2347/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.06.2001

 

BUNDESMINISTERUM FÜR INNERES

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

„Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Walter Posch und GenossInnen haben am

25. April 2001 unter der Nummer 2353/J an mich eine parlamentarische Anfrage

betreffend ,,AAA - Projekt Flughafen Wien - Schwechat" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Das Projekt „Optimierung der Grenzkontrolle und des Transitmanagements im

Bereich des Flughafens Schwechat, das wegen seiner Wichtigkeit in der für Asyl

und Migration zuständigen Sektion meines Ministeriums als „Triple A - Projekt“

bezeichnet wird, ist darauf ausgerichtet, den während des ,‚Flughafenverfahrens“ im

Transit- und Sondertransit aufhältigen Asylwerbern sowie anderen nicht

Einreiseberechtigen einen menschenwürdigen Aufenthalt bis zu ihrer Ein - oder

Ausreise zu ermöglichen. Außerdem soll durch die Optimierung des Ablaufes des

,,Flughafenverfahrens“ die Gesamtaufenthaltsdauer so kurz als möglich ausfallen.

 

Hierzu sind folgende Schwerpunkte festzuhalten:

 

1. Eine qualitative Verbesserung der Kontrolle und Erfassung der Reisedokumente

    von Flugpassagieren mit Reiseziel Österreich durch die Flugunternehmen nach

    den einschlägigen internationalen Bestimmungen.

2. Die Optimierung der Grenzsicherungsmaßnahmen einschließlich der

    Grenzkontrolle sowie der erkennungsdienstlichen Behandlung von Asylwerbern

    und sonstigen nicht Einreiseberechtigten.

3. Eine wesentliche Verbesserung der Unterbringungsbedingungen im Transit - sowie

    im Sondertransitbereich

4. Verkürzung der Gesamtdauer des „Flughafenverfahrens“‘ um für die Betroffenen

    den Aufenthalt im Transit - oder Sondertransitbereich so kurz als möglich zu halten.

Darüberhinaus beantworte ich die einzelnen Fragen nach den mir vorliegenden

Informationen wie folgt.

 

Zu Frage 1.

 

Es ist nicht Ziel des Projektes, die Praxis so zu ändern, dass Fremden das Stellen

von Asylanträgen im Verhältnis zum status quo erschwert wird, sondern es geht um

die Optimierung des ,,Flughafenverfahrens“ sowie um das Erarbeiten und

Implementieren von Verbesserungsmöglichkeiten auf Grundlage der einschlägigen

nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen.

Wird ein Asylantrag gestellt, hat daher die Behörde als erste Maßnahme das

Einschreiten der Asylbehörde zu sichern, um die Zulässigkeit dieses Antrages zu

prüfen. Die Verpflichtung des § 18 AsylG, Fremde, die einen Asylantrag stellen dem

Bundesasylamt vorzuführen, läßt insoweit keinerlei Spielraum offen. Es sollen jedoch

auch die Routinen dieses Vorganges optimiert werden.

 

Zu Frage 2.

 

Bei den angesprochenen Sanktionen gegen Beförderungsunternehmer geht es nicht

darum, den Zustrom von Flüchtlingen auf dem Luftweg zu erschweren, sondern

darum, den Beförderungsunternehmer im Einklang mit der Bestimmung des Artikel

26 SDÜ und unter Berücksichtigung des ICAO Abkommens zur Einhaltung seiner

Pflichten im Zusammenhang mit dem Transport von Personen zu verhalten. Dies

entspricht der von allen europäischen Ländern geübten Praxis.

Die "Asylantragstellung“ entfaltet gegenüber einem Angestellten einer Fluglinie keine

rechtliche Wirksamkeit im Sinne der einschlägigen internationalen und nationalen

rechtlichen Bestimmungen. Sanktionen, die in Bezug auf den Transport einer in

Österreich nicht einreiseberechtigten Person gegen einen Beförderungsunternehmer

gerichtet sind, beurteilen sich - wie dies in den §§ 53 Abs3 sowie 103 Abs3 und 4

FrG zum Ausdruck kommt - schon bisher ausschließlich aus der Verletzung der

Auskunftspflicht der Tranporteurs über die Reisedaten eines Beförderten gegenüber

der österreichischen Sicherheitsbehörde. Daran soll sich auch in Zukunft nichts

ändern.

 

Zu den Fragen 3 und 4

 

Mit diesem Projekt wird intendiert, den illegalen Zutritt zum österreichischen Staatsgebiet im

Grenzkontrollbereich des Flughafens Schwechat zu erschweren. Am Flughafen Wien

landende Fremde können, wenn sie einen Asylantrag stellen, jedoch weiterhin mit einem

Asylverfahren rechnen, das allen rechtsstaatlichen Standards entspricht.

 

Zu Frage 5.

 

Folgende Maßnahmen sollen die Aufenthaltsbedingungen von Asylwerbern während

deren ,, Flughafenverfahren“ verbessern:

 

1. Verkürzung der Gesamtdauer des ,,Flughafenverfahrens“

2. Schaffung von ,,Individualrückzugsflächen" für Asylwerber und sonstige nicht

    Einreiseberechtigte im Transitbereich Effizientere und optisch ansprechendere

    Abtrennung der Aufenthaltsfläche für diesen Personenkreis zum ‚normalen

    Transitbereich“

3. Errichtung eines modernen Unterbringungsstandards angepaßten

    Sondertransitbereiches (Männer/Frauen/Kinder Flächen; eigene Raumangebote

    für psychisch situationsüberdurchschnittlich Belastete) unter Bereitstellung von

    Beschäftigungsangeboten wie Tischtennis, Tischfußball, Grünfläche/Fußball,

    Leseecken, Minibibliothek, Printmedien, TV/Rundfunk mit internationalen

    Programmen

 

Zu Frage 6.

 

Eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsbedingung für Asylwerber und

sonstige nicht Einreiseberechtigte im Transitbereich wurde bereits umgesetzt.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung anderer wesentlicher Bereiche des

Projektes wie insbesondere Maßnahmen im Bereich der Schulung von Mitarbeitern

der Fluglinien hinsichtlich der Kontrolle von Reisedokumenten, der Optimierung der

erkennungsdienstlichen Behandlung von Asylwerbern und sonstigen nicht

Einreiseberechtigten, der Optimierung der Grenzkontrolle sowie weitere Maßnahmen

zur Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen im Transitbereich wurden bereits

eingeleitet.