2352/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.6.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen vom
26. April 2001, Nr. 2361/J, betreffend „Kosten von Tierarzneimittel in Österreich“, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Einleitend ist festzuhalten, dass nach dem Bundesministeriengesetz 1986 das Tierarznei -
mittelwesen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land - und Fortwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft, sondern in die des Bundesministers für soziale Sicherheit und
Generationen fällt. Grundsätzlich darf daher auf die Beantwortung der an den Herrn
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten parlamentarischen
Anfrage Nr. 2362/J verwiesen werden.
Um die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Landwirte im internationalen Kontext zu
wahren, ist jede Preisgestaltung von Betriebsmitteln von grundsätzlicher Bedeutung. Inwie -
weit eine Senkung der Preise von Arzneimitteln gerechtfertigt ist, wird von der Preiskommis -
sion beurteilt, in der auch das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft vertreten ist.
Die Transparenz des Marktes von Arzneimitteln ist ohne Zweifel zu verbessern. Trotz EU -
Binnenmarkt für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel findet nach wie vor keine EU -
weite Preisharmonisierung bei Tierarzneimitteln statt.
Eine gesamteuropäische Vergleichsstudie über Tierarzneimittelpreise liegt aufgrund der vor -
gegebenen Zuständigkeiten dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft nicht vor.