232/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 22. Dezember 1999

unter der Nr. 231/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „dienstrechtliche Benachteiligung“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Zu 1:

 

Die gegenständliche Rechtslage ist meinem Ressort bekannt. Es handelt sich dabei jedoch

nicht um eine ressortspezifische Frage sondern trifft gleichermaßen auch im Fall von

Überleitungen in die Besoldungsgruppe „Allgemeiner Verwaltungsdienst" zu. Inwieweit

dadurch eine unsachliche Benachteiligung von Mitarbeitern gegeben ist bliebe letztlich der

Beurteilung durch den Verfassungsgerichtshof vorbehalten.

 

Zu 2:

 

Im vorliegenden Zusammenhang ist zunächst darauf aufmerksam zu machen, dass von

dieser Regelung nur solche Bedienstete betroffen sein können, die wegen der damit

verbundenen besoldungsrechtliehen Vorteile die Überleitung in das neue Besoldungsschema

gewählt haben. Zur Ermittlung der konkreten Zahl der betroffenen Mitarbeiter meines

Ressorts wäre die händische Durchsicht sämtlicher in Betracht kommenden Personalakten

notwendig, was einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand verursachen würde:

ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 3 und 4:

 

Da der Gesetzeswortlaut unmissverständlich formuliert ist, besteht für die Behörde keine

Möglichkeit, von der Anwendung der gegenständlichen Bestimmungen Abstand zu nehmen,

ohne gleichzeitig gesetz -  bzw. verfassungswidrig zu handeln.

 

Zu 5:

 

Nein. Ich verweise auf meine vorstehenden Ausführungen.