2343/AB XXI.GP

Eingelangt am:21.06.2001

 

BUNDESMINTSTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich nehme zu den einzelnen Fragen der an mich gerichteten parlamentarischen

Anfrage des Abgeordneten ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde (Nr. 2416/J) wie

folgt Stellung:

 

Frage 1:

 

Vorerst möchte ich mich ausdrücklich dagegen verwahren, in diesem Zusammen -

hang von Gewalt oder gefährlicher Drohung gesprochen zu haben.

 

Am 30.3.2001 wurde von besorgten Bürgern im Kabinett des Herrn Staatssekretärs

darüber Beschwerde geführt, dass in einer Bezirksstelle der Niederösterreichischen

Gebietskrankenkasse Versicherte mit einer Unterschriftenliste der GPA konfrontiert

wurden bzw. in den Räumlichkeiten der Bezirksstelle von Dienstnehmern der

Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse zur Unterschriftsleistung aufgefordert

worden sind. Nachfolgende Erhebungen haben ergeben, dass diese Liste im

Zusammenhang mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion der GPA stand. Die

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse selbst hat es als Irrtum bezeichnet, dass

diese GPA - Listen im Schalterbereich aufgelegt wurden, und dies auch sofort

abgestellt. Die Staatsanwaltschaft einzuschalten, war nicht notwendig, weil die

Erfüllung eines Straftatbestandes nicht vorlag.

Frage 2:

 

Ich verweise auf die Beantwortung zur Frage 1 und möchte noch Folgendes

anmerken.

Sozialversicherungsbedienstete sollten bei ihren gewerkschaftlichen Aktionen nicht

unbeteiligte Kunden involvieren; es versteht sich von selbst, dass Versicherte und

Pensionisten, wenn man sie mit solchen Unterschriftenaktionen konfrontiert, sich

- infolge eines gewissen Abhängigkeitsverhältnisses - verunsichert fühlen.

Kundenorientierte Verwaltung soll aber gerade das Gegenteil bewirken.

 

Frage 3:

 

Nein.

 

Frage 4:

 

Nein.

 

Frage 5:

 

Nein, es sollten nur keine falschen Behauptungen verbreitet werden.

 

Frage 6:

 

Da die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse die Vorfälle sofort abgestellt hat,

waren meine Einwände sowie meine Kritik zu dieser Vorgehensweise gerechtfertigt.