2347/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.06.2001
BUNDESMINISTERUM FÜR INNERES
Sehr geehrter Herr Präsident!
„Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Walter Posch und GenossInnen haben am
25. April 2001 unter der Nummer 2353/J an mich eine parlamentarische Anfrage
betreffend ,,AAA - Projekt Flughafen Wien - Schwechat" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Das Projekt „Optimierung der Grenzkontrolle und des Transitmanagements im
Bereich des Flughafens Schwechat, das wegen seiner Wichtigkeit in der für Asyl
und Migration zuständigen Sektion meines Ministeriums als „Triple A - Projekt“
bezeichnet wird, ist darauf ausgerichtet, den während des ,‚Flughafenverfahrens“ im
Transit- und Sondertransit aufhältigen Asylwerbern sowie anderen nicht
Einreiseberechtigen einen menschenwürdigen Aufenthalt bis zu ihrer Ein - oder
Ausreise zu ermöglichen. Außerdem soll durch die Optimierung des Ablaufes des
,,Flughafenverfahrens“ die Gesamtaufenthaltsdauer so kurz als möglich ausfallen.
Hierzu sind folgende Schwerpunkte festzuhalten:
1. Eine qualitative Verbesserung der Kontrolle und Erfassung der Reisedokumente
von Flugpassagieren mit Reiseziel Österreich durch die Flugunternehmen nach
den einschlägigen internationalen Bestimmungen.
2. Die Optimierung der Grenzsicherungsmaßnahmen einschließlich der
Grenzkontrolle sowie der erkennungsdienstlichen Behandlung von Asylwerbern
und sonstigen nicht Einreiseberechtigten.
3. Eine wesentliche Verbesserung der Unterbringungsbedingungen im Transit - sowie
im Sondertransitbereich
4. Verkürzung der Gesamtdauer des „Flughafenverfahrens“‘ um für die Betroffenen
den Aufenthalt im Transit -
oder Sondertransitbereich so kurz als möglich zu halten.
Darüberhinaus beantworte ich die einzelnen Fragen nach den mir vorliegenden
Informationen wie folgt.
Zu Frage 1.
Es ist nicht Ziel des Projektes, die Praxis so zu ändern, dass Fremden das Stellen
von Asylanträgen im Verhältnis zum status quo erschwert wird, sondern es geht um
die Optimierung des ,,Flughafenverfahrens“ sowie um das Erarbeiten und
Implementieren von Verbesserungsmöglichkeiten auf Grundlage der einschlägigen
nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen.
Wird ein Asylantrag gestellt, hat daher die Behörde als erste Maßnahme das
Einschreiten der Asylbehörde zu sichern, um die Zulässigkeit dieses Antrages zu
prüfen. Die Verpflichtung des § 18 AsylG, Fremde, die einen Asylantrag stellen dem
Bundesasylamt vorzuführen, läßt insoweit keinerlei Spielraum offen. Es sollen jedoch
auch die Routinen dieses Vorganges optimiert werden.
Zu Frage 2.
Bei den angesprochenen Sanktionen gegen Beförderungsunternehmer geht es nicht
darum, den Zustrom von Flüchtlingen auf dem Luftweg zu erschweren, sondern
darum, den Beförderungsunternehmer im Einklang mit der Bestimmung des Artikel
26 SDÜ und unter Berücksichtigung des ICAO Abkommens zur Einhaltung seiner
Pflichten im Zusammenhang mit dem Transport von Personen zu verhalten. Dies
entspricht der von allen europäischen Ländern geübten Praxis.
Die "Asylantragstellung“ entfaltet gegenüber einem Angestellten einer Fluglinie keine
rechtliche Wirksamkeit im Sinne der einschlägigen internationalen und nationalen
rechtlichen Bestimmungen. Sanktionen, die in Bezug auf den Transport einer in
Österreich nicht einreiseberechtigten Person gegen einen Beförderungsunternehmer
gerichtet sind, beurteilen sich - wie dies in den §§ 53 Abs3 sowie 103 Abs3 und 4
FrG zum Ausdruck kommt - schon bisher ausschließlich aus der Verletzung der
Auskunftspflicht der Tranporteurs über die Reisedaten eines Beförderten gegenüber
der österreichischen Sicherheitsbehörde. Daran soll sich auch in Zukunft nichts
ändern.
Zu den Fragen 3 und 4
Mit diesem Projekt wird intendiert, den illegalen Zutritt zum österreichischen Staatsgebiet im
Grenzkontrollbereich des Flughafens Schwechat zu erschweren. Am Flughafen Wien
landende Fremde können, wenn sie einen Asylantrag stellen, jedoch weiterhin mit einem
Asylverfahren rechnen, das allen rechtsstaatlichen Standards entspricht.
Zu Frage 5.
Folgende Maßnahmen sollen die Aufenthaltsbedingungen von Asylwerbern während
deren ,, Flughafenverfahren“ verbessern:
1. Verkürzung der Gesamtdauer des
,,Flughafenverfahrens“
2. Schaffung von ,,Individualrückzugsflächen" für Asylwerber und sonstige nicht
Einreiseberechtigte im Transitbereich Effizientere und optisch ansprechendere
Abtrennung der Aufenthaltsfläche für diesen Personenkreis zum ‚normalen
Transitbereich“
3. Errichtung eines modernen Unterbringungsstandards angepaßten
Sondertransitbereiches (Männer/Frauen/Kinder Flächen; eigene Raumangebote
für psychisch situationsüberdurchschnittlich Belastete) unter Bereitstellung von
Beschäftigungsangeboten wie Tischtennis, Tischfußball, Grünfläche/Fußball,
Leseecken, Minibibliothek, Printmedien, TV/Rundfunk mit internationalen
Programmen
Zu Frage 6.
Eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsbedingung für Asylwerber und
sonstige nicht Einreiseberechtigte im Transitbereich wurde bereits umgesetzt.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung anderer wesentlicher Bereiche des
Projektes wie insbesondere Maßnahmen im Bereich der Schulung von Mitarbeitern
der Fluglinien hinsichtlich der Kontrolle von Reisedokumenten, der Optimierung der
erkennungsdienstlichen Behandlung von Asylwerbern und sonstigen nicht
Einreiseberechtigten, der Optimierung der Grenzkontrolle sowie weitere Maßnahmen
zur Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen im Transitbereich wurden bereits
eingeleitet.