2330/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.06.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Robert Egghart und Kollegen haben am 24. April 2001

unter der Nummer 2351 /J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Weitergabe von Erhebungsergebnissen im Bereich der Sicherheitsverwaltung“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Sachverhalt wurde der zuständigen Fachabteilung in meinem Ressort am 14.04.2001

bekannt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Klärung der Frage, wie und von wem der Aktenbestandteil in das Internet eingestellt

wurde, ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien und der

Kriminalpolizei. Internationale Ermittlungen wurden von Interpol Wien initiiert. Ein Ergebnis

steht derzeit noch aus.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Soferne Verdachtsgründe nach den §§ 302 und 310 StGB (Amtsmissbrauch, Verletzung des

Amtsgeheimnisses) vorliegen, wird in jedem Fall Anzeige an die zuständige Staatsanwalt -

schaft erstattet und unverzüglich Ermittlungen eingeleitet.

Von der Gruppe Kriminalpolizeilicher Dienst wurde eine weitere Anzeige gem. § 310 StGB

bearbeitet.

 

Zu Frage 7:

Jeder Fall, bei dem der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses vorliegt wurde und

wird untersucht und der zuständigen Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Darüber hinaus habe

ich alle Dienststellenleiter angewiesen, im Rahmen ihrer Dienstaufsicht die Kontrolle der

Mitarbeiter zu verstärken und regelmäßig auf die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit

hinweisen.