2336/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.06.2001

 

BUNDLSMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERRHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen, betreffend UKH Linz,

(Nr. 2349/J), wie folgt:

 

Die grundsätzliche Ausgangslage in der Frage des Neubaues des Unfallkranken -

hauses Linz durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt habe ich bereits in

Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Dietachmayr und Genossen,

 

Nr. 1442/J, sowie der Abgeordneten G. Moser und Freundinnen, Nr. 1078/J,

dargestellt, sodass ich auf meine dortigen Ausführungen verweisen darf.

 

Ich habe nach konstruktiven Gesprächen mit Repräsentanten der Allgemeinen

Unfallversicherungsanstalt und unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass auch

der Entwurf einer 58. Novelle zum ASVG eine Ermächtigung für so genannte public -

private - partnership - Modelle im Anwendungsbereich des Sozialversicherungsrechtes

vorsieht, den Auftrag gegeben, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die

ins Auge gefasste Projektumsetzung für den Neubau des Unfallkrankenhauses Linz

im Wege eines Fremdfinanzierungs - und Konzessionsmodelles nunmehr

entsprechend aufbereitet und konkretisiert Voraussetzung für die Ausarbeitung

eines solchen Modells ist die Einhaltung der in der ursprünglichen Genehmigung

meines Ressorts enthaltenen Eckdaten und Bedingungen des Projektes Weiters

habe ich veranlasst, dass auch Überlegungen angestellt werden wie für eine

allfällige Anbindung des Unfallkrankenhauses an das Allgemeine Krankenhaus Linz

planerisch Vorsorge getroffen werden könnte, um die größtmögliche Nutzung von

Synergien sicherzustellen

 

Darüber hinaus sind die Detailfragen der gegenständlichen Anfrage erst nach Vor -

liegen der konkreten Ergebnisse des Umsetzungsmodelles beantwortbar.