2346/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.06.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Kostelka, Cap und Genossinnen, Nr. 2385/J, wie folgt;
Frage 1:
Menschen mit Behinderungen gehören zu jener Gruppe von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die am Arbeitsmarkt mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert
sind. Durch die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung („Behinderten -
milliarde“) wird aus diesem Grund die Möglichkeit geschaffen, die Situation behin -
derter Menschen insbesondere im Bezug auf die berufliche Integration wesentlich zu
verbessern.
Die Bundessozialämter, die bereits bisher erfolgreich für die Eingliederung behin -
derter Menschen tätig waren, sind dabei ein notwendiges Instrument für eine umfas -
sende Behindertenpolitik. Die Schließung von Bundessozialämtern wäre daher nicht
nur ein falsches Signal an die behinderten Menschen in Österreich, sondern würde
auch die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Behindertenpolitik gefährden.
Aus meiner Sicht leisten die Bundessozialämter einen wesentlichen Beitrag für die
Sozialpolitik in Österreich, auf den auch in der Zukunft nicht verzichtet werden sollte.
Frage 2:
Die Beantwortung erübrigt sich auf Grund der Beantwortung der Frage 1.
Frage 3:
Die Beantwortung erübrigt sich auf Grund
der Beantwortung der Frage 1.
Frage 4:
Die Bundessozialämter sind für die Integration von Menschen mit Behinderungen in
den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zuständig. Weitere Aufgaben sind u.a. die
Versorgung von Kriegsopfern7 Heeres- und lmpfgeschädigten sowie von Verbre -
chensopfern und die Vorsorge für pflegebürftige Menschen. Insgesamt werden rund
250.000 Personen von den Bundessozialämtern betreut.
Frage 5:
Die Beantwortung erübrigt sich auf Grund der Antworten zu den Fragen 1 bis 4.