2320/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.06.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen betreffend „Bescheide nach § 9 Abs. 3 LMG“ Nr. 2358/J wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In den Jahren 1999 und 2000 wurden gemäß § 9 Abs. 3 LMG, 291 (positive) Zulassungsbe -

scheide; im gleichen Zeitraum gab es 92 (negative) Entscheidungen.

 

Zu Frage 2:

Seitens meines Ressorts bzw. der Bundesregierung besteht derzeit keine Absicht § 9 LMG

1975 zu ändern. Im übrigen sollte die Entscheidung des EuGH im dzt. laufenden Vertragsver -

letzungsverfahren abgewartet werden.

 

Zu Frage 3:

§ 9 LMG 1975 wurde geschaffen, weil durch gesundheitsbezogene Anpreisungen und gesund -

heitsbezogene Werbung eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher in breitem

Ausmaß erfolgen kann. Durch besondere, einseitige Hervorhebung der jedem Lebensmittel

innewohnenden physiologischen Wirkung (normales Stoffwechselgeschehen) auf den Orga -

nismus ist es möglich, beim Laien völlig falsche Vorstellungen über den wahren Wert und die

Bedeutung eines bestimmten Lebensmittels zu erwecken.

Gleichzeitig wird mit dieser Regelung sichergestellt, dass jeder Antragsteller einen

Rechtsanspruch auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben (§ 9 Abs. 3 LMG 1975) hat,

wenn dies mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist und die Angaben auch

wirklich wahr sind.

 

§ 9 LMG 1975 dient also in besonders ausgewogener Weise dem Gesundheits -  und Verbrau -

cherschutz, ohne seriöse gesundheitsbezogene Angaben verhindern zu wollen. Diese Bestim -

mung ist als international anerkanntes Instrument der Gesundheitspolitik Österreichs unver -

zichtbar, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen ,,Wundermit -

teln", die in den letzten Jahren zunehmend auch den EU - Binnenmarkt überschwemmen, zu

gewährleisten.

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Derzeit sind ein Vertragsverletzungsverfahren sowie drei Vorabentscheidungsverfahren beim

EuGH anhängig. Diese Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 7:

Ich verweise auf die Beantwortung zur Frage 3.

Die Europäische Kommission wird demnächst ein Diskussionspapier zu "health claims" vor -

legen.