2345/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.06.2001
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2352/J - NR/2001 betreffend
weiterführende Fragen zum Lärmschutz im Raum St. Pölten, die die Abgeordneten
Heinzl und Genossinnen am 25. April 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, bekennt sich die Österreichische
Bundesregierung zu einem strikten Kurs einer Budgetkonsolidierung mit dem Ziel, ab
dem Jahr 2002 keine Neuverschuldung Österreichs zu verursachen und ein
ausgeglichenes Budget zu erreichen. Diese Zielsetzung ist nur dann erfüllbar, wenn
sämtliche ausgabenseitigen Belastungen des Budgets hinsichtlich ihrer
Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer kritischen Würdigung unterzogen und
gegebenenfalls entsprechend reduziert werden. Dies betrifft naturgemäß Buch
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.
Im Hinblick darauf, dass auf Grund des Budgetkonsolidierungskurses eine
Aufstockung des bestehenden SCHIG - Finanzrahmens für den Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur nicht möglich ist, wurde eine Bestandsaufnahme und eine
Bewertung bereits übertragener Vorhaben mit dem Ergebnis durchgeführt, dass
einerseits das verkehrliche Erfordernis einzelner Vorhaben durchaus eine spätere
Realisierung als sinnvoll und zweckmäßig erscheinen lässt, dass aber andererseits
auch dringend erforderliche Vorhaben noch nicht zur Durchführung übertragen
wurden und somit auch deren Finanzierung nicht sichergestellt ist.
Unter Bedachtnahme auf die finanziellen Zwänge waren daher Überlegungen
anzustellen, im bestehenden Finanzrahmen mögliche Umschichtungspotenziale
aufzuzeigen und diesbezügliche Umschichtungsszenarien innerhalb der geplanten
Ausbauvorhaben als Grundlagen für den zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufenden
Entscheidungsprozess zu entwickeln. In einzelnen Umschichtungsszenarien wurde
konsequenterweise auch das Projekt „Güterzugumfahrung St. Pölten“ als disponibel
unterstellt.
Frage 1:
Welche Schritte haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 gesetzt, um die Weiterführung
der Bautätigkeit an der
Güterzugsumfahrung St. Pölten zu gewährleisten?
Antwort:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der geplanten Errichtung der
Neubaustrecke Wien - St. Pölten als Bestandteil des viergleisigen Ausbaues der
Westbahnstrecke Priorität einzuräumen ist. Daraus ist abzuleiten, dass der
Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes grundsätzlich auch den Zeitpunkt
für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden Streckenabschnitte
maßgeblich bestimmt, weshalb auch mit einer möglichen Inbetriebnahme der
Güterzugumfahrung St. Pölten zumindest bis zu diesem Zeitpunkt zugewartet
werden kann.
Einer in diesem Zusammenhang von meinem Amtsvorgänger Dipl. - Ing. Schmid in
Auftrag gegebenen Beurteilung möglicher Maßnahmen im Bereich des
Eisenbahnknotens St. Pölten ist zu entnehmen, dass auf Grund der vorliegenden
Verkehrsprognosen für die Jahre 2010 und 2015 eine ausreichende
Leistungsfähigkeit im Bereich des Knotens St. Pölten gewährleistet ist, wenn
zusätzliche leistungssteigernde infrastrukturelle Maßnahmen realisiert werden.
Daraus resultierend wurde von den beauftragten Experten unter Zugrundelegung
verschiedener ausgearbeiteter Szenarien unter anderem vorgeschlagen, die Knoten
Wagram und Rohr zu errichten und den Streckenabschnitt der Güterzugumfahrung
St. Pölten zwischen diesen beiden Knoten erst zu errichten, wenn
Kapazitätsüberschreitungen erkennbar sind.
Unabhängig davon werden jedoch seitens der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG
die für eine mittel - und langfristige Trassensicherung erforderlichen Grundeinlösen
finalisiert.
Frage 2:
Welche Schritte haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 gesetzt, um die Weiterführung
der Arbeiten zur Neugestaltung des Hauptbahnhofes St. Pölten zu gewährleisten?
Antwort:
Im Zusammenhang mit einer Neubetrachtung des Projektes „Güterzugumfahrung St.
Pölten" und den daraus sich ergebenden geänderten Rahmenbedingungen wird
derzeit von den Österreichischen Bundesbahnen ein neues Betriebsführungskonzept
für den Eisenbahnknoten St. Pölten ausgearbeitet, in welchem unter anderem auch
der infrastrukturelle Ausbaubedarf festgelegt werden soll.
Das Gestaltungskonzept für die Neugestaltung des Bahnhofes St. Pölten wird in
Zusammenarbeit mit den Österreichischen Bundesbahnen und der Stadt St. Pölten
ausgearbeitet und die Vorschläge bzw. Einwände der Stadt werden selbstverständlich
in dieses Konzept mit einfließen.
Fragen 3 und 5:
Welche Schritte haben Sie seit Anfang des Jahr 2001 gesetzt, um die Senkung der
Lärmbelastung der Anrainer der A 1 im Raum St. Pölten zu gewährleisten?
Haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 überhaupt irgendwelche Schritte
unternommen, um eines der in den vorangegangenen Fragen angesprochenen
Projekte weiterführen zu können?
Antwort:
Für den gegenständlichen Abschnitt St. Pölten im Zuge der A 1 West Autobahn
wurden mehrere Varianten der Gewährleistung des Lärmschutzes der Anrainer
ausgearbeitet. Da jedoch die Weiterführung der Bauarbeiten an der
Güterzugumfahrung St. Pölten von der ASFINAG nicht abschätzbar ist, hat sich
diese, auf meinen Initiative hin um den Lärmschutz der Anrainer an der A 1 West
Autobahn gewährleisten zu können, dazu entschlossen, noch im Jahr 2001 mit dem
Ausbau der A 1 West Autobahn auf 6 Fahrstreifen im Bereich St. Pölten zu beginnen
und gleichzeitig Lärmschutzmaßnahmen zu errichten.
Frage 4:
Welche Schrille haben Sie seit Anfang des Jahres 2001 gesetzt, um die Senkung der
Lärmbelastung der Anrainer des Hauptbahnhofes St. Pölten zu gewährleisten?
Antwort:
Im Zusammenhang mit dem durchgehenden viergleisigen Ausbau der Westbahn
zwischen Wien und Wels ist mittelfristig auch der Bahnhof St. Pölten umzubauen. Im
Zuge der diesbezüglichen Planungstätigkeiten wird zu überprüfen sein, ob und
gegebenenfalls welche Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Schienenverkehrslärm -
Immissionsschutzverordnung vorzusehen sind -
Allenfalls bestünde auch die Möglichkeit, im Rahmen der schalltechnischen
Sanierung der Eisenbahn - Bestandsstrecken im Bereich der Landeshauptstadt St.
Pölten Lärmschutzmaßnahmen zu planen und zu realisieren. Eine diesbezügliche
Initiative müsste allerdings von der Landeshauptstadt St. Pölten ausgehen, wobei
auch das Einvernehmen mit dem Land Niederösterreich herzustellen wäre.
Frage 6:
Wofür verwenden Sie jene Mittel derzeit, die in den vergangenen Monaten in die
Realisierung der oben genannten Projekte hätten fließen sollen?
Antwort:
Da die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen St. Pölten im Zuge der A 1 West
Autobahn gleichzeitig mit dem Bau der Güterzugumfahrung St. Pölten in den Jahren
2003 bis 2005 umgesetzt werden sollten, waren für die Jahre 2001 und 2002 von der
ASFINAG keine Budgetmittel für den Ausbau dieser konkreten
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.