2334/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.06.2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

zur Zahl 2366/J - NR/2001

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Genossinnen

und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Fortgang der

Erhebungen gegen Lukas Stuhlpfarrer und Franz Bernthaler“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Auf Grund der in der Anfrage genannten Sachverhaltsdarstellungen werden Vorer -

hebungen geführt, wobei die Staatsanwaltschaft Wien die Wirtschaftspolizei mit der

Durchführung der Ermittlungen beauftragt hat.

 

Zu 2:

Die Wirtschaftspolizei hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und am 16. Februar

2001 der Staatsanwaltschaft Wien das bis dahin noch ausständig gewesene Proto -

koll über die Einvernahme von Lukas Stuhlpfarrer vorgelegt.

 

Zu 3:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat bisher keine Verfolgungsanträge beim Untersu -

chungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gestellt.

 

Zu 4:

Der zuständige Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Wien prüft derzeit die mit

ca. 30.000 Seiten extrem umfangreichen Ermittlungsergebnisse auf ihre strafrecht -

liche Relevanz.

Zu 5:

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien werden durch die Untersuchungen

des Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ grundsätzlich nicht tangiert. Von

Seiten der Anklagebehörde kann jedoch nicht beurteilt werden, ob und in welchem

Ausmaß die Dauer der Ermittlungen der Wirtschaftspolizei auf die Inanspruchnahme

von Akten durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zurückzuführen

ist.

 

Zu 6:

Eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise (Endantragstellung oder weitere

Erhebungen durch entsprechende Anträge beim Untersuchungsrichter) hängt vom

Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung ab und wird voraussichtlich im Sommer 2001

erfolgen.