2343/AB XXI.GP
Eingelangt am:21.06.2001
BUNDESMINTSTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich nehme zu den einzelnen Fragen der an mich gerichteten parlamentarischen
Anfrage des Abgeordneten ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde (Nr. 2416/J) wie
folgt Stellung:
Frage 1:
Vorerst möchte ich mich ausdrücklich dagegen verwahren, in diesem Zusammen -
hang von Gewalt oder gefährlicher Drohung gesprochen zu haben.
Am 30.3.2001 wurde von besorgten Bürgern im Kabinett des Herrn Staatssekretärs
darüber Beschwerde geführt, dass in einer Bezirksstelle der Niederösterreichischen
Gebietskrankenkasse Versicherte mit einer Unterschriftenliste der GPA konfrontiert
wurden bzw. in den Räumlichkeiten der Bezirksstelle von Dienstnehmern der
Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse zur Unterschriftsleistung aufgefordert
worden sind. Nachfolgende Erhebungen haben ergeben, dass diese Liste im
Zusammenhang mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion der GPA stand. Die
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse selbst hat es als Irrtum bezeichnet, dass
diese GPA - Listen im Schalterbereich aufgelegt wurden, und dies auch sofort
abgestellt. Die Staatsanwaltschaft einzuschalten, war nicht notwendig, weil die
Erfüllung eines Straftatbestandes nicht
vorlag.
Frage 2:
Ich verweise auf die Beantwortung zur Frage 1 und möchte noch Folgendes
anmerken.
Sozialversicherungsbedienstete sollten bei ihren gewerkschaftlichen Aktionen nicht
unbeteiligte Kunden involvieren; es versteht sich von selbst, dass Versicherte und
Pensionisten, wenn man sie mit solchen Unterschriftenaktionen konfrontiert, sich
- infolge eines gewissen Abhängigkeitsverhältnisses - verunsichert fühlen.
Kundenorientierte Verwaltung soll aber gerade das Gegenteil bewirken.
Frage 3:
Nein.
Frage 4:
Nein.
Frage 5:
Nein, es sollten nur keine falschen Behauptungen verbreitet werden.
Frage 6:
Da die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse die Vorfälle sofort abgestellt hat,
waren meine Einwände sowie meine Kritik zu dieser Vorgehensweise gerechtfertigt.