2358/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.06.2001
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2418/J betreffend
Sommersaisonnierkontingent 2001, welche die Abgeordneten Emmerich
Schwemlein und Genossen am 9. Mai 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 9 der Anfrage:
Die Festlegung der Kontingente erfolgte auf der Grundlage des vom Arbeitsmarkt -
service gemeldeten Bedarfs von 4.630 Kontingentplätzen. Das geringfügig höhere
Ausmaß von 4.785 Kontingentplätzen ist auf einen erst nachträglich bekannt
gewordenen zusätzlichen Bedarf zurückzuführen. Die Bedarfserhebung des
Arbeitsmarktservice beruht auf Bedarfsmeldungen der einzelnen Landesgeschäfts -
stellen des Arbeitsmarktservice.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ich glaube nicht, dass sich die Nachfrage der Betriebe nach Saisonniers an der
Höhe der festgelegten Kontingente orientiert. Vielmehr wurde umgekehrt der Bedarf
durch das Arbeitsmarktservice genauestens erhoben und die Kontingente in ent -
sprechender Höhe festgelegt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Diese Ansicht teile ich nicht. Auch bei der Erteilung von Saisonbewilligungen prüft
das Arbeitsmarktservice zunächst, ob die Einhaltung der Lohn - und Arbeitsbe -
dingungen durch den Arbeitgeber gewährleistet ist. Auch die sozialversicherungs -
rechtlichen Vorschriften kommen im Sommertourismus voll zur Anwendung, wodurch
sich auch kein indirekter finanzieller Vorteil für Betriebe, die Saisonniers beschäf -
tigen, ergibt. Es kann daher meines Erachtens nicht von „billigeren Arbeitskräften‘
gesprochen werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Ich habe die Höhe der Kontingente stets so festgelegt, dass damit nur der zusätz -
liche, aus dem im Inland befindlichen Potenzial an Arbeitskräften nicht abdeckbare
Bedarf zu den Saisonspitzen befriedigt werden kann. Die Interessen der integrierten
Ausländerinnen und Ausländer wurden dadurch nicht berührt, zumal der Erteilung
von Saisonbewilligungen auch in jedem Einzelfall eine Arbeitsmarktprüfung zugrunde
liegt. Zum einen stehen auch bereits anwesenden Ausländerinnen und Ausländern
Saisonbeschäftigungen offen, zum anderen genießen hier niedergelassene Aus -
länderinnen und Ausländer Vorrang vor aus dem Ausland anzuwerbenden Kräften.
Eine bedarfsgerechte Festsetzung der Kontingente kann somit keine negative Aus -
wirkung auf die Motivation der Arbeitgeber haben, integrierte Ausländerinnen und
Ausländer zu beschäftigen, zumal das Arbeitsmarktservice bei jeder einzelnen
Saisonbewilligung die Prioritäten der bereits in Österreich niedergelassenen Be -
völkerung zu wahren hat.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Vor der Erteilung einer Saisonbewilligung wird vom Arbeitsmarktservice und einem
sozialpartnerschaftlich besetzten Gremium im Rahmen des sog. Ersatzkraftver -
fahrens sehr genau geprüft, ob die offene Stelle, für die von einem Betrieb eine
Saisonarbeitskraft beantragt wurde, nicht mit einem Bezieher oder einer Bezieherin
von Leistungen aus der
Arbeitslosenversicherung besetzt werden kann. Erst wenn
feststeht, dass eine erfolgreiche Vermittlung aussichtslos erscheint, erteilt das
Arbeitsmarktservice die Bewilligung. Es ist somit ausgeschlossen, dass durch die
Festlegung von Saisonkontingenten die Beschäftigungschancen von inländischen
oder integrierten ausländischen Arbeitskräften geschmälert werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Der April des Vorjahres war durch kalendarische Effekte begünstigt. Durch den
späten Ostertermin konnte die Wintersaison verlängert werden, was sich auf die
Beschäftigung im Fremdenverkehr insgesamt sehr positiv ausgewirkt hat. Daraus
erklärt sich der geringfügige Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Wegfall einiger
Stellen gegenüber dem April des Vorjahres.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Ich kann weder ausschließen noch bestätigen, dass die Anhebung der Saison -
kontingente der Beschäftigung im Tourismus insgesamt zuträglich ist. Fest steht
allerdings, dass es einen bestimmten Bedarf an Saisonarbeitskräften gibt, der vom
Arbeitsmarktservice gewissenhaft erhoben wird und der gedeckt werden muss, um
den Fortbestand der Tourismusbetriebe und somit auch den Erhalt der bestehenden
Arbeitsplätze zu gewährleisten. Selbstverständlich haben aber auch Saison -
kontingente eine bestimmte Grenze, die nicht überschritten werden darf.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Von einem Trend kann man erst sprechen, wenn über einen längeren Zeitraum hin -
weg ein Steigen der Arbeitslosigkeit registriert wurde. Weil die Mai - Daten wieder
einen Rückgang der Arbeitslosigkeit im Tourismus ausweisen, kann daher nicht von
einem Trend gesprochen werden, dem entgegenzuwirken wäre.