2350/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.6.2001

BM für Finanzen

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hans Müller und Genossen

vom 26. April 2001, Nr. 2356/J, betreffend Auswirkung der Neuorientierung der

Finanzverwaltung auf die Finanzämter Wiener Neustadt und Neunkirchen, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4. und 6.:

 

Im Rahmen der Reform ist keine Schließung von Finanzämtern in bestimmten Regionen

geplant. Es wird vielmehr ein regionales Zweigstellenmodell vorbereitet, das die Stand -

orterhaltung ermöglicht. Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäfts -

prozesse werden gerade erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor,

sodass derzeit auch keine Angaben über die Auswirkungen der Neuorientierung der Finanz -

verwaltung auf die Finanzämter Wiener Neustadt und Neunkirchen gemacht werden können.

Es werden jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren Steuerauf -

kommen, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus bisherigen Pro -

jekten und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt.

 

Grundsätzlich werden die Kompetenzen der zukünftig regionalen „Finanzamtsverbände“

jedenfalls erhöht. In den im Reformpapier als Vollfinanzämter bezeichneten Organisations -

einheiten werden zusätzliche Managementfunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft,

Controlling usw. aufgebaut. Ein regionaler "Finanzamtsverband" soll in seiner Gesamtheit für

das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein.

Zu 5. und 7.:

 

Kundenzentren (die in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop - Shops bei

Bezirkshauptmannschaften ohne Finanzamtsstandort eingerichtet werden sollen), er -

möglichen einerseits eine höhere Kundenorientierung (Zugang zur Information über eine

Stelle, bürgerorientierte Öffnungszeiten, anderes Ambiente usw.) andererseits einen

reibungslosen Ablauf der Kernprozesse.

 

Der Bürgerorientierung kommt im Veränderungsprozess insgesamt ein hoher Stellenwert zu,

der durch die Reform verbessert und optimiert wird und neben Kundenzentren auch insge -

samt zu mehr Information, einer stärkeren Bindung an die Finanzverwaltung, zu Leistungs -

garantien usw. führen wird.

 

Zu 8. und 9.:

 

Im Zuge des Reformprozesses sind keine Organisationskündigungen vorgesehen, die natür -

lichen Abgänge (ca. 1.200 Mitarbeiter in den nächsten 5 Jahren) werden jedoch nur in Aus -

nahmefällen nachbesetzt.

 

Der Personalentwicklung kommt in Zukunft ein weit höherer Stellenwert als bisher zu; das

gilt für die Laufbahnplanung und die Führungskräfteentwicklung genauso wie für innovative

Arbeitsformen wie Homeworking und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. In den geänderten

Organisationseinheiten auf Finanzamtsebene wird es mehr Perspektiven für die Mit -

arbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus,

dass es eine gewisse Flexibilisierung geben muss, um die Gleichmäßigkeit der Steuer -

einbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschiedlichen Auslastungen (z. B. Arbeit -

nehmer - Veranlagung) und die Folgen der weiteren Technologisierung auszugleichen. Dies

kann seitens der Mitarbeiter entweder durch das Ergreifen neuer Chancen in der Auf -

gabenstellung bzw. breiterer Jobprofile oder auch - bei gleich bleibender Aufgabenstellung

oder gleich bleibenden unternehmerischen Anforderungen - durch Änderungen des

Dienstortes erfolgen. Die Einbindung der Betroffenen und die Minimierung von „negativen“

Auswirkungen ist dabei ein Grundprinzip der Veränderung.

 

Die konkreten Auswirkungen der Neuorientierung der Finanzverwaltung auf die Finanzämter

Wiener Neustadt und Neunkirchen stehen aber, wie bereits bei den Punkten 1 bis 4 und 6

ausgeführt, derzeit noch nicht fest.

Zu 10.:

 

Die Projektleitung und ein Lenkungsteam wurden bereits installiert. Der Aufbau des Kern -

teams für die Veränderung und eines Kommunikationsnetzwerkes ist im Gange. Der

Schwerpunkt der inhaltlichen Tätigkeit liegt im Moment auf der Konzeption einer eigenen

Finanzgerichtsbarkeit, einer ersten Standortanalyse nach Wirtschaftsräumen einer Analyse

der Geschäftsprozesse und der Erstellung eines Projekthandbuches. Der Projektplan sieht

eine Vielzahl von Umsetzungsschritten in allen Bereichen der Veränderungsstrategie vor

(Aufgabenreform, Prozessverbesserung, Technologieeinsatz, Kompetenzverteilung

Personalentwicklung und Controlling), die jedenfalls 2005 ihre volle Auswirkung zeigen

werden.