2315/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.06.2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar BRIX und GenossInnen haben am 05. April

2001 unter der Nr. 2334/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend MitarbeiterInnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleihverträge gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

AD MINISTERBÜRO

 

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zwischen dem 4. Februar 2000 und dem 21. Mai 2001 waren bzw. sind im Kabinett der

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten neben Sekretariats und Kanzleikräften

folgende MitarbeiterInnen beschäftigt:

 

        Dr. Wolfgang LOIBL, Funktionsgruppe A1/7, Beamter gemäß BDG 1979 seit

        01.06.1967, leitet das Kabinett seit dem 01. Oktober 1991;

        Dr. Michael UNHART, Dienstklasse A/V II (Arbeitsplatzbewertung A 1/6), Beamter

        gemäß BDG 1979 seit 01.02.1988, im Kabinett bis 13.02.2000, leitet nunmehr die

        österr. Botschaft in Damaskus;

        Mag. Melitta SCHUBERT, Funktionsgruppe A1/6, Beamtin gemäß BDG 1979 seit

        01.10.1991, im Kabinett bis 18.04.2000, ist nunmehr Stellvertreterin des österr.

        Missionschefs in Washington;

          Mag. Johannes PETERLIK, Funktionsgruppe A 1/7, Beamter gemäß BDG 1979 seit

          01.01.1998, im Kabinett bis 31.08.2000, leitet nunmehr die Stabsstelle "Koordination

          der außenpolitischen Informationstätigkeit";

          Mag. Christina KOKKINAKIS, Funktionsgruppe A 1/6, Beamtin gemäß BDG 1979 seit

          01.07.1999, im Kabinett vom 07.02.2000 bis 13.04.2001, ist nunmehr Stellvertretern

          des österreichischen Missionschefs in Prag;

          Dr. Ulrike TILLY, Funktionsgruppe A 1/6, Beamtin gemäß BDG 1979 seit 01.09.1986,

          im Kabinett ab dem 13.04.2000;

          Dr. Eva ZIEGLER, Funktionsgruppe A 1/6 Beamtin gemäß BDG 1979 seit

          01.05.1993, im Kabinett ab dem 17.04.2001;

          Dr. Andreas LIEBMANN - HOLZMANN, Funktionsgruppe A 1/6, Beamter gemäß BDG

          1979 seit 01.07.1999, im Kabinett ab dem 06.03.2000 und

          Mag. Arthur WINKLER - HERMADEN, Vertragsbediensteter v1/A (Arbeitsplatz -

          bewertung v 1/3) gemäß VBG 1948 seit 01.06.2000, im Kabinett ab diesem Tage.

 

Diese Mitarbeiterinnen gehören alle dem höheren auswärtigen Dienst (Verwendungs -

gruppe A 1 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes gemäß BDG 1979 bzw. Entlohnungs -

gruppe v1 des Verwaltungsdienstes gemäß VBG 1948) an. Bis auf den erst im Vorjahr

aufgenommenen Vertragsbediensteten v 1/A haben alle vorgenannten Mitarbeiterinnen -

teilweise bereits vor Jahrzehnten - die Dienstprüfung für den höheren auswärtigen Dienst

(= "Diplomatenprüfung") erfolgreich abgelegt.

 

Da die Bundesdienstverhältnisse der seit dem 4. Februar 2000 aus dem Kabinett aus -

geschiedenen MitarbeiterInnen nicht gelöst wurden, sondern nach wie vor bestehen, sind

dem Bund auch keine Kosten anlässlich der jeweiligen Beendigung ihrer Kabinetts -

Tätigkeit erwachsen.

 

Die Ermittlung des Gehaltsanspruchs der MitarbeiterInnen des Kabinetts erfolgte jeweils

auf der Grundlage der gemäß § 137 BDG 1979 bzw. § 65 Abs. 4 VBG 1948

vorgenommenen Arbeitsplatzbewertung und beruht auf den einschlägigen Bestimmungen

des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Die Höhe ihrer

Bezüge entspricht den für ihr Bundesdienstverhältnis jeweils relevanten Ansätzen des

gesetzlich auf sie anzuwendenden Schemas.

Zu den Fragen 4, 10 und 11:

Bis auf den einen Vertragsbediensteten der Bewertungsgruppe v 1/A beziehen alle oben

namentlich angeführten MitarbeiterInnen des Kabinetts eine A 1/6 - Funktionszulage nach

§ 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. dessen Leiter ein A 1/7 - Fixgehalt nach § 31 leg. cit.,

wodurch auch alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten sind. Für den erwähnten

Vertragsbediensteten fallen im Monat durchschnittlich ca. 38 angeordnete Überstunden

an, welche neben dem laufenden Monatsentgelt separat abzugelten sind.

 

Zur Frage 5:

Mit keiner bzw. keinem der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 angeführten

MitarbeiterInnen des Kabinetts wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertrags -

bedienstetengesetz 1948 abgeschlossen.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Bezüglich der oben namentlich angeführten Kabinetts - MitarbeiterInnen wurden keine

Arbeitsleihverträge abgeschlossen, weil alle im öffentlichen Dienst stehen; daher erfolgen

auch keine Refundierungen für diesbezügliche Arbeitsleihkosten.

 

Zur Frage 9:

Keine/r der oben namentlich genannten MitarbeiterInnen war oder ist neben der

Kabinettstätigkeit mit Führungsaufgaben in anderen Organisationseinheiten betraut.

 

Zur Frage 12:

Im Jahre 2000 haben alle Kabinetts - MitarbeiterInnen (einschließlich der Schreib - und

Kanzleikräfte) monatliche Belohnungen zwischen öS 630,- und 1.220,- brutto erhalten.

 

Zur Frage 13:

Keine/r der oben namentlich genannten MitarbeiterInnen war oder ist seit dem 04.02.2000

neben der Kabinetts - Tätigkeit mit entgeltlichen Aufsichtsratsfunktionen oder mit anderen

entgeltlichen Nebentätigkeiten (§ 37 BDG 1979) betraut.

Zu den Fragen 14 und 15:

Gemäß den bisher vorliegenden Reiserechnungen sind zwischen dem 04.02.2000 und

dem 30.04.2001 insgesamt 150 Reisetage für Auslandsreisen der oben angeführten

Kabinetts - MitarbeiterInnen angefallen. Die diesbezüglichen Gesamtkosten betrugen

öS 1,767.086,88.

 

Die Auslandsdienstreisen erfolgten zur Begleitung und Unterstützung der

Bundesministerin; dieser Zweck wurde erreicht.

 

 

AD SEKTIONSLEITER

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Alle 7 Sektionsleiter - Funktionen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

waren bereits vor dem 04.02.2000 mit jenen Personen besetzt, die sie auch derzeit

wahrnehmen.

 

Zur Frage 5:

Alle SektionsleiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

beziehen entweder ein Fixgehalt nach § 31 Gehaltsgesetz 1956 oder ein sonder -

vertraglich (§ 36 VBG 1948) vereinbartes Fixes Monatsentgelt (vgl. § 74 leg. cit.), wodurch

auch alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten sind.

 

Zur Frage 6:

Im Jahre 2000 haben zwei SektionsleiterInnen eine Belohnung von jeweils öS 2.500,--

erhalten. Seit 1.1.2001 bis dato wurde keiner bzw. keinem SektionsleiterIn eine

Belohnung oder Prämie angewiesen.

 

Zur Frage 7:

Im Jahre 2000 übten fünf SektionsleiterInnen insgesamt elf Nebentätigkeiten (§ 37 BDG

1979) aus, wofür sie pro Kopf durchschnittlich brutto öS 26.848,-- als Entgelt erhielten.

Zu den Fragen 8 und 9:

Gemäß den bisher vorliegenden Reiserechnungen sind zwischen dem 04.02.2000 und

dem 30.04.2001 insgesamt 565 Reisetage für Auslandsreisen angefallen. Die

diesbezüglichen Gesamtkosten betrugen öS 3,605.459,88.

 

Die Auslandsdienstreisen erfolgten zum Zweck der Vertretung österreichischer Interessen

bei Konferenzen, Tagungen, bilateralen Besuchen usw.; dieser Zweck wurde erreicht.

 

 

AD MITARBEITER DES RESSORTS

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Von jenen Angehörigen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die

weder SektionsleiterInnen noch Mitarbeiterinnen des Ministerbüros sind, üben lediglich

zwei Ressortangehörige entgeltliche Aufsichtsfunktionen aus. Nach § 25 Abs. 2

Gehaltsgesetz 1956 beziehen sie für diese Nebentätigkeiten jeweils Vergütungen in Höhe

von öS 3.500,-- bzw. öS 1.050,-- brutto pro Monat.

 

Zur Frage 3:

Im Jahre 2000, in dem die Republik Österreich den OSZE - Vorsitz wahrgenommen hat,

verrechneten 44 MitarbeiterInnen mehr als 240 Überstunden pro Kopf, insgesamt 22.431

Überstunden.

 

Zur Frage 4:

Am 30. April 2001 waren die nachgenannten MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten gemäß § 39a Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 bzw.

gemäß § 6b Vertragsbedienstetengesetz 1948 - also auf Kosten des Bundes - zu EU -

Einrichtungen abgestellt:

            Dr. Gregor KÖSSLER (Funktionsgruppe A 1/6), Mag. Helfried CARL

            (Entlohnungsgruppe v 1/4), Kinga GROSSER (Entlohnungsgruppe v 2/4) und

            Michael GROSSER (Entlohnungsgruppe v 3/3) zum in Sarajewo residierenden Büro

            des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina seit 14.08.1999;

             Mag. Johann SATTLER (Entlohnungsgruppe v 1/4) zum Büro des EU -

             Stabilitätspakt - Koordinators in Brüssel seit 13.09.1999;

            Dr. Michael WENINGER (Dienstklasse A/N II) zum Büro des Präsidenten der EU -

            Kommission in Brüssel seit 16. März 2001 und

            Dipl. - Ing. Hannes HAUSER (Dienstklasse A/V II) zur EU - Delegation in Dar - es -

            Salaam seit 05.04.2001.

 

Die Besoldung dieser Bediensteten entspricht ihrer jeweiligen dienst - und besoldungs -

rechtlichen Stellung und wurde unter Anwendung der für die Dienstzuteilung von Bundes -

bediensteten zu Dienststellen im Ausland geltenden Bestimmungen der Reisegebühren -

vorschrift 1955, insbesondere von deren §§ 26 und 74, festgesetzt.

 

Weiters waren am 30. April 2001 insgesamt 21 MitarbeiterInnen dieses Ressorts auf

Grund eines ihnen befristet gewährten Urlaubs gegen Entfall der Bezüge (= Karenzierung)

nach § 75 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. nach § 29b Vertragsbediensteten -

gesetz 1948 bei EU - Einrichtungen tätig, deren diesbezügliche Dienstleistung auf dem EU -

Personalstatut beruht und laufend direkt aus EU - Mitteln bezahlt wird.

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Am 30. April 2001 waren insgesamt 12 Personen auf Grund von Arbeitsleihverträgen im

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - alle außerhalb des Kabinetts der

Ressortleiterin - beschäftigt, davon 5 von der Fa. MANPOWER AUSTRIA GmbH und 7

von der Fa. GPR Dr. Rudolf Holzer verliehene SachbearbeiterInnen.

 

Die durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten aus den 12 Leiharbeitsverträgen

betrugen pro Kopf öS 61.632,40.

AD ARBEITSLEIHVERTRÄGE

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine Überlassungsverträge

abgeschlossen, die eine Einberechnung von Gewinnanteilen in das jeweilige Leiharbeits -

entgelt vorsehen.

 

Unternehmenszweck von Arbeitskräfte - Überlassungsunternehmen ist es, aus ihrer

geschäftlichen Tätigkeit möglichst auch einen Gewinn zu erzielen. Da das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Qualifikationen der im Wege einer

Arbeitsleihe in seinem Bereich tätig werdenden Personen selbst prüft, also einen

wesentlichen Teil der sonst von den Überlassungsunternehmen wahrzunehmenden

Aufgaben selbst besorgt, konnte es in seinen Verträgen mit diesen Unternehmen für den

Bund günstige Konditionen vereinbaren, sodass von einer Finanzierung der betreffenden

Arbeitskräfte - Überlassungsunternehmen durch die von diesem Ressort geschlossenen

Arbeitsleihverträge nicht die Rede sein kann.