2323/AB XXI.GP
Eingelangt am:12.06.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Lackner und Genossen vom 25. April 2001, betreffend Karenzie -
rungsmöglichkeit zur Pflege und Begleitung sterbender Angehöriger,
Nr. 2354/J, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Der Bereich der Karenzierungsmöglichkeit zur Pflege und Begleitung von sterbenden
Angehörigen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit.
Fragen 3 bis 5:
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen fördert Projekte
gemeinnütziger Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, wenn diese Belange der
Pflegevorsorge beinhalten.
Da eines der Hauptziele der Pflegevorsorge die Entlastung der pflegenden Angehö -
rigen ist, wird im Rahmen der Förderungen besonders Bedacht auf die Schulung,
Anleitung und Beratung der pflegenden Angehörigen genommen.
Darüber hinaus verweise ich darauf, dass dieser Bereich grundsätzlich in die Zu -
ständigkeit der Länder fällt.