2336/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.06.2001
BUNDLSMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERRHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen, betreffend UKH Linz,
(Nr. 2349/J), wie folgt:
Die grundsätzliche Ausgangslage in der Frage des Neubaues des Unfallkranken -
hauses Linz durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt habe ich bereits in
Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Dietachmayr und Genossen,
Nr. 1442/J, sowie der Abgeordneten G. Moser und Freundinnen, Nr. 1078/J,
dargestellt, sodass ich auf meine dortigen Ausführungen verweisen darf.
Ich habe nach konstruktiven Gesprächen mit Repräsentanten der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt und unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass auch
der Entwurf einer 58. Novelle zum ASVG eine Ermächtigung für so genannte public -
private - partnership - Modelle im Anwendungsbereich des Sozialversicherungsrechtes
vorsieht, den Auftrag gegeben, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die
ins Auge gefasste Projektumsetzung für den Neubau des Unfallkrankenhauses Linz
im Wege eines Fremdfinanzierungs - und Konzessionsmodelles nunmehr
entsprechend aufbereitet und konkretisiert Voraussetzung für die Ausarbeitung
eines solchen Modells ist die Einhaltung der
in der ursprünglichen Genehmigung
meines Ressorts enthaltenen Eckdaten und Bedingungen des Projektes Weiters
habe ich veranlasst, dass auch Überlegungen angestellt werden wie für eine
allfällige Anbindung des Unfallkrankenhauses an das Allgemeine Krankenhaus Linz
planerisch Vorsorge getroffen werden könnte, um die größtmögliche Nutzung von
Synergien sicherzustellen
Darüber hinaus sind die Detailfragen der gegenständlichen Anfrage erst nach Vor -
liegen der konkreten Ergebnisse des Umsetzungsmodelles beantwortbar.