2327/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.06.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2346/J - NR/2001 betreffend

Straßennetzausbaupläne für das Bundesland Salzburg, die die Abgeordneten

Schwemlein und GenossInnen am 18. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre

ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Bauvorhaben sind derzeit für das salzburger Straßennetz geplant?

 

Antwort:

Die im Jahr 2001 zur Realisierung geplanten Ausbauvorhaben sind in Beilage ./1

(Grundprogramm 177,8 Mio. S) und in Beilage ./2 (Sonderprogramm 66,0 Mio S +

6,6 Mio S FAG) dargestellt. Darüber hinaus sind noch Mittel für folgende

Maßnahmen für das Bundesland Salzburg im Bereich des Bundesstraßenbaues

vorgesehen:

 

Instandsetzungen

122,7 Mio. S

Betriebliche Hochbauten

4,5 Mio. S

Betriebliche Erhaltung

171,5 Mio. S

Pauschalen

10,0 Mio. S

Geräte und Fahrzeuge

14,5 Mio. S

Radwege

14,8 Mio. S

Verkehrssicherheitsmaßnahmen

4,6 Mio. S

Verwaltungsabgeltung gemäß FAG

43,5 Mio. S

Schadensbeseitigungen gemäß

 

Katastrophenfondsgesetz

7,7Mio. S

Somit insgesamt

644,2 Mio. S

 

Frage 2:

Gibt es Kostenschätzungen für aktuelle und geplante Aus -  und Neubaumaßnahmen?

Wenn ja, wie lauten sie?

Antwort:

Die Vorhabenskosten der aktuellen Bauvorhaben sind den Beilagen 1 und 2 zu

entnehmen.

Weiters sind folgende Ausbauvorhaben in Planung:

 

B 1, Umfahrung Henndorf, 680 Mio. S Vorhabenskosten

B 1, Umfahrung Strasswalchen, 800 Mio. S

B 99, Umweltschutztunnel Radstadt, 250 Mio. S

B 150, Unterflurtrasse Anif, 270 Mio. S

B 156, Unterflurtrasse Bergheim, 270 Mio. S

B 168, Umfahrung Mittersill, 600 Mio. S

 

Frage 3:

Wie wird sich Ihres Wissens nach die Finanzierung geplanter Baumaßnahmen

zusammensetzen?

 

Antwort:

Die Finanzierung der geplanten Bauvorhaben ist aus Mitteln des ordentlichen

Budgets geplant.

 

Frage 4:

Werden Mautzahlungen in Zukunft auf das Bundesstraßennetz ausgeweitet werden?

Wenn ja:

a) In welcher Höhe sind derartige Beiträge geplant?

b) Welche Bundesstraßen bzw. Abschnitte von Bundesstraßen sind Ihrer Meinung

nach davon betroffen?

 

Antwort:

Für das Bundesland Salzburg ist in nächster Zukunft keine Bemautung von

Bundesstraßen B vorgesehen.

 

Fragen 5 und 6:

Welche Ausbauvorhaben der Bedarfsstellung 1999 sind für das Bundesland

Salzburg zutreffend?

Können Sie detaillierte Angaben über die Inhalte der drei Dringlichkeitsstufen der

Bedarfsstellung 1999 bezüglich Salzburg formulieren? Wenn ja, wie lauten diese?

 

Antwort:

Die Bedarfsfeststellungen für das Bundesstraßen B - Netz werden alle zwei Jahre

aktualisiert. Als Grundlage der derzeitigen Ausbauüberlegungen wird das

Bedarfsprogramm aus dem Jahr 1999 herangezogen. Eine Aktualisierung dieses

Bedarfsprogrammes ist derzeit in Vorbereitung; detaillierte Angaben dazu können

erst nach Fertigstellung des neuen Bedarfsplanes erfolgen.

 

Frage 7:

In welcher Größenordnung sind Beiträge des Bundeslandes in derzeitige

Finanzierungspläne eingeplant?

Antwort:

Beitragsleistungen des Bundeslandes Salzburg sind mir nicht bekannt.

 

Frage 8:

Welche Bauvorhaben sind für die nächsten Jahre vorgesehen?

 

Antwort:

Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.

 

Frage 9:

Inwiefern beeinflusst die Zusammenführung von GSD und Masterplan bestehende

bzw. zukünftige Straßenbauvorhaben?

 

Antwort:

Der Generalverkehrsplan, der auch die Ergebnisse der GSD - Studie und des

Masterplanes berücksichtigen wird, wird sich - was die Straße betrifft - auf das

hochrangige Straßennetz beziehen (Autobahnen, Schnellstraßen und besondere

hochrangige Bundesstraßen B) und damit auf das Bundesstraßen B - Netz - bis auf

wichtige Verbindungen zum hochrangigen Netz - keine Auswirkungen haben.

 

Frage 10:

Können Sie inhaltliche Detailangaben über laufende Genehmigungsverfahren und

Planungsarbeiten geben? Wenn ja, welche?

 

Antwort:

Derzeit liegt meinem Ressort das Einreichprojekt 2000 für die B 1, Umfahrung

Henndorf zur Genehmigung vor. Weiters werden derzeit auch die

Voruntersuchungen für die Abschnitte B 320, Umweltschutztunnel Radstadt sowie

B 150, Unterflurtrasse Anif einer fachtechnischen Überprüfung unterzogen.