2316/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.06.2001

 

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brix und GenossInnen haben am 5. April 2001

unter der Nr. 2333/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

MitarbeiterInnen der Ministerbüros, Sektionsleiter, Arbeitsleihverträge gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Außer der erforderlichen Anzahl von Sekretariats -,  Kanzlei - und Schreibkräften sowie

sonstigem Hilfspersonal waren zum Stichtag 5. April 2001 in meinem Büro

9 Mitarbeiter als Berater tätig; 4 Personen sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen

beschäftigt.

 

NAME                                     Rechtsgrundlage    Status    Beginn      Ende                Allf. Vertragspartner

PLASSNIK Ursula Dr.             BDG                       B             04.02.00                    

FALB Martin Mag                   BDG                       B             04.02.00                    

FRAUWALLNER Edith Dr.    BDG                       B             01.03.00                    

MANZ Hans - Peter Dr.          BDG                       B             01.10.00                    

OBENAUS Gregor Dr.             BDG                       B             04.02.00                    

BEYRER Markus Mag             AL                          AL          04.02.00                 ) gesetzliche Interessens -

PINGGERA Winfried Dr.        AL                          AL          01.04.00                 ) Vertretungen

BÖCKLE Ralf                           AL                          AL          01.03.00                 Nichtregierungsorgansiation

GLÜCK Heidemarie                 AL                          AL          01.03.00                 Bank

KRENKEL Florian Dr.             BDG                       B             04.02.00     31.01.01

LINHART Michael Dr.            BDG                       B                                14.02.00  30.09.00

Im Büro von StSekr Morak waren zum Stichtag 5. April 2001 außer der erforderlichen

Anzahl von Sekretariats - , Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal

folgende Berater tätig:

 

NAME                                       Rechtsgrundluge  Status    Beginn      Ende    Allf. Vertragspartner

WOHNOUT Helmut Dr           BDG                       B             01.03.00

STEINER Dietmar Mag            BDG                       B             21.02.00

STOURZH Katharina Mag      VBG                       VB          01.03.00

GÜNBERGER Gerald              AL                          AL          0l.03.00                  Handelsunternehmen

HOYOS Nathalie                      AL                          AL          01.03.00                 freiwillige Interessens -

                                                                                                                                 vertretung

 

Zwei Mitarbeiter meines Kabinetts sind mittlerweile anderwärts tätig; ihre

Dienstzuteilung zum Bundeskanzleramt wurde aufgehoben; Kosten sind im

Zusammenhang mit der Aufhebung dieser Dienstzuteilung nicht entstanden.

 

Zu Frage 3:

Der Gehaltsanspruch der Kabinettsmitglieder wird durch das

Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956 oder durch eine

vertragliche Vereinbarung festgelegt.

 

Von meinen Beratern sind 4 Personen im Rahmen von Arbeitsleihverträgen

beschäftigt, weitere 4 Personen gehören der Verwendungsgruppe A1 (1 davon in

A 1/8, 3 in A 1/7) an. Eine Person gehört der Verwendungsgruppe A, DKI.VIII an.

 

Die dafür aufgelaufenen Gesamtpersonalkosten für die Referenten Im Jahr 2000

ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle in

meinem Kabinett belaufen sich auf rund S 10,5 Mio.; dieser Betrag umfaßt den

Personalaufwand (rund S 5,5 Mio.) und auch die im Sachaufwand verbuchten

Refundierungen (rund S 5 Mio.).

 

Im Büro des Herrn Staatssekretärs MORAK sind 5 Mitarbeiter als Berater

beschäftigt; mit einer Person wurde ein Sondervertrag abgeschlossen, 2

Mitarbeiter sind im Rahmen von Arbeitsleihverträgen beschäftigt, 2 Personen

gehören der Verwendungsgruppe A1 (1 davon in A 1/7, 1 in A 1/4) an.

Die dafür aufgelaufenen Gesamtpersonalkosten für die Referenten im Jahr 2000

ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesministeriengesetz - Novelle

belaufen sich auf rund S 3,5 Mio. dieser Betrag umfaßt den Personalaufwand

(rund S 2 Mio.) und auch die im Sachaufwand verbuchten Refundierungen (rund

S 1,5 Mio.).

 

Zu den Fragen 4, 10 und 11:

Bei jenen öffentlich Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete), die der

Funktionsgruppe 7 bzw. 8 der Verwendungsgruppe A1 bzw. der

Bewertungsgruppe v 1/5 bzw. v 1/6 angehören - und somit ein Fixgehalt beziehen -

gelten 13,65 % ihres Gehaltes als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.

 

Bei den übrigen öffentlich Bediensteten wurden die angeordneten und geleisteten

Überstunden im Rahmen einer Verwendungszulage bzw. pauschal abgegolten.

 

Bei jenen Beratern, die im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt sind,

wurden sogenannte "all in Verträge" abgeschlossen.

 

Zu Frage 5:

Es wurde lediglich ein Sondervertrag (im Büro StS MORAK) abgeschlossen.

Das vereinbarte Sonderentgelt entspricht dem Gehaltsschema des

Vertragsbedienstetengesetzes und übersteigt nicht die darin angeführten

Gehälter. Der Abschluß des Sondervertrages war damals erforderlich, da ein

persönlicher Mitarbeiter eines Regierungsmitgliedes auf Grund seiner Kenntnisse

und Erfahrungen und der mit der Verwendung verbundenen Verantwortung nicht

in die nach dem Vertragsbedienstetengesetz vorgesehene Ausbildungsphase

fallen kann. Eine gesetzliche Bereinigung ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Zu Frage 6:

Hinsichtlich der Mitarbeiter wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

 

Ein Muster eines Leiharbeitsvertrages wird in der Beilage angeschlossen.

Die jeweiligen Arbeitsleihverträge werden im Einvernehmen mit dem

Leiharbeitgeber abgeschlossen.

 

Zu Frage 7:

Der erste Teil der Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung. Es gelangt ein

Vertragsmuster des Bundeskanzerlamtes zur Anwendung.

 

Zu Frage 8:

Seitens des Bundeskanzleramtes wurde nach dem 4. Februar 2000 an keines der

in der Beantwortung zu Frage 1 aufgelisteten Unternehmungen eine Förderung

vergeben.

 

Zu Frage 9:

Zum 5. April 2001 übt keiner meiner Mitarbeiter und der Mitarbeiter des Herrn

Staatssekretärs tatsächlich eine Führungsfunktion in einer anderen

Organisationseinheit aus.

 

Zu Frage 12:

Meine Referenten erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in der Gesamthöhe von

S 15.000,--.

 

Die Referenten des Herrn Staatssekretärs erhielten im Jahr 2000 Belohnungen in

der Gesamthöhe von S 8.500,--.

 

Zu Frage 13:

Ein Mitarbeiter meines Kabinetts übte im Jahr 2000 eine Nebentätigkeit aus. Für

diese Nebentätigkeit sind im Jahr 2000 Kosten in der Höhe von ca. S 13.000,--

angefallen.

 

Im Büro des Herrn Staatssekretär übten im Jahr 2000 zwei Mitarbeiter eine

Nebentätigkeit aus; für diese Nebentätigkeit sind im Jahr 2000 Kosten in der Höhe

von ca. S 19.538,-- angefallen.

Zu Frage 14:

Die Mitarbeiter des Kabinetts des Bundeskanzlers befanden sich Im Jahr 2000

insgesamt 51 1/3 Tage auf Auslandsdienstreisen. Dabei fielen Kosten in Höhe von

S 162.600,-- an. Die Mitarbeiter des Büros des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt

insgesamt 39 Tage zu Kosten von S 186.000,--.

 

Charterflugkosten sind in den oben angeführten Beträgen nicht enthalten.

 

Die vorliegenden Zahlen umfassen jene Dienstreisen, die bis dato abgerechnet

wurden.

 

Zu Frage 15:

Es handelte sich um Reisen, die im Zusammenhang mit der Regierungstätigkeit

erforderlich waren, und bei denen die Begleitung von Referenten notwendig war.

 

 

AD SEKTIONSLEITER

 

Zu den Fragen 1, 3, 4, 5, 6 und 7:

Seit 4.2.2000 wurde kein Sektionsleiter im Bundeskanzleramt neu bestellt.

 

Zu Frage 2:

Gemäß § 7 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 sind bei den für die Ausschreibung

zuständigen Stellen Begutachtungskommissionen einzurichten, und zwar für

Ausschreibungen gemäß § 2 leg. cit. (u.a. auch die Funktion des Sektionsleiters)

Begutachtungskommissionen im Einzelfall.

 

Ständige Begutachtungskommissionen werden für Ausschreibungen gemäß § 4

leg.cit. eingerichtet.

 

Da im Bundeskanzleramt seit 4.2.2000 kein Sektionsleiter neu bestellt wurde, war

auch keine für Ausschreibungen dieser Funktionen zuständige

Begutachtungskommission im Einzelfall einzurichten

Zu Frage 8

In Summe fielen 36 2,3 Reisetage im Jahr 2000 im Sinne der RGV an.

 

Die bisher verrechneten Kosten dafür belaufen sich auf ca. S 133.000,--

 

Charterflugkosten sind im oben angeführten Betrag nicht enthalten.

 

Zu Frage 9:

Es handelte sich um Veranstaltungen, an welchen die Teilnahme des jeweiligen

Sektionsleiters zwecks sachgerechter und fachgerechter Erfüllung aller Aufgaben,

die gemäß der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes der jeweiligen

Sektion zugeordnet sind, erforderlich war

 

 

AD MITARBEITER DES RESSORTS

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen der Zentralleitung nehmen folgende

Mitarbeiter eine diesbezügliche Nebentätigkeit wahr:

 

9 Bedienstete der Zentralleitung nehmen eine diesbezügliche Nebentätigkeit wahr;

die Höhe der Vergütung variiert (meist zwischen S 700,-- bis 1.500,-- pro Sitzung;

Staatskommissäre erhalten eine monatliche Vergütung von ca. S 2.000,--).

 

Zu Frage 3:

Im Jahr 2000 haben 51 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als 240

Überstunden verrechnet. In Summe wurden diesen Mitarbeitern im Jahr 2000 ca.

24.500 Überstunden abgegolten.

 

Zu Frage 4:

Es ist ein Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundeskanzleramtes gemäß § 39a

des Beamten - Dienstrechtsgesetzes 1979 zum Büro des Hohen Repräsentanten

für Bosnien und Herzegowina in Sarajewo entsendet.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ja, es werden zum Stichtag 30. April 2001 drei Personen an das

Bundeskanzleramt verliehen.

 

Die Refundierungskosten für die drei Personen beliefen sich im 1. Quartal 2001

auf ca. ATS 330.000,--.

 

 

AD ARBEITSLEIHVERTRÄGE

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Grundsätzlich findet keine Einberechnung von Gewinnanteilen in das

Leistungsarbeitsverhältnis statt. Die Abgeltung der Kosten des

Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens erfolgt auf unterschiedliche Weise.

Beispielsweise wird einem für das Bundeskanzleramt tätigen

Überlassungsunternehmen monatlich eine zusätzliche Kostenvergütung für den

Verwaltungsaufwand geleistet. Die Höhe ist von der Anzahl der beigestellten

Arbeitskräfte abhängig.

 

Naturgemäß wird bei jeder entgeltlichen Inanspruchnahme einer Leiharbeitskraft

durch jedweden Vertragspartner eines Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens auch

immer zu einem gewissen Teil der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens

gesichert.