2323/AB XXI.GP

Eingelangt am:12.06.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Lackner und Genossen vom 25. April 2001, betreffend Karenzie -

rungsmöglichkeit zur Pflege und Begleitung sterbender Angehöriger,

Nr. 2354/J, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Der Bereich der Karenzierungsmöglichkeit zur Pflege und Begleitung von sterbenden

Angehörigen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und

Arbeit.

 

Fragen 3 bis 5:

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen fördert Projekte

gemeinnütziger Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, wenn diese Belange der

Pflegevorsorge beinhalten.

 

Da eines der Hauptziele der Pflegevorsorge die Entlastung der pflegenden Angehö -

rigen ist, wird im Rahmen der Förderungen besonders Bedacht auf die Schulung,

Anleitung und Beratung der pflegenden Angehörigen genommen.

 

Darüber hinaus verweise ich darauf, dass dieser Bereich grundsätzlich in die Zu -

ständigkeit der Länder fällt.