2334/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.06.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 2366/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Genossinnen
und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Fortgang der
Erhebungen gegen Lukas Stuhlpfarrer und Franz Bernthaler“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Auf Grund der in der Anfrage genannten Sachverhaltsdarstellungen werden Vorer -
hebungen geführt, wobei die Staatsanwaltschaft Wien die Wirtschaftspolizei mit der
Durchführung der Ermittlungen beauftragt hat.
Zu 2:
Die Wirtschaftspolizei hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und am 16. Februar
2001 der Staatsanwaltschaft Wien das bis dahin noch ausständig gewesene Proto -
koll über die Einvernahme von Lukas Stuhlpfarrer vorgelegt.
Zu 3:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat bisher keine Verfolgungsanträge beim Untersu -
chungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gestellt.
Zu 4:
Der zuständige Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Wien prüft derzeit die mit
ca. 30.000 Seiten extrem umfangreichen Ermittlungsergebnisse auf ihre strafrecht -
liche Relevanz.
Zu 5:
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien werden durch die Untersuchungen
des Untersuchungsausschusses „Vergabepraxis“ grundsätzlich nicht tangiert. Von
Seiten der Anklagebehörde kann jedoch nicht beurteilt werden, ob und in welchem
Ausmaß die Dauer der Ermittlungen der Wirtschaftspolizei auf die Inanspruchnahme
von Akten durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zurückzuführen
ist.
Zu 6:
Eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise (Endantragstellung oder weitere
Erhebungen durch entsprechende Anträge beim Untersuchungsrichter) hängt vom
Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung ab und wird voraussichtlich im Sommer 2001
erfolgen.