2345/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.06.2001

 

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2352/J - NR/2001 betreffend

weiterführende Fragen zum Lärmschutz im Raum St. Pölten, die die Abgeordneten

Heinzl und Genossinnen am 25. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil:

Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, bekennt sich die Österreichische

Bundesregierung zu einem strikten Kurs einer Budgetkonsolidierung mit dem Ziel, ab

dem Jahr 2002 keine Neuverschuldung Österreichs zu verursachen und ein

ausgeglichenes Budget zu erreichen. Diese Zielsetzung ist nur dann erfüllbar, wenn

sämtliche ausgabenseitigen Belastungen des Budgets hinsichtlich ihrer

Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer kritischen Würdigung unterzogen und

gegebenenfalls entsprechend reduziert werden. Dies betrifft naturgemäß Buch

Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.

 

Im Hinblick darauf, dass auf Grund des Budgetkonsolidierungskurses eine

Aufstockung des bestehenden SCHIG - Finanzrahmens für den Ausbau der

Eisenbahninfrastruktur nicht möglich ist, wurde eine Bestandsaufnahme und eine

Bewertung bereits übertragener Vorhaben mit dem Ergebnis durchgeführt, dass

einerseits das verkehrliche Erfordernis einzelner Vorhaben durchaus eine spätere

Realisierung als sinnvoll und zweckmäßig erscheinen lässt, dass aber andererseits

auch dringend erforderliche Vorhaben noch nicht zur Durchführung übertragen

wurden und somit auch deren Finanzierung nicht sichergestellt ist.

 

Unter Bedachtnahme auf die finanziellen Zwänge waren daher Überlegungen

anzustellen, im bestehenden Finanzrahmen mögliche Umschichtungspotenziale

aufzuzeigen und diesbezügliche Umschichtungsszenarien innerhalb der geplanten

Ausbauvorhaben als Grundlagen für den zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufenden

Entscheidungsprozess zu entwickeln. In einzelnen Umschichtungsszenarien wurde

konsequenterweise auch das Projekt „Güterzugumfahrung St. Pölten“ als disponibel

unterstellt.

 

Frage 1:

Welche Schritte haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 gesetzt, um die Weiterführung

der Bautätigkeit an der Güterzugsumfahrung St. Pölten zu gewährleisten?

Antwort:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der geplanten Errichtung der

Neubaustrecke Wien - St. Pölten als Bestandteil des viergleisigen Ausbaues der

Westbahnstrecke Priorität einzuräumen ist. Daraus ist abzuleiten, dass der

Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes grundsätzlich auch den Zeitpunkt

für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden Streckenabschnitte

maßgeblich bestimmt, weshalb auch mit einer möglichen Inbetriebnahme der

Güterzugumfahrung St. Pölten zumindest bis zu diesem Zeitpunkt zugewartet

werden kann.

 

Einer in diesem Zusammenhang von meinem Amtsvorgänger Dipl. - Ing. Schmid in

Auftrag gegebenen Beurteilung möglicher Maßnahmen im Bereich des

Eisenbahnknotens St. Pölten ist zu entnehmen, dass auf Grund der vorliegenden

Verkehrsprognosen für die Jahre 2010 und 2015 eine ausreichende

Leistungsfähigkeit im Bereich des Knotens St. Pölten gewährleistet ist, wenn

zusätzliche leistungssteigernde infrastrukturelle Maßnahmen realisiert werden.

 

Daraus resultierend wurde von den beauftragten Experten unter Zugrundelegung

verschiedener ausgearbeiteter Szenarien unter anderem vorgeschlagen, die Knoten

Wagram und Rohr zu errichten und den Streckenabschnitt der Güterzugumfahrung

St. Pölten zwischen diesen beiden Knoten erst zu errichten, wenn

Kapazitätsüberschreitungen erkennbar sind.

 

Unabhängig davon werden jedoch seitens der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG

die für eine mittel - und langfristige Trassensicherung erforderlichen Grundeinlösen

finalisiert.

 

Frage 2:

Welche Schritte haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 gesetzt, um die Weiterführung

der Arbeiten zur Neugestaltung des Hauptbahnhofes St. Pölten zu gewährleisten?

 

Antwort:

Im Zusammenhang mit einer Neubetrachtung des Projektes „Güterzugumfahrung St.

Pölten" und den daraus sich ergebenden geänderten Rahmenbedingungen wird

derzeit von den Österreichischen Bundesbahnen ein neues Betriebsführungskonzept

für den Eisenbahnknoten St. Pölten ausgearbeitet, in welchem unter anderem auch

der infrastrukturelle Ausbaubedarf festgelegt werden soll.

Das Gestaltungskonzept für die Neugestaltung des Bahnhofes St. Pölten wird in

Zusammenarbeit mit den Österreichischen Bundesbahnen und der Stadt St. Pölten

ausgearbeitet und die Vorschläge bzw. Einwände der Stadt werden selbstverständlich

in dieses Konzept mit einfließen.

 

Fragen 3 und 5:

Welche Schritte haben Sie seit Anfang des Jahr 2001 gesetzt, um die Senkung der

Lärmbelastung der Anrainer der A 1 im Raum St. Pölten zu gewährleisten?

Haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 überhaupt irgendwelche Schritte

unternommen, um eines der in den vorangegangenen Fragen angesprochenen

Projekte weiterführen zu können?

Antwort:

Für den gegenständlichen Abschnitt St. Pölten im Zuge der A 1 West Autobahn

wurden mehrere Varianten der Gewährleistung des Lärmschutzes der Anrainer

ausgearbeitet. Da jedoch die Weiterführung der Bauarbeiten an der

Güterzugumfahrung St. Pölten von der ASFINAG nicht abschätzbar ist, hat sich

diese, auf meinen Initiative hin um den Lärmschutz der Anrainer an der A 1 West

Autobahn gewährleisten zu können, dazu entschlossen, noch im Jahr 2001 mit dem

Ausbau der A 1 West Autobahn auf 6 Fahrstreifen im Bereich St. Pölten zu beginnen

und gleichzeitig Lärmschutzmaßnahmen zu errichten.

 

Frage 4:

Welche Schrille haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 gesetzt, um die Senkung der

Lärmbelastung der Anrainer des Hauptbahnhofes St. Pölten zu gewährleisten?

 

Antwort:

Im Zusammenhang mit dem durchgehenden viergleisigen Ausbau der Westbahn

zwischen Wien und Wels ist mittelfristig auch der Bahnhof St. Pölten umzubauen. Im

Zuge der diesbezüglichen Planungstätigkeiten wird zu überprüfen sein, ob und

gegebenenfalls welche Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Schienenverkehrslärm -

Immissionsschutzverordnung vorzusehen sind -

 

Allenfalls bestünde auch die Möglichkeit, im Rahmen der schalltechnischen

Sanierung der Eisenbahn - Bestandsstrecken im Bereich der Landeshauptstadt St.

Pölten Lärmschutzmaßnahmen zu planen und zu realisieren. Eine diesbezügliche

Initiative müsste allerdings von der Landeshauptstadt St. Pölten ausgehen, wobei

auch das Einvernehmen mit dem Land Niederösterreich herzustellen wäre.

 

Frage 6:

Wofür verwenden Sie jene Mittel derzeit, die in den vergangenen Monaten in die

Realisierung der oben genannten Projekte hätten fließen sollen?

 

Antwort:

Da die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen St. Pölten im Zuge der A 1 West

Autobahn gleichzeitig mit dem Bau der Güterzugumfahrung St. Pölten in den Jahren

2003 bis 2005 umgesetzt werden sollten, waren für die Jahre 2001 und 2002 von der

ASFINAG keine Budgetmittel für den Ausbau dieser konkreten

Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.