232/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 22. Dezember 1999
unter der Nr. 231/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „dienstrechtliche Benachteiligung“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1:
Die gegenständliche Rechtslage ist meinem Ressort bekannt. Es handelt sich dabei jedoch
nicht um eine ressortspezifische Frage sondern trifft gleichermaßen auch im Fall von
Überleitungen in die Besoldungsgruppe „Allgemeiner Verwaltungsdienst" zu. Inwieweit
dadurch eine unsachliche Benachteiligung von Mitarbeitern gegeben ist bliebe letztlich der
Beurteilung durch den Verfassungsgerichtshof vorbehalten.
Zu 2:
Im vorliegenden Zusammenhang ist zunächst darauf aufmerksam zu machen, dass von
dieser Regelung nur solche Bedienstete betroffen sein können, die wegen der damit
verbundenen besoldungsrechtliehen Vorteile die Überleitung in das neue Besoldungsschema
gewählt haben. Zur Ermittlung der konkreten Zahl der betroffenen Mitarbeiter meines
Ressorts wäre die händische Durchsicht sämtlicher in Betracht kommenden Personalakten
notwendig, was einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand verursachen würde:
ich bitte daher um Verständnis, dass ich
von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 3 und 4:
Da der Gesetzeswortlaut unmissverständlich formuliert ist, besteht für die Behörde keine
Möglichkeit, von der Anwendung der gegenständlichen Bestimmungen Abstand zu nehmen,
ohne gleichzeitig gesetz - bzw. verfassungswidrig zu handeln.
Zu 5:
Nein. Ich verweise auf meine vorstehenden Ausführungen.