2330/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.06.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Robert Egghart und Kollegen haben am 24. April 2001
unter der Nummer 2351 /J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Weitergabe von Erhebungsergebnissen im Bereich der Sicherheitsverwaltung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Sachverhalt wurde der zuständigen Fachabteilung in meinem Ressort am 14.04.2001
bekannt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Klärung der Frage, wie und von wem der Aktenbestandteil in das Internet eingestellt
wurde, ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien und der
Kriminalpolizei. Internationale Ermittlungen wurden von Interpol Wien initiiert. Ein Ergebnis
steht derzeit noch aus.
Zu den Fragen 4, 5 und 6:
Soferne Verdachtsgründe nach den §§ 302 und 310 StGB (Amtsmissbrauch, Verletzung des
Amtsgeheimnisses) vorliegen, wird in jedem Fall Anzeige an die zuständige Staatsanwalt -
schaft erstattet und unverzüglich
Ermittlungen eingeleitet.
Von der Gruppe Kriminalpolizeilicher Dienst wurde eine weitere Anzeige gem. § 310 StGB
bearbeitet.
Zu Frage 7:
Jeder Fall, bei dem der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses vorliegt wurde und
wird untersucht und der zuständigen Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Darüber hinaus habe
ich alle Dienststellenleiter angewiesen, im Rahmen ihrer Dienstaufsicht die Kontrolle der
Mitarbeiter zu verstärken und regelmäßig auf die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit
hinweisen.