mitarbeiterinnen des Ministerbüros sind, üben lediglich
zwei Ressortangehörige entgeltliche Aufsichtsfunktionen aus. Nach § 25 Abs. 2
Gehaltsgesetz 1956 beziehen sie für diese Nebentätigkeiten jeweils Vergütungen in Höhe
von öS 3.500,-- bzw. öS 1.050,-- brutto pro Monat.
Zur Frage 3:
Im Jahre 2000, in dem die Republik Österreich den OSZE - Vorsitz wahrgenommen hat,
verrechneten 44 MitarbeiterInnen mehr als 240 Überstunden pro Kopf, insgesamt 22.431
Überstunden.
Zur Frage 4:
Am 30. April 2001 waren die nachgenannten MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten gemäß § 39a Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 bzw.
gemäß § 6b Vertragsbedienstetengesetz 1948 - also auf Kosten des Bundes - zu EU -
Einrichtungen abgestellt:
Dr. Gregor KÖSSLER (Funktionsgruppe A 1/6), Mag. Helfried CARL
(Entlohnungsgruppe v 1/4), Kinga GROSSER (Entlohnungsgruppe v 2/4) und
Michael GROSSER (Entlohnungsgruppe v 3/3) zum in Sarajewo residierenden Büro
des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina seit 14.08.1999;
Mag. Johann SATTLER (Entlohnungsgruppe v 1/4) zum Büro des EU -
Stabilitätspakt - Koordinators in Brüssel seit 13.09.1999;
Dr. Michael WENINGER (Dienstklasse A/N II) zum Büro des Präsidenten der EU -
Kommission in Brüssel seit 16. März 2001 und
Dipl. - Ing. Hannes HAUSER (Dienstklasse A/V II) zur EU - Delegation in Dar - es -
Salaam seit 05.04.2001.
Die Besoldung dieser Bediensteten entspricht ihrer jeweiligen dienst - und besoldungs -
rechtlichen Stellung und wurde unter Anwendung der für die Dienstzuteilung von Bundes -
bediensteten zu Dienststellen im Ausland geltenden Bestimmungen der Reisegebühren -
vorschrift 1955, insbesondere von deren §§ 26 und 74, festgesetzt.
Weiters waren am 30. April 2001 insgesamt 21 MitarbeiterInnen dieses Ressorts auf
Grund eines ihnen befristet gewährten Urlaubs gegen Entfall der Bezüge (= Karenzierung)
nach § 75 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. nach § 29b Vertragsbediensteten -
gesetz 1948 bei EU - Einrichtungen tätig, deren diesbezügliche Dienstleistung auf dem EU -
Personalstatut beruht und laufend direkt aus EU - Mitteln bezahlt wird.
Am 30. April 2001 waren insgesamt 12 Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - alle außerhalb des Kabinetts der
Ressortleiterin - beschäftigt, davon 5 von der Fa. MANPOWER AUSTRIA GmbH und 7
von der Fa. GPR Dr. Rudolf Holzer verliehene SachbearbeiterInnen.
Die durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten aus den 12 Leiharbeitsverträgen
betrugen pro Kopf öS 61.632,40.
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine Überlassungsverträge
abgeschlossen, die eine Einberechnung von Gewinnanteilen in das jeweilige Leiharbeits -
entgelt vorsehen.
Unternehmenszweck von Arbeitskräfte - Überlassungsunternehmen ist es, aus ihrer
geschäftlichen Tätigkeit möglichst auch einen Gewinn zu erzielen. Da das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Qualifikationen der im Wege einer
Arbeitsleihe in seinem Bereich tätig werdenden Personen selbst prüft, also einen
wesentlichen Teil der sonst von den Überlassungsunternehmen wahrzunehmenden
Aufgaben selbst besorgt, konnte es in seinen Verträgen mit diesen Unternehmen für den
Bund günstige Konditionen vereinbaren, sodass von einer Finanzierung der betreffenden
Arbeitskräfte - Überlassungsunternehmen durch die von diesem Ressort geschlossenen
Arbeitsleihverträge nicht die Rede sein kann.